Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 5 Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst gelten anderen Grenzen für die Äußerung von Meinungen als in privaten Arbeitsverhältnissen. Denn Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst treffen besondere Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Die Tarifnorm nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L sieht vor, dass sich Beschäftigte durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 2 Zulässigkeit

Zunächst gelten die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen auch für das selbstständige Beweisverfahren. Der sich auf das Beweissicherungsverfahren beziehende materiell-rechtliche Anspruch darf demnach nicht bereits anderweitig entschieden, die Beweisfragen noch nicht anderweitig beantwortet sein. Nicht erforderlich ist hingegen, dass eine auf das selbstständige Beweisverfa...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 16 Unabdingbarkeit

Rz. 44 Der gesetzliche Mindesturlaub gem. § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht durch tarifliche Regelungen verkürzt werden, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Der Anspruch ist unabdingbar und tariffest. Soweit ein Tarifvertrag bestimmt, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel vermindert, wenn das Arbeitsverhältnis ruht (so z. B. § 26 Abs. 2 Buchs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 3 Werktage

Rz. 3 Als Werktage gelten nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das bedeutet, dass insbesondere auch Samstage als Urlaubstage gelten. Das BUrlG geht insoweit von einer 6-Tage-Woche aus. Wenn die regelmäßige Arbeitszeit auch auf den Sonntag und die gesetzlichen Feiertage verteilt wird (z. B. in der Gas...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.1 Fall 1: Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen

Das BAG entschied im November 2005 einen Fall, in dem es um einen Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen ging, die der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten führen musste, um die Solvenz des Unternehmens zu erhalten.[1] Der gekündigte Arbeitnehmer war Betriebsratsmitglied und postete eine Bilderabfolge ("Gif") auf einem von ihm erstellten Forum, das als In...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 4 Meinungsäußerungen in sozialen Medien

In der Praxis zunehmend relevant sind Meinungsäußerungen von Arbeitnehmern in den sozialen Medien. Praxis-Beispiel Liken von Posts vor dem EGMR Der EGMR entschied im Jahr 2021 einen Fall einer Angestellten im türkischen Bildungsministerium, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber kündigte, weil sie verschiedene Posts "geliked" hatte, die eine kritische Meinung über das Bildung...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.2 Fall 2: Polemische Aussagen über Vorgesetzte

Das BAG entschied im Dezember 2019 einen Fall, der polemische Aussagen einer Arbeitnehmerin über ihren Vorgesetzten zum Gegenstand hatte. Es stellte zwar heraus, dass eine Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG herausfällt.[1] Das Gericht kam dennoch zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung "unterbelichteter Frauen- und Ausländerhasser" k...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.3 Notwendiger Inhalt des ärztlichen Attests

Rz. 11 Die ärztliche Bescheinigung muss einerseits die Dauer und die Lage der Krankheit enthalten; nach Auffassung des BAG muss sie darüber hinaus erkennen lassen, dass der (ausländische) Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 9 Abdingbarkeit

Rz. 16 Von § 9 BUrlG kann durch Tarifvertrag, nicht aber durch individualvertragliche Vereinbarung, abgewichen werden, § 13 Abs. 1 BUrlG. Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG darf durch eine etwaige tarifliche Regelung aber nicht unterschritten werden.[1] Ein vertraglicher Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines gesetzlichen oder tariflichen Urlaubs ist währ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.5 Rollierendes Freizeitsystem

Rz. 15 Beispiel[1] Eine als Verkäuferin angestellte Arbeitnehmerin hat aufgrund einer Betriebsvereinbarung im Rahmen eines rollierenden Freizeitsystems 26 Wochen an 5 Tagen, 21 Wochen an 4 Tagen und 5 Wochen an 3 Tagen zu arbeiten. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Einzelhandels-Tarifvertrag beträgt der Urlaubsanspruch im Kalenderjahr bezogen auf eine 6-Tage-Woc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 8 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 15 Wegen der aufgrund der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien eintritt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in de...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 6 Verfahrensverlauf

Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Beweisverfahrens und die darin gestellten Anträge erheben sowie einen Antrag auf Ergänzung der Beweisthemen stellen.[1] Nicht zulässig ist ein Gegenantrag bei identischen Beweisthemen. Im Übrigen können beide Parteien nach Eingang des schriftlichen Gutachtens entweder die mündliche Anhörung des Sachverständigen od...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.2 Umrechnung 5-Tage-Woche

Rz. 9 Mit der Verkürzung der Wochenarbeitszeit und der weitgehenden Einführung der 5-Tage-Woche, bedarf es der Umrechnung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs auf 5 Arbeitstage. Dafür ist die gesamte gesetzliche (Mindest-)Dauer des Urlaubs durch 6 zu dividieren und mit der Zahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen 5 Arbeitstage/Woche zu multiplizieren. Daraus ergibt sic...mehr

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Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 3.2 Sachliche Zuständigkeit

Für die sachliche Zuständigkeit gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG. Demnach ist das Amtsgericht dann sachlich zuständig, wenn der Streitwert 5.000 EUR nicht übersteigt. Übersteigt der Streitwert 5.000 EUR, ist das Landgericht sachlich zuständig. Maßgeblich sind insoweit die Angaben des Antragstellers zum voraussichtlichen Streitwert. Beruht die...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 7 Wirkungen

Durch Zustellung des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, und zwar für sämtliche Mängelansprüche, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen äußeren Mangelerscheinungsbild zusammenhängen.[1] Die Verjährung ist selbstverständlich nur zwischen den Parteien des Beweisverfahrens und etwaigen Stre...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.3 Behandlung von Resturlaub

Rz. 34 Auch für die Berechnung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers, der nach Ende der Elternzeit statt in Vollzeit nur noch in Teilzeit und nicht mehr an allen Werktagen arbeitet und für die Berechnung des nach § 17 Abs. 2 BEEG noch zu gewährenden Resturlaubs aus der Zeit vor der Elternzeit gelten die oben (s. hierzu Rz. 25 ff.) dargestellten Grundsätze. Beispiel Eine rege...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 9 Urlaubsdauer bei Sonntags- und Feiertagsarbeit

Rz. 30 § 3 BUrlG regelt die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs auf der Basis von Werktagen. Danach sind Sonntage und Wochenfeiertage nicht auf die Urlaubsdauer anzurechnen; vielmehr ist der betreffende Tag dem Urlaub hinzuzuzählen. Wenn an Sonn- und Feiertagen jedoch regelmäßig gearbeitet wird, sind die Sonn- und Feiertage, an denen Arbeitspflicht besteht, bei der Bestimm...mehr

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Arbeitgeber / 1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entspricht dem Gegenbegriff des Arbeitnehmers.[1] Arbeitgeber i. S. d. Sozialversicherung ist jede natürliche oder juristische Person, zu der der Arbeitnehmer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht. Der Arbeitgeber übt das Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Dies äußert sich insbesondere in Anweisung...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 4 Rechtliches Interesse

Gemäß § 485 Abs. 2 ZPO erfordert die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens ein rechtliches Interesse des Antragstellers. Dieses ist darzulegen und glaubhaft zu machen. Das rechtliche Interesse kann sich ausschließlich auf den Zustand einer Person oder den Zustand oder Wert einer Sache, die Ursache eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels, den Aufwand fü...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.3 Doppelwoche

Rz. 12 Beispiel Ein Arbeitnehmer hat nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag, bezogen auf die 5-Tage-Woche, im Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub. Nach Anschaffung einer wartungsintensiven Spezialmaschine haben Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, dass jeder 2. Freitag einer Woche arbeitsfrei ist, die ursprünglich am (freien) Freitag zu erbringende Arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 4 Urlaubsbegriff

Rz. 7 Der Grundsatz des § 9 BUrlG gilt nur für den Urlaub im Sinne von § 1 BUrlG sowie für entsprechenden arbeitsvertraglichen oder tariflichen Urlaub. Er gilt auch, wenn der Erholungsurlaub während eines Betriebsurlaubs gewährt wird[1], nicht jedoch für unbezahlten Sonderurlaub (s. oben Rz. 2).[2] Ein Anspruch auf Nichtanrechnung der durch Arbeitsunfähigkeit verlorenen Sond...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.1 6-Tage-Woche

Rz. 8 § 3 Abs. 1 BUrlG unterstellt eine an 6 Tagen der Kalenderwoche bestehende Arbeitspflicht und gewährleistet unter dieser Voraussetzung einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr. Ist die Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 6 Tage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert oder erhöht sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Um für alle Arbeitnehmer...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 5 Antrag

Das selbstständige Beweisverfahren wird auf schriftlichen Antrag hin eingeleitet. Gemäß § 486 Abs. 4 ZPO kann der Antrag auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Gemäß § 487 ZPO muss der Antrag die Bezeichnung des Gegners, die Bezeichnung der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, die Benennung der nach § 485 ZPO zulässigen Beweismittel, die Glaubhaftmachun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.4 Jahresrhythmus

Rz. 13 Ist ein Arbeitnehmer mehrere Monate des Jahres vollzeitbeschäftigt und hat er die verbleibende Zeit nicht zu arbeiten, so ist eine wochenbezogene Umrechnung der Arbeitszeit nicht möglich, da nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht alle Wochen des Kalenderjahres gleich viele Arbeitstage enthalten. Zur Bestimmung der individuellen Urlaubszeit ist in diesen Fä...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.2 TVöD/TV-L

Rz. 22 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltende TVöD und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für den Fall, dass bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil verbleibt, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, vor, dass dieser auf einen vollen Urlaubstag auf...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.2 Vor Antritt des Urlaubs

Rz. 5 Kommt es bereits vor Antritt des festgelegten Urlaubs zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der vorgesehene Urlaub verlegt wird, jedenfalls dann, wenn mit einer Gesundung bis zum vorgesehenen Urlaubsbeginn nicht gerechnet werden kann.[1] Erkrankt der Arbeitnehmer bereits vor Beginn des Urlaubs und dauert die Arbeitsunfäh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 2 Mindesturlaubsdauer

Rz. 2 Die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs von 24 Werktagen bemisst sich nach der Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (hierzu unten Rz. 3), damit regelmäßig die Tage Montag bis Sonnabend. Arbeitet der Arbeitnehmer an weniger als an 6 Tagen in der Woche, werden die im Gesetz gena...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 14 Wehrdienst/Zivildienst

Rz. 42 Durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 1.7.2011 haben Rechtsfragen wegen Einberufung zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu einer Wehrübung und die Sonderregelung des § 4 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) keine praktische Bedeutung mehr. Gleiches gilt für die früheren Zivildienstleistenden §§ 78, 35 Zivildienstgesetz. Ist ein ausländischer Arbeitn...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.3 Fall 3: Herabwürdigende Aussage zu einem Kollegen

Im Juni 2019 entschied das LAG Köln einen Rechtsstreit, der eine wörtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Arbeitnehmern zum Gegenstand hatte. Einer der Arbeitnehmer quittierte die Diskussion gegenüber seinem dunkelhäutigen Kollegen mit dem Ausspruch "Ugah Ugah".[1] Dabei waren andere Kollegen anwesend. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fris...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 1 Grundsätze

Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. ZPO ermöglicht es den Parteien, außerhalb des zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens Tatsachen gerichtlich verwertbar feststellen zu lassen.[1] Da ein geordneter Prozessvortrag gemäß § 138 Abs. 1 ZPO grundsätzlich entsprechende Tatsachenkenntnis voraussetzt, und die Eigentümergemeinschaft oder aber auch der einzelne Wohnungse...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 8 Streitverkündung

Auch im selbstständigen Beweisverfahren ist die Streitverkündung zulässig.[1] Durch Zustellung der Streitverkündungsschrift wird die Verjährung im Verhältnis zum Streitverkündeten gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB gehemmt. Dieser muss sich das Ergebnis der Beweiserhebung im etwa nachfolgenden Prozess gemäß §§ 68, 493 Abs. 1 ZPO entgegenhalten lassen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3 Schranken der Meinungsfreiheit

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist nicht schrankenlos gewährt. Es ist durch die allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre nach Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt. Sie muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesen Rechten gebracht werden. Als Schranken dienen insbesondere auch Grundrechte Dritter, insbesonde...mehr

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Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne ist jeder, der einen anderen, auch vorübergehend, als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt. Hierfür kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fordern. Im Steuerrecht ergibt sich der Begriff des Arbeitgebers aus den Beschreibungen des Arbeitnehmers sowie des Dienstver...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 10 Ist die Arbeitszeit nicht in jeder Woche gleich, sondern unregelmäßig verteilt, ist eine auf eine Woche bezogene Umrechnung nicht möglich. Diese Situation tritt z. B. bei wechselnden Teilzeittätigkeiten, bei rollierenden Systemen und im Schichtbetrieb auf. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist bei jeder abweichenden Verteilung der regelmäßigen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 2 Inländischer Arbeitgeber nach Lohnsteuerrecht

Der lohnsteuerrechtliche Arbeitgeberbegriff ist nur von Bedeutung, soweit es sich um einen inländischen Arbeitgeber handelt, d. h. der Arbeitgeber im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[1] Inländische Arbeitgeber ist auch ein ausländischer Verleiher sowie ein im Auslan...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.2 Regelmäßige Verteilung auf weniger als 5 Arbeitstage in der Woche

Rz. 19 Die Art und Weise der Umrechnung des in § 3 Abs. 1 BUrlG geregelten Mindest-Urlaubsanspruchs von der 6- auf die 5-Tage-Woche (s. Rz. 9) gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer an weniger als 5 Tagen in der Woche arbeitet. Die Berechnung des gesetzlichen (Mindest-)Urlaubs erfolgt mithilfe folgender Formel: Nominale Urlaubsdauer geteilt durch Werktage, multiplizier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.1 Grundsatz

Rz. 9 Voraussetzung für die Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Jahresurlaub ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis nachweist. Dieses Zeugnis muss jedoch kein amtsärztliches Zeugnis sein. Hinweis Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG kann der Arbeitnehmer den Nachweis einer kran...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 6 Handlungspflichten und Handlungsoptionen für Arbeitgeber

Arbeitgeber können rechtlich dazu verpflichtet sein, Maßnahmen gegen Mitarbeiter zu ergreifen, die bestimmte politische Meinungen äußern. Gesetzliche Handlungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nach § 12 Abs. 1 AGG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund eines nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Testamentsvollstreckung... / c) Zustimmung der Mitgesellschafter

Fraglich ist zunächst, ob die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil anders als die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Geschäftsanteil die Zustimmung der Mitgesellschafter voraussetzt (BGH v. 13.6.1995 – IX ZR 121/94, NJW 1995, 2551, 2552; Dutta in Staudinger, Bearb. 2021, § 2205 Rz. 181, Bommert, BB 1984, 178, 183). Nach einer in der Literatur vertretenen Meinu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.2 Arbeit auf Abruf

Rz. 11 Bei Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Vereinbarung muss kraft Gesetzes eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 5 Verhältnis von § 59 Abs. 1 IfSG zum BAG-Urteil v. 28.5.2024

Rz. 17 Die gesetzliche Regelung des § 59 Abs. 1 IfSG gilt (erst) seit 17.9.2022. Sie hat keine Rückwirkung für die in der Vergangenheit bis einschließlich 16.9.2022 aufgetretenen Überschneidungen von Urlaub und Absonderung (Quarantäne). Für diese "Altfälle" ist das die Entscheidung des EuGH (s. hierzu Rz. 3)[1] umsetzende Urteil des BAG[2] maßgeblich.mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.4 Behandlung von Erschließungskosten

Rz. 19 Erschließungskosten sind gem. § 134 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich vom Eigentümer des betreffenden Grundstücks zu zahlen. Von diesem Grundsatz macht § 134 Abs. 1 Satz 2 BauGB jedoch eine Ausnahme und bürdet diese Verpflichtung dem Erbbauberechtigten auf. Dies betrifft jedoch nur das Rechtsverhältnis zwischen dem Erbbauberechtigten und der beitragsberechtigten Gemei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.1 Die bisherige Rechtsprechung

Rz. 2 Nach Auffassung des für das Urlaubsrecht zuständigen 9. Senats des BAG und der weit überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte ist § 9 BUrlG auch nicht auf den Fall anzuwenden, dass ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs (ohne krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit) eine behördliche Absonderungsanordnung (Quarantäne) nach dem IfSG erhält, z. B. aufgrun...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 10 Bescheinigungen der Behörden als Grundlagenbescheide

Bei den Sonderabschreibungen nach § 7h und § 7i EStG ist die Finanzverwaltung nicht in der Lage zu entscheiden, ob das Gebäude in einem Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt bzw. ob es sich um ein Baudenkmal handelt. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeinde bzw. der Denkmalschutzbehörde, die das Vorliegen der entsprechenden Vo...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 2 Grundsätzliche handelsbilanzielle Behandlung

Rz. 4 Ausdrückliche Vorschriften für die bilanzielle Behandlung des Erbbaurechts existieren nicht, sodass diese aus den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit hergeleitet werden muss. Handelsbilanziell wird das Erbbaurecht als dinglich abgesichertes Nutzungsverhältnis auf Zeit und damit als ...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 3 Grundsätzliche steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 5 Steuerliche Sonderregeln für die steuerbilanzielle Behandlung des Erbbaurechts gibt es nicht. Daher folgt die steuerbilanzielle Behandlung grundsätzlich den handelsrechtlichen Vorgaben. In der Rechtsprechung des BFH ist die genaue dogmatische Herleitung zwischen einzelnen Senaten uneinheitlich.[1] Teils wird das Erbbaurecht als ein (materielles) Wirtschaftsgut, teils al...mehr