Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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AGS 12/2022, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Gegen den ehemaligen Angeklagten war ein Verfahren wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs anhängig. In dem Verfahren ist die Geschädigte gem. §§ 395 Abs. 1 Nr. 1, 396 StPO als Nebenklägerin zugelassen und ihr war gleichzeitig die für sie bereits im Ermittlungsverfahren tätige Rechtsanwältin als Beistand nach § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO bestellt worden. Im ersten Hauptverhandlungst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Grundstücksteile

Rz. 4 Als Grundstücksteile kommen Garagen, Kfz-Abstellplätze und Gärten (Blank, WuM 1993, 575; Franke/Geldmacher, ZMR 1993, 543; Kinne, BuW 1994, 94), aber auch Spielplätze in Betracht. Hinweis Separater Mietvertrag Die Kündigung von Garagen ist unabhängig von § 573b dann zulässig, wenn diese mit separatem Vertrag vermietet worden sind. Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvert...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 1 Tatbestand

Der Kläger nimmt – soweit für die Revisionsinstanz noch von Bedeutung – die Beklagte zu 1 (im Folgenden: Beklagte) als testamentarische Erbin auf Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses des am 26.4.2018 verstorbenen Erblassers John Keith L. in Anspruch. Der 1936 geborene Erblasser war britischer Staatsangehöriger. Er lebte seit seinem 29. Lebensjahr in Deutschla...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.6 Verhinderte Rückkehr oder Festgehaltenwerden

Rz. 30 Abs. 1 Nr. 3 gilt für alle Zivilpersonen deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit, die während oder nach Beendigung des Krieges an der Rückkehr aus den außerhalb des Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze liegenden Gebieten gehindert oder dort festgehalten worden sind. Rückkehrverhinderung aus dem Ausland setzt nicht voraus, dass der Berechtigte zunächst im ...mehr

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Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

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AGS 12/2022, Festsetzung vo... / II. Festsetzung von Privatgutachtenkosten

Das OLG Köln hat auf den Streit in Rspr. und Lit. zu der Frage verwiesen, ob der Umstand, dass ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch vom Prozessgericht rechtskräftig aberkannt worden ist, zugleich auch einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch ausschließt. 1. Grundsätzlich festsetzbar Nach einer Ansicht hindert eine Aberkennung der Privatgutachtenkosten im Erk...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Art und Weise der Kündigung

Rz. 8 Auch wenn der Wortlaut von § 573b eine Begründung der Kündigung nicht ausdrücklich vorsieht, geht die ganz herrschende Meinung von einem Begründungserfordernis aus. Danach hat der Vermieter mitzuteilen, welche Nebenräume oder Teile eines Grundstücks er zum Zwecke der Schaffung von welchem konkreten Wohnraum verwenden will; er muss die konkrete Bauabsicht, die baurechtl...mehr

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ZErb 12/2022, Vorsicht bei zinsloser Geldleihe?

Ein Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern (v. 27.4.2022 – III K 273/20, juris – Rev. BFH II R 20/22) wirft wieder einige Probleme auf, die in der Praxis oft unterschätzt werden. Nicht selten werden unter Bekannten oder Verwandten zinslose Darlehen für längere Zeit gewährt, auch um jemandem "einmal aus der Patsche zu helfen". Schnell vergessen wird, dass ein zinsloses Darlehen ...mehr

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FoVo 12/2022, Keine überspa... / 3 Der Praxistipp

Primäre und sekundäre Darlegungs- und Beweislast richtig gesehen Das LG wählt zunächst den prozessual richtigen Ausgangspunkt. § 850c Abs. 6 ZPO begründete eine dem Gläubiger günstige Rechtsfolge, nämlich die Nichtberücksichtigung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bei der Bestimmung des Pfändungsfreibetrages. Damit trägt der Gläubiger nach den allgemeinen Grundsä...mehr

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ZErb 12/2022, Relativität v... / 1 Tatbestand

Mit ihrer Klage vom 29.4.2020 begehrt die Klägerin (im Hauptantrag) Feststellung, wonach sie Alleinerbin der am 18.3.2014 verstorbenen Erblasserin geworden sei. Sie hält die Erbeneinsetzung der Beklagten wegen Verstoßes gegen § 14 HeimG für nichtig. In ihrer Klageschrift ist sie der Ansicht, das gesamte Testament sei gem. §§ 138, 139 BGB nichtig (Klageschrift vom 29.4.2020, ...mehr

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AGS 12/2022, Auslegung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Auslegung der Kostenregelung Das OLG Brandenburg hat die zwischen den Parteien und der Frau F. getroffene Kostenregelung zutreffend ausgelegt. Die Klägerin hatte wohl in beiden in Ziffer 1 des Vergleichs aufgeführten Rechtsstreiten ihre Klage zurückgenommen. Deshalb macht die Regelung Sinn, dass sich der Beklagte und seine Streithelferin Frau F. verpflichtet haben, in beid...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 4.2 Güterichterverfahren und Mediation im Urteilsverfahren

In Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und sonstigen Arbeitsstreitigkeiten, die vor den Arbeitsgerichten im Urteilsverfahren ausgetragen werden[1] findet in erster Instanz zunächst stets eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden Richter zum Zwecke der gütlichen Einigung. Diese hat – je nach Gestaltung durch den Vorsitzenden – mitunter "mediative Züge".[2] Ergänzend hier...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.5 Internierung oder Verschleppung

Rz. 27 Zeiten der Internierung, der Verschleppung und der sich an diese Zeiten anschließenden Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit sind als Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 2 anzuerkennen, wenn der Versicherte als Deutscher wegen seiner Volkszugehörigkeit oder seiner Staatsangehörigkeit oder in ursächlichem Zusammenhang mit den Kriegsereignissen außerhalb des...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.10 Vertreibung, Umsiedlung, Aussiedlung, Flucht, pauschale Ersatzzeit

Rz. 43 Von Abs. 1 Nr. 6 werden die in §§ 1 bis 4 BVFG (i.d.F. v. 2.6.1993, BGBl. I S. 829) genannten Personen erfasst. Hierzu zählen Vertriebene (§ 1 BVFG), Heimatvertriebene (§ 2 BVFG), Sowjetzonenflüchtlinge (§ 3 BVFG) und Spätaussiedler (§ 4 BVFG). Nach den Regelungen des Einigungsvertrages zählen auch Vertriebene und Heimatvertriebene, die am 2.10.1990 ihren gewöhnlichen...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

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ZErb 12/2022, Zum Verhältni... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer von der Enkeltochter der am XX. April 2020 verstorbenen ursprünglichen Antragstellerin (im Folgenden: Erblasserin) erklärten Antragsrücknahme in einem Güterrechtsverfahren. In diesem Verfahren begehrte die Erblasserin von ihrem getrenntlebenden Ehemann (im Folgenden: Antragsgegner) die Übertragung von Miteigentumsanteilen...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / III. Fazit

Die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte zum Familienrecht birgt, was die zugrunde liegenden Fallkonstellationen und die (verfassungs-)rechtlichen Maßstäbe anbetrifft, keine Überraschungen. Grundsätzlich werden die in den Verfahren der Landesverfassungsgerichtsbarkeit von den Beschwerdeführern/Antragstellern zur Entscheidung gestellten familienrechtlichen Problematik...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / c) Frankreich

Dass der Ausschluss von Pflichtteilsrechten nicht gegen den französischen ordre public verstoße, entschied auch der französische Kassationsgerichtshof mit zwei Urteilen vom 27.9.2017.[19] In beiden Fällen unterfiel der jeweilige Nachlass nach den Vorgaben des französischen Internationalen Privatrechts kalifornischem Erbrecht, das einen Pflichtteil für die jeweils testamentar...mehr

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FoVo 12/2022, Wie weit reicht die Prüfungskompetenz des Gerichtsvollziehers im Hinblick auf die Zahlungsverrechnung?

Es entspricht dem üblichen Verlauf der Forderungseinziehung, dass es nach dem Eintritt des Verzuges selten zur unmittelbaren Vollzahlung kommt. Der Schuldner leistet selbstständig Teilzahlungen, es kommt zu Ratenzahlungsvereinbarungen, die nur teilweise erfüllt werden, oder im Wege der Zwangsvollstreckung wird – zwangsweise oder zur Abwendung einer Maßnahme – eine Teilbefrie...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Rechtswegerschöpfung, insbesondere Anhörungsrüge

Die Anrufung auch der Landesverfassungsgerichte im Rahmen einer Urteils-Verfassungsbeschwerde ist, wie nach Bundesrecht (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), von der vorherigen Erschöpfung des Rechtswegs abhängig. Wird gemäß § 70 Abs. 1 FamFG vom Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, muss also zunächst das entsprechende Rechtsmittelverfahren durchgeführt ...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / I. Einleitung

Bei der Auslegung und Anwendung des Familienrechts ist als (aller-)letzte Instanz nicht nur das Bundesverfassungsgericht[2] gefordert. Inzwischen haben sich insoweit auch die Verfassungsgerichte der Länder mit einer Vielzahl von Entscheidungen positioniert. Anders als das Bundesverfassungsgericht sind sie jedoch nicht berechtigt, die maßgeblich durch das Bundesrecht normiert...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 41 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml, Eckpunkte für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts im bestehenden System, FR 2015, 73; Bäuml/Vogl, Die erbschaftsteuerliche Bedürfnisprüfung im Kontext des Verfassungsrechts und des EU-Beihilferechts, BB 2015, 736; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in e...mehr

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Vereinigung von Wohnungseig... / Zusammenfassung

Begriff Möchte der Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen in derselben Wohnungseigentumsanlage diese zu einer einzigen Sondereigentumseinheit vereinigen, kann dies durch Vereinigung oder aber als Zuschreibung erfolgen. Die Vereinigung erfolgt durch Zusammenlegung der Miteigentumsanteile und Verbindung des neuen Anteils mit allen zu den bisherigen, im Sondereigentum stehenden...mehr

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Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog. Bondstripping (2)

Leitsatz 1. Nach der Rechtslage bis zur Einfügung des § 20 Abs. 2 Sätze 4 und 5, Abs. 4 Sätze 8 und 9 EStG durch das Investmentsteuerreformgesetz vom 19.07.2016 sind im Fall des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen deren Anschaffungskosten nicht auf den durch die Trennung entstandenen Anleihemantel und die Zinsscheine aufzuteilen. 2. § 32d Abs. 2...mehr

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Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog. Bondstripping (1)

Leitsatz 1. Nach der Rechtslage bis zur Einfügung des § 20 Abs. 2 Sätze 4 und 5, Abs. 4 Sätze 8 und 9 EStG durch das Investmentsteuerreformgesetz vom 19.07.2016 sind im Fall des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen deren Anschaffungskosten nicht auf den durch die Trennung entstandenen Anleihemantel und die Zinsscheine aufzuteilen. 2. § 32d Abs. 2...mehr

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Mindestlohn: Beteiligungsre... / 2 Umfang des Mitbestimmungsrechts für Entlohnungssysteme

Ein Mitbestimmungsrecht über die Einführung des Mindestlohns hat der Betriebsrat nicht. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bezüglich Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Diese Gestaltung von Entlohnungsgrundsätzen betrifft sowohl das Aufstellen eines detaillierten Entgeltsystems, wie auch die Bildung von Entgeltgruppen nach abstrak...mehr

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Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Erfüllung einer Verbindlichkeit einer GmbH durch Aufrechnung gegenüber einem Gesellschafter, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist

Leitsatz 1. Eine Rückzahlung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt auch dann vor, wenn eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter dadurch erfüllt, dass sie mit einer ihr zustehenden Gegenforderung aufrechnet. 2. Der Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG in der bis zum JStG 2020 geltenden Fassung ist nicht davon...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 163 Für den Erwerb begünstigten Vermögens bis zum 30.6.2016 (§ 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG) wurde der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % unabhängig von der Höhe des Erwerbs gewährt. Rz. 164 Für alle Erwerbe begünstigten Vermögens, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht ist der Erwerb grundsätzlich nur noch dann i. H. v. 85 % bzw. 100 % steuerfrei, wenn der Erwerb...mehr

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Vereinigung von Wohnungseig... / 3 Auswirkungen auf das Stimmrecht

Die Vereinigung von Wohnungseigentum führt in Bezug auf das Stimmrecht nicht zu Nachteilen bei den übrigen Wohnungseigentümern. Beim Kopf- oder Wertprinzip ändert sich an der Stimmenzahl nichts. Beim Objektprinzip fallen gar eine oder mehrere Stimmen weg, sodass sich dies auf die bisher bestehenden Stimmrechte der übrigen Wohnungseigentümer sogar positiv auswirkt. Besitzt ei...mehr

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Vereinigung von Wohnungseig... / 4 Auswirkungen auf die Verwaltervergütung

In aller Regel kalkulieren Verwalter ihr Honorar zum Teil anlagen- und objektbezogen. Kriterien sind also einerseits Alter, Zustand und Ausstattung der Wohnanlagen und des Weiteren auch die Anzahl der Sondereigentumseinheiten. Wiederum in aller Regel bieten die Verwalter ihre Leistungen objektbezogen an, also je Sondereigentumseinheit, was dann auch zum Inhalt des Verwalterv...mehr

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Besteuerung von Pflegegeldern für die intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen in einer Einrichtung i.S. des § 34 SGB VIII

Leitsatz Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i.S. des § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung. Normenkette § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG, § 33, § 34, § 35, § 78a, § 78b, § 78c SGB VIII Sachverhalt Die Klägerin war staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzie...mehr

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Zwangsverwaltung (WEMoG) / 5 Selbst bewohnte Eigentumswohnung

Die Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes besagen in den §§ 148 und 149 ZVG, dass dem Schuldner "die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen" sind. Achtung Kein Nutzungsentgelt bei weitläufigen Wohnungen Der säumige Wohnungseigentümer hat nur Anspruch auf die unentbehrlichen Wohnräume. Ist nun eine Wohnung zwar weitläufig, nicht aber aufteilbar – weshalb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschaftsteuerreform 2016 – ein Rü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 153 Begünstigtes Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG) bleibt grundsätzlich zu 85 % (Regelverschonung) bzw. 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei (§ 13a Abs. 1 S. 1 und Abs. 10 S. 1 Nr. 1 ErbStG). Rz. 154 Der Verschonungsabschlag wurde in seiner jetzigen Form bereits durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 eingeführt.[1] Gleichwohl hat der Gesetzgeber im Rahmen der Erbschafts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.14 Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Rz. 69 Der Gesetzgeber möchte mit den steuerlichen Begünstigungen die Unternehmensnachfolge erleichtern. Gleichzeitig beschränkt er die unternehmerische Tätigkeit aber durch zahlreiche Auflagen, Behaltensregelungen und Fortführungsverpflichtungen für viele Jahre. Dies beeinträchtigt die unternehmerische Freiheit ganz erheblich. Notwendige Anpassungen an veränderte Marktverhä...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rückwirkung

Rz. 83 Das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016" ist mit Wirkung zum 1.7.2016 in Kraft getreten, wurde aber erst im Bundesgesetzblatt vom 9.11.2016 verkündet.[1] Das neue Gesetz ist damit rückwirkend in Kraft getreten. Rz. 84 Im Schrifttum wird kontrovers darüber diskutiert, ob eine ...mehr

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Zwangsverwaltung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Aufbewahrung und Verteilung der Sitzungsniederschrift

Rz. 8 Die Niederschrift gehört ebenso wie andere Unterlagen zu den Akten des Betriebsrats. Der Arbeitgeber kann weder die Aushändigung verfügen noch steht ihm ein Einsichtsrecht zu. Die Aufbewahrungspflicht geht über die Amtszeit des Betriebsrats hinaus. Von daher sind die Niederschriften dem nachfolgenden Betriebsrat weiterzugeben. Soweit die Niederschrift elektronisch erste...mehr

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Zwangsverwaltung (WEMoG) / 6.1 Verwaltung des Wohnungseigentums

Rechtlich tritt der Zwangsverwalter praktisch in die Stellung des Wohnungseigentümers ein. Im Interesse der Gläubigerbefriedigung ermächtigt § 152 Abs. 1 ZVG den Zwangsverwalter, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu nutzen. Der Zwangsverwalter ist also vor allem verpflichtet, das...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 238 Die Lohnsummenregelung hat eine lange und wechselvolle Geschichte. In den vergangenen Jahren war die Lohnsummenregelung immer wieder Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen. Rz. 239 Die Lohnsummenregelung hat ihren Ursprung in der sog. Betriebsfortführungsklausel des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006 (§ 28 A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.3 Rechtsfolgen (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG)

Rz. 484 Bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Behaltensregelung fallen der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg.[1] Der Vorab-Abschlag für Familiengesellschaften (§ 13a Abs. 9 ErbStG) bleibt dagegen unberührt. Rz. 485 Der Behaltensregelung fällt bei einem Verstoß gegen die Behaltensregelu...mehr

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Türen (WEMoG)

Begriff Die Türen im Bereich des Gemeinschaftseigentums gehören zum Gemeinschaftseigentum, was ebenso für die Wohnungseingangstüren gilt. Bezüglich der Kostenverteilung von Erhaltungsmaßnahmen an diesen Türen ist den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz eingeräumt. Bauliche Veränderungen, die dem Einbruchsschutz dienen, können von einzelnen Wohnungseigentümern beansp...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.4 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, liegt keine Arbeitsverweigerung vor.[1] Während das AGG bei Belästigungen oder sexuellen Belästigungen ein spezielles Leistungsverweigerungsrecht vorsieht[2], ergibt sich für Mobbingbetroffene das Recht zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung aus § 273 Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift gibt dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 2 Darlegungs- und Beweislast

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.1 Begriff

Bei dem Begriff "Mobbing" handelt es sich nicht um einen Tatbestand im juristischen Sinne, sondern um einen Sammelbegriff von Verhaltensweisen, die je nach Sachlage des Betroffenen rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Mobbing "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.2 Deliktische Haftung

Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung steht dem Arbeitnehmer dann zu, wenn durch das Mobbing ein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere Leben, Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, rechtswidrig und schuldhaft verletzt wird. Dieser deliktische Schadensersatzanspruch kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr