Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 3 Firmenrecht / III. Firma der OHG

Rz. 169 Die Firma der OHG ist nach dem HRefG 1998 nicht mehr auf eine Personenfirma beschränkt. Zulässig ist vielmehr auch eine Sach- oder Fantasiefirma. 1. Personenfirma Rz. 170 Zur Problematik der Personenfirma mit dem Namen eines Nichtgesellschafters wird zunächst auf die Erörterungen oben verwiesen (s. Rdn 102 ff.). Darüber hinaus gelten bei der Personenfirma der OHG die g...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VI. Firma

Rz. 59 Die Rechtsnatur des Firmenrechts ist umstritten. Vielfach wird in der Lit. die Ansicht vertreten, es handle sich um Ordnungsrecht mit öffentlichem Charakter.[103] Dies führt zu einer territorialistischen Geltung. Maßgeblich wäre das Recht am Ort der Hauptniederlassung der Gesellschaft und ihrer Zweigniederlassung. Beispiel Danach könnte von einer in Liechtenstein erric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übergangsregelung für das übertragende Unternehmen (§ 52 Abs 8 EStG)

Rn. 350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 52 Abs 8 EStG idF vom 04.08.2019 ist der § 4f EStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 28.11.2013 enden. An jenem Tag wurde das AIFM-StAnpG vom Deutschen Bundestag beschlossen. Aus S 1 folgt, dass die Regeln des § 4f EStG selbst dann gelten, wenn eine Übertragung der Versorgungsverpflichtungen zB bereits im Januar 2013 stattfand ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) "Bestehende" Firmen

Rz. 120 In den Firmenvergleich einzubeziehen sind nur "bestehende" Firmen, d.h. grds. solche, die (noch) im Handelsregister eingetragen sind. Trotz noch nicht vollzogener Löschung soll jedoch die Eintragung verwechslungsfähiger Firmen vor Löschung dann zulässig sein, wenn unter der eingetragenen Firma überhaupt keine gewerbliche Tätigkeit mehr betrieben wird.[380] Dies kann ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Frei gewordene Firma

Rz. 94 Das Gebot der Firmenwahrheit begleitet die Firma, solange diese besteht und entfaltet u.U. in Bezug auf Dritte selbst dann noch Wirkung, wenn sie erloschen ist. Die Firma des Einzelkaufmanns erlischt, wenn sie nicht mehr benutzt, das Handelsgewerbe dauernd und nicht nur vorübergehend aufgegeben wird. Rein formal ist die erloschene Firma nun "frei", und doch kann die F...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Verweisung auf Antrag der beteiligten Unternehmen

Rz. 155 Die beteiligten Unternehmen können unter den Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 4 FKVO die Verweisung eines an sich der EU-Fusionskontrolle unterliegenden Zusammenschlusses an die Kartellbehörde eines Mitgliedstaates beantragen. Von diesem Recht wird in der Praxis nur selten Gebrauch gemacht. Der Antrag muss nämlich damit begründet werden, dass "der Zusammenschluss den ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Ehegatten sind nicht an beiden Unternehmen beteiligt

Rz. 34 Sind die Ehegatten jeweils nur an einem der beiden Unternehmen beteiligt[56] ist gem. dem Beschluss des BVerfG vom 12.3.1985[57] die Zusammenrechnung ihrer Anteile nicht ohne weiteres zulässig.[58] Das Gericht sieht es als verfassungswidrig an, für Zwecke der Besteuerung eine gleichgerichtete wirtschaftliche Interessenlage anzunehmen, soweit sie ausschließlich auf der...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Änderung, Neubildung und Löschung der alten Firma

Rz. 71 Der Gemeinschuldner darf während des Insolvenzverfahrens kein neues Unternehmen unter dem Namen der alten Firma gründen.[159] Da der Insolvenzverwalter allein zur Firmenveräußerung befugt ist, darf der Gemeinschuldner die Firma nicht ändern (um etwa auf diese Weise die bisherige Firma für den eigenen späteren Gebrauch zu sichern).[160] Die Firma kann aber durch den Ge...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Firma des ausländischen Rechtsträgers in Deutschland

Rz. 227 Tritt eine ausländische Gesellschaft selbst im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oder mit einer unselbstständigen Betriebsstätte bzw. Verkaufsstelle im Inland auf, kann sie grds. ihre nach dem anwendbaren ausländischen Recht zulässige Firma auch dann führen, wenn sie hier anders gebildet werden müsste.[667] In diesen Fällen gelangen die unterschiedlichen Theorien z...mehr

