Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.2 Arbeitszeit des möglichen Teilzeitarbeitnehmers

Rz. 6 Abzustellen ist vorrangig auf die vertraglich geschuldete regelmäßige Wochenarbeitszeit. Dies ergibt sich im Regelfall aus der Festlegung im Arbeitsvertrag. Existiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftliche Niederlegung der vereinbarten Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG (bis 31.7.2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Zurechenbarkeit des Verhaltens des Beraters oder Beistands

Rz. 212 Die AO enthält keine allgemeine Regelung über die Zurechenbarkeit des Verhaltens eines Bevollmächtigten; insbesondere § 80 AO spricht nur vom Umfang der Vollmacht, nicht von ihrer Wirkung. Daneben enthalten nur § 110 Abs. 1 S. 2 AO und § 152 Abs. 1 S. 3 AO in zwei Einzelfällen Bestimmungen darüber, inwieweit das Verhalten des Bevollmächtigten dem Stpfl. zuzurechnen i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Anwendung des § 176 AO

Rz. 230 Die Vorschriften der § 174 AO und § 176 AO stehen selbstständig nebeneinander, der Vertrauensschutz des § 176 AO gilt daher zwar grundsätzlich auch im Rahmen des § 174 AO, doch wird er in der Praxis nicht zur Anwendung kommen, da in den typischen Fällen des § 174 AO der Tatbestand des § 176 AO nicht erfüllt ist. Rz. 231 Im Rahmen des § 174 Abs. 1 AO wird die Anwendung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Grundgedanken der Vorschrift und Systematik

Rz. 1 § 176 AO stellt einen Versuch dar, das Problem des Vertrauensschutzes für den Stpfl. gesetzgeberisch zu lösen. Die Vorschrift kann lediglich ein erster Schritt sein und dürfte ihre wesentliche Bedeutung darin haben, dass sie einen Anstoß zur Diskussion der Problematik des Vertrauensschutzes gibt; eine umfassende gesetzliche Regelung des Problembereichs leistet sie nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.2 Irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts

Rz. 148 Die Anwendung des Abs. 4 setzt voraus, dass die steuerliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts in dem angefochtenen Steuerbescheid "irrig" war, d. h., dass die Steuerfestsetzung unabhängig von dem anhängigen Rechtsbehelfsverfahren unrichtig ist.[1] "Bestimmter Sachverhalt" ist der maßgebliche Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft.Das Merkma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.5 Bilanzielle Folgeänderung

Rz. 140 Üblicherweise wird auch das Problem der "bilanziellen Folgeänderung" unter § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO subsumiert, also die Fälle, in denen die Änderung eines Bilanzansatzes Auswirkungen auf die Posten der nachfolgenden Bilanzen hat.[1] Die Rechtsprechung sieht in der Änderung des bilanziellen Schlussvermögens, die steuerliche Auswirkungen auf Folgejahre hat, ein "Ere...mehr

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Verzögerungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Bei dem Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO handelt es sich um eine Sanktionsmöglichkeit der Finanzverwaltung. Von erheblicher Bedeutung ist, dass sich der Anwendungsbereich dieses Sanktionsinstruments nicht auf den Bereich der Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland beschränkt, sondern die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes jeden Steuerpflicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids

Rz. 17 Zur Anwendung der Vorschrift auf Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Rz. 12ff. Der Vertrauensschutz greift bei allen Tatbeständen des § 176 AO, und zwar sowohl bei den Tatbeständen des Abs. 1 als auch denen des Abs. 2, nur ein, wenn ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden soll. Grund hierfür ist, dass das Vertrauen in den Fortbestand einer konkret...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Materielle Bestandskraft

Rz. 5 Die materielle Bestandskraft (Wirksamkeit) des Verwaltungsakts ist in § 124 AO geregelt.[1] Nach dieser Vorschrift ist jeder bekannt gegebene Verwaltungsakt "wirksam", d. h. er ist existent geworden, also nicht mehr nur ein Entwurf (äußere Wirksamkeit), und er regelt das Verhältnis zwischen Behörde und Stpfl. und ist daher von beiden zu beachten (innere Wirksamkeit). A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.2 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 154 Auch in den Fällen des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist die erstmalige Steuerfestsetzung, Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist zulässig. Die Festsetzungsfrist beginnt jedoch, abweichend von § 170 Abs. 1 AO, erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Ereignis eintritt. Es handelt sich um eine von § 170 AO abweichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Erfordernis notarieller Beurkundung

Grundstücksübertragung: Gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. In der Praxis sind von der notariellen Beurkundung – im Fall der Begründung einer stillen Gesellschaft – die Verpflichtung des stillen Gesellschafters zur Übertragun...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / a) Grundsatz

Die gesetzlichen Regelungen enthalten keine fest vorgegebenen (Mindest-)Inhalte an den Vertrag über eine stille Gesellschaft. Vielmehr besitzen die beteiligten Personen eine große Gestaltungsfreiheit hinsichtlich ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehung. Dies gibt den beteiligten Personen auch die Möglichkeit, orientiert am Zweck der stillen Gesellschaft, das Vertragswerk im...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / d) Minderjährige

