Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2 Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, Abs. 4

2.2.1 Überblick Rz. 18 Durch die zum 1.4.2008 eingefügte Neuregelung kann das Gericht unter den in Abs. 4 genannten Voraussetzungen im Urteil auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, wenn das Urteil in dem Termin verkündet wurde, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 820/07 S. 27) wird eine Entl...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2 Voraussetzungen

2.2.2.2.1 "Stuhlurteil" Rz. 21 Ein Urteil nach Abs. 4 kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht sein Urteil noch in demselben Termin verkündet hat, in dem es die mündliche Verhandlung geschlossen hat (sog. "Stuhlurteil" i. S. d. § 310 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO). Erfasst werden auch Fälle der "Verkündung der Entscheidung am Schluss der Sitzung" (vgl. z. B. Baumbach/Lauterbac...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4 Rechtsmittel

2.3.4.1 Im Fall alleiniger Ergänzung im Kostenpunkt Rz. 19 § 140 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass auch die Kostenentscheidung, die durch Beschluss im Ergänzungsverfahren ergeht, nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. auch § 144 Abs. 4). Ist die Entscheidung in der Hauptsache bereits bindend geworden, kann der Ergänzungsbeschluss über den Kostenpunkt nich...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemä...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bestandteile des Urteils 2.1.1 Rubrum Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben (Gerichtsbescheide nach § 105 werden mit "Gerichtsbescheid" überschrieben) und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. daz...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterschrift Rz. 2 Das sozialgerichtliche Urteil und der Gerichtsbescheid (§ 105) sind nur vom Vorsitzenden zu unterschreiben. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es wie im Verwaltungsprozess nicht (vgl. § 117 Abs. 1 Satz 4 VwGO). Urteile des LSG und des BSG sind von den Mitgliedern des Senats – den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern – zu unters...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2 Unrichtigkeit

2.2.1 Begriff Rz. 4 Bei der Unrichtigkeit darf es sich nicht um einen auf einer unrichtigen Tatsachenwertung oder auf einem Rechtsirrtum beruhenden Fehler in der Willensbildung des Gerichts handeln (ausführlich dazu BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; vgl. auch BSG, Beschluss v. 6.3.2012, B 1 KR 43/11 B, Rz. 5). Denn die Berichtigung ist kein Mittel zur Änderung einer na...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 2 Die Urteilsergänzung ist in allen Rechtszügen bei Urteilen und Gerichtsbescheiden möglich. Die h. M. wendet die Vorschrift bei Beschlüssen entsprechend an, soweit darin über Ansprüche entschieden worden ist, wie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BSG, SozR 3-1500 § 140 Nr. 2 m.w.N; BSG, SozR 3-1720 § 17a Nr. 7; Bay. LSG, Beschluss ...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Urteilsergänzung setzt voraus, dass ein von einem Beteiligten erhobener Anspruch (oder der Kostenpunkt) ganz oder teilweise versehentlich übergangen worden ist. 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. B...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2 Übergehen

Rz. 8 Übergangen ist ein Anspruch nach allg. Meinung nur, wenn über ihn versehentlich nicht entschieden worden ist (vgl. z. B. BGH, NJW 1980, 840; BSG, SozR 5310 § 6 Nr. 2; BVerwG, NVwZ 1994, 1117). 2.2.2.1 Fehlen einer Entscheidung zu dem erhobenen Anspruch Rz. 9 Zunächst bedarf es der Feststellung, dass über den erhobenen Anspruch nicht entschieden worden ist. Wie dies zu ge...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausfertigung Rz. 2 Zugestellt wird seit der Änderung von § 317 ZPO durch das FördElRV zum 1.7.2014 gemäß § 202 i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich nur noch eine Abschrift des Urteils. Ausfertigungen werden gemäß § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO nur noch auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Zuständig ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Ausfertigung ist eine a...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 137 ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) insoweit geändert worden, als zur Verwaltungsvereinfachung die Verwendung des Gerichtssiegels in der Form des Prägesiegels für die Ausfertigung des Urteils nicht mehr vorgeschrieben ist, sodass nunmehr, wie nach § 317 Abs. 3 ZPO, der auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechende Anwendung findet, ein ...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.2 Entscheidung des Gerichts

