Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Urlaub / 8.8.2 Elternzeit

Auch während der Elternzeit entsteht Urlaub, der nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz unterliegt.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs wegen Elternzeit ist eurapare...mehr

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Urlaub / 8.6.1 Frühere Rechtsauffassung

Änderte sich bei einem Beschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit während des Urlaubsjahres, indem sich etwa die Wochenarbeitszeit saisonbedingt bis April auf 5 und ab Mai auf 6 Arbeitstage beläuft, so war nach Auffassung des BAG bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sowohl bezüglich der Urlaubsdauer wie auch des Urlaubsentgelts immer die im Zeitpunkt der Urlaubsgewährung ...mehr

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Urlaub / 8.10 Kürzung des Urlaubs bei Ruhen wegen Erwerbsminderung

Der gesetzliche Mindesturlaub unterliegt bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung gem. § 33 Abs. 2 TVöD keiner Kürzung nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD . Insoweit ist die tarifliche Regelung wegen Verstoßes gegen § 12 BUrlG unwirksam[1] Ruht das Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsminderungsrente, wie dies § 33 Abs. 2 TVöD vorsieht, so kann l...mehr

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Urlaub / 7.3.11 Verfall bei Krankheit während Altersteilzeit

In der Altersteilzeit besteht ein Urlaubsanspruch nur während der Arbeitsphase und ist auch dort zu nehmen. In der Freistellungsphase entsteht kein Urlaubsanspruch.[1] Soweit zu Beginn der Freistellungsphase noch ein Urlaubsanspruch besteht, verfällt er nach den allgemeinen Regelungen. Diese Regelung gilt auch in dem Fall, dass der Beschäftigte wegen Erkrankung gehindert war,...mehr

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Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, wenn der Urlaub ...mehr

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Urlaub / 7.4 Hinweispflicht des Arbeitgebers – Mitwirkungsobliegenheit

Nach früherem urlaubsrechtlichem Verständnis ist der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres verfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr nicht vorlagen. Das LAG München[1] hat diese Grundsätze des BAG neu überdacht und hat einen Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub zugunsten des Arbeitnehmers zuerkannt, de...mehr

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Urlaub / 7.3.1 Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Arbeitsunfähigkeit

Der übertragene Anspruch ist bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis nach Genesung in Form bezahlter Freistellung zu erfüllen. Einflussmöglichkeiten bestehen für den Arbeitgeber nur hinsichtlich der zeitlichen Lage des Urlaubs. So könnten etwa dem Wunsch des gerade genesenen Beschäftigten, den aufgelaufenen Urlaub von insgesamt 4 Monaten "am Stück" nehmen zu wollen, dringende ...mehr

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Urlaub / 8.6.2 Aktuelle Rechtslage durch die Rechtsprechung des EuGH und BAG

Die Entscheidungen des EuGH Diese Berechnungsweise konnte nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.4.2010, C-486/08 ["Tirol"-Entscheidung], vom 13.6.2013, C-415/12 [Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen], und vom 11.11.2015, C-219/14 [Greenfield]) nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden. So steht nach Feststellung des EuGH "… die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu...mehr

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Urlaub / 8.14 Zwölftelung bei Altersteilzeit im Blockmodell

Nach § 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst (TV-ATZ) besteht für den Arbeitnehmer, der im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt wird, kein Urlaubsanspruch für die Zeit der Freistellung von der Arbeit. Im Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftig...mehr

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Urlaub / 3 Verhältnis BUrlG zu TVöD

Anders als der BAT enthält der TVöD nur noch einige wenige Regelungen. Diese betreffen die Berechnung des Urlaubsentgelts und Zahlungszeitpunkt (§ 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchst. d TVöD) Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD) Berechnung der Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 3–5 TVöD) Zusammenhängende Gewährung (§ 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD) Urlaubsübertragung (§ 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD...mehr

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Urlaub / 5 Urlaub und Erkrankung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ist ein Beschäftigter erkrankt, besteht keine Arbeitspflicht. Daher steht eine aufgrund Erkrankung bestehende Arbeitsunfähigkeit der Gewährung eines Urlaubs entgegen. Eine andere Frage ist, ob ein Beschäftigter tr...mehr

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Urlaub / 9.3 Voraussetzung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung des gesetzlichen Grundurlaubs ist nur bei einer irgendwie gearteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Erreichen der Altersgrenze oder Anfechtung, kommt es nicht an. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor bei einem Betriebsübergang oder bei der Alterst...mehr

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Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

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Urlaub / 9.5 Urlaubsabgeltung bei ordentlicher Kündigung

Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich in natura zu gewähren. Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch des Beschäftigten dadurch erfüllen, dass er ihn nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt. Wenn der Beschäftigte keine anderen begründeten Urlaubswünsche gegenüber dem Arbeitgeb...mehr

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Urlaub / 8.6.3 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich der Urlaubstage

Eine Änderung des Beschäftigungsmodells wirkt sich wegen des im deutschen Urlaubsrecht geltenden Tagesprinzips auf die Urlaubsdauer nur aus, wenn sich dadurch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage in der Kalenderwoche ändert. Die abschnittsbezogene Berechnung ist wie folgt vorzunehmen: 1. Schritt: Ermittlung des Urlaubsanspruchs für jeden Teilabschnitt Bei einem Wechsel des ...mehr

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Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

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Urlaub / 9.8 Urlaubsabgeltung bei Erreichen der Altersgrenze oder Fristablauf

Da bei Erreichen der Altersgrenze oder Fristablauf der Zeitpunkt des Ausscheidens bekannt ist, kann auch der zu gewährende Urlaub so gelegt werden, dass er noch rechtzeitig aufgebraucht werden kann. Hat jedoch der Arbeitgeber die Nichtverwirklichung des Urlaubsanspruchs zu vertreten, tritt anstelle des Urlaubsanspruchs ein Ersatzurlaubsanspruch, der wegen der Unmöglichkeit d...mehr

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Urlaub / 8.1.4.2 Studierende

Der Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) regelt den Urlaubsanspruch in § 9 TVSöD ebenfalls mit 30 Tagen. Nach § 9 Abs. 2 TVSöD ist vorgegeben, dass der Urlaub in der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit in Anspruch zu nehmen ist. Ferner besteht mit Verweis auf § 9 Abs. 1 Satz 2 TVAöD – Besonderer Teil P...mehr

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Urlaub / 9.6 Urlaubsabgeltung bei außerordentlicher Kündigung und Auflösungsvertrag

Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch in dem Fall der außerordentlichen Kündigung, da regelmäßig in diesem Fall eine Abwicklung des Resturlaubsanspruchs wegen Fehlens der Kündigungsfrist ausscheidet. Die Urlaubsabgeltung gilt auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beendet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Au...mehr

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Urlaub / 8.1.2 Tarifliche Regelung zum 31.3.2012 mit Wirkung für das Jahr 2013

Die Arbeitgeber haben das Urteil des BAG vom 20.3.2012 zum Anlass genommen, diese Thematik in die laufende Tarifrunde einzuführen und eine kostenneutrale und AGG-konforme Neuregelung des Urlaubs zu fordern. Mit Tarifeinigung vom 31.3. wurde § 26 TVöD wie folgt verändert: § 26 Absatz 1 Satz 2 TVöD (in der Fassung vom 1.3.2012 mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2013) "2Bei Verteilu...mehr

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Urlaub / 5.1 Erkrankung vor Urlaubsantritt

Erkrankt der Beschäftigte vor dem genehmigten Urlaubsbeginn und hält die Erkrankung auch in den geplanten Urlaubszeitraum an, so braucht er den Urlaub nicht anzutreten. Wird der Beschäftigte noch im ursprünglich geplanten Urlaubszeitraum wieder arbeitsfähig, so kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Beschäftigte die restlichen Urlaubstage – wie genehmigt – antritt.[1...mehr

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Urlaub / 4.10 Nachträgliche Umwandlung eines abgewickelten Urlaubs

Ein Urlaubsanspruch ist erfüllt und geht damit unter, wenn der Urlaub gewährt worden ist und der Beschäftigte den Urlaub genommen hat. Eine nachträgliche Umwandlung des abgewickelten Urlaubs ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass während des Urlaubs ein Freistellungsgrund entsteht, etwa der plötzliche Tod des Vaters des Beschäftigten (§ 29 TVöD), wie auch fü...mehr

