Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Stille Gesellschaft / 2.5 Partiarisches Darlehen

Eine gewisse Ähnlichkeit mit einer typisch stillen Gesellschaft hat ein partiarisches Darlehen. Auch dort wird als Gegenleistung für das überlassene Kapital eine gewinnabhängige Verzinsung vereinbart. Das eigentliche Unterscheidungsmerkmal ist der für eine stille Gesellschaft erforderliche gemeinsame Zweck. In der Praxis macht dies eine gegenseitige Abgrenzung nicht einfach. I...mehr

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Stille Gesellschaft / 3.1 Typisch Still

Bei der typisch stillen Gesellschaft unterliegt nur der Inhaber des Handelsgeschäfts mit seinem Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Das Entgelt an den typisch stillen Gesellschafter ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 1c GewStG hinzuzurechnen; dies gilt unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Praxis-Beispiel Hinzurechnungen typisch S...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.4 Bauliche Veränderung

Beruhen bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums auf eigenmächtigem Verwalterhandeln, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, diese rückgängig zu machen. Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet er jedenfalls in Höhe der Rückbaukosten. Allerdings können die Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter auch nach...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.1 Wer kann Gesellschafter einer KG sein?

Gesellschafter einer KG kann jede natürliche oder juristische Person sein. Zudem kann auch eine OHG oder eine weitere KG als Gesellschafter einer KG fungieren. Auch eine GbR kann in die Gesellschafterstellung bei einer KG eintreten.[1] Lediglich einem nicht rechtsfähigen Verein sowie einer Erbengemeinschaft bleibt dies verwehrt. Hinweis Keine Personenidentität Es ist nicht mög...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 17 Das Kündigungsrecht besteht für alle Arten von Miet- und Pachtverhältnissen (§ 581 Abs. 2, § 594e Abs. 1), gleichgültig ob sie auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sind. Daher kann auch ein befristetes Mietverhältnis vom Mieter wegen nicht rechtzeitiger oder deren Entzugs fristlos gekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 27.4.1999, 64 S 440/98).mehr

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Stille Gesellschaft / 3.4 Formelles

Da es sich bei der atypisch stillen Gesellschaft um eine Innengesellschaft handelt, kann diese nicht Subjekt der Gewerbesteuer sein. Deshalb ist die Mitunternehmerschaft auch nicht Empfänger des Gewerbesteuerbescheids.[1] Dies gilt unabhängig davon, welche Rechtsform der Inhaber des Handelsgeschäfts hat. Die Bescheide werden dem Inhaber des Handelsgeschäfts bekannt gegeben,[2...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.6 Bauüberwachung

Hat die Eigentümergemeinschaft mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.1 Abgrenzung

Im Steuerrecht ist ganz entscheidend, welche der beiden Varianten einer stillen Gesellschaft vorliegt, eine typisch stille Gesellschaft oder eine atypisch stille Gesellschaft. Für die erforderliche Abgrenzung ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, wobei alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls heranzuziehen sind. Da eine stille Gesellschaft durch einen formfreien Gesellschaftsv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.6 Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Rz. 133 Heizkosten sind auch die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen (AG Gießen, Urteil v. 26.6.2001, 45 MC 207/01, WuM 2003, 358) Immissionsschutzmessungen, selbst wenn sie vom Schornsteinfeger durchgeführt werden. Aus den vom Schornsteinfeger insgesamt in Rechnung gestellten Kosten brauchen die Immissionsmesskosten nicht mehr ausgegliedert zu werden, weil neben ihnen oh...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.11 Feuchtigkeitsschäden

Lehnt es der Verwalter bei Feuchtigkeitseintritt mit Schimmelbildung und Silberfischbefall im Sondereigentum ab, der Ursache nachzugehen, weil er falsches Lüftungsverhalten für ursächlich hält, hierfür ein Mangel am Gemeinschaftseigentum aber nicht von vornherein auszuschließen ist, handelt er pflichtwidrig. Stellt sich jedenfalls später heraus, dass Ursache ein Mangel im Ge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.5 Ausschluss der Kündigung bei unerheblichen Mängeln

Rz. 30 Das Erfordernis der Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung aus der Generalklausel des § 543 Abs. 1 Satz 2 ist stillschweigendes Tatbestandsmerkmal der Kündigungsgründe des 543 Abs. 2 Nr. 1 (LG Frankfurt, Urteil v. 16. 3.2018, 2-21 O 167/17, ZMR 2018, 670). Eine unerhebliche Hinderung oder Vorenthaltung des Gebrauchs rechtfertigt die fristlose Kündigung daher nur dann,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.8 Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Rz. 139 Die Kosten der Verwendung derartiger Verbrauchserfassungsgeräte umfassen insbesondere die Kosten des Austauschs der Flüssigkeitsampullen bei Verbrauchserfassungsgeräten nach dem Verdunstungsprinzip sowie die Kosten des Ersatzes von Batterien bei elektronischen Heizkostenverteilern. Auch die Wartungskosten für elektronische Heizkostenverteiler sind gemäß § 7 Abs. 2 He...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.3 Welche Pflichten bestehen für die Gesellschafter einer KG?

Beiträge/Einlagen Entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag hat jeder Gesellschafter seinen dort vereinbarten Beitrag zu erbringen und dadurch den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Dies können einmalige oder wiederholte Einlagen in Geld oder Sachwerten sein. Auch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen sind als Gesellschafterbeitrag möglich.[1] Welchen bestimmte...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.7 Personengesellschaft & atypisch Still

Das oben Gesagte zu einer GmbH & atypisch Still gilt für eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes analog. Beteiligt sich an dem gewerblichen Unternehmen der Personengesellschaft ein anderer atypisch still, liegen zwei Gewerbebetriebe vor, der Gewerbebetrieb des Inhabers und der Gewerbebetrieb der Personengesellschaft & atypisch Still.[1] Die Folge daraus is...mehr

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Zebragesellschaft / 5.1 Sachverhalt

Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung. Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 2...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.5 Veränderungen im Bestand der KG

Das Recht der KG leitet sich in weiten Teilen aus der Rechtsform der OHG bzw. einer GbR ab.[1] Die dortigen Bestimmungen gelten für den Ein- oder Austritt eines KG-Gesellschafters analog, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Für eine KG gilt aber die folgende Besonderheit: Durch den Tod eines Kommanditisten wird die KG nicht aufgelöst.[2] Vielmehr geht sein KG-Ant...mehr

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Stille Gesellschaft / 3.3 Steuerersparnis für GmbH

Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.00...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.15 Jahresabrechnung

Erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung fehlerhaft und werden deshalb die Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge fehlerhaft durch Beschluss festgelegt, ist dies zunächst haftungsrechtlich wenig problematisch, da die Wohnungseigentümer nach Beschlussfassung einen Monat Zeit haben, die Abrechnung und ihr Ergebnis zu prüfen und gegen den Festsetzungsbeschluss Anfechtungsklage z...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.2 Einkunftsarten einer KG

Grundsätzlich kann eine KG Einkünfte aller Einkunftsarten des EStG erzielen, lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind ausgeschlossen. Soweit die KG jedoch ein Handelsgewerbe unterhält, wird dieses in aller Regel als Gewerbebetrieb zu werten sein und der Gewinn oder Verlust daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die KG ist steuerlich dann eine Mitunternehmersc...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.17 Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen

Der Verwalter kann sich auch dann schadensersatzpflichtig machen, wenn er einen von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beschäftigten zu Unrecht kündigt. Praxis-Beispiel "Blödmann" Der von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschäftigte Hausmeister hatte einen Mitarbeiter des Verwalters als "Blödmann" bezeichnet, woraufhin der Verwalter den Arbeitsvertrag fristlos gek...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 70 Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs besteht sowohl für den Vermieter von Grundstücken als auch von beweglichen Sachen. Die Zahlung der Miete ist die Hauptleistungspflicht des Mieters, so dass der Verzug mit der Zahlung der Miete eine Leistungsstörung ist. Da es sich bei einem Mietverhältnis um ein Dauerschuldverhältnis handelt, wären die Fol...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.3.2 Gewinnfeststellung

Verfahrensrechtlich erfolgt die Gewinnermittlung in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Darin wird der Gewinn der atypisch stillen Gesellschaft ermittelt und den beiden Gesellschaftern – dem Inhaber und dem Stillen – jeweils deren steuerlicher Gewinnanteil zugerechnet. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Stillen bzw. des In...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.25 Vergleichsangebote, fehlende

Hat es der Verwalter unterlassen, vor der Beschlussfassung über Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung oder Instandsetzung, mehrere Vergleichsangebote einzuholen, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Regressanspruch gegen den Verwalter wegen der ihr auferlegten Kosten eines erfolgreichen Beschlussanfechtungsverfahrens.[1] Etwas anderes gilt freilich da...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.3.2 Gesellschaftsvermögen

Für die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Betriebsvermögen ist zu unterscheiden: Ist eine typisch stille Gesellschaft gegeben, hat der Stille kein Anrecht auf einen Anteil am Gesellschaftsvermögen. Dies ist die gesetzlich vorgesehene Grundform. Mangels Unternehmerrisiko ist der typisch Stille kein Mitunternehmer. Es kann aber auch eine atypisch stille Gesellschaft ver...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3.3 Ausscheidender Gesellschafter

Scheidet ein Gesellschafter aus der OHG aus, ohne dass ein neuer Gesellschafter eintritt, wird die OHG von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Es kommt zu einer sog. Anwachsung des Gesellschaftsanteils bei den Altgesellschaftern.[1] Praxis-Beispiel Gesellschafteraustritt Gesellschafter der ABC-OHG sind A, B und C zu jeweils ⅓. Das Betriebsvermögen der OHG hat einen ...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.5 Verteilung des Gewinns

Die Aufteilung des steuerlichen Gewinns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Regeln. Der Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag bildet hierbei die Grundlage. Problematischer kann dies bei einer Familiengesellschaft sein. Dort wird das Finanzamt nicht nur die Ermittlung des Gewinns, sondern auch dessen Aufteilung auf die Gese...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2 Gesellschafterwechsel

Zu einer Änderung im Bestand der Gesellschafter kann es auch dadurch kommen, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wobei er seinen Gesellschaftsanteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter überträgt. Praxis-Beispiel Gesellschafteraustausch Gesellschafter der AB-OHG sind A und B, die zu jeweils ½ beteiligt sind. Der Buchwert des Betriebsvermögens der OHG beträgt 200.000 EUR....mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.6 Mitverschulden

Stets hat sich der Geschädigte ein anspruchsminderndes Mitverschulden[1] zurechnen zu lassen, wenn sein Verschulden bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Ein Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwen...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.1.2 Verfahrenskostenbelastung

Seit Inkrafttreten des WEMoG kann das Gericht dem Verwalter keine Verfahrenskosten mehr auferlegen. Die Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. existiert nicht mehr. Dies hat vor allem einen praxisrelevanten Hintergrund: Bereits nach früherem Recht führte eine durch das Gericht unterlassene Verfahrenskostenbelastung des Verwalters nicht dazu, dass die Wohnungseigentümer vom Ver...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.3 Auftragsvergabe, eigenmächtige

Eine Haftung des Verwalters kommt stets dann in Betracht, wenn er eigenmächtig Aufträge vergibt, obwohl es sich nicht mehr um eine unbedeutende Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG handelt und weder eine Ermächtigung im Verwaltervertrag noch eine solche durch Beschluss dies rechtfertigt.[1] Allerdings muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Kündigungsgründe