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§ 3 Firmenrecht / V. Firma der GmbH & Co. KG

1. Erscheinungsformen Rz. 186 Normalfall der GmbH & Co. KG ist eine KG, bei der die GmbH einziger Komplementär ist (echte, eigentliche, typische GmbH & Co. KG). Wenngleich der Form nach Personenhandelsgesellschaft, steht sie sachlich der GmbH (oder der AG) näher als der KG in ihrer vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsform. Das hängt mit der Haftungsbegrenzung auf ein bestimmt...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Gebrauch der Firma

a) Bindung an die gewählte Firma Rz. 50 Mit der Wahl und der Eintragung der Firma entsteht sowohl für die Handelsgesellschaft als auch den Kaufmann nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht diese Firma zu führen. Daher ist es ihnen dann untersagt, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Im Interesse des Verkehrs soll ein für alle Mal feststehen, unter welc...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Firma des Einzelkaufmanns

1. Personenfirma Rz. 157 Führte der Einzelkaufmann früher eine Personenfirma, so musste er seinen Familiennamen so in der Firma führen, wie er im Personenstandsregister verzeichnet war.[489] Dies wird z.T. auch nach heutigem Recht weiterhin verlangt.[490] Danach soll jede Veränderung (Abkürzung) des Familiennamens auch jetzt noch grds. unzulässig sein, ebenso eine Abweichung ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / IV. Firma der KG

1. Firmenkern Rz. 183 Die Firma einer KG hatte nach § 19 Abs. 2 HGB a.F. den Namen wenigstens eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutenden Zusatz zu enthalten. Vornamen brauchten auch hier wie bei der OHG nicht beigefügt zu werden (§ 19 Abs. 3 HGB a.F.) und die Namen anderer als der persönlich haftenden Gesellschafter d...mehr

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§ 3 Firmenrecht / f) "Neue" Firmen

Rz. 123 "Neu" ist eine Firma dann, wenn sie in diesem Handelsregister noch nicht eingetragen war. Auf den materiell-rechtlichen Entstehungszeitpunkt kommt es dabei nicht an. Dabei ist bei einer Sitzverlegung die Firma im Zielbezirk neu, da sie dort "neu" eingetragen werden muss. Gleichzustellen ist jede wesentliche Änderung einer bereits eingetragenen Firma. Selbst bei pflic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Firma

Rz. 1077 Die Firma der GmbH & Co. KG[1456] muss die Bezeichnung "KG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Hinweis Die früher weit verbreitete Firmierung als "GmbH & Co." ist daher kein zulässiger Rechtsformzusatz und darf nicht mehr verwendet werden. Bei einer GmbH & Co. KG, in der keine natürliche Person persönlich ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 5. Anknüpfung bei Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten

Rz. 224 Die o.g. europarechtlichen Überlegungen gelten grds. nicht für ausländische Firmen aus Nicht-EU-Staaten.[655] Denn gewisse Verstöße gegen deutsches Firmenrecht, insb. bestimmte Täuschungsgefahren, müssen im Verhältnis zum EU-Ausland nur wegen der europarechtlich zu respektierenden Grundfreiheiten hingenommen werden. Es besteht aber keine Notwendigkeit, dieses Privile...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Auflösung der Gesellschaft und Erlöschen der Firma

Rz. 164 Auch die Auflösung der Gesellschaft ist nach § 141 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Eintragung in das Handelsregister durch sämtliche Gesellschafter anzumelden mit der Folge des Anlaufs der Ausschlussfrist des § 151 Abs. 1 HGB. Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren kann hierbei von den Gesellschaftern entsprechend § 124 Abs. 1 HGB als Einzelvertretung ausgestaltet werden; un...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Firma der Komplementär-GmbH als Name der GmbH & Co. KG

Rz. 193 Auch in diesem Verhältnis gilt der Grundsatz der Firmenidentität nur noch eingeschränkt, d.h. die Firma der Namensgeberin muss nicht mehr vollständig in die Firma der GmbH & Co. KG aufgenommen werden.[573] Auf die Erörterungen zur OHG wird verwiesen (s. Rdn 178 f.).mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Firma

Rz. 661 Die originäre Firma einer KG kann eine Personen-, Sach- oder Fantasiefirma sein, entscheidend ist allein, ob sie zur Kennzeichnung geeignet ist und Unterscheidungskraft besitzt (§ 18 Abs. 1 HGB). Firmenrechtlich unzulässig sind Angaben, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB, Grundsatz der Firmenwahrheit). Eine KG muss...mehr

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§ 3 Firmenrecht / d) Unzulässige Firmen

Rz. 121 Vorrang kommt bis zur Löschung auch unzulässigen (eingetragenen) Firmen zu.[381] Andernfalls müsste im Verfahren über die Eintragung jüngerer Firmen zugleich über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der älteren Firma entschieden werden.mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Auflösung der Gesellschaft und Erlöschen der Firma

Rz. 179 Zur Anmeldung der Auflösung der KG und zum Erlöschen der Firma ist wiederum auf die Ausführungen zur OHG zu verweisen (Rdn 164 ff.). In diesem Fall ist allerdings u.U. von besonderer Bedeutung, dass in der Anmeldung die Vertretungsregelung – abweichend vom gesetzlichen Modell des § 146 Abs. 1 HGB – angegeben wird, sofern vermieden werden soll, dass nunmehr infolge de...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / h) Auflösung der Gesellschaft und Erlöschen der Firma

Rz. 202 Gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ist die Auflösung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt gem. § 67 Abs. 1 GmbHG ebenso für die Eintragung der Liquidatoren und deren Vertretungsbefugnis, für die nach § 68 Abs. 1 GmbHG mangels abweichender Satzungsregelung oder Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung von Gesamtvertretung auszugehen ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Firma der Zweigniederlassung

Rz. 191 Was die Firmierung der Zweigniederlassung angeht, so ist bereits die Bestimmung der hierfür maßgeblichen Rechtsordnung umstritten. Zutreffend wird angenommen, die Firma der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt dem am Sitz der Zweigniederlassung geltenden Recht.[373] Die Zweigniederlassung kann auch unter der Firma der Hauptniederlassung hand...mehr

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§ 3 Firmenrecht / IV. Firma der deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers

Rz. 246 Wegen der Geltung des einheitlichen Gesellschaftsstatuts richtet sich auch die Firma einer unselbstständigen Zweigniederlassung[735] grds. nach dem Gesellschaftsstatut.[736] Dennoch ist es bisher streitig, ob die Firma der Zweigniederlassung ausländischer Gesellschaften nach dem Recht am Ort des Verwaltungssitzes der Zweigniederlassung[737] oder der Hauptniederlassun...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Bindung an die gewählte Firma

Rz. 50 Mit der Wahl und der Eintragung der Firma entsteht sowohl für die Handelsgesellschaft als auch den Kaufmann nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht diese Firma zu führen. Daher ist es ihnen dann untersagt, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Im Interesse des Verkehrs soll ein für alle Mal feststehen, unter welchem Namen der Kaufmann geschäftl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Firma/Umwandlungsfälle

Rz. 29 Der Nachweis von Firmen- oder Namensänderungen sowie Rechtsnachfolgen ist insbesondere dann erforderlich, wenn der im Grundbuch eingetragene Inhaber die Bewilligung nunmehr unter anderem Firmennamen abgibt. Sofern es sich hierbei um eine Firma oder eine Gesamtrechtsnachfolge handelt, ist die Verwendung der Notarbescheinigung unproblematisch. Es genügt wegen § 20 UmwG ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Eingetragene Firmen

Rz. 118 § 30 HGB gilt nach dem MoPeG für alle in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen unabhängig von der Rechtsform des betriebenen Handelsgeschäfts und ihrer Zulässigkeit nach §§ 17 ff. HGB.[373]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Firma und Sitz

Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren Sitz in den Mitgli...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Vermittlung bzw. Abschluss von Geschäften

Rz. 11 Schließlich muss der HV Geschäfte vermitteln bzw. abschließen. Sie kommen zwischen dem Unternehmer und einem Dritten zustande. Rz. 12 Zu unterscheiden ist zwischen dem Vermittlungsvertreter und dem Abschlussvertreter. Der Vermittlungsvertreter zeichnet sich dadurch aus, dass er den Abschluss eines Geschäfts des Unternehmers mit einem Dritten durch Einwirkung auf den Dr...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / e) Schwebende Geschäfte

Rz. 202 Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, nimmt der stille Gesellschafter nach § 235 Abs. 2 Satz 2 HGB am Gewinn und Verlust aus den zur Zeit der Auflösung der stillen Gesellschaft schwebenden Geschäften teil.[268] Rz. 203 Schwebende Geschäfte i.S.d. § 235 Abs. 2 HGB sind solche, an die sich der Geschäftsinhaber im Zeitpunkt der Auflösung der Gesel...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / e) Schwebende Geschäfte