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Urlaub / 2.2 Jugendarbeitsschutzgesetz

Für Jugendliche gilt neben dem TVöD auch immer das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) als nicht abdingbare Mindestregelung. Im Bereich der Urlaubsdauer ist das JArbSchG jedoch von keiner Bedeutung mehr, da alle Ansprüche eines Jugendlichen nach dem JArbSchG bereits durch den TVöD gewährleistet werden. Dies resultiert daraus, dass das JArbSchG den Erholungsurlaub nach Werkt...mehr

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Urlaub / 8.4 Teilzeitbeschäftigung

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs bleibt eine Teilzeitbeschäftigung außer Betracht. Der Teilzeitbeschäftigte hat denselben Urlaubsanspruch wie der Vollbeschäftigte.[1] Die Länge der individuellen Arbeitszeit ist kein Kriterium zur Berechnung des Urlaubsanspruchs, sondern nur die Anzahl der regelmäßig zu leistenden Arbeitstage. Wechselt ein Beschäftigter von Teilzeitbes...mehr

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub / 7.4.3 Hinweispflicht bei arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmern

Auch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern besteht grundsätzlich die Mitwirkungsobliegenheit.[1] Wie unter Gliederungsziffer 7.2 dargestellt, verfällt der (gesetzliche) Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.[2] Diese seit dem Jahr 2012 bestehende Erkenntnis muss nun im Lichte der Rechtsprechung zur Mitwirkungsobliegenheit betrachtet werden. In oben genannter En...mehr

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Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

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Urlaub / 1 Einleitung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

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Urlaub / 8.9 Kürzung des Urlaubs bei Sonderurlaub nach § 28 TVöD

Im Falle des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD ruht das Arbeitsverhältnis. Für den Fall des Ruhens sieht § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vor, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel mindert. Nach der früheren Rechtsprechung des BAG[1] war diese Norm, jedenfalls soweit sie den gesetzlichen Urlau...mehr

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Urlaub / 4.19.3 Obliegenheit des Arbeitgebers zur Zuweisung von Alturlaub vor Anordnung von Kurzarbeit

Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist gem. § 95 SGB III u. a., dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Gemäß § 96 SGB III ist ein Arbeitsausfall erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend und nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) minde...mehr

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Urlaub / 8.13 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Die Behandlung von Bruchteilen bei der Berechnung der Urlaubsdauer regelt § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Diese Rundungsregelung nimmt Bezug auf die Rundungsregelung des § 5 Abs. 2 BUrlG. Die gesetzliche Rundungsregelung gilt ausschließlich für die Rundung des errechneten Teilurlaubs nach § 5 Abs. 1 BUrlG, also bei unterjährigem Ein- und Austritt des Beschäftigten. Nach hier vertret...mehr

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Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

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Urlaub / 4.18 Urlaub und Auswirkungen der Corona-Pandemie

4.18.1 Urlaub und Quarantänemaßnahmen Wenn der Beschäftigte in Kontakt mit einer Corona-infizierten Person gekommen ist und selbst keine Krankheitssymptome zeigt, muss er im Fall einer behördlichen Anweisung in häuslicher Quarantäne verbleiben. Überlappt sich nun die Zeit der häuslichen Quarantäne mit bereits zuvor gewährtem Urlaub, stellt sich die Frage, ob der Beschäftigte ...mehr

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Urlaub / 8.2 Arbeits-/Urlaubstag

Im TVöD richtet sich der Urlaubsanspruch im Gegensatz zum BUrlG nach Arbeitstagen und nicht nach Werktagen. Der Urlaubsanspruch ist auf eine 5-Tage-Woche als Grundsatz berechnet und ändert sich bei Erhöhung oder Verringerung der Arbeitstage. Arbeitstag ist grundsätzlich jeder Kalendertag, an dem der Beschäftigte dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hätte.[1] Somit...mehr

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Urlaub / 8.8.1 Wehrdienst/Wehrübung

