Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2 Fallgruppen

Rz. 75 Maßgebend ist der Standpunkt eines "vernünftigen Wohnungsvermieters", der ein "vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis" im Auge behält (vgl. dazu § 556 Rn. 35). 12.2.1 Unverhältnismäßige Betriebskosten Rz. 76 Das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung bezieht sich einmal auf die Betriebskostenarten. Der Vermieter darf auf den Mieter nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Formelle Voraussetzungen

3.2.1 Erhöhungserklärung Rz. 21 Die Umlage der Erhöhung erfolgt durch Erklärung in Textform des Vermieters (§ 560 Abs. 1 Satz 1), die den Mietern zugehen muss. Ist diese einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam und dem Mieter zugegangen, so erhöht sich die Miete für die Zukunft, ohne dass es der Zustimmung des Mieters zu dieser Vertragsänderung bedarf (Schmidt-F...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Wirkung der Erhöhung

8.1 Zukünftige Mieterhöhungen Rz. 55 Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der (erhöhten) Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats (§ 560 Abs. 2 Satz 1). Es kommt nicht mehr darauf an, an welchem Tag eines Kalendermonats die Erhöhungserklärung des Vermieters dem Mieter zugeht. Auch dann, wenn sie dem Mieter erst nach dem Fünfzehnten ei...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 12 Travel Management – Die Reise-Policy als Beispiel für Veränderung

Nach der Pandemie haben Dienstreisen abgenommen. Videokonferenzen stellen eine attraktive Alternative dar. Der Beweis ist erbracht, dass sich vieles digitalisieren lässt. Digital allein ist noch nicht nachhaltig, schon gar nicht klimaneutral. Aber die Mobilität wird mit anderen Augen gesehen. "Arbeit" wird neu definiert als Ergebnis, als Wertbeitrag, und zwar möglichst unabh...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 5 Gesundheitsmanagement – Nachhaltiges Wohlbefinden

Gesundheit und Wohlbefinden gehen langfristig betrachtet über die medizinische Verfasstheit hinaus. Wohlbefinden ist die körperliche und geistige Übereinstimmung zwischen der Anforderung und dem, was die einzelne Person leisten kann. Achtsamkeit, Resilienz sind begriffliche Verwandte und beschreiben die Balance, die Grundlage für das Wohlbefinden ist. Auch Mitarbeiterbefragun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.1 Unverhältnismäßige Betriebskosten

Rz. 76 Das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung bezieht sich einmal auf die Betriebskostenarten. Der Vermieter darf auf den Mieter nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Betriebskosten abwälzen (vgl. dazu im Einzelnen § 556 Rn. 37). Das spielt insbesondere bei Hauswartkosten eine Rolle. Der Vermieter darf nicht zusätzlich zu den Kosten für Fremdunternehmen diejenigen eines n...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Ermäßigung von Betriebskosten

Rz. 61 Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter auch ohne vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung ab entsprechend unverzüglich herabzusetzen (§ 560 Abs. 3). Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn die Parteien eine die Betriebskosten betreffende Pauschalvereinbarung getroffen haben (Schmidt-Futterer/Lehma...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10 Ausschluss der Umlage der Betriebskostensteigerungen

Rz. 71 Wenn keine Vereinbarung über die Umlage oder die Erhöhung der Betriebskosten getroffen worden ist oder die Vereinbarung unklar ist, kann der Vermieter weder Betriebskostenerhöhungen abwälzen noch anrechenbare Vorschüsse verlangen (OLG Zweibrücken, RE v. 21.4.1981, 3 W 29/81, GE 1981, 487; LG Berlin, Urteil v. 7.2.1991, 62 S 382/90, MM 1992, 65; LG Berlin, Urteil v. 25...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.4 Unterlassene Kosteneinsparung

Rz. 79 Ferner müssen Möglichkeiten zur Kosteneinsparung genutzt werden. Der Vermieter muss prüfen, ob die Besteuerungsgrundlagen im Einheitswert- und Grundsteuerbescheid richtig angesetzt worden sind; bei hohem Leerstand muss eine Herabsetzung der Grundsteuer beantragt werden (von Seldeneck, NZM 2002, 550 = ZMR 2002, 399; a. A. Schmidt-Futterer/Langenberg, § 560 Rn. 88: gehör...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Neu angefallene Betriebskosten