Rz. 369 Nach überwiegender Ansicht nimmt der Unterbeteiligte entsprechend § 235 Abs. 2 Satz 2 HGB mangels anderweitiger Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag auch am Gewinn und Verlust aus den zur Zeit der Auflösung der Unterbeteiligungsgesellschaft schwebenden Geschäften teil.[442] Nach a.A. ist dies nicht der Fall, da solche Geschäfte in der Hauptgesellschaft weder Geschäft...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Gegenstände, die einem Unternehmen dienen

Rz. 276 Nach dem Anwendungserlass zur AO (AEAO) zu § 74 AO vertritt das BMF, dass der Begriff des Gegenstands nur Sachen i.S.d. § 90 BGB, nicht aber Rechte umfasst. Dies ist nicht unbestritten.[537] Dies führt nach der herrschenden Meinung zu der Rechtsfolge, dass Betriebsaufspaltungen, die auf der Überlassung von Rechten beruhen, nicht im Anwendungsbereich der Regelung lieg...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Von der Prokura gedeckte Geschäfte und Rechtshandlungen

Rz. 16 Der Prokurist kann im Namen seines Geschäftsherrn insb. folgende Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen:[36]mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Provisionspflichtige Geschäfte (§ 87 HGB)

Rz. 76 § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB ist dispositiv.[90] Nach § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der HV Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Dabei ist die Provision das übliche Entgelt des H...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Firma und Sitz

Rz. 786 Nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft anzugeben. Nach § 4 AktG muss in der Firma die Rechtsformbezeichnung "AG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten sein. I.Ü. gelten für die Firma die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 17 ff. HGB.[2465] Die Firma der AG muss nicht mehr aus dem Gegenstand des ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / d) Abgeleitete Firma

Rz. 96 Handelt es sich um eine abgeleitete Firma, wird der Grundsatz der Firmenwahrheit durch §§ 21, 22 und 24 HGB relativiert [279] (s. dazu genauer unten Rdn 137 ff.).mehr

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§ 3 Firmenrecht / e) Gelöschte Firmen

Rz. 122 Bereits gelöschte Firmen bleiben außer Betracht; der interessante Gedanke eines gewissen "Abstandsgebots",[382] wonach eine erst kurz zuvor gelöschte Firma wegen ihrer weiteren Ausstrahlung bei den Verkehrskreisen neue nicht unterscheidbare Firmen noch sperrt, lässt sich über § 30 HGB allenfalls de lege ferenda verwirklichen. In diesem Zusammenhang kann sich allerdin...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Von der Prokura nicht gedeckte Geschäfte und Rechtshandlungen

Rz. 17 Der Prokurist unterliegt zunächst den allgemeinen gesetzlichen Einschränkungen der Stellvertretung. Er darf daher keine höchstpersönlichen Erklärungen des Inhabers des Handelsgeschäfts abgegeben, z.B. kein Testament/Erbvertrag für den Einzelkaufmann errichten (§§ 2064, 2274 BGB). Die Prokura ermächtigt den Prokuristen nicht zum Selbstkontrahieren (§ 181 BGB).[40] Auch ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / IV. Firma im Rechtsverkehr, Prozess, Zwangsvollstreckung

1. Gebrauch der Firma a) Bindung an die gewählte Firma Rz. 50 Mit der Wahl und der Eintragung der Firma entsteht sowohl für die Handelsgesellschaft als auch den Kaufmann nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht diese Firma zu führen. Daher ist es ihnen dann untersagt, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Im Interesse des Verkehrs soll ein für alle Mal f...mehr

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§ 3 Firmenrecht / III. Firma der deutschen Tochter eines ausländischen Rechtsträgers

1. Beteiligungsfähigkeit Rz. 232 Eine ausländische juristische Person kann Gründer und Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sein.[692] Ausländisch ist eine Gesellschaft nach herkömmlicher Definition, wenn sie ihren effektiven Verwaltungssitz im Ausland hat.[693] Denn die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bestimmen sich nach ihrem Gesellschaftsstatu...mehr

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§ 3 Firmenrecht / IV. Fortführung der Firma bei Umwandlungen

