Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Grundsatz der Gesamtverantwortung

Rz. 8 Bei mehrköpfigen Leitungsorgangen gilt auch hier der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Grundsätzlich besteht für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eine Gesamtverantwortung aller Leitungsmitglieder (sog. Generalzuständigkeit). Durch eine Ressortaufteilung kann die Aufgabe jedoch einzelnen Organmitgliedern zugewiesen werden, die diese Aufgabe dann kraft ihrer Res...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z.B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.2 Ausbildungszulage (§ 16 TV EntgO Bund)

Die Ausbildungszulage entspricht der früheren Lehrgesellenzulage (§ 4 TV LohngrV Bund). Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Voraussetzung für den Erhalt der Ausbildungszulage ist die Eingruppierung nach einem Tätigkeitsmerkmal des Teils III Abschn. 4 der Entgeltordnung (Ausbilderinnen und Ausbilder in...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.7 Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher

Es besteht der Grundsatz[1] nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG, dass der Entleiher Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht tätig werden lassen darf, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Der Entleiher darf Leiharbeitnehmer ausnahmsweise aber dann einsetzen, wenn er sicherstellt, dass sie nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Konkret dürfen nach § 1...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.2 Arbeitsrechtliche Haftungsbeschränkung

Die aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches resultierende Haftung des Arbeitnehmers wurde allgemein als zu streng empfunden. Denn im Rahmen des auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses können auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar für sich betrachtet fahrlässig sind, mit denen aber aufgrund der me...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4.5 Vieheinheiten-Grenze (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 26 Die Tierhaltungsgemeinschaft darf die in § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG genannten Vieheinheiten-Grenzen nicht nachhaltig überschreiten. Nachzuweisen ist dies nach § 13b Abs. 1 S. 3 EStG durch besondere, laufend und zeitnah zu führende Verzeichnisse. Berechnet wird die Vieheinheiten-Grenze für die Tierhaltungsgemeinschaft als Ganzes.[1] Rz. 27 Zu beachten sind zwei Viehei...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.3 Mehrarbeitsstunden

Neben der vertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit sind Mehrarbeitsstunden zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig geleistet wurden. Unerheblich ist, ob die Mehrarbeitsstunden ohne die Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin geleistet worden wären. An einer regelmäßigen Verrichtung von Mehrarbeitsstunden fehlt es, wenn im Ausgangszeitraum von 3 Monaten bzw. 13 Wochen während eines M...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.1 Pflichten und Nebenpflichten des Leiharbeitnehmers

Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sind trotzdem nicht lediglich rein faktischer Natur. Da der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird, steht dem Entleiher das Direktionsrecht zu. Der Entleiher kann damit Art und Ausführung der Arbeit des Leiharbeitnehmers bestimmen, wobei der Leiharbeitnehmer an die Lage der Arbeitszeit im Betr...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Nach der VVG Reform darf durch Einführung des § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung des Freistellungsanspruchs durch Versicherungsbedingungen an den geschädigten Dritten nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Abtretung des Freistellungsanspruches hat in der Praxis durchaus eine Bedeutung. Auf diese Weise können sich die Versicherungsnehmerin bei der Innenhaftung oder der gesch...mehr

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B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

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B. AVB D&O / VII. Serienschaden (A-6.6 AVB D&O)

Rz. 65 Die Serienschadenklausel in A-6.6 AVB D&O versucht die Leistungspflicht des Versicherers zu begrenzen. Es handelt sich um eine Risikobegrenzungsklausel.[1] Die Jahreshöchstleistung bzw. die Versicherungssumme können nicht verhindern, dass jedes Jahr eine Ausschöpfung stattfinden kann. Die Serienschadenklausel führt in der Rechtsfolge dazu, dass die Ansprüche zu einem ...mehr

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B. AVB D&O / VI. Neu erworbene und gegründete Tochtergesellschaften

Rz. 10 Die Musterbedingungen verlangen ferner die Anzeige der einzelnen hinzu gekommenen Tochtergesellschaft und legen fest, dass der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der Erwerb oder die Gründung dem Versicherer angezeigt wird, sofern der Versicherer der Mitversicherung schriftlich zugestimmt hat. Ob es sich um eine Anzeigeobliegenheit oder eine vertragli...mehr

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B. AVB D&O / A-7 A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Begrenzung der Haftung auf den Gesamtgläubigerschaden

Rz. 27 Die Haftung des Geschäftsleiters für die Erstattung der verbotenen Auszahlungen ist gemäß § 15 b Abs. 4 Satz 2 InsO auf den Gesamtgläubigerschaden beschränkt, das heißt auf den Schaden, der insgesamt durch die Verschleppung den Gläubigern entstanden ist.[1] Ist also der Gläubigerschaft der insolventen Gesellschaft ein geringerer Schaden entstanden, beschränkt sich die...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2 Teil 2: Außenhaftung

Von Außerhaftung spricht man, wenn das Organmitglied nicht von der Gesellschaft, bei der es Organ ist, sondern von anderen Personen wegen seines Verhaltens oder Unterlassens als Organmitglied in die Haftung genommen wird. Dies können außenstehende Dritte, wie Gläubiger, Arbeitnehmer, sonstige Vertragspartner der Gesellschaft, Konkurrenten derselben, aber auch sonstige Dritte...mehr

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B. AVB D&O / VII. Beispiele von Eigenschadenklauseln in der Praxis

Rz. 35 Eigenschadenklauseln können unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Klausel in A-3 AVB D&O betrifft nur die Konstellation, dass im Rahmen der Außenhaftung das Organ von einem Dritten in Anspruch genommen wird und die Gesellschaft zur Freistellung verpflichtet ist. Ein Eigenschaden entsteht dann durch die Freistellung am Vermögen der Gesellschaft. Eine deutlich höhere p...mehr

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B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z.B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ver...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B4-7 Embargobestimmung

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vere...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 4. Überschuldung

Rz. 14 Neben der Zahlungsunfähigkeit ist bei der Überschuldung ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsleiter (Vorstand oder Geschäftsführer) zu stellen. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO muss dies ohne schuldhaftes Zögern spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung geschehen. Die Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert: Rz. 15 "Überschuldung liegt vor, wenn da...mehr

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A. Einleitung / VI. Konstruktion der D&O-Versicherung, Direktanspruch, Schutzzweck und Eigenschadenversicherung

Rz. 29 Die D&O-Versicherung schützt die versicherten Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) vor einer Inanspruchnahme wegen Schäden, die sie durch ihre Amtstätigkeit verursacht haben. Die Organpersonen sind die versicherten Personen, die Gesellschaft ist die Versicherungsnehmerin und Prämienzahlerin. Man spricht hier auch von einer gesellschaftsfinanzier...mehr

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B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

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B. AVB D&O / 3. Mehrere versicherte Personen

Rz. 53 Bei mehreren versicherten Personen, die in der Haftung stehen, muss bei allen Personen der Ausschluss bejaht werden können, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass jeder Versicherte seinen eigenen Vertrag zu seinen Gunsten unterhält und innerhalb dieses Vertrags nur das Wissen und Verhalten des Versicherten und ggf. seiner Wis...mehr

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B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht

Das Tätigkeitsmerkmal in der EG 3 ist neu kreiert worden. Es löst zusammen mit dem ebenfalls neugeschaffenen Tätigkeitsmerkmal "schwierige Tätigkeit" der EG 4 das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" der VergGr. VIII Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT ab. Die bislang unter das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" subsumierten Tätigkeiten sind nach d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / IX. Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 71 Die Versicherungsprämie bei der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung, bei der die Gesellschaft für die Organmitglieder den Versicherungsvertrag abschließt, wird als Betriebsausgabe eingeordnet.[1] Dem ist zuzustimmen, da schließlich auch Gehaltszahlungen als Personalaufwendungen Betriebsausgaben sind. Allerdings kommt die Arbeitsleistung, die mit dem Gehalt verg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / II. Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und leitende Angestellte

Rz. 10 Ein wichtiger Anwendungsfall der Eigenschadenklausel ist im Bereich der leitenden Angestellten eröffnet, die in der D&O-Versicherung mitversichert werden können.[1] Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung würden diese Mitarbeiter gegenüber der Gesellschaft als ihrer Arbeitgeberin nicht für einfache Fahrlässigkeit haften. Bei sog. mittlerer Fahrlässigkeit kommt nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VIII. Ausschluss bei Schäden durch Umwelteinwirkungen (A-7.4 AVB D&O)

Rz. 108 Der Ausschluss wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden grenzt die D&O-Police zur Umweltschadenversicherung (USV) ab. Mit dem Umweltschadengesetz vom 14.11.1997 hat der Gesetzgeber eine Gefährdungshaftung der Unternehmer für Umweltschäden eingeführt. Dies betrifft nicht nur Schäden an Menschen, also Personenschäden, sond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 4.3 Rechtsfolgen

Rz. 46 Für Zwecke der Ermittlung des Übernahmeergebnisses fingiert § 5 Abs. 2 UmwStG die Einlage der Anteile i. S. d. § 17 EStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers. Sie erfolgt außerhalb der Bilanz nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung. Die Anteile gelten mit den Anschaffungskosten zum steuerlichen Übertragungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.2 Dauer der Arbeitnehmerüberlassung

Die Überlassung von Arbeitnehmern darf grundsätzlich nur vorübergehend und, sofern keine andere Regelung greift, für maximal 18 aufeinanderfolgende Monate erfolgen. Dies ist in § 1 Abs. 1, Abs. 1b AÜG geregelt. Zitat Gegenstand dieses Vertrages ist eine Arbeitnehmerüberlassung, d. h. die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern durch den Verleiher an den Entleiher auf der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebskrankenkasse / 1 Mitglieder

Mitglieder einer neu errichteten Betriebskrankenkasse können alle versicherungspflichtig Beschäftigten des Betriebs, als auch Familienangehörige der bei der Betriebskrankenkasse-Versicherten, sowie freiwillige Mitglieder aus den zuvor genannten Personenkreisen werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.2 Besonderheiten des Leiharbeitsvertrags