Bei Begründung einer stillen Gesellschaft mit minderjährigen Kindern ist die Beteiligung eines Ergänzungspflegers erforderlich (vgl. § 1909 Abs. 1 BGB und § 1643 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1822 Nr. 3 BGB [Familiengericht]). Der BFH hat im Urteil v. 12.5.2016 (Az. IV R 27/13) entschieden, dass der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / c) Formmängel und fehlerhafte Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag entspricht nicht den Anforderungen an eine stille Gesellschaft: Für den Fall, dass ein an sich wirksamer Gesellschaftsvertrag nicht den Anforderungen entspricht, die gemeinhin an eine stille Gesellschaft zu stellen sind, ist der Gesellschaftsvertrag nicht unwirksam. Zu diesen Anforderungen kann insb. die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters gehö...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 1 Problematik

Unternehmer ist grundsätzlich derjenige, der nach § 2 Abs. 1 UStG selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Für die Frage der nachhaltigen Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht besteht keine weitergehende gesetzliche Definition, die selbstständige Tätigkeit wird hingegen in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG negativ abgegrenzt. Nichtselbstständig ist danach...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 1 Problematik

Bezieht der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung für sein Unternehmen[1], kann er – soweit eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt – für diesen Leistungsbezug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG den ihm berechneten Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer abziehen. Wichtig Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Rechnung nicht in allen Fällen Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nach a...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3 Fall: Die Geschäftsräume

Sachverhalt Schönheitschirurg S hat nach Abschluss aller notwendigen Ausbildungsschritte eine chirurgische Fachklinik eröffnet, in der er zu ca. 50 % steuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG und zu ca. 50 % steuerpflichtige schönheitschirurgische Leistungen ausführt. Da er seine Praxis gerne in eigenen Räumen unterhalten wollte, hatte er zusammen mit seinem Vater...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.1 Darlehen

Besonders wichtig für die zukünftige Betrachtung von konzerninternen Darlehen[1] ist die Tatsache, dass gemäß OECD die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht nur die Höhe des Zinssatzes betrifft, sondern auch die Frage, ob ein Darlehen dem Grunde nach als solches anzuerkennen oder (teilweise) als Eigenkapital umzuqualifizieren sei. Für eine solche Qualifizierung der ...mehr

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Reise- und Bewirtungskosten... / 2.3 Lösung

Die Leistungen sind von E für sein Unternehmen bezogen worden. Soweit eine Leistung eines anderen Unternehmers vorliegt (Übernachtung, Verpflegungsleistung, Tanken und Bewirtung), ist somit grundsätzlich ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG gegeben. Voraussetzung ist, dass E eine auf seinen Namen lautende Rechnung hat. Praxis-Tipp Regelungen zu Kleinbetragsre...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Leistungen, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen.[2] V...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4 Fall: Das Organ

Sachverhalt Die A & B-oHG ist in Süddeutschland im Fensterbau (Produktion, Handel, Einbau) tätig. Um jederzeit preisgünstig an Kunststoff-Profile kommen zu können, hatte sich die A & B-oHG schon vor Jahren an der in Hamburg ansässigen Kunststoffe-GmbH mit 60 % beteiligt. Seit dieser Zeit ist die A & B-oHG größter Abnehmer der Kunststoff-Profile der GmbH. Der Gesellschafter A ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.2 Korrekturrahmen

Es ist bereits festgestellt worden, dass es nicht den einen "richtigen" VP gibt. Dennoch kommt es in Betriebsprüfungen regelmäßig zu VP-Anpassungen, "wenn VP außerhalb fremdüblicher Bandbreiten" liegen. In diesem Kapitel wird erläutert, in welchen Fallkonstellationen überhaupt VP-Anpassungen erforderlich sind und bis zu welchem "richtigen" Ziel-VP der "falsche" Ist-VP zu korr...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 3.3 Lösung

Die X-GmbH ist Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Eine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG liegt nicht vor, da sich die Anteile im Vermögen von mehreren Gesellschaftern der Kommanditgesellschaften befinden[1]; die GmbH ist damit selbstständig tätig. Sie führt die Geschäfte und übernimmt die Haftung auch dauerh...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1.4 D.4: Sind regulatorische Eingriffe/Vorgaben zu berücksichtigen?

Die OECD bekräftigt, dass derartige regulatorische Einschränkungen eines Landes als lokale Marktmerkmale zu berücksichtigen sind. Folgende Ausprägungen sind gem. OECD denkbar: "price controls (even price cuts), interest rate controls, controls over payments for services or management fees, controls over the payment of royalties, subsidies to particular sectors, exchange control, an...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 2 Fall: Das gute Investment

Sachverhalt Einzelunternehmer E betreibt in Düsseldorf einen gutgehenden Filialhandel mit Weinen. Von einem Zulieferer erfährt E, dass ein Investor aus der Import-GmbH aussteigen möchte, die sich auf den Import von Lebensmitteln aus Südeuropa spezialisiert hat. Da E davon überzeugt ist, dass sich in Zukunft für die Import-GmbH gute Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte im Inl...mehr

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Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG (zu § 22 Abs. 22a und § 14c Abs. 2 UStG)

Kommentar Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) waren bis Ende 2016 nur unternehmerisch tätig, insoweit sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhielten.[1] Zum 1.1.2017 kam dann die formal schon zum 1.1.2016 in Kraft gesetzte Neuregelung des § 2b UStG zur Anwendung, nach der sich jPöR unter vergleichbaren Bedingungen – wie andere Unternehmer auch – der Umsatzbe...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.11 Neue BMF-Schreiben 2020 und 2021

Autoren: Jörg Hanken, Ron Dorward Am 3. Dezember 2020[1] und am 14. Juli 2021[2] veröffentlichte die deutsche Finanzverwaltung zwei neue BMF-Schreiben, mit denen sie ihre Interpretation der Gesetzesänderungen (z. B. § 1 AStG) darlegt und mit denen sie einige "alte" BMF-Schreiben ersetzt hat. Einzelne Passagen stellen Verschärfungen dar. Auch wenn die BMF-Schreiben für Gericht...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 5.3 Lösung

I bezieht die Leistung als Unternehmer für sein Unternehmen. Die Lieferung des Händlers ist auch ein in Deutschland ausgeführter, steuerbarer Umsatz (steuerbare Lieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, die an dem Ort ausgeführt wurde, an dem die Warenbewegung nach § 3 Abs. 6 UStG begann). Die Lieferung des Händlers ist in Deutschland auch nicht nach § 4 UStG steuerbefeit. Damit...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.2 Gemeinsame Betriebsprüfung ("Joint Audit")

Bei einem Joint Audit werden im Rahmen einer gemeinsamen und koordinierten steuerlichen Außenprüfung unter Beteiligung von mindestens zwei betroffenen Staaten die steuerlichen Verhältnisse auf dem Gebiet der direkten Steuern zeitgleich untersucht. Die Besonderheit ist hierbei, dass neben den nationalen Behörden auch ausländische Prüfer Ermittlungshandlungen im Inland durchfü...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.2 Cash Pool

Wie können fremdübliche Zinssätze für Cash Pools ermittelt werden? Im Kern ergeben sich aus VP-Sicht folgende Fragen zur Ausgestaltung von Cash Pools: Ist der Cash Pool Leader stets als Dienstleister anzusehen oder kann er auch als funktions- und risikostarker "Entrepreneur" qualifiziert werden? Nach welcher VP-Methode ist die Vergütung des Cash Pool Leaders zu bestimmen? Ist be...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 2.3 Lösung

H ist als Unternehmer grundsätzlich berechtigt, eine ihm berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen, wenn die Leistung für sein Unternehmen bezogen wurde, der leistende Unternehmer die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer gesetzlich schuldet und wenn – soweit die Umsatzsteuer von dem leistenden Unternehmer geschuldet wird – eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. § 14 USt...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.3 § 1 AStG-Korrektur

In der Praxis hat sich § 1 Abs. 1 AStG als die zentrale Korrekturnorm für VP-Anpassungen herausgebildet. Diese Vorschrift beinhaltet die Rechtsgrundlage für VP-Anpassungen auf Ebene deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf ausländische nahestehende Personen: Zitat Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2 Kündigungsschutz

Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, sind das deutsche Kündigungsschutzgesetz und ggf. das Betriebsverfassungsgesetz mit der Beteiligung des Betriebsrats anwendbar.[1] Hierzu muss der im Ausland tätige Arbeitnehmer jedoch weiterhin dem in Deutschland gelegenen Betrieb angehört.[2] Es geht dabei nicht um eine unzulässige Ausstrahlung des BetrVG bzw. des Kündigungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Tarifrecht

Deutsche Tarifvertragsparteien haben eine Regelungskompetenz grundsätzlich nur für solche Arbeitsverhältnisse, die deutschem Arbeitsrecht unterliegen.[1] Daran ändert die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nichts, weil sie nur die fehlende Tarifbindung ersetzt, nicht aber den Geltungsbereich des Tarifvertrags erweitert.[2] Die Anwendbarkeit deutscher Tarifvert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 3. Restitutionsklage

Als Rechtsschutzmöglichkeit hinsichtlich der Feststellung seines Erbrechts verbleibt dem wirklichen Erben nur die Erreichung einer Wiederaufnahme des Erbenfeststellungsprozesses. Die Restitutionsklage nach § 580 ZPO ist diesbezüglich neben der Nichtigkeitsklage gem. § 579 ZPO eine der beiden Arten der Wiederaufnahme, die zur Durchbrechung der Rechtskraft eines Endurteils füh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Zur Verhängun... / 1 Gründe

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache erfolgreich. I. Der Kläger (= Gläubiger) hat die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Beklagten (= Schuldner) beantragt, damit dieser ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegt. Der Beklagte war durch Teilanerkenntnis-, Teilversäumnis- und Teilurteil des LG Memmingen v. 3.12.2020 zur Auskunftserteilung unter gleich...mehr