Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Schutz der Privatsphäre

Rn. 60 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Unter dem Gesichtspunkt "Schutz der Privatsphäre gegen staatliche Einflussnahmen" wird die Entscheidung des Gesetzgebers gerechtfertigt, Veräußerungsgewinne im PV außerhalb der Fristen des § 23 EStG nicht zu besteuern. Dieser Gesichtspunkt ist auch für die Steuerfreiheit der Wertschöpfung durch Eigenleistung maßgeblich. Nichts anderes kann m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Einkommensermittlung bei abweichendem Wj

Rn. 360 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Weil das EStG die jeweilige Steuerschuld nach dem jährlichen zvE des StPfl bemisst und weil nach § 2 Abs 7 S 2 EStG als Jahreseinkommen nur das Kj-Einkommen gelten kann, müssen Einkünfte des StPfl, die nach einer das Kj übergreifenden Periode ermittelt sind, auf Kj-Einkommensbeträge umgerechnet werden. Rn. 361 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zuwendungshöhe in den übrigen Fällen, Überschreitung der fortgeführten AK oder HK, nur soweit eine Gewinnrealisation stattgefunden hat (§ 10b Abs 3 S 4 EStG)

Rn. 245 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Durch den § 10b Abs 3 S 4 EStG, der durch das JStG 2009 eingefügt worden ist, sollen ungerechtfertigte Steuervorteile vermieden werden, vgl BT-Drucks 16/10494, 5. Diese konnten sich nach der Regelung des § 10b Abs 3 S 3 EStG aF zB in den Fällen ergeben, in denen eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG einer gemeinnützigen Einrichtung zug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Anlaufverluste

Rn. 101 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Anlaufverluste haben die Rspr wiederholt beschäftigt, wenn zwischen einem Gewerbebetrieb und einkommensteuerlich unbeachtlicher Tätigkeit abzugrenzen war. Entwicklungsübersicht über die Rspr: Der GrS (BFH BStBl II 1984, 751) geht davon aus, dass längere Verlustjahre für sich allein noch nicht den Schluss zulassen, dass die Einkünfteerzielung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 159 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfte sind bei LuF, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn" (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG), dh, die Einkünfte aus diesen Einkunftsarten werden im Wege der Gewinnermittlung erfasst. Entgegen der Verweisung sind dabei nicht nur §§ 4–7k EStG (zum Verweis s Rn 155) anzuwenden, sondern auch die §§ 2a, 3, 3c, 9b, 11, 12, 13–18, 24 EStG....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Dualismus der Einkunftsarten

Rn. 156 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Dieser Dualismus folgt nicht schon unmittelbar aus der Gegenüberstellung der Begriffe "Gewinn" und "Überschuss der Einnahmen über die WK". Er lässt sich auch nicht ohne weiteres aus den Vorschriften ablesen, auf die § 2 Abs 2 EStG verweist. Er tritt jedoch in der näheren Ausformulierung der Einkunftsarten durch die §§ 13ff EStG und in der p...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 4.2 Sonderregelung für vor dem 1.1.1999 gegründete Betriebe

Für vor dem 1.1.1999 gegründete Betriebe enthält § 52 Abs. 6 Satz 7 EStG eine im Fall der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung zu beachtende Sonderregelung. Wenn Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren vor dem 1.1.1999 nicht berücksichtigt wurden, wird im Fall der Betriebsaufgabe der Buchwert der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter nicht als Entnahme erfasst; der Betr...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 4.1 Grundlagen

Nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe noch anfallende Schuldzinsen sind grundsätzlich als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Veräußerungserlös und der Verkehrswert der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter nicht ausgereicht haben, um die betrieblichen Verbindlichkeiten zu tilgen.[1] Entsprechendes gilt, wenn die Verwertung der Wirtschaftsg...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn nach i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. z...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 2. Anlage WA-ESt

Die Anlage WA-ESt wurde inhaltlich geändert. Im Einzelnen haben sich folgende Änderungen ergeben: Zeile 8 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht): In Zeile 8 wird in sog. "Wegzugsfällen" geprüft, ob Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorhanden sind. Mithilfe dieser Abfrage wird gem. § 6 Abs. 1 AStG sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.2 Erfasste Kapitalerträge

Rz. 12 Erfasst sind durch die Vorschrift des § 45b Abs. 1 EStG nicht nur Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG (insbes. girosammelverwahrte Aktien), sondern auch alle anderen Arten von Kapitalanlagen. Dies ergibt sich durch den Verweis auf § 45a Abs. 2 in § 45b Abs. 1 EStG und die dort genannten Kapitalerträge, für die Steuerbescheinigungen durch die...mehr

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Rücklagen / 3.2.1 Begriff

Die Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG soll der Wirtschaft die ökonomisch sinnvolle Anpassung an strukturelle Veränderungen erleichtern. Die Vorschrift ermöglicht, stille Reserven aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts steuerneutral in eine Rücklage einzustellen und diese später mit den Kosten der Neuinvestition zu verrechnen. Wird am Schluss des Wirtschaftsjahrs der V...mehr

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Rücklagen / 2.3 Steuerfreie Rücklagen

Steuerfreie Rücklagen spielen aus steuerlicher Sicht eine große Rolle. Sie können steuerlich nach Maßgabe bestimmter Sondervorschriften als sog. Sonderposten mit Rücklageanteil offen ausgewiesen werden und stornieren insofern denSteuerbilanzgewinn.[1] Steuerfreie Rücklagen sind zweckgebundene Rücklagen, wie z. B. die Rücklage für Ersatzbeschaffung, die Reinvestitionsrücklage...mehr

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Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe. Zumindest bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Darlehensforderun...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1 Kapitalgesellschaften, Genossenschaften

Rz. 5 Die AG, KGaA, GmbH und die eingetragene Genossenschaft sind nach dem Handelsrecht (§§ 266, 272 HGB für alle Kapitalgesellschaften, ergänzende Vorschriften in § 42 GmbH und § 152 AktG) und – infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 EStG) – auch für das Steuerrecht gehalten, die Jahresbilanz in Kontoform aufzustellen und dabei das Eigenkapit...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte – Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns

Leitsatz 1. Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. 2. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Veräußerungsgewinnen nach § 16 EStG und nach § 17 EStG

Der Gewinn aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen 100%igen GmbH-Beteiligung unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 16 EStG, so dass hierfür weder ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG noch der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG zu gewähren ist. Bei einer das gesamte Nennkapital umfassenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 16 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Eigenkapitalähnliche Genussrechte als Anteile i.S.d. § 8b KStG

Eigenkapitalähnliche Genussrechte i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2, 2. Variante KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sind Anteile i.S.d. § 8b KStG. "Nullsummenspiel" als Gestaltungsmissbrauch: Besteht zwischen gegenläufigen, sich wirtschaftlich und finanziell neutralisierenden Geschäften durch einen Gesamtplan ein Veranlassungszusammenhang, kann dies eine rein formale Maßnahme – und somit...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Maßgeblichkeit der Bilanzansätze bei der GmbH

Maßgeblichkeit der Bilanzansätze: Bringt ein Einzelunternehmer sein Unternehmen gegen Gewährung von neuen Anteilen in eine GmbH ein, so gilt nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG 2006 der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Drittanfechtung...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2 Abgrenzung des Umlaufvermögens

Rz. 2 Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung: für beide Vermögenskategorien gelten verschiedene Ansatz- und Bewertungsvorschriften; die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den Größen Anlage- und Umlaufvermögen beeinflusst, da Anlagevermögen regelmäßig als langfristig g...mehr

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Grundvermögen (Grundstücksg... / 2 Inhalt

Vermietungseinkünfte aus Grundvermögen sind nach § 34d Abs. 1 Nr. 7 EStG ausländische Einkünfte, wenn das Grundstück in einem ausländischen Staat belegen ist. Es handelt sich nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG um beschränkt stpfl. inländische Einkünfte, wenn das Grundstück in Inland belegen oder in ein inländisches Grundbuch eingetragen ist und es sich nicht um Einkünfte aus Gewerb...mehr

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Grundvermögen (Grundstücksg... / 1 Systematische Einordnung

Für Einkünfte aus Grundvermögen, und zwar sowohl für laufende Miet- bzw. Pachteinkünfte als auch für Veräußerungsgewinne, gilt sowohl national als auch international das Belegenheitsprinzip. Das bedeutet, dass es regelmäßig auf die Belegenheit des Grundstücks ankommt, und zwar national für die Qualifizierung als ausl. oder inl. Einkünfte, und international nach den DBA hinsi...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 2 Inhalt

Die DBA enthalten i. d. R. Bestimmungen für ESt, KSt, SolZ, GewSt und VSt.[1] Sie gelten für das Staatsgebiet der beteiligten Staaten, jedoch sind bei einigen Staaten bestimmte Gebiete ausgeschlossen, z. B. nach dem DBA-UK die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar. Das DBA USA gilt nicht für Puerto Rico und Guam. Dagegen ist das DBA Frankreich auch auf die überseeischen...mehr

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Grundvermögen (Grundstücksg... / 3 Praxisfragen

In der Praxis sind zwei Tatbestände besonders wichtig. Es sind dies die Regelung über Grundstücksgesellschaften und des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG. Bei der Regelung über Grundstücksgesellschaften, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG, Art. 13 Abs. 4 OECD-MA ist zu beachten, dass das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Gesellschafters bei Veräußer...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Finanzerträge

Rz. 96 Obