Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

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§ 47 Urheberrecht / h) Rechtsweg und Zuständigkeiten

Rz. 41 Gemäß § 105 UrhG können die Landgerichte Spezialkammern für Urheberrechtsstreitigkeiten einführen. Davon haben die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Wird die Spezialzuständigkeit nicht beachtet und die Klage bei dem an sich zuständigen Gericht eingereicht, so wird die Klage von Amts wegen abgegeben. Gemäß § 104 UrhG ist in Urheberrechtsstreitigkeiten der ordentlic...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 4. Auskunftsanspruch

Rz. 21 Der Auskunftsanspruch[37] ist in § 101 UrhG verankert. Als Sonderfall kann bei der hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung auch die Vorlage von Urkunden (bei Rechtsverletzungen gewerblichen Ausmaßes bis hin zur Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen) oder Besichtigung verlangt werden, § 101a UrhG. Hingegen ist die Auskunft über Verkehrsdaten ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / f) Abtretung von Nebenrechten; Verwertungsgesellschaften

Rz. 39 Einer Regelung über die Abtretung von Nebenrechten bedarf es nur im Falle einer umfassenden Rechtseinräumung, da anderenfalls wegen der zeitlichen und gegenständlichen Begrenzung diese Verwertungsmöglichkeiten ohnehin durch den Urheber selbst wahrgenommen werden. Nach § 27 Abs. 3 UrhG können Vergütungsansprüche aus Vermietung und Verleihung nur durch eine Verwertungsge...mehr

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§ 47 Urheberrecht / e) Anerkennung der Urheberschaft; Rückrufsrecht

Rz. 38 Die Anerkennung der Urheberschaft stellt den Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts dar. Dem Wortlaut des § 13 S. 2 UrhG nach gilt das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung uneingeschränkt. Vor dem Hintergrund des Leitgedankens des Urheberrechtsgesetzes, dass Urheberrechte auch beim Urheber verbleiben sollen, ist es nicht möglich, das uneingeschränkt gewährte Rec...mehr

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§ 47 Urheberrecht / IV. Muster: Klage wegen Urheberrechtsverletzung

Rz. 26 Muster 47.1: Klage wegen Urheberrechtsverletzung Muster 47.1: Klage wegen Urheberrechtsverletzung An das Landgericht _____ _____ Zivilkammer (Urheberrechtskammer) Klage der A, _____ (Anschrift) – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen Herrn B, _____ (Anschrift) – Beklagter – wegen: Urheberrechtsverletzung Streitwert (vorläufig geschätzt): 50.000 EUR Wir bestellen uns ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 5. Veröffentlichung

Rz. 22 Die Veröffentlichungsbefugnis ergibt sich aus § 103 UrhG. Danach kann ein Urteil nach Eintritt der Rechtskraft bekannt gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die obsiegende Partei ein berechtigtes Interesse daran vorträgt. Bei einer Marktverwirrung wird man dies regelmäßig bejahen. Die Art der Bekanntmachung richtet sich nach dem Zweck, den sie verfolgt. Sie muss so ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Muster: Lizenzvertrag

Rz. 44 Muster 47.2: Lizenzvertrag Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _____ erwerben. A ist bereit, B eine einfache, inhaltlich begrenzte Li...mehr

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Übertragung von Urhebernutzungsrechten, auch an Computerprogrammen, Arbeitnehmererfindungen

Rz. 501 Es gilt der Grundsatz, dass das Arbeitsergebnis dem Arbeitgeber gehört.[825] Durch Vereinbarung können die Rechte an Arbeitnehmererfindungen und Arbeitnehmerurheberrechten übertragen, verändert oder in sonstiger Weise geregelt werden, um eine Rechtsunsicherheit auszuschließen.mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 24 IT-Recht / 1. Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 24 Computerprogramme sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt (vgl. Rdn 3). Dieser Schutz von Computerprogrammen durch das Urheberrecht schafft für den Rechtsinhaber insb. dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Stellung, dass diesem zugleich Möglichkeiten eingeräumt werden, über die gewährten Rechtspositionen zu verfügen. Damit kann der Urheber dem Erwerber eine gegen...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / II. Checkliste: Architekten- und Ingenieurvertrag

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§ 19 Handelsrecht / h) Schutz der Firma

Rz. 18 Unzulässigen Firmengebrauch hat das Handelsregister unter Festsetzung eines Ordnungsgeldes zu untersagen, § 37 Abs. 1 HGB.[108] Die Firma ist als geschäftliche Bezeichnung insbesondere gem. §§ 37 Abs. 2 HGB, 12 BGB und 5 Abs. 2 MarkenG geschützt. Der rechtliche Schutz der Firma beginnt durch die tatsächliche Handlung der Ingebrauchnahme der Firma im Rechtsverkehr in e...mehr

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§ 24 IT-Recht / c) Rechte am Auftragsergebnis

Rz. 13 Anders als bei Arbeitnehmerwerken, bei denen der Arbeitgeber umfassende, ausschließliche Nutzungsrechte an den in Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Aufgaben erstellten Computerprogrammen erhält, soweit nichts anderes vereinbart wurde (§ 69b UrhG), kennt das deutsche Urheberrecht keine umfassende gesetzliche Lizenz des Auftraggebers an Auftragnehmerwerken.[32] Nicht...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _____ – nachfolgend Auftraggeber – und _____ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Überblick über den Bestand an autonomen Kollisionsnormen des deutschen Rechts

Rz. 96 Die geschriebenen Kollisionsnormen setzen sich aus den allgemeinen Vorschriften über die Anwendung des Kollisionsrechts (Art. 3–6 EGBGB in Abschn. 1; Allg. Teil) und den Verweisungsnormen in den Art. 7–48 EGBGB (Bes. Teil) zusammen. Das Familien- und das Erbkollisionsrecht (Abschnitte 3 u. 4) sind dem Schuld- und Sachenrecht (Abschnitte 5 u. 6) vorangestellt. Das vert...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Immaterialgüterrechtlicher Schutz

Rz. 3 Bei der Vertragsgestaltung stets zu beachten ist der umfassende urheberrechtliche Schutz von Software: Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind, § 69a Abs. 3 UrhG.[10] Diese Vorschrift wird regelmäßig als Absage an die hohen Schutzanforderungen de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung)

Rz. 516 Hinweis: Der Text gilt entsprechend für einen Abwicklungsvertrag. Muster 4.44: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung) Muster 4.44: Ausführliche Kündigungsfolgenvereinbarung mit älterem Arbeitnehmer (Frühpensionierung) Kündigungsfolgenvereinbarung (Rubrum wie Muster Rdn 514) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis a...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Checkliste: Bauvertrag

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster 20.1: Handelsvertretervertrag Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _____, _____ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _____ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_____, _____ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertretersmehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus umsatzsteuerlicher Sicht[33] ist grundsätzlich zu differenzieren, ob ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt oder eine nicht steuerbare Zuwendung in den ideellen Bereich der gemeinnützigen Körperschaft. Letzteres ist regelmäßig der Fall, wenn die Zahlung ertragsteuerlich als Spende i.S.d. §§ 10b EStG, 9 KStG qualifiziert wird. Mit der bloßen Nennung des Sponso...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster 45.1: Kooperationsvertrag Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _____ und Firma Y, _____ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegenstand des Unternehmens sind die _____ (nachfolgend "Projekt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[234]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 250) können auc...mehr

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§ 16 Franchiserecht / II. Rechtsnatur des Franchising

Rz. 4 Bevor man sich den Detailfragen des Franchising zuwenden kann, gilt es zunächst einen näheren Blick auf die Rechtsnatur und die vertragliche Ausgestaltung von Franchiseverhältnissen zu werfen. Rz. 5 Ausgangspunkt hierfür ist das Konzept des Franchising an sich. Wenngleich sich in Rechtsprechung und Literatur bislang eine einheitliche Definition nicht durchgesetzt hat, g...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 6. Erfindungen und Urheberrechte

Rz. 222 Der gemeine Wert von Erfindungen oder Urheberrechten, die in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Nutzung überlassen sind, ermittelt sich wie folgt: der Anspruch auf die in wiederkehrenden Zahlungen bestehende Gegenleistung wird kapitalisiert, soweit keine anderen geeigneten Bewertungsgrundlagen vorhanden sind.[324] Für die Bewertung...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Formale Aspekte

Rz. 71 Zivilrechtlich betrachtet gliedert sich das Vermögen einer Person (z.B. eines Einzelunternehmers) nicht in Privat- und Unternehmensvermögen. Es bildet vielmehr insgesamt eine Einheit. Ist eine Unternehmensübertragung beabsichtigt, muss daher zunächst das zum Unternehmen gehörende bzw. zur Übertragung anstehende Vermögen eindeutig identifiziert werden. In der Regel kann...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einzelheiten zum Substanzwertverfahren

Rz. 293 Der Substanzwert bildet die Untergrenze des maßgeblichen Unternehmenswerts.[445] Dieser ergibt sich als Summe aus den gemeinen Werten der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter nach §§ 95–97 BewG abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden.[446] Der Ansatz des Substanzwerts ist ausgeschlossen, wenn der gemeine Wert aus tatsächlichen Verkäufen unt...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / b) Einzelne Wirtschaftsgüter

Rz. 17 Als wesentliche Betriebsgrundlage kommt nach den dargestellten Grundsätzen zunächst ein bebautes Grundstück in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH ist jedes Grundstück, das die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Betriebsunternehmens bildet und es ihm ermöglicht, sein Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben, eine wesentliche Bet...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / IV. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 89 Für die Erbschaftsteuer erweitert § 4 AStG die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wenn der Erblasser oder Schenker zur Zeit der Steuerentstehung der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG unterlag. Ein Erwerber kann nur dann mit seinem Erwerb der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wenn er selbst nic...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Zivilrechtliche Übertragbarkeit

Rz. 225 Träger des Einzelunternehmens ist eine natürliche Person. Deren Vermögen gliedert sich – zivilrechtlich betrachtet – nicht in Privat- bzw. Unternehmensvermögen. Vielmehr bildet das Vermögen insgesamt eine Einheit. Hieraus ergibt sich für eine beabsichtigte Unternehmensübertragung die Vorbedingung, dass das zum Unternehmen gehörende bzw. zur Übertragung anstehende Ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Musiknutzung ohne Einwilligung der GEMA

Tz. 22 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Die GEMA stellt eine Repertoiresuche zur Verfügung, welcher die Identifizierung musikalischer Werke und die Kontaktaufnahme mit dem beteiligten GEMA-Verlag erleichtert. Es kann nach dem Titel, nach der sog. ISWC-Nummer und nach der Werknummer eines Stücks gesucht werden. Tz. 22a Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Keine Einwilligung der GEMA ist erfor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Jeder, der legal Musik in der Öffentlichkeit spielen will, muss hierzu grundsätzlich eine Lizenz der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) erwerben. Die GEMA ist die größte und bekannteste Verwertungsgesellschaft (neben der VG Wort und der GVL). Sie ist für die Wahrnehmung der Rechte de...mehr

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeines

Rz. 72 Ebenso wie für das Eigentum ist auch für die sonstigen Rechte des § 823 Abs. 1 BGB charakteristisch, dass sie gegenüber jedermann Gültigkeit und Schutz beanspruchen im Gegensatz zu den "relativen Rechten" (Forderungen), die nur gegenüber bestimmten Personen wirken. Zu den sonstigen Rechten zählen die beschränkten dinglichen Rechte wie Pfandrechte, Grundpfandrechte, Er...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.3 Leistungsort bestimmter Dienstleistungen an Nichtunternehmer

Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält in § 3a Abs. 4 UStG eine besondere Leistungsortbestimmung für die sogenannten Katalogleistungen. Die entsprechende Regelung basiert in vollem Umfang auf dem Unionsrecht. Sie sieht vor, dass der umsatzsteuerliche Leistungsort der genannten Leistungen sich auch bei Leistungserbringung an Personen, die keine umsatzsteuerlichen Unternehmer...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte StPfl (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 u 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 151 – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, die Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche, die sich nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrzunehmen. Mit Wirkung zum 1.6.2016 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) an die Stelle des Urheberre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schreiben v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug), BStBl. I 1974, 442 (aufgehoben durch BMF-Schreiben v. 7.6.2005 – IV 6 – O 1000 – 86/05, BStBl. I 2005, 717) Inhaltsübersicht [...] 4. Erbschaft- und Schenkungsteuer 4.0 Erweiterte beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht 4.1 Umfang der erweiterten b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Tatbestand

LG Köln, Teilurteil v. 24.8.2020 – 24 O 394/19 Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Kläger ist der einzige Sohn des am […] geborenen und am […] in […] verstorbener […] Mit vor dem Notar errichtetem notariellem Testament vom … widerrief der Erblasser vorsorglich seine zuvor getroffenen Verfügun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veranlagung (Satz 2)

„ [2] Auf Einkünfte, die dem Steuerabzug auf Grund des § 50a des Einkommensteuergesetzes unterliegen, ist § 50 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.” Rz. 331 [Autor/Stand] Funktion von Satz 2. Satz 2 hebt für eine genau umrissene Gruppe von Einkünften, die einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, die in § 50 Abs. 2 EStG angeordnete Abgeltungswirkung auf. Da...mehr