Rz. 47 Bei neu angefallenen Betriebskosten (vgl. dazu Rn. 19) ist in der Erklärung zu erläutern, warum diese Betriebskosten bisher nicht umgelegt worden sind. Falls es sich um Betriebskosten aufgrund von gesetzlichen Änderungen handelt, ist der Grund unter Angabe der entsprechenden gesetzlichen Grundlage bzw. des entsprechenden behördlichen Bescheides und seines Ausstellers ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.1 Erhöhungserklärung

Rz. 21 Die Umlage der Erhöhung erfolgt durch Erklärung in Textform des Vermieters (§ 560 Abs. 1 Satz 1), die den Mietern zugehen muss. Ist diese einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam und dem Mieter zugegangen, so erhöht sich die Miete für die Zukunft, ohne dass es der Zustimmung des Mieters zu dieser Vertragsänderung bedarf (Schmidt-Futterer/Langenberg, § 56...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Fälligkeit des Erhöhungsbetrags

Rz. 54 Die Umlage der erhöhten Betriebskosten hat gemäß § 560 Abs. 2 Satz 1 grundsätzlich Wirkungen nur für die Zukunft. Eine Umlage rückwirkend erhöhter Betriebskosten ist nur ausnahmsweise zulässig. Die erhöhte Betriebskostenpauschale wird zu den unter 8. näher erläuterten Zeitpunkten zusammen mit der Miete fällig.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.3 Ansprüche des Mieters

Rz. 68 Sobald die Betriebskostenpauschale durch die Ermäßigungserklärung des Vermieters herabgesetzt worden ist, braucht der Mieter nur noch die herabgesetzte Pauschale zu zahlen. Rz. 69 Setzt der Vermieter die Betriebskostenpauschale trotz eingetretener Ermäßigung des Betriebskostensaldos nicht herab, kann der Mieter auf Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Vermieters k...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.3 Vermeidbare Betriebskosten

Rz. 78 Vermeidbare Betriebskosten sind ebenfalls nicht umlagefähig. Der Vermieter muss versuchen, das Entstehen von Sperrmüll durch Rundschreiben an die Mieter und Kontrollgänge des Hauswarts zu verhindern (LG Berlin, Urteil v. 25.8.1995, 64 S 332/94, ZMR 1996, Heft 3 S. III Nr. 16; LG Berlin, GE 1998, 681; a. A. AG Berlin-Neukölln, GE 2000, 415). Die formularvertragliche Um...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.4 Konsequenzen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

Rz. 81 Verstößt der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, begeht er eine positive Vertragsverletzung (BGH, VIII ZR 243/06, GE 2008,116 = NZM 2008, 78; Lützenkirchen, § 556 Rn. 441; Staudinger/Weitemeyer, § 556 Rn. 93), die ihn bei Verschulden (§§ 280 Abs. 1 Satz 2, 276) zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2). Der Mieter hat einen Anspruch auf Fre...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 74 Nach § 560 Abs. 5 ist bei der Veränderung der Betriebskosten der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Nur diejenigen Betriebskosten sind ansetzbar, die einer ordentlichen Bewirtschaftung entsprechen. Für früher preisgebundenen Wohnraum ergab sich dies aus § 20 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 24 Abs. 2 II. BV, wonach nur solche Kosten umgelegt werden durften, die bei gew...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Begriff der Ermäßigung

Rz. 62 Ebenso wie bei der Erhöhung der Betriebskostenpauschale besteht diese Rechtspflicht nur dann, wenn sich der Saldo der Betriebskosten verringert hat (BGH, Urteil v. 16.11.2011, VIII ZR 106/11, ZMR 2012, 181). Verringern sich die Betriebskosten in einzelnen Positionen, während sich andere Betriebskosten erhöhen, kommt es darauf an, ob der Gesamtbetrag der Betriebskosten...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 9 Betrieblicher Umweltschutz – Zero Waste im Geschäftsprozess

Jedes Unternehmen hat einen CO2-Fußabdruck. Dazu tragen unter anderem der Energieverbrauch in der Produktion und der Transport von Waren bei. Aber auch jede einzelne E-Mail, jede Software-Programmierung und jedes elektronische Schriftstück erzeugt eine Klimabelastung. Auch der ganz normale Bürobetrieb belastet die Umwelt. Die erste Frage ist, wie der ökologische Fußabdruck si...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 4 Remote Work – Neue Anforderungen an die Arbeit

Nur wenn jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bereit ist, den Transformationsprozess anzunehmen, mitzugestalten und das Zielbild zu unterstützen, kann Veränderung gelingen. Nachhaltige Unternehmen erfordern bei jeder einzelnen Person der Belegschaft eine Veränderungsbereitschaft. Das gilt in erster Linie für den Arbeitsinhalt, aber auch für die Art und Weise der Arbeitse...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 8 Nachhaltigkeitskultur – Die neue Rolle von Führung

Wesentliche Elemente der Personalpolitik, die das ganze Unternehmen prägen, sind die Führungsgrundsätze und die gelebte Führung. Führung ist heute keine Frage von Macht und Status, sondern bietet Orientierung, schafft Verständnis und gibt Sicherheit. Die Aufgabe von HR ist es, Führungsgrundsätze zu definieren, die Nachhaltigkeitsaspekte unterstützen und möglich machen. Anstat...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 7 Nachhaltigkeit als Beruf – Studiengänge und Zertifikate zur Nachhaltigkeit

Die Implementierung von Nachhaltigkeit im betrieblichen Kontext formt neue Berufsbilder und Aufgaben: Ein ESG-Management (Environment, Social, Governance) erfordert eine professionelle Besetzung, der CSR-Bericht braucht solide Begleitung. Die Anforderungen steigen, etwa durch eine größere Berichtspflicht oder durch Audits und Selbstverpflichtungen. Das führt schließlich zu n...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Rückwirkende Erhöhung

Rz. 57 Ausnahmsweise kann der Vermieter auch rückwirkend erhöhte Betriebskosten umlegen (§ 560 Abs. 2 Satz 2). Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung auf einer gegenüber der bisherigen Mieterhöhung gemäß § 560 Abs. 1 Satz 1 nachträglich eingetretenen Betriebskostenbelastung des Vermieters beruht, mit der er nicht zu rechnen brauchte (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 5...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Mitteilung der Ermäßigung

Rz. 63 Die Ermäßigung der ausgewiesenen Betriebskostenpauschale – nicht nur die Ermäßigung der Betriebskosten – ist den Mietern unverzüglich mitzuteilen. Hinweis Textform Die Erklärung bedarf der Textform ("entsprechend"). Sie muss einen bestimmten Herabsetzungbetrag sowie den Wirkungszeitpunkt angeben; fehlen hierzu konkrete Angaben, wird die Auslegung regelmäßig eine Wirkung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14 Übergangsvorschrift

Rz. 86 (unbesetzt) Rz. 87 Gemäß Art. 229 § 3 Abs. 4 EGBGB ist auf ein am 1.9.2001 bestehendes Mietverhältnis, bei dem die Betriebskosten ganz oder teilweise in der Miete enthalten sind, wegen Erhöhung der Betriebskosten § 560 Absätze 1, 2, 5 und 6 entsprechend anzuwenden, soweit im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter Erhöhungen der Betriebskosten zu tragen hat. Diese Ü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 13 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 82 Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Nach Abs. 1 dürfen Erhöhungen der Betriebskosten nur auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Vertragsparteien können also den Mietvertrag um eine entsprechende Bestimmung ergänzen, allerdings nur nach dem 1.9.2001 (Langenberg, NZM 2001, 783 [794]). Daher ist eine Ve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 16 Die Pauschale kann nur dann erhöht werden, wenn die Mietvertragsparteien dies vereinbart haben. Die Vereinbarung muss klarstellen, dass Erhöhungen der Betriebskosten nur dann zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale berechtigen, wenn der Saldovergleich eine Erhöhung rechtfertigt, die Erhöhung nur für die Zukunft erfolgen kann und die Erhöhungserklärung in Textform abg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.3 Inhalt der Erhöhungserklärung

Rz. 39 Dazu gehören: Gegenüberstellung der Betriebskosten des Vorjahres mit den Kosten des laufenden Jahres (AG Berlin-Charlottenburg, GE 1990, 1087), Gegenüberstellung der Salden beider Jahre, aus der sich ergibt, dass der Saldo gestiegen ist (LG Berlin, GE 1990, 1033; LG Berlin, MDR 1981, 849; LG Kiel, WuM 1995, 46; LG Köln, WuM 1982, 301; AG Berlin-Neukölln, GE 1991, 523 [5...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Mängel der Erhöhungserklärung

Rz. 50 Entspricht die Erhöhungserklärung nicht den Anforderungen an Form und Inhalt, ist sie unwirksam (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 23), z. B. wenn die Gegenüberstellung von alten und neuen Betriebskosten oder der Umlageschlüssel fehlt oder nur ein Erhöhungsbetrag angeführt wird. Eine unwirksame Erklärung kann nicht nachgebessert werden, sondern muss neu erst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.1 Zukünftige Mieterhöhungen

Rz. 55 Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der (erhöhten) Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats (§ 560 Abs. 2 Satz 1). Es kommt nicht mehr darauf an, an welchem Tag eines Kalendermonats die Erhöhungserklärung des Vermieters dem Mieter zugeht. Auch dann, wenn sie dem Mieter erst nach dem Fünfzehnten eines Monats zugeht, so erhöht ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3 Verhältnis der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558) zur Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten (§ 560)

Rz. 60 Der Vermieter kann bei einer vereinbarten Grundmiete mit ausgewiesener Betriebskostenpauschale auch dann, wenn die Umlage von Betriebskosten und deren Erhöhung bei einer Erhöhung der Betriebskosten vereinbart worden ist, anstelle der Erhöhung gemäß § 560 von der Mieterhöhungsmöglichkeit gemäß § 558 Gebrauch machen. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Umlage der er...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 11 Anpassung der Vorauszahlungen

Rz. 73 Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe verlangen (vgl. dazu näher § 556 Rn. 106, 107). Der Mieter kann eine Anpassung der Betriebskostenvorschüsse nur dann verlangen, sofern die Höhe der zutreffend umzulegenden Kosten deutlich hinter den...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.3 Beweislast

Rz. 80 Hinweis Beweislast beim Mieter Im Streitfall trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (BGH, Urteil v. 6.7.2011,VIII ZR 340/10, WuM 2011, 513), und zwar auch dann, wenn sich einzelne Betriebskostenpositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöht haben (LG Berlin, Hinweisbeschluss v. 17.08.2017, 67...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Da § 558 Abs. 1 die Möglichkeit der Erhöhung der vereinbarten Miete für Wohnraum darauf beschränkt, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber der vor einem Jahr zuletzt vereinbarten Miete erhöht, der zur Mieterhöhung nach § 558 Abs. 1 heranzuziehende Mietspiegel (§ 558a Abs. 2 Nr. 1) aber im Regelfall Betriebskostensteigerungen deshalb nicht beinhaltet, weil ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten

Rz. 13 § 560 regelt zwei verschiedene Arten der Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten auf den Mieter. In § 560 Abs. 4 ist geregelt, dass Vorauszahlungen angemessen angepasst werden dürfen, wenn sich aus der jährlichen Abrechnung ergibt, dass die bisherigen Vorschüsse zur Deckung der Betriebskosten zu hoch waren oder nicht ausreichen. Die Erhöhung der Grundmiete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Belege

Rz. 48 Belege (Bescheide über Grundsteuererhöhungen, Tarifänderungen usw.) und/oder Rechnungen brauchen der Erklärung gemäß § 560 nicht beigefügt zu werden. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch auf Einsichtnahme und Überprüfung der Belege (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 22), wie es ihm auch sonst anlässlich der Abrechnung von Betriebskosten zusteht (LG Mannheim,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorsicht bei der Teilaufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zusammenfassung Ein einheitlicher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag lässt sich später im Regelfall nicht mehr in einen alleinstehenden Gewinnabführungsvertrag ändern. Entsprechende Änderungsvereinbarungen werden als Aufhebung und Neuabschluss interpretiert, was zum rückwirkenden Verlust der steuerlichen Organschaft führen kann. Hintergrund Zur Begründung einer steuerl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI in der Personalentwicklung / 1.2 Künstliche Intelligenz bietet klare Vorteile und wirft Fragen auf

Die technologische Entwicklung, die Digitalisierung und insbesondere künstliche Intelligenz hat bereits in vielen Unternehmen fantastische Vorteile erzielt. Prozesse wurden optimiert, die Durchlaufzeiten erhöht und die Qualität vielfach auf einem hohen Niveau stabilisiert. Aber es sind nicht nur volks- oder betriebswirtschaftliche Entlastungen, der konkrete Nutzen in vielen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Betriebsbedarf

Rz. 89a Zu unterscheiden ist zwischen den Fällen, in denen die Wohnung schon von Betriebsangehörigen genutzt wird (Werkmiet- oder Werkdienstwohnungen nach §§ 576–576b), und den Wohnungen, die an Betriebsfremde vermietet sind, jetzt aber Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur im letzten Fall spricht man von einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs. Die Künd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 6.2 Code of Conduct

Die Wirkung nach innen wird durch das Aufstellen eines Verhaltenskodex (Code of Conduct) geschaffen. Dieser ist Teil der Unternehmensrichtlinien und eine Sammlung von Verhaltensweisen, die in unterschiedlichen Zusammenhängen abhängig von der jeweiligen Situation als betriebliche Verhaltensvorschrift angewandt werden. Er gilt als verbindliches Selbstverständnis und beschreibt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.3 Verhältnis zwischen erleichterter Befristung ohne Sachgrund und Sachgrundbefristung

Was das Verhältnis zwischen der unter § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zum Regelbeispiel erhobenen Möglichkeit der Befristung zur Erprobung einerseits und der erleichterten Befristung ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 2a TzBfG andererseits betrifft, so dürfte wohl regelmäßig die Sachgrundbefristung durch die erleichterte Befristung ohne Sachgrund verdrängt werden. Denn im Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 10 Berufsausbildung – Das Azubi-Invest in eine nachhaltige Zukunft

Es gibt mehr als eine Million Auszubildende in Deutschland. Die berufliche Bildung ist damit eines der Schlüsselthemen, um Vorsorge für die Zukunft und eine nachhaltige Personalpolitik zu betreiben. Dazu gehört, dass nicht nach Umfragen und Vermutungen, nach Moden und Meinungen, sondern nach konkreten betrieblichen Belangen ausgebildet wird. Die Ausbildungsbereiche können ih...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI in der Personalentwicklung / 3.1 Chancen

Der Einsatz von KI in der Personalentwicklung ist zeitgemäß und modern. Das allein aber wäre ein mäßig guter Grund damit zu arbeiten. Die Arbeit mit KI bietet aber darüber hinaus einige Chancen, die den Einsatz lohnenswert machen: Bei einer zunehmenden Arbeitsverdichtung, dem – auch im Personalentwicklungsbereich spürbaren Fachkräftemangel bietet die KI spürbare Entlastung de...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Nach dem BUrlG hat der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Urlaub als Freistellung von der Arbeitspflicht. Regelungen dazu, wie dieser Anspruch geltend zu machen ist, finden sich nicht. § 7 BUrlG regelt in den Absätzen 1 und 2 folgende Abfolge: Die Festlegung des Urlaubs geschieht durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitn...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / Zusammenfassung

Überblick Im Kontext von Green HR sind zwei Dinge gefragt: Haltung und Verhalten. Nachhaltige Unternehmen erfordern bei allen Personen der Belegschaft Veränderungsbereitschaft. Die Notwendigkeit aufzuzeigen und die Begeisterung zu wecken, ist Führungsaufgabe. Den Wandel zu verwirklichen und den Weg zu gestalten, ist Aufgabe von HR. Der folgende Artikel erläutert zwölf Instru...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 6.1 Betriebsvereinbarung

Innerhalb des Zuständigkeitskatalogs können verbindliche Regelungen mit Nachhaltigkeitswirkung getroffen und als Betriebsvereinbarung formuliert werden. Der Betriebsrat ist zentraler Verhandlungspartner für den Katalog der Mitbestimmungsrechte nach[1] Die dort geregelte Mitbestimmung umfasst "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb". Abe...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 4 Verantwortung für Gefahrsteuerung

Fragen der Produktsicherheit können für ein Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein (z. B. Vertriebsstopp, Warnung vor weiterer Benutzung, Rückruf, Kompetenzen der Abteilung, Qualitätskontrolle). Zunächst trägt der jeweilige Geschäftsführer, der das Ressort leitet, die Verantwortung. Allerdings sollte bei Kenntnis von Schadensfällen eine Entscheidung aller Geschäftsfüh...mehr