Der Leiharbeitsvertrag ist, abgesehen von den nachfolgend dargestellten Besonderheiten, als "normaler" Arbeitsvertrag i. S. v. § 611a BGB grundsätzlich formlos wirksam. Er kann daher auch mündlich vereinbart werden. Es sind aber eine Reihe von Formalia zu beachten, die in § 11 AÜG niedergelegt sind. So hat der Verleiher gemäß § 11 Abs. 1 AÜG die wesentlichen Vertragsbedingun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3 Weitere Aspekte der Schadensaufteilung

Obgleich im Hinblick auf die Vielfalt möglicher Schadensursachen kein abschließender Katalog existieren kann, zählen zu den über den Grad des Verschuldens hinaus noch zu berücksichtigenden Umständen regelmäßig folgende Aspekte: Gefahrgeneigtheit der Arbeit Betriebsrisiko des Arbeitgebers, Organisationsverantwortung des Arbeitgebers hinsichtlich der Betriebsabläufe, ein vom Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Be... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Bei diesem Dreiecksverhältnis stellt sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 7. Leitende Angestellte

Rz. 21 Die Musterbedingungen des GDV versichern nur die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane. In der Praxis weit verbreitet ist der Einschluss leitender Mitarbeiter. Typischerweise werden die leitenden Mitarbeiter in den AVB so definiert, dass diese sowohl eine umfassende Handlungs- und Vertretungsvollmacht für die Gesellschaft haben, als auch Tätigkeiten verrichten,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 2 Tarifverträge

Da zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer keine arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen, entfalten in der Konsequenz auch die im Entleiherbetrieb geltenden Tarifverträge für die Leiharbeitnehmer grundsätzlich keine Wirkung. Allerdings haben Leiharbeitnehmer gem. § 8 AÜG Anspruch auf Beschäftigung zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie die Arbeitnehmer des Beschäfti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.2 Körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten (§ 2 TV EntgO Bund)

§ 2 Abs. 3 TV EntgO Bund enthält die zentrale Definition der "körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten". Danach sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Der Sache nach handelt es sich hierbei um die früheren Arbeitertätigkeiten. Diese Definition gilt für alle Regelungen des TV Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.8 Arbeitsschutzbestimmungen

Auch der Entleiher hat in seinem Betrieb die Vorschriften zum Arbeitsschutz gegenüber dem Leiharbeitnehmer zu beachten. Zu empfehlen ist daher, die im Einzelfall erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen konkret zu regeln: Persönliche Schutzausrüstung Zitat Für die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Arbeit ist folgende Schutzausrüstung erforderlich: Schutzbrille/Sicherheitsschuhe/S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines bei ihm angestellten Arbeitnehmers an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.5 Bemessung nach Monaten

Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist, ist der Regelentgeltberechnung das für den Monat vereinbarte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn nicht im gesamten Monat Arbeitsentgelt bezogen wurde. Die Berechnung erfolgt unabhängig von den tatsächlichen Kalendertagen des Monats. Für die Frage, ob das Entgelt nach Monaten bemessen ist, ist maßgeblic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2 Wöchentliche Arbeitszeit

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt einer Stunde ist mit der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu multiplizieren und durch 7 zu dividieren.[1] Die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden sind so zu berücksichtigen, wie sie sich aus dem individuellen Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergeben. Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses wird durch den Arbeitsvertrag,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.4 Direktionsrecht

Da der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers tätig wird, unterliegt dieser nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG dessen Weisungen. Gleichwohl sollte zur Klarstellung und Präzisierung der Weisungsbefugnis eine vertragliche Regelung diesbezüglich gefasst werden. Eine solche könnte wie folgt lauten: Zitat Der Entleiher ist berechtigt, dem Arbeitnehmer hinsichtlich der auszuführenden Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.2 Weitere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

Hinweis- und Informationspflichten Dem Verleiher obliegen nach § 12 Abs. 2 AÜG umfassende Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Entleiher. Darüber hinaus bestehen auch in dem Verhältnis Verleiher und Entleiher die üblichen Sorgfaltspflichten. Der Verleiher hat im Gegenzug gegen den Entleiher einen Anspruch auf Information über das Leistungsverhalten des Leiharbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Um als Verleiher tätig zu werden, bedarf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XX. Asbestausschluss (A-7.16 AVB D&O)

Rz. 178 Dieser Ausschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass Schäden durch Asbest erheblich sein können. Rz. 179 Beispiel: "Asbest im Gebäude" Die Versicherungsnehmerin versichert ein Betriebsgebäude, das sie selbst nicht mehr nutzt, sondern an einen anderen Unternehmer vermietet hat. Der Geschäftsführer der Versicherungsnehmerin ist – obwohl entsprechende Baumaterialien verwen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Verstoß gegen § 30 Abs. 1 GmbHG (verbotene Auszahlungen)

Rz. 78 Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Dieses Auszahlungsverbot hat der Geschäftsführer einzuhalten, sonst haftet er. Dies ordnet § 43 Abs. 3 Satz GmbHG an. Danach sind die Geschäftsführer zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erh...mehr