Rz. 1 In § 543 wird das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zusammengefasst. Normiert worden ist nunmehr ausdrücklich ein allgemeines und unabdingbares Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde, das bislang aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen (§§ 242, 626) hergeleitet wurde. § 543 Abs. 1 Satz 1 regelt das Kündigungsrecht an sich,...mehr

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Zebragesellschaft / 2.3 Übertragung von Wirtschaftsgütern

Eine nähere Betrachtung wird auch zu den sonst durchaus bekannten Folgen aus einer Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern erforderlich. Denn auch hierbei ist bei einer Zebragesellschaft essenziell, dass diese kein Betriebsvermögen hat. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die sonst üblichen Regelungen des § 6 Abs. 5 EStG hier grundsätzli...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.7 Beleidigung

Es bedarf keiner Problematisierung, dass sich der Verwalter im Einzelfall strafrechtlich zu verantworten hat, wenn er Wohnungseigentümer beleidigt. Neben einer Geldstrafe riskiert er regelmäßig aber keine weiteren zivilrechtlichen Konsequenzen. Bezeichnet etwa der Verwalter einen Wohnungseigentümer als "Querulanten" im Rahmen einer kontroversen Auseinandersetzung, rechtferti...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 Vorläufiges Insolvenzverfahren

Rz. 149 Wird ein sog. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter durch das Insolvenzgericht bestellt, ändert sich an der Mietzahlungspflicht des Mieters grundsätzlich nichts. Er muss weiter seine Miete an seinen Vermieter zahlen. Nur dann, wenn der vorläufige Verwalter ausdrücklich ermächtigt ist, Außenstände des Schuldners – hier des Vermieters – einzuziehen (vgl. dazu BGH, U...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.24 Veräußerungszustimmung

Ist durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 WEG erforderlich, hat er die Zustimmung zeitnah zu erteilen oder zu versagen, wenn ein Grund in der Person des Erwerbers vorliegt, der gegen dessen Eintritt in die Gemeinschaft spricht. Stets muss der wichtige Grund, der die Versagung einer Veräußerungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen im Inland

Rz. 42 Die Umsätze sind nur steuerbar, wenn sie im Inland ausgeführt werden. Das Inland ist in § 1 Abs. 2 UStG definiert als Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG (Freihäfen) , der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.3 Kündigung und Restschuldbefreiung

Rz. 148 Hat das Insolvenzgericht dem Mieter die Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt (§ 290 InsO), sammelt in der Folgezeit der Treuhänder die zur Verteilung an die Gläubiger – einschließlich des Vermieters – bestimmte Masse und schüttet sie jährlich an die Gläubiger entsprechend ihrer Quote aus (§ 292 InsO). Die von der künftigen Restschuldbefreiung erfassten Forderunge...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 4 "Störer"-Haftung

Der Verwalter kann auch als öffentlich-rechtlicher Störer in Betracht kommen. Grundsätzlich kann der Verwalter lediglich hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in Anspruch genommen werden. Sind allein das Sondereigentum und/oder das Privateigentum an den darin befindlichen Gegenständen betroffen, kann der Verwalter nicht als Störer in Anspruch genommen werden. Auf dieses er...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.6 Ende der Gesellschaft

Die stille Gesellschaft endet vor allem mit der Zweck-/Zielerreichung oder deren Unmöglichwerden [1] dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurde, durch eine Kündigung des Stillen oder des Inhabers[2] durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Gesellschafter. Wichtig Tod des Stillen Verstirbt hingegen der Stille,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Lieferungen gegen Entgelt

Rz. 106 Der seit dem 1.4.1999 geltende S. 1 des § 25a Abs. 3 UStG spricht in seinem ersten Halbsatz vom "Umsatz", der nach dem Betrag bemessen wird, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Damit sind nur die entgeltlichen Lieferungen gemeint, denn die unentgeltlichen Lieferungen werden im folgenden Halbsatz durch die Nennung des § 3 Abs. 1b ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Direktabrechnung

Rz. 221 Der Vermieter ist ab 1.9.2001 nicht mehr berechtigt, durch einseitige Erklärung zu bestimmen, dass die Kosten für Wasser, Abwasser oder Müll in Zukunft unmittelbar zwischen dem Mieter und dem Versorgungsunternehmen (Stadtwerke, Wasserwerke, Stadtreinigung) abgerechnet werden. War jedoch die entsprechende Erklärung des Vermieters wirksam, die dem Mieter bis zum 1.9.20...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1 Grundsätze

Die Haftung des Verwalters ist nicht davon abhängig, dass ein Verwaltervertrag abgeschlossen ist. Dem Verwalter obliegen vielmehr bereits gesetzlich geregelte Pflichten, bei deren Verletzung er sich den Wohnungseigentümern und der Eigentümergemeinschaft gegenüber schadensersatzpflichtig machen kann. Die gesetzlich geregelten Pflichten des Verwalters ergeben sich dabei aus §§...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Beweislast

Rz. 140 Für den Fall der Kündigung wegen verspäteter Gebrauchsüberlassung oder nicht rechtzeitiger Abhilfe enthält § 543 Abs. 4 Satz 1 eine Beweislastregel. Der Vermieter muss die rechtzeitige Gebrauchsgewährung und/oder Abhilfe vor Fristablauf beweisen (§ 543 Abs. 4 Satz 2). Hat sich der Vermieter vertraglich zur Durchführung verschiedener Arbeiten zur Herstellung des vertr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.24.1 Kosten des Betriebs einer Gemeinschaftsantenne

Rz. 202 § 2 Nr. 15a BetrKV Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zum Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die ...mehr

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Zebragesellschaft / 7.3 Negative Abgrenzungen

Daneben gibt es aber auch Fallkonstellationen, die nur auf den ersten Blick vergleichbar sind, bei näherem Hinsehen aber gerade nicht unter eine Zebragesellschaft zu subsumieren sind. In der Praxis sind dies vor allem die folgenden Fallgruppen: Gemischte Tätigkeit Übt eine Personengesellschaft verschiedene Tätigkeiten aus und erfüllt mindestens eine Tätigkeit die Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Regelungszweck der Vorschrift

Rz. 1 § 25a UStG in der zu Anfang der Kommentierung abgedruckten Fassung gilt seit dem 1.1.2014. Die Fassung des § 25a UStG, die zum 1.1.2004 durch das StÄndG 2003 (Rz. 5) in das Gesetz aufgenommen worden war, erlebte bis zum jetzt gültigen Text folgende Änderungen: Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1], wurde mit Wirkung ab dem 19.12.2006 die Zolltarifnummer in § 25a Abs. 2 S. 1...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 6.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

In äußerst begrenztem Maß kann der Verwalter seine Haftung im Verwaltervertrag beschränken. Zwar wäre eine entsprechende Individualvereinbarung lediglich durch § 276 Abs. 3 BGB begrenzt, nach dem die Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus erlassen werden kann. In der Praxis erfolgt die Vereinbarung der Haftungsbeschränkung jedoch nicht durch Individualvereinbarung, sondern ...mehr

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Zebragesellschaft / 4 Verfahrensrechtliche Handhabung

Erzielen mehrere Personen zusammen einkommensteuerpflichtige Einkünfte, sei es in der Form einer Gesamthands- oder einer Bruchteilsgemeinschaft, werden die Einkünfte im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ermittelt und festgestellt.[1] Erforderlich hierzu ist nur, dass die Einkünfte aus einer einheitlichen Einkunftsquelle result...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 25 Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Entscheidung [Rdn 317]

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Teil C: Außerordentliche un... / 47 Nichtigkeitsklage, Urteil [Rdn 679]

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