Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 3 EStG selbst enthält keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Einnahmen und/oder Betriebsausgaben. Diese ergeben sich jedoch aus § 22 UStG, wobei die Verpflichtung zur Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte unmittelbar auch für die Einkommensteuer gilt.[1] Schließlich trägt der Einnahmen-Überschussrechner wie jeder andere Steuerpflichtige die Beweislast für die Ri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 5 Kosten

Die Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz trägt der Arbeitgeber. Eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers kann zulässig sein, wenn der Arbeitgeber über seine gesetzlichen Pflichten hinaus die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt, dem Arbeitnehmer besondere Vorteile mit der Nutzung anbietet und der Arbeitnehmer das Angebot freiwillig annimmt.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Rz. 26 Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Es bedarf keinerlei Umsetzung in den Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmern Pflichten auferlegen. Praxis-Beispiel Eine Betriebsvereinbarung sieht ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen des Betriebs vor. Die Arbeitnehmer müssen sich daran halten, auch wenn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesondere die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des AP; ihre Beurtei...mehr

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Arbeitsschutz / 3.1 Allgemeine Grundsätze

In § 3 ArbSchG sind die Grundpflichten des Arbeitgebers geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und dabei diejenigen Umstände zu berücksichtigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hinweis Arbeitszeiterfassung – unionsrechtskonforme Auslegung von § 3 ArbSchG Die nation...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 130 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während allen in der Kap.-Rücklage ausgewiesenen Beträgen gemeinsam ist, dass sie dem UN von außen zugeführt worden sind, wurden Gewinnrücklagen – vereinfacht formuliert – im UN gebildet. Ihre Bildung erfolgt grds. i. R.d. Ergebnisverwendung, also nach dem Jahresüberschuss. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Rücklage für Anteile an eine...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 4.2 Aufzeichnung von Betriebsausgaben

Betriebsausgaben können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf Verlangen durch Vorlage von Belegen nachgewiesen werden,[1] auch wenn der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und -ausgaben nicht aufzeichnen muss.[2] Praxis-Tipp Belege auf Thermopapier Um die Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist zu gewährleisten, können die auf Thermopapier erhaltenen Unterlagen kopiert ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.2 Schlussfolgerungen für die Praxis der Wahlrechtsausübung

Wer eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG erstellen will, muss rechtzeitig, d. h. zeitnah zum Beginn des Wirtschaftsjahrs, eine Eröffnungsbilanz erstellen und eine Buchführung einrichten. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Entscheidet sich der Unternehmer nach Ende des Jahrs doch für eine Einnahmen-Überschussrechnung, darf er keinen Jahresabschl...mehr

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Student / 4 Kündigung

Die personenbedingte Kündigung eines als "studentische Hilfskraft" an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung eingestellten Studenten nach Wegfall des Studentenstatus infolge Exmatrikulation ist sozial gerechtfertigt.[1] Dagegen ist die Kündigung eines aufgrund überlanger Studiendauer nicht mehr sozialversicherungsfrei zu beschäftigenden Werkstudenten sozialwidrig.[2] Di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Die mit dem Betriebsrat verabredete Betriebsvereinbarung gilt räumlich für den Betrieb, in dem dieser gewählt wurde. Betriebsvereinbarungen für den Hauptbetrieb gelten auch nicht für einen Betriebsteil, der wegen seiner Eigenständigkeit oder weiten Entfernung als eigenständiger Betrieb gilt. Dies gilt auch dann, wenn für diesen Betriebsteil kein eigener Betriebsrat ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sowohl bei der AG/SE als auch bei der GmbH ist eine Differenz zwischen dem gezeichneten Kap. und dem eingezahlten Kap. möglich, weil bei der AG/SE (vgl. § 36a Abs. 1 AktG) und der GmbH (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) – sofern es sich um Bareinlagen handelt – lediglich ein Viertel des gezeichneten Kap. sofort zu erbringen ist. Sacheinlagen müss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.2 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Rz. 28 Eine weitere Folge der zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen besteht darin, dass der Arbeitnehmer auf daraus abgeleitete Rechte nicht ohne Weiteres verzichten kann (§ 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Vielmehr bedarf ein solcher Verzicht der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt auch für die Ausgleichsquittung und den Prozessvergleich, sofern der Verzicht darin enthalte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 217 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gerät eine Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, werden Gesellschafterdarlehen häufig mit besonderen Vereinbarungen versehen, um die Gefahr einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne (vgl. § 19 Abs. 2 InsO) zu vermeiden. Im Einzelnen kann es sich dabei um Rangrücktritts- oder (bedingte) Forderungsverzichtsvereinbarungen han...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.8 Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Der einzelne Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 618 Abs. 1 BGB. Die Gefahr muss sich dabei noch nicht so manifestiert haben, dass ohne Abwehrhandlungen zwingend der Eintritt eines Schadens zu erwarten ist. Denn das Arbeitsschutzrecht wird vom Präventionsgedanken beherrs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.11 Streitigkeiten

