Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhinderung.

Rn 2 Bei Verhinderung des Präsidenten oder Aufsicht führenden Richters ordnet Abs 1 S 1 die Vertretung durch den nach § 21h gesetzlich geregelten Vertreter im Präsidium an. Der Vertretungsfall des § 21h S 1 bezieht sich auf die dem Präsidenten durch das GVG zugewiesenen Geschäfte, die nicht durch das Präsidium zu verteilen sind. Dazu gehören nicht die Aufgaben seiner Rspr, d...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / III. Persönliche Abhängigkeit

Rz. 28 Der Begriff des Arbeitnehmers und der Begriff des Arbeitsverhältnisses setzen voraus, dass die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit im Dienste eines anderen geleistet wird. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG grenzt sich das Arbeitsverhältnis von den Dienstverhältnissen des freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit des zur Dienstleistung Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Arbeitnehmer.

Rn 9 Einkommen von Arbeitnehmern ist der Lohn, das Gehalt, darunter fällt alles, was dem Antragsteller aus Erwerbstätigkeit zufließt (FA-FamR/Geißler 16 Rz 75). Nicht hinzuzurechnen sind Erstattungen von Fahrgeldern. Erhält der Arbeitnehmer allerdings Fahrgeld von seinem Arbeitgeber, so sind freilich die Werbungskosten um die Fahrgelderstattungen zu reduzieren (Saarbr FuR 08...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung des Klägers ist zulässig. Soweit er seinen Feststellungsantrag im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren teilweise anders formuliert, handelt es sich hierbei im Wesentlichen lediglich um eine Klarstellung ohne inhaltliche Änderung, die ohne Weiteres zulässig ist. Eine inhaltliche Abweichung liegt allerdings insofern vor, als keine Beschränkung auf 50 %...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Willenserklärung.

Rn 3 Der Begriff der Willenserklärung umfasst zum einen alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Unerheblich ist, ob es sich beim Adressaten der Erklärung um den Gläubiger, einen Dritten (Brandbg NJW-RR 01, 1185, 1186) oder eine deutsche Behörde (BGHZ 120, 239, 248) handelt. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen können auf Abschluss eines Vertrages gerichtet sein, wie zB Angebo...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 11. Private Nutzung betrieblicher Telefon- und Datenverarbeitungsanlagen sowie Internetzugänge

Rz. 233 In der Vergangenheit ist in Anlehnung an die Rspr. zu ungenehmigten Privattelefonaten [597] überwiegend angenommen worden, dass private Internetnutzung im Regelfall nicht ohne ein ausdrückliches Verbot oder eine vorausgegangene einschlägige Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen kann.[598] Dies hat das LAG Köln für die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.3: Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________, ausweislich der im Original beigefügten Vollmachtsurkunde hat uns Frau/Herr _________________________, in der vorgenannten Angelegenheit mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Ihr Kündi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinderung an der Ausübung der Gerichtsbarkeit (Nr 1).

Rn 5 Abs 1 Nr 1 setzt voraus, dass das örtlich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich gehindert ist. Bei dem zuletzt genannten Fall ist das Gericht wegen Urlaubs, Krankheit oder Naturkatastrophen nicht mehr ordnungsgemäß besetzt. Eine Verhinderung in rechtlicher Hinsicht liegt vor, wenn die zuständigen Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / B. Bestimmung des Prozessrisikos

Rz. 2 Kennt der Anwalt den Arbeitgeber nicht und vermag er nicht einzuschätzen, ob dieser auch nur Grundkenntnisse des Arbeitsrechts mitbringt, dürfte sich im ersten Bearbeitungsschritt die rechtliche Prüfung empfehlen, ob die ordentliche Kündigung überhaupt dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, d.h., ob dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beiordnung.

Rn 3 Im Regelfall werden Gerichte mit bei dem Gericht ernannten Richtern besetzt (BVerfGE 14, 163; BGHZ 130, 304). § 59 III gestattet, im begründeten Ausnahmefall (BVerfG DtZ 96, 175) Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) einzusetzen. Die Beiordnung ist gem Abs 2 an ein bestimmtes Ereignis, vornehmlich ein Datum zu knüpfen (Schmidt/Temming in G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Lohnsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 3 SolZG)

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 1 Nr 3 SolZG regelt die Bemessungsgrundlage für den SolZ zur LSt. Die Regelung wird durch § 3 Abs 2a SolZG ergänzt, der bestimmt, wie die LSt beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn und beim LStJA zu ermitteln ist (s Rn 20ff). Soweit LSt zu erheben ist, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für den SolZ aus der nach § 3 Abs 2a SolZG ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Tz. 10 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 520, bzw. seit dem 01.01.2024 538 EUR im Monat übersteigt. Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist mithin nicht erforderlich, wenn das aufgrund dieser Beschäftigung erzi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / L. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 308 Dem Fall liegen zwei betriebsbedingte Kündigungen zugrunde, die im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen worden sind. Der (rechtzeitige) Zugang war streitig. Weil eine Betriebsänderung vorliegt und die ordnungsgemäße Durchführung eines Interessenausgleichs bestritten wird, werden Nachteilsausgleichsansprüche geltend gema...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendreisen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Neben den kommerziellen gewerblichen auf Jugendreisen spezialisierten Reiseveranstaltern bieten auch viele gemeinnützige Organisationen, wie Wohlfahrtseinrichtungen, Jugendverbände usw., für junge Menschen Jugendreisen an. Dabei handelt es sich häufig um Ferienfreizeiten, in denen Jugendliche in vielfältigster Weise wie beispielsweise in Zeltcamps,...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Dauer des Ruhens

Rz. 56 Nach § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III ruht der Arbeitslosengeldanspruch von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab. Grundsätzlich ruht der Anspruch bis zum vollständigen Ablauf der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. In § 158 Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat.

Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar ist. Ein ›schriftliches Vorverfahren‹ soll nicht stattfinden, u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / V. Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 83 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstands (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 BetrVG...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 2. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 59 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB. Rz. 60 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Fristen

Rz. 95 So trivial es auch sein mag, nicht zu selten wird die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes nicht gewahrt, weil der sachbearbeitende Anwalt diese Frist falsch berechnet.[59] Es ist äußerst haftungsträchtig, sich auf Angaben des Mandanten zum Zugang der Kündigungserklärung zu verlassen. Die wenigsten Mandanten können beurteilen, wann ein Kündigungsschreiben re...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Einschätzung des Annahmeverzugslohnrisikos

Rz. 4 Gerät der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 S. 1 BGB). Im Kündigungsschutzprozess hat diese Vorschrift enorme wirtschaftliche Bedeutung: Das arbeitsgerichtliche Verfahren – obwohl eine...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / F. Entfristungsklage

Rz. 176 Das Muster betrifft die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst, auf das der TVöD und damit auch die Sonderregelung des § 30 TVöD Anwendung findet. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Entfristungsklage Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: ___________...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Ruhen des Anspruchs bei Entgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 62 § 157 Abs. 1, 2 SGB III ordnet das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld an, wenn dem Arbeitnehmer Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber zustehen. Die Vorschrift soll Doppelzahlungen verhindern, da die Entgeltersatzleistung Arbeitslosengeld nicht benötigt wird, solange trotz Arbeitslosigkeit kein Verdienstausfall eintritt.[119] Rz. 63 Gemäß § 157 Abs. 1 SGB III ruht de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Änderungsgründe.

Rn 95 Von der Frage, ob § 765a durch den Kontopfändungsschutz verdrängt wird, ist zu unterscheiden, ob auf einem bestehenden Pfändungsschutzkonto ein Schutz nach § 765a gewährt werden kann. Ausdrücklich ist diese Bestimmung in § 850k IV 2 nicht erwähnt. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung wird aber eine entsprechende Anwendbarkeit zu bejahen sein. Dies geht allerdings nicht,...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Proberichter im ersten Jahr.

Rn 3 Ist für die Bearbeitung eines Verfahrens nach dem internen Geschäftsverteilungsplanein Proberichter (§ 12 DRiG) zuständig, der bei Eingang der Sache (so auch Zö/Greger § 348 Rz 6a; aA Stackmann JuS 08, 129, 132, der auf den Zeitpunkt der ersten mündlichen Verhandlung abstellt) noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr mit Rechtsstreitigkeiten des Bürgerlichen Rechts...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / B. Mandatsannahme

Rz. 9 Der Erstkontakt mit dem potenziellen Mandanten erfolgt in den meisten Fällen via Telefon oder E-Mail oder immer öfter via Social Media bis hin zur WhatsApp. Diesen Erstkontakt allein den Anwaltssekretariaten zu überlassen, ist regressträchtig. Im Hinblick auf die Frist des § 4 KSchG und auf § 174 BGB ist es daher dringend geboten, den potenziellen Mandanten direkt zur ...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 1. Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 56 Die Kündigung kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen. Die Kündigung kann somit auch an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag oder auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers oder während einer Arbeitsunfähigkeit erklärt werden.[94] Rz. 57 Die Unzulässigkeit der Kündigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Kündigung zur Unzeit erfolgt. Al...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Ausgewählte Einzelfälle zur Unternehmereigenschaft im Zusammenhang mit der Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen: Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft hat der BFH mit seinem Urteil vom 06.06.2002 (BStBl II 2003, 36) seine bis dahin vertretene Organverwaltertheorie aufgegeben. Unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 2 Stornogebühren bei Stornierung eines Urlaubs

Es kommt vor, dass ein vom Arbeitgeber zunächst genehmigter Urlaub aufgrund dienstlicher Erfordernisse storniert werden muss. Wenn der Arbeitnehmer diesbezüglich bereits eine Reise oder Unterkunft fest gebucht hat, fallen bei einer Stornierung im Regelfall entsprechende Stornierungsgebühren an. Übernimmt der Arbeitgeber bei einem derartigen Sachverhalt die anfallenden Storno...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 1.1 Besondere Zuwendung

Sonstige Bezüge sind Bezüge, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen [1], die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.3 Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr

Rz. 13 Weiterhin betrifft § 6 BUrlG nur den im laufenden Kalenderjahr und für das laufende Kalenderjahr gewährten Urlaub.[1] Für übertragenen Urlaub aus dem Vorjahr gilt die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nicht. Beispiel Der Arbeitnehmer scheidet zum 31.3. aus. Er hat 24 Tage Urlaub in der Kündigungsfrist erhalten. Davon waren 20 Tage nach § 7 Abs. 3 BUrlG übertra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.4 Zusammentreffen von unterschiedlichen Voll- und Teilurlaubsansprüchen

Rz. 14 § 6 BUrlG setzt voraus, dass durch den Arbeitgeberwechsel im Kalenderjahr überschneidende Ansprüche entstanden sind.[1] Das kann in dreierlei Weise geschehen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Das bedeutet aber, dass er diesen Urlaub, unabhängig von einem möglichen Wechsel des Arbeitsplatzes, insgesamt nur einmal haben kann. Da es aber Konstellationen gibt, in denen der Arbeitnehmer durch einen Arbeitsplatzwechsel theoretisch seinen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 3 Ausgleichspflicht zwischen den Arbeitgebern bei Arbeitgeberwechsel

Rz. 38 §§ 4, 5 Abs. 3 und § 6 BUrlG können bei einem Arbeitgeberwechsel im laufenden Kalenderjahr dazu führen, dass der 1. Arbeitgeber im Verhältnis zur Dauer der Arbeitsverhältnisse zu altem und neuem Arbeitgeber "zu viel" Urlaub zu gewähren oder abzugelten hat. Daher stellt sich die Frage, ob der 1. Arbeitgeber in diesem Fall vom 2. Arbeitgeber einen Ausgleich verlangen ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 9 Pflegezeit und Erholungsurlaub

Rz. 56 Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat.[1] Seit dem 1.1.2015 sieht § 4 Abs. 3 PflegeZG die Möglichkeit einer anteiligen Reduzierung des Urlaubsanspruchs entsprechend der Dauer der Pflegezeit – nach dem Vorbild des § 17 BEEG für die Dauer einer Elternzeit – vor. Der Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 4.2 Aushändigung der Urlaubsbescheinigung

Rz. 42 Der Arbeitgeber hat die Urlaubsbescheinigung dem Arbeitnehmer mit den Arbeitspapieren am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zur Abholung zur Verfügung zu stellen (Holschuld des Arbeitnehmers). Falls er das nicht einhalten kann, hat er sie später unverzüglich zuzusenden; eine Aufforderung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht an ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.5 Sonderfälle der Berechnung

Rz. 30 Die aufgezeigten Regeln gelten entsprechend, wenn sich die Arbeitsverhältnisse nicht nahtlos aneinander anschließen, sondern der Arbeitnehmer zwischenzeitlich arbeitslos ist. Es ist immer genau darauf zu achten, für welchen Zeitraum Überschneidungen der Urlaubsgewährung erfolgt sind. Unterscheidet sich der Urlaub im alten und neuen Arbeitsverhältnis auch darin, dass ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.6 Darlegungs- und Beweislast in Streitfällen

Rz. 33 Streitfälle im Zusammenhang mit § 6 BUrlG sind angesichts der komplizierten Materie (oder vielleicht auch gerade deshalb) erstaunlich selten. Trotzdem kann es auf die Darlegungs- und Beweislast zur Frage, ob der 2. Arbeitgeber Urlaub aus dem 1. Arbeitsverhältnis anrechnen kann, ankommen. Das BAG[1] hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in dem Kalenderjahr seines ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 4.1 Inhalt der Urlaubsbescheinigung

Rz. 41 § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet den alten Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub zu erteilen. Diese Pflicht steht im Zusammenhang mit dem Zweck des § 6 Abs. 1 BUrlG, Doppelansprüche zu vermeiden. Die Urlaubsbescheinigung muss enthalten: vollständigen Nam...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 4.3 Anspruch des neuen Arbeitgebers auf Aushändigung der Urlaubsbescheinigung

Rz. 44 Ob der neue Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vorlage der Urlaubsbescheinigung hat, ist umstritten.[1] Darauf kommt es in der Praxis aber nicht an; denn legt der Arbeitnehmer keine Urlaubsbescheinigung vor, kann der neue Arbeitgeber geltend machen, der Urlaub sei bereits erfüllt (s. oben Rz. 33). Lediglich dann, wenn der Arbeitnehmer behauptet, der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.2.1 Sonstige Freistellungsansprüche

Rz. 35 Für andere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen gilt § 6 Abs. 1 BUrlG nicht (Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen nach § 616 BGB oder unbezahlter Urlaub, Sonderurlaub, Bildungsurlaub), weil es sich dabei nicht um Urlaub i. S. d. BUrlG handelt.mehr