1. Formwechsel Rz. 142 Nach § 190 Abs. 1 UmwG kann ein Rechtsträger (hierzu § 191 Abs. 1 UmwG) durch Formwechsel eine andere Rechtsform erhalten. Geändert wird, unter Wahrung der rechtlichen Identität, nur die Rechtsform. Nach § 200 Abs. 1 Satz 1 UmwG darf der Rechtsträger neuer Rechtsform seine bisher geführte Firma beibehalten; doch gilt dies nicht für Zusätze, die auf die ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (a) Bezeichnung der Vertragspartner nach Name oder Firma und Sitz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UmwG)

Rz. 99 Für die Firmenfortführung findet sich eine besondere Regelung in § 18 UmwG.[237] Daneben gelten die allgemeinen firmenrechtlichen Vorschriften der §§ 17 ff. HGB.mehr

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§ 3 Firmenrecht / V. Firma in der Insolvenz

1. Übersicht Rz. 65 Die Firma des Gemeinschuldners fällt in die Insolvenzmasse.[134] Während des Insolvenzverfahrens führt der Insolvenzverwalter das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma weiter und nimmt den Firmenschutz wahr.[135] Der Insolvenzverwalter darf allerdings nicht das Erlöschen der Firma zur Eintragung im Handelsregister anmelden, da die Vollbeendigung des G...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Firma bei den einzelnen Rechtsformen

I. Mögliche Träger (Firmenfähigkeit) Rz. 154 Firmenfähig sind nur Kaufleute. Die frühere Unterscheidung zwischen Vollkaufleuten und nicht firmenfähigen Minderkaufleuten (§ 4 Abs. 1 HGB a.F.) ist mit dem HRefG entfallen. Nicht eingetragene Kleingewerbetreibende oder Land- und Forstwirte sowie Freiberufler können aber weiterhin keine Firma führen. Neben dem Einzelkaufmann sind ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Einzubeziehende Firmen

a) Eingetragene Firmen Rz. 118 § 30 HGB gilt nach dem MoPeG für alle in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen unabhängig von der Rechtsform des betriebenen Handelsgeschäfts und ihrer Zulässigkeit nach §§ 17 ff. HGB.[373] b) GmbH & Co. KG Rz. 119 In den Firmenvergleich ist bei der GmbH & Co. KG an sich auch die ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / III. Rechtsnatur und rechtliches Schicksal der Firma

1. Allgemeines Rz. 32 Die Firma ist entsprechend ihrer namensrechtlichen Natur ein absolutes Recht. Der Unternehmensträger hat an ihr ein absolutes subjektives Recht.[61] Doch ist das Firmenrecht, anders als das Namensrecht der natürlichen Person, ein Mischrecht.[62] Es weist nicht nur persönlichkeitsrechtliche, sondern auch vermögensrechtliche und wettbewerbliche Züge auf.[6...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Nr. 1 des Musterprotokolls – Firma und Sitz

Rz. 543 Die Handelsregister beanstanden, wenn die Notare bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) unter Nr. 1 die gegründete Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" bezeichnen und nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie es der Mustertext vorsieht. Der Gesetzgeber hat offensichtlich die Verwendung des Oberbegriffs "Gesellschaft mit be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Abrechnung schwebender Geschäfte

Rz. 425 § 740 BGB a.F. bestimmte, dass der Ausscheidende an Gewinn und Verlust schwebender Geschäfte noch teilnahm. Über diese war also außerhalb des Abfindungsanspruchs gesondert abzurechnen, wobei es dabei auf die tatsächlich erzielten Ergebnisse des Geschäfts ankam. Solche Geschäfte fanden danach für die Berechnung des Abfindungsanspruchs keine Berücksichtigung. Durch das...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Nachträglich unwahr gewordene Firma

Rz. 95 Die Firma muss (im recht verstandenen Sinne) wahr und klar sein.[275] Dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt jedenfalls für die Firmenneubildung.[276] Er beansprucht aber im Prinzip auch Geltung, wenn eine ursprünglich wahre und klare Firma nachträglich als unwahr einzustufen ist.[277] Die Firma kann nachträglich unwahr werden, weil die tatsächlichen Verhältnisse, die ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / III. Fortführung der Firma

Rz. 140 Bei einer Firmenfortführung i.R.d. § 22 HGB muss die Firma[436] grds. unverändert fortgeführt werden.[437] Denn es darf im Rechtsverkehr auf keinen Fall zu Zweifeln an der Identität der bisherigen mit der fortgeführten Firma kommen. Die Firma ist Ausdruck der Unternehmenskontinuität. Erweisen sich wesentliche Änderungen als notwendig, so darf die Firma – besteht nich...mehr