Rz. 47 Ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob eine Betriebsvereinbarung zustande gekommen ist und wie sie auszulegen ist, muss im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entschieden werden. Der Betriebsrat kann im Beschlussverfahren jedoch nur eigene Rechte geltend machen. Er kann vom Arbeitgeber daher nicht im Wege des betriebsverfassungsrechtlichen Dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 225 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein Erlassvertrag begründet regelmäßig eine Pflicht zur Auflösung der betreffenden Verbindlichkeit, da diese durch den Erlass beseitigt wird (vgl. zustimmend Döllerer, in: FS Forster (1992), S. 199 (203); Häuselmann, BB 1993, S. 1552 (1553), m. w. N.; Thiel, GmbHR 1992, S. 20 (26); zudem BFH, Urteil vom 30.05.1990, I R 41/87, BStBl. II 1991,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rn. 2 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 41 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer, "für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen" (Sorgepflicht). Die Buchführungspflicht einer GmbH bestimmt sich nach den allg. Vorschriften des HGB (vgl. §§ 238ff.). Außerdem sind die Vorschriften über den JA und Lagebericht von KapG (vgl. §§ 264ff.) sowie über die Offenlegung der R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP hängt gemäß § 250 Abs. 1f. von drei Voraussetzungen ab (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 17), wobei das Vorliegen einer Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Abschlussstichtag das erste Prüfungskriterium darstellt. Interpretationsbedürftig sind dabeimehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung (Nr. 1)

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der JA besteht gemäß der §§ 242 Abs. 3, 264 Abs. 1 aus der Bilanz, der GuV und dem Anhang (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 9). Der Lagebericht gehört per definitionem nicht zum JA. Endgültig und für die Gesellschaft verbindlich ist der JA (und in seiner Folge der Lagebericht) erst dann, wenn er durch das hierfür zuständige Organ ("die Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff

Rn. 101 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung ist weitgehend im Steuerrecht entwickelt worden, um den Grundsatz zu gewährleisten, dass die Ausschüttungen der Gesellschaft deren steuerpflichtiges Einkommen nicht mindern dürfen. VGA finden in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ausdrücklich Erwähnung. Steuerrechtlich haben erkannte vGA zur Folge, dass der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 210 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gesellschafterdarlehen stellen in praxi eine verbreitete Form der UN-Finanzierung dar. Sie werden bei KapG primär aus Haftungs- oder steuerlichen Gründen gewährt und begründen Gläubigerrechte gegenüber der Gesellschaft. Sie können aus der Hingabe von Gelddarlehen, durch Lieferungs- und Leistungsbeziehungen oder aus nicht entnommenen Gewinnen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Mitwirkung an der Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat der AP über die Prüfungstätigkeit hinaus an der Führung der Bücher oder Aufstellung des zu prüfenden JA bzw. KA unmittelbar mitgewirkt (vgl. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a)) und war seine Mitwirkung nicht von untergeordneter Bedeutung, ist unwiderlegbar eine Besorgnis der Befangenheit begründet, da ein informierter Dritter nicht davon a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 246 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in den §§ 230 bis 236 fragmentarisch geregelte stille Gesellschaft gehört als eine besondere Ausprägung der GbR zu den PersG i. S. d. § 705 BGB. Eine gesetzliche Definition der stillen Gesellschaft existiert nicht; vielmehr konzentrieren sich die Regelungen der §§ 230ff. auf einzelne Merkmale und Rechtsfolgen, die zudem teilweise abdingb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 29 GmbHG wurde durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355) neu gefasst. Während das alte Recht von dem Grundsatz ausging, dass der Gewinn in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, sollte die Neufassung des § 29 GmbHG eine Gewinnthesaurierung erleichtern. Dabei ist von Bedeutung, dass es ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Handelsrechtliche Zulässigkeit

Rn. 104 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das AktG verbietet vGA. In § 57 Abs. 3 AktG heißt es: "Vor Auflösung der Gesellschaft darf unter die Aktionäre nur der Bilanzgewinn verteilt werden." Das GmbH-Recht kennt ein solches generelles Verbot nicht. Es enthält jedoch Grundsätze, die eine vGA nur in engen Grenzen zulässig machen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Stichtage

Rn. 12 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Stichtag für die Eröffnungsbilanz ist der Tag der Auflösung der Gesellschaft (vgl. Scholz-GmbHG (2020), § 71 GmbHG, Rn. 12, m. w. N.). Ist die Gesellschaft durch Zeitablauf gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG aufgelöst, ist dies der in der Satzung bestimmte Tag. Beruht die Auflösung auf einem Beschluss der Gesellschafter (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Gmb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 17 Der persönliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten einschließlich der in Heimarbeit Beschäftigten. Wurde die Betriebsvereinbarung für "alle Beschäftigte" abgeschlossen, gilt diese im Zweifel auch für Leiharbeitnehmer.[1] Einer arbeitsvertraglichen Regelung, wonach d...mehr

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Student / 1.2 30. Lebensjahr als Altersgrenze

Die Möglichkeit sich in der KVdS zu versichern besteht grundsätzlich längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.[1] Die Anzahl der Fachsemester ist für die KVdS seit 1.1.2020 nicht mehr relevant. Über die Altersgrenze (Vollendung des 30. Lebensjahres) hinaus wird die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fortgeführt, wenn folgende G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.1 Einnahmen

Der Zufluss von Einnahmen erfolgt erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Geld oder ein Wirtschaftsgut. Erfolgt der Zahlungseingang bei einem Bevollmächtigten, z. B. durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle, gilt der Betrag auch bei dem Unternehmer als zugeflossen. Bei Zahlung durch Scheck erfolgt der Zufluss grundsätzlich mit Entgegennahme. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich von § 319

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 ist anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen AP i. S. d. §§ 316ff., sowie auf all jene AP, bei denen ein § 322 nachgebildeter BV erteilt wird (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1f. BS WP/vBP (WPK (2022)); BGH, Urteil vom 21.01.2010, Xa ZR 175/07, DB 2010, S. 436ff.). Dies umfasst mitunter neben AP nach Maßgabe des PublG (vgl. §§ 6 Abs. 1 und ...mehr

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Student / 1 Studenten als Arbeitnehmer

Studenten sind Arbeitnehmer, wenn sie über einen längeren Zeitraum eine entgeltliche Tätigkeit ausüben, z. B. während der Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums. Es gelten keine steuerlichen Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfen Handelt es sich um einen Minijob, k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IX. Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten (Nr. 7)

Rn. 23 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bestellung von Prokuristen liegt nach § 46 Nr. 7 GmbHG im Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung. Die Umsetzung des Beschlusses fällt in die Verantwortung der Geschäftsführung. Fehlt ein Gesellschafterbeschluss im Innenverhältnis, so ist eine dennoch erteilte Prokura im Außenverhältnis wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.1974...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.1 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 4 Die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Dementsprechend muss das Wirtschaftsgut abnutzbar, also i. S. d. § 253 Abs. 3 HGB in der Nutzung zeitlich begrenzt sein und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen.[1] Rz. 5 Des Weiteren muss es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3.2 Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, also die Ermittlung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung, ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers.[1] Die Beurteilung ist dabei je nach Art der Tätigkeit durch den Arbeitgeber vorzunehmen. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:[2] die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte un...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.3 Geld, Geldbestände und Bankguthaben

Eingenommenes Geld, Geldbestände und Bankguthaben gehören nach h. M. nicht zum Betriebsvermögen eines Einnahmen-Überschussrechners. Vereinnahmtes Geld wird grundsätzlich sofort zu Privatvermögen, weil es bei der Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG kein Bestandskonto gibt.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 2.2 Art der Bekanntgabe

Obwohl der Steuerpflichtige sein Wahlrecht bereits am Jahresanfang, nämlich zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausüben muss, reicht es aus, wenn er das Finanzamt durch Einreichung des Jahresabschlusses in Form von Bilanz und GuV sowie der Eröffnungsbilanz in Kenntnis setzt.[1] Achtung Wechsel bis zur Steuererklärungsabgabe möglich Der Unternehmer muss somit zwar zu Begin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 3.2 Gesetze

Die höchste nationale staatliche Norm ist das Grundgesetz. Auf Grundlage des im Grundgesetz vorgesehenen Verfahrens[1] werden förmliche Gesetze bzw. Gesetze im formellen Sinn vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen. Gesetze sind als unmittelbar gültige Normen meist abstrakt formuliert, um eine möglichst große Vielzahl von Sachverhalten zu erfassen. Um detailliertere Reg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kriterien für die bilanzielle Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

Rn. 201 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Weder das HGB noch andere für die Bilanzierung relevante Spezialgesetze enthalten explizite Regelungen, die eine unmittelbare bilanzielle Einteilung von Finanzierungsmaßnahmen nach ihrem EK- oder FK-Charakter erlauben (vgl. ADS (1998), § 246, Rn. 80; Schweitzer/Volpert, BB 1994, S. 821 (823)). Auch dem einschlägigen Schrifttum lässt sich ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / VII. Bestellung, Abberufung und Entlastung von Geschäftsführern (Nr. 5)

Rn. 21 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG hat die Gesellschafterversammlung über die Bestellung, Abberufung und Entlastung der Geschäftsführer zu entscheiden. Dies betrifft vom Wortlaut her allein die Kompetenzen in Bezug auf das Organverhältnis, wird indes allg. auch auf das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis i. S.e. Annexkompetenz ausgedehnt (vgl. BGH, Ur...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Niedrig verzinsliche Optionsanleihen

Rn. 78 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung mit marktüblicher Verzinsung ist bei Optionsanleihen, die (i. d. R.) ohne offenes Ausgabeaufgeld mit einer nicht marktüblichen (Nominal-)Verzinsung ausgegeben werden, das vom Anleihezeichner für das Optionsrecht gezahlte Entgelt nicht unmittelbar ersichtlich. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werd...mehr

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Student / 1.2.2 Anrechnung von Hinderungsgründen

Zulässige Verlängerungstatbestände sind nur solche Hinderungsgründe, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres liegen und ursächlich dafür waren, dass ein Studium bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht abgeschlossen werden konnte. Erst danach auftretende oder noch fortbestehende Hinderungsgründe können eine Überschreitung der Altersgrenze nicht rechtfertigen.[1]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 107 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Erbringen eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den zu prüfenden JA nicht nur unwesentlich auswirken, führt nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. d) unwiderlegbar zur Inhabilität des AP, wenn diese Tätigkeiten von ihm selbst, seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner oder von einer Person, mit der er ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einführung

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Vorabausschüttungen (auch als "Gewinnvorschüsse", "Abschlagszahlungen", "Zwischendividende" etc. bezeichnet) sind offen vorgenommene Vorauszahlungen der Gesellschaft auf einen bereits erzielten oder erst künftig und wahrscheinlich zu erwartenden Gewinn, welche vor Feststellung des JA für das betreffende GJ erfolgen. Sie sind bei einer GmbH na...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch Gesellschafterbeschluss (vgl. § 60 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Darstellung in der Bilanz

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Bilanzierung von Vorabausschüttungen sind vornehmlich zwei Darstellungsformen denkbar, sofern die Vorabausschüttung zum BilSt noch nicht ausgezahlt worden ist:mehr

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Arbeitsschutz / 3 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt insoweit eine Doppelwirkung zu, als Schutzpflichten über § 618 Abs. 1 BGB in das einzelne Arbeitsverhältnis hineinwirken. Sie beg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Konsequenzen für die rechtliche Stellung des Abschlussprüfers

Rn. 134 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird bei einer AG, SE oder KGaA durch die HV ein AP gewählt, der zu diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften des § 319 kein AP der Gesellschaft sein darf, ist der entsprechende Beschluss nach der speziellen Nichtigkeitsregel des § 241 Nr. 3 AktG nichtig. Dies gilt sowohl bei Verstößen gegen die Vorschriften des Abs. 1 als auch der Abs. 2 bis 4...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschafterbeschluss

Rn. 48 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bilanzfeststellung und Ergebnisverwendung (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 43ff., 47) erfolgen nach § 46 Nr. 1 GmbHG i. d. R. durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Sowohl die Beschlusskompetenz der Gesellschafter als auch die Förmlichkeit des Verfahrens können indessen durch Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt werden (vgl. § 45 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Buchführungspflicht der Gesellschaft

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gegenstand der Sorgepflicht der Geschäftsführer ist die Buchführungspflicht der Gesellschaft gemäß den §§ 238ff. Die Buchführungspflicht der GmbH beginnt mit dem Eintritt des ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfalls der Vorgesellschaft, also sobald diese ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, spätestens aber mit Eintragung in das Handels...mehr