Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.7 Aufhebungsvertrag und "faires Verhandeln"

Im Jahr 2016 hat das BAG in einer aufsehenerregenden Entscheidung den Grundsatz des "fairen Verhandelns" entwickelt, der insbesondere bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge zu beachten sei. Er ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB. Er besagt vor allem, dass bei Verhandlungen nicht erkennbare geistige oder körperliche Schwächen des Vertragspartners ausgenutzt werden dürften. Wi...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.8.2 Bewerbung von schwerbehinderten Menschen

Der Fall Im November 2017 veröffentlichte der Arbeitgeber über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit eine Stellenausschreibung, nach der eine bestimmte Stelle zu besetzen war. Der mit einem GdB von 50 schwerbehinderte Arbeitnehmer bewarb sich im November 2017 unter Angabe seiner Schwerbehinderung auf die ausgeschriebene Stelle. Mit Schreiben vom 11.4.2018 teilte ihm der A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.1.1 Aufzeichnung und Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Fall Arbeitgeber und Betriebsrat stritten darüber, ob der Betriebsrat die Bildung einer Einigungsstelle verlangen kann, um auf diesem Wege die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zu erreichen. Arbeitgeber und Betriebsrat bildeten eine solche Einigungsstelle, der Arbeitgeber hielt aber seinen Einwand, der Betriebsrat habe kein Mitbestimmungsrecht zur Einführung e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte zunächst das sog. Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für rd. 1 Jahr, beginnend ab 1.7.2022. Ab 1.1.2023 war das Moratorium aber abgelaufen, weil es durch das 12. SGB II-ÄndG aufgehoben wurde. Insoweit ist die Vorschrift in der Neuregelung des Bürgergeldes aufgegangen. Ihr Anwendungsbereich reduziert sich seither auf mögl...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.10 Annahmeverzug nach Zutrittsverbot

Der Fall Der Arbeitnehmer verlangt Vergütung wegen Annahmeverzugs für den Zeitraum 17.8.2020 bis 28.8.2020. Der Arbeitnehmer reiste während des ihm von der Beklagten gewährten Urlaubs vom 11.8.2020 bis zum 14.8.2020 aufgrund des Todes seines Bruders in die Türkei, die zu dieser Zeit vom RKI als Corona-Risikogebiet ausgewiesen war. Vor der Ausreise aus der Türkei unterzog er si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IDW PS 980: Neufassung 2022 / 2 Einflussfaktoren für die Neufassung des IDW PS 980 im Jahr 2022

Naturgemäß haben sich in elf Jahren mit einer mehr als dynamischen Entwicklung und zahlreichen einschneidenden Ereignissen im Bereich Compliance die Rahmenbedingungen und damit die Anforderungen an CMS elementar verändert. Dazu tragen unterschiedliche Faktoren bei, die sich gegenseitig beeinflussen: So treten im Wirtschaftsgeschehen immer wieder Compliance-Skandale auf, die z...mehr

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IDW PS 980: Neufassung 2022 / 5 Risikofaktor "unzureichende Compliance-Kultur"

Der erste Satz in der Formulierung des ersten Grundelements "Compliance-Kultur" im IDW PS 980 lautet nicht zufällig unverändert: "Die Compliance-Kultur stellt die Grundlage für die Angemessenheit und Wirksamkeit des CMS dar." Dass der Umgang der gesetzlichen Vertreter mit erkannten Compliance-Verstößen und die tatsächliche Bewältigung von Compliance-Risiken dem hohen Anspruc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben derselben unternehmerisch tätigen Person

Leitsatz Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine (mangels Zusammenrechnung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Vielmehr muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IDW PS 980: Neufassung 2022 / 4 Gestiegene Haftungsrisiken bei Verzicht auf ein Compliance Management System

Die mittlerweile erheblich gestiegenen Haftungsrisiken gesetzlicher Vertreter beim Verzicht auf ein CMS werden umfassend gewürdigt. Die Einleitung des Standards verweist ausdrücklich auf die Legalitätspflicht des Vorstands und die daraus folgende Gesamtverantwortung des Vorstands für die Einrichtung eines funktionierenden CMS aus § 91 Abs. 2, 3 AktG sowie der Empfehlung D.3....mehr

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Urteil: Berichtigung

1 Leitsatz Voraussetzung für die Berichtigung eines Urteils ist, dass eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, es also "auf der Hand" liegt, dass das Urteil einen Fehler aufweist, der sich entweder bereits aus dem Urteil selbst, aus den Vorgängen bei Erlass der Entscheidung oder der Prozessakte ergibt und der für das Gericht, aber auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar ist. 2 N...mehr

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Urteil: Berichtigung / 1 Leitsatz

Voraussetzung für die Berichtigung eines Urteils ist, dass eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, es also "auf der Hand" liegt, dass das Urteil einen Fehler aufweist, der sich entweder bereits aus dem Urteil selbst, aus den Vorgängen bei Erlass der Entscheidung oder der Prozessakte ergibt und der für das Gericht, aber auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar ist.mehr

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Urteil: Berichtigung / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Voraussetzung für eine Berichtigung sei, dass eine offenbare Unrichtigkeit vorliege, es also "auf der Hand" liege, dass das Urteil einen Fehler aufweise, der sich entweder bereits aus dem Urteil selbst, aus den Vorgängen bei Erlass der Entscheidung oder der Prozessakte ergebe und der für das Gericht, aber auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar sei. Hieran fehle ...mehr

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Urteil: Berichtigung / 2 Normenkette

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Urteil: Berichtigung / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 11.7.2022, 2-13 T 32/22mehr

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Urteil: Berichtigung / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümer 1 und 2 erheben eine Beschlussersetzungsklage. In der Klageschrift ist als anwaltlicher Vertreter der nicht klagenden Wohnungseigentümer 3 und 4 ein Rechtsanwalt X aufgeführt. Diesem wird die Klage zugestellt. X beantragt, ohne deutlich zu machen, wen er vertritt, schriftsätzlich die Zurückweisun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 12–15 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 33. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Urteil: Berichtigung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, in der es keinen Verwalter gibt. Bei einer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten Klage wird dann – nach mittlerweile geklärter Rechtslage – die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümer vertreten, die nicht aufseiten der klagenden Wohnungseigentümer stehen. Es war dahe...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.1 Fertigstellung bis zum 15.2.2014

Die Verwaltungsauffassung betrachtete ab 2011 auch sog. Bauträger als Bauleistende i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Nach dem BFH-Urteil vom 22.8.2013 wird der unternehmerische Leistungsempfänger jedoch nur dann Umsatzsteuerschuldner i. S.§ 13b UStG, wenn er die an ihn erbrachte "Bauleistung" seinerseits unmittelbar zur Erbringung einer eigenen "Bauleistung" verwendet. [1] Abw...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft), hat (nur) ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 12–22). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 18 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 18 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 4 Wann ist ein Unternehmer im Ausland ansässig?

Ein Unternehmer ist im Ausland ansässig, wenn er im Inland [1], auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat[2]; ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist auch gegeben, wenn er im Inland ausschließlich einen Wohnsitz oder e...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.2 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Ähnlich wie der Vordruck zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 A) ist auch der Vordruck für die Dauerfristverlängerung (USt 1 H) für 2023 optisch etwas anders aufgebaut als in den Vorjahren, er passt allerdings weiterhin auf eine Seite. Zeile 5 Wichtig Grundsätzlich auf elektronischem Weg mit Authentifizierung Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss dem Finanzamt grundsätzlic...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 49 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

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Bauliche Veränderung: Besch... / 6 Entscheidung

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

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Bauliche Veränderung: Rückb... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorschuss-Beschluss (2) / 6 Entscheidung

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Verwaltungsunterlagen: Hera... / 6 Entscheidung

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Vermietetes Sondereigentum:... / 6 Entscheidung

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Liquiditätsrücklage: Bildun... / 6 Entscheidung

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 6 Entscheidung

AG Stuttgart, Urteil v. 27.5.2022, 59 C 172/22 WEGmehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 6 Entscheidung

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Verwaltervertrag: Schutzwir... / 6 Entscheidung

AG Wiesbaden, Urteil v. 16.8.2022, 91 C 650/22 (78)mehr

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Kündigung des Verwaltervert... / 6 Entscheidung

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Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 6 Entscheidung

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Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall handelt es sich um eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Diese Klage hat jedenfalls Erfolg, wenn der Nachschuss, der auf die klagende Partei entfällt, der Höhe nach falsch ist. Dies ist der Fall, wenn die Verwaltung bei der Berechnung des Nachschusses in der Jahresabrechnung, aus der sich der Nachschuss ergeben muss,...mehr

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Betreuung größerer Baumaßna... / 6 Entscheidung

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Vorschuss-Beschluss (1) / 6 Entscheidung

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.3.1 Kleinunternehmer

Kleinunternehmer[1], die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine Voranmeldungen abzugeben. Sie müssen lediglich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Gesamtumsätze des Erklärungsjahrs und de...mehr

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Vorschuss-Beschluss (2) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Mit diesem Problem hat sich das LG nur teilweise beschäftigt. Es spricht immerhin die Frage der Beschlusskompetenz an. Hier wird derzeit diskutiert, ob es überhaupt eine Beschlusskompetenz gibt, den Wirtschaftspla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss(un)fähigkeit: Geg... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 27.5.2022, 980b C 37/21mehr