Rz. 3 Liegen die unter Rz. 2 genannten Voraussetzungen vor, kann das Gericht nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nach Lage der Akten entscheiden. Die Entschließung, nach Lage der Akten entscheiden zu wollen, ist eine prozessleitende Verfügung und gemäß § 172 Abs. 2 nicht mit der Beschwerde anfechtbar (Zeihe, § 126 Rz. 2a). Weil im Falle einer Entscheidung nach Aktenlage d...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.2 Zustellungsmängel

Rz. 5 Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Schriftstückes nicht nachweisen oder ist das Schriftstück unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt nach § 189 ZPO das Schriftstück in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist. D...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien unter dem Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Beste...mehr

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Aufzug im Wohnungseigentum ... / Zusammenfassung

Begriff Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Grundsätzlich kann daher ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Einbau eines Innenaufzugs oder Anbau eines Außenaufzugs bestehen. Die Wohnungseigentümer si...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.1 Bedeutung

Rz. 3 Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung besagt nicht, dass das Gericht willkürlich entscheiden könnte, sondern nur, dass es an gesetzliche Beweisregeln nur in den durch das Gesetz bezeichneten Fällen gebunden ist (vgl. § 286 Abs. 2 ZPO). Soweit also nicht ausnahmsweise gesetzliche Beweisregeln eingreifen, z. B. nach § 118 SGG i. V. m. §§ 415 ff. ZPO über die Beweiskra...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.1 Bedeutung

Rz. 2 Der Grundsatz der Mündlichkeit bedeutet, dass jeder Kläger in einem Hauptsacheverfahren Anspruch darauf hat, dass seine Streitsache in wenigstens einer mündlichen Verhandlung im Instanzenzug in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert wird (vgl. Art. 6 Abs. 1 EMRK). Ein Verzicht auf diesen Anspruch ist nach § 124 Abs. 2 (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.5 Verhinderung des Rechtsanwalts

Rz. 21 Erhebliche Gründe für eine Terminsaufhebung sind nach der Rechtsprechung des BSG bei einer vorhersehbaren urlaubsbedingten Abwesenheit eines Prozessbevollmächtigten nicht gegeben (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; SozSich 1984, 326 m. w. N.). Das BSG begründet dies damit, dass die Klägerin die Möglichkeit gehabt habe, in der mündlichen Verhandlung ihre Be...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.2 § 130 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2: Grundurteil als Zwischenurteil, Klage nach § 54 Abs. 5

Rz. 11 Die 2. Alt. betrifft die allgemeine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5. Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten – und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 – ausschließt (vgl. BSG, SozR 3-25...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.5 Reformatio in peius

Rz. 9 Die in § 123 angeordnete Bindung an den erhobenen Anspruch bedingt ferner das Verbot, die vom Kläger angefochtene Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung zu seinem Nachteil zu ändern (Verböserungsverbot oder Verbot der reformatio in peius). Das Verbot der reformatio in peius gilt in allen Instanzen und sowohl in Klageverfahren als auch in Verfahren des einstweiligen Rec...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.1 Voraussetzungen des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage

Rz. 2 Erste Voraussetzung des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage ist, dass einer der Beteiligten oder beide Beteiligten nicht erscheinen. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Gerichts ist grundsätzlich bei Nichterscheinen eines Beteiligten eine Wartezeit einzuhalten, es sei denn, der nicht erschienene Beteiligte hat zuvor mitgeteilt, nicht erscheinen zu wollen. Üblich ist...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.2 Unzulässigkeit neuer Klage

Rz. 12 Unterschiedlich wird auch vom Standpunkt der prozessrechtlichen Rechtskrafttheorie die Frage beantwortet, ob lediglich eine spätere abweichende Entscheidung ausgeschlossen ist (so z. B. Redeker/von Oertzen, VwGO, § 121 Rz. 5; BVerwGE 35, 339; BSGE 13, 188; wohl auch BSG, SozR 3-1500 § 141 Nr. 6) oder ob jede neue Verhandlung und Entscheidung über den rechtskräftig ent...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.3 "Abwesender" Richter

Rz. 5 Da der Rechtsstreit aufgrund des unmittelbaren Eindrucks der Verhandlung und Beweisaufnahme entschieden werden soll, ist auch erforderlich, dass alle Richter während der gesamten Verhandlung anwesend sind, der Verhandlung folgen und nicht "schlafen". Auch eine nur vorübergehende Abwesenheit eines Richters während der der Urteilsfällung vorausgehenden mündlichen Verhandl...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.2 Klärung des Klageziels

Rz. 3 Nach § 123 darf das Gericht nur über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheiden. Auch im sozialgerichtlichen Verfahren wird der erhobene Anspruch als Streitgegenstand nach Inhalt und Umfang allein vom Kläger mit seiner Klage – seinem prozessualen Begehren – bestimmt (vgl. BSG, SozR 3-5555 § 15 EKV-Zahnärzte Nr. 1; BSG, SozR 3-1500 § 96 Nr. 9). Streitgegenstand ist ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.6 Prozessuale Durchbrechung und Beseitigung der Rechtskraft

Rz. 38 Eine Beseitigung der Rechtskraft ist durch die Wiederaufnahme nach §§ 179 ff. und die Wiedereinsetzung nach § 67, welche zur rückwirkenden Beseitigung der bereits eingetretenen Rechtskraft führt (vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 121 Rz. 50; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 141 Rz. 21; nach Zeihe wird das Urteil dagegen so angesehen, als sei die Re...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.3 Präklusion

Rz. 13 Auch wenn die tatsächlichen Feststellungen des Urteils nicht selbständig rechtskräftig werden können (vgl. unten Rz. 18), hat die Rechtskraft des Urteils auch zur Folge, dass die im Vorprozess unterlegene Partei sich im neuen Rechtsstreit nicht mehr auf solche Tatsachen berufen kann, die – in den Grenzen des Streitgegenstands (näher dazu unten Rn. 21) – zu dem "abgeur...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 130 Abs. 1 ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben. Abs. 2 ist durch Art. 1 Nr. 42 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 angefügt worden. Rz. 1a Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung und entbindet die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit von notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs, die dann durch A...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 139 wurde durch das Justizkommunikationsgesetz (JkommG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) mit Wirkung zum 1.4.2005 Abs. 3 eingefügt, der die Vorgehensweise bei elektronischer Aktenführung entsprechend § 320 Abs. 4 ZPO regelt. Rz. 1a § 139 ist § 319 ZPO nachgebildet und ist im Wesentlichen wortgleich mit § 119 VwGO und § 108 FGO. Wie § 138 macht auch § 139 eine Ausnahme...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.1.1 Gegenstand der Berichtigung: "Andere" Unrichtigkeiten des Tatbestands

Rz. 2 Die Berichtigungsmöglichkeit nach § 139 erfasst nur Unrichtigkeiten des Tatbestands, nicht des Rubrums, des Tenors oder der wertenden Ausführungen eines Urteils. Zum Tatbestand i. S. d. Vorschrift (vgl. auch Rz. 7 bis 11 zu § 136) gehören alle tatsächlichen Feststellungen des Gerichts, mögen sie im Tatbestand oder auch in den Entscheidungsgründen enthalten sein (allg. ...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.1.2 Berichtigung nur soweit der Tatbestand verstärkte Beweiskraft nach § 314 ZPO hat?

Rz. 3 Zweifelhaft ist, ob die Berichtigungsmöglichkeit sich ausschließlich auf solche tatsächlichen Feststellungen bezieht, denen verstärkte Beweiskraft gemäß § 314 ZPO zukommt. Das ist nach der Rechtsprechung des BGH der Fall. Danach unterliege der Tatbestand nur der Berichtigung, soweit ihm eine urkundliche Beweiskraft nach § 314 ZPO zukomme (vgl. BGH, Urteil v. 14.7.1994,...mehr

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Jansen, SGG § 127 Schutz de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben und ist Ausfluss des Grundsatzes der Unmittelbarkeit, der auch in § 117 zum Ausdruck kommt. Sinn des § 127 ist es, den Beteiligten von jeder bevorstehenden Beweisaufnahme Kenntnis zu geben, sodass sie in der Lage sind, ihr beizuwohnen und durch eine kritische Stellungnahme ein günstiges Ergebnis herbei...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.2 Verkündungstermin

Rz. 6 Beabsichtigt das Gericht ausnahmsweise, die Entscheidung, die kein Urteil sein muss, sondern auch ein Beweisbeschluss sein kann, nicht am gleichen Sitzungstag zu verkünden, beraumt es sofort durch einen Beschluss Termin zur Verkündung einer Entscheidung an. Dies kann etwa bei Widerrufsvergleichen sinnvoll sein. Weil der Beschluss verkündet wird, ist eine Ladung der Bet...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.3 Anwaltswechsel

Rz. 19a Der Grundsatz des rechtliches Gehörs ist auch berührt, wenn ein Prozessbevollmächtigter kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung sein Mandat niederlegt und der Kläger aus besonderen Gründen nicht in der Lage ist, rechtzeitig einen neuen Bevollmächtigten zur Wahrnehmung seiner Rechte zu bestellen. Auch hieraus kann sich ein erheblicher Grund i. S. d. § 227 ZPO (...mehr

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Kündigung im Wohnungseigent... / 1.3 Abmahnung erforderlich?

Grundsätzlich ist eine Abmahnung vor einer außerordentlichen Vertragskündigung nicht notwendig, wenn Gründe im Verhalten der einen Vertragspartei vorliegen, die so schwerwiegend sind, dass der anderen Vertragspartei ein weiteres Festhalten am Vertrag auch nur für eine kurze Zeit unzumutbar ist.[1] Im Übrigen kann aber bei kleineren oder mittleren Pflichtverletzungen eine Abma...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.6.1 Verstoß gegen Denkgesetze

Rz. 12 Ein Gericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beteiligten unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 10.12.2003, 8 B 154/03, NVwZ 2004, 627, 628). Von einem Verstoß gegen Denkgesetze kann nur b...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.7 Rechtsmittel

Rz. 16 Nach allgemeiner Meinung sind Einwendungen gegen die Berichtigung der Rechtsmittelbelehrung im Rahmen der Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluss geltend zu machen (vgl. z. B. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 138 Rz. 5; Kopp/Schenke, VwGO, § 118 Rz. 12; Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 118 Rz. 33; a. A. Bay VGH, Beschluss v. 6.12.2004, 1 C 03.2374...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.2 Richterwechsel

Rz. 4 Der im sozialgerichtlichen Verfahren geltende Grundsatz der Einheitlichkeit der mündlichen Verhandlung, wonach die mündliche Verhandlung in der Instanz eine Einheit ist, auch wenn sie in verschiedenen Terminen stattgefunden hat (vgl. Rohwer-Kahlmann, § 124 Rz. 4) ist für § 129 ohne Relevanz. Denn "dem Urteil zugrunde liegende Verhandlung" i. S. d. Vorschrift ist bei me...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.2 Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit

Rz. 6 Entscheidet das Gericht im schriftlichen Verfahren, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, etwa weil ein Beteiligter nicht wirksam zugestimmt hat, liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der mit Berufung (§ 144 Abs. 2 Nr. 3) bzw. Revision (§ 160 Abs. 2 Nr. 3) gerügt werden kann. Nach h. M. handelt es sich dabei im sozialgerichtlichen Verfahren aber nicht...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2.3 Frist

Rz. 23 Anders als § 313a Abs. 3 ZPO nennt § 136 Abs. 4 SGG keine Frist, innerhalb derer der Verzicht zu erklären ist. Da § 313a ZPO auch nicht über § 202 entsprechend anwendbar ist (vgl. R. 18) gilt auch keine analoge Anwendung der Wochenfrist aus § 313a Abs. 3 ZPO. Der Rechtsmittelfrist kann auch schon vorab in der mündlichen Verhandlung erklärt werden (Keller, in: Meyer-La...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 1 Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 43 ff. WEG. BGH, Urteil v. 11.11.2022, V ZR 213/21: Die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum (hier: Nachbesserung nach § 439 Abs. 1 BGB) unterfallen nicht der Ausübungsbefugnis gemäß § 9a Abs. 2 WEG. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann solche Rechte auch ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.1 Besondere Bedeutung der mündlichen Verhandlung

Rz. 17 Besondere Bedeutung für die Gewährung des rechtlichen Gehörs nach §§ 128, 62 hat die mündliche Verhandlung. Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung darzulegen (...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 134 wurde durch Art. 1 Nr. 43 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst. In Abs. 1 wurden die Worte "nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen" gestrichen und in Abs. 2 Satz 1 anstelle einer Frist von 3 Tagen eine solche von einem Monat sowie eine Regelung für die Anhörung der ehrenamtlichen Richter beim BSG eingefügt. Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.4 Subjektive Grenzen der Rechtskraft

Rz. 33 Die subjektive Reichweite der Rechtskraft (Abs. 1) ist durch Art. 1 Nr. 47 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Wie bisher bindet das rechtskräftige Urteil die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (jetzt: Nr. 1). Beteiligte sind grundsätzlich Kläger, Beklagte und Beigeladene, wobei das Gesetz nicht unterscheidet, ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.2 Rechtskraftfähige Entscheidung

Rz. 9 Der formellen Rechtskraft fähig sind nach allg. Meinung alle Entscheidungen, die selbständig anfechtbar sind oder deren an sich gegebene Anfechtung durch Gesetz ausgeschlossen ist (vgl. z. B. Redeker/von Oertzen, VwGO, § 121 Rz. 1; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 141 Rz. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 705 Rn. 3; Clausing, in: Schoch/Sch...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In die zunächst unverändert gebliebene Norm ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 in Abs. 1 die Nr. 2 hinsichtlich Massenbeiladungen nach § 75a Abs. 2a eingefügt worden. Zum 1.7.2020 wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) Abs. 1 Nr. 2 da...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 9 Die Voraussetzungen für die Entscheidung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sind: Die Anfechtungsklage muss erfolgreich sein, der Verwaltungsakt (oder Widerspruchsbescheid) wird also – zumindest teilweise – aufgehoben. Der Verwaltungsakt muss schon vollzogen sein. Ferner erforderlich ist ein entsprechender Antrag, obwohl § 131 den Antrag – anders als § 131 Abs. 1 Satz 2 VwGO – nich...mehr

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Jansen, SGG § 142 Beschlüsse / 2.1 Entsprechend anwendbare Vorschriften, § 142 Abs. 1

Rz. 2 § 142 definiert nicht den Begriff des Beschlusses. Der Beschluss steht als weitere Entscheidungsform neben Urteil und Gerichtsbescheid. Abzugrenzen ist der Beschluss von der bloßen prozessleitenden Verfügung (§ 172), die keine Entscheidung trifft, und anderen Verfügungen und Anordnungen des Gerichts sowie von Entscheidungen des Urkundsbeamten. Dass eine Entscheidung in...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.1 Berufungs- und Beschwerdegericht

Rz. 2 Die Landessozialgerichte sind in erster Linie Berufungs- und Beschwerdegerichte. In diesen Funktionen sind sie – wie die Sozialgerichte – Tatsachengerichte, die die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen feststellen. Eine Entscheidung eines Landessozialgerichts ist nur dann möglich, wenn ein Sozialgericht im ersten Rechtszug durch Urteil, Gerichtsbescheid oder Besc...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.2.1 Antrag

Rz. 7 Anders als die Urteilsberichtigung nach § 138 erfolgt die Tatbestandsberichtigung nicht von Amts wegen. Sie setzt gemäß § 139 einen Antrag voraus, der binnen 2 Wochen nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten gestellt werden muss. Die Frist kann nicht verlängert werden. Unter den Voraussetzungen des § 67 ist Wiedereinsetzung mögl...mehr