Trotz Aussetzen der Wehrpflicht durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrRÄndG 2011) ab 1.7.2011 bleibt das Arbeitsplatzschutzgesetz grundsätzlich anwendbar. Es wurde lediglich ergänzt, um für freiwillige Wehrübungen anwendbar zu sein. Die Regelungen sind daher im Wesentlichen für den freiwilligen Wehrdienst und di...mehr

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Urlaub / 7.3.8 Verjährung

Die Frage, ob und in welcher Form der Urlaubs- und der Urlaubsabgeltungsanspruch der 3-jährigen Verjährung des § 195 BGB unterfällt, hatte durch die Entscheidung des EuGH[1] zur Übertragung und zum Verfall des Urlaubs bei Erkrankung zunächst neue Relevanz in Literatur und Rechtsprechung erfahren. Überblick über die bisherige LG-Rechtsprechung: Für Beginn der Verjährungsfrist e...mehr

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Urlaub / 7.3.7 Geltung der Ausschlussfrist des § 37 TVöD

Nach bisherigem Verständnis sollten Ausschlussfristen den Urlaubs- und den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erfassen, weil diese Ansprüche über § 7 Abs. 3 BUrlG (Verfall am 31.3. des Folgejahres) einer zwingenden (§ 13 Abs. 1 BUrlG) gesetzlichen Sonderregelung unterlagen.[1] Ob dieses Postulat auch für aus vorangegangenen Jahren angesammelte Ansprüche, die wegen Krankheit des...mehr

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Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

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Urlaub / 4.14 Urlaub und Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz kennt in den §§ 3 und 16 MuSchG generelle tätigkeitsbezogene Beschäftigungsverbote. In diesen Zeiten darf die Person nicht beschäftigt werden. Ist in diesen Zeiten bereits Urlaub geplant, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber zur Nachgewährung des Urlaubs verpflichtet ist. Während das Bundesarbeitsgericht in der früheren Rechtsprechung noch davon a...mehr

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Urlaub / 8.1.1 Ursprüngliche Regelung des TVöD

Die Dauer des Erholungsurlaubs änderte sich im TVöD im Vergleich zum BAT/BAT-O für die Beschäftigten zunächst nur unwesentlich. Bereits im Rahmen des sog. Potsdamer Abkommens im Februar 2005 hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die grundlegende Struktur des Urlaubsanspruchs geeinigt. Die Dauer betrug unabhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe für eine Arbeitswoche mit ...mehr

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Urlaub / 4.5 Urlaubsplan

Den unterschiedlichen Urlaubswünschen der Beschäftigten kann durch die Aufstellung eines förmlichen Urlaubsplans Rechnung getragen werden, der unter Mitwirkung des Personal- bzw. Betriebsrats aufzustellen ist. Dieser Urlaubsplan soll sowohl die Interessen der Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigen als auch dafür sorgen, dass die urlaubsbedingten Personalausfäll...mehr

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Urlaub / 9.10 Fälligkeit der Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch wandelt sich also in den Urlaubsabgeltungsanspruch. Weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, vor allem eines entsprechenden Antrags, bedarf es nicht.[1]mehr

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Urlaub / 11.6 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte nach SGB IX

Einem schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 208 SGB IX ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) erhalten keinen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage. Bei einer Abweichung von der 5-Tage...mehr

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Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

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Urlaub / 8.1.3 Neue Urlaubsregelung ab 1.1.2014

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1.4.2014 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.1.2014 einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche vereinbart. Wie das Bundesurlaubsgesetz geht der TVöD vom Tagesprinzip aus. Daher kann Urlaub nicht für halbe Tage oder Stunden gewährt werden (B...mehr

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Urlaub / 4.3 Zusammenhängende Einbringung des Urlaubs

Die gesetzliche Grundregelung des § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Diese gesetzliche Vorgabe zielt ab auf das gesundheitspolitische Ziel des Urlaubs, nämlich Regeneration und Erholung. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer sich wirklich erholen kann, wenn er z. B. jeden zweiten Mittwoch einen...mehr

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Urlaub / 11.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TVöD differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TVöD stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

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Urlaub / 4.7 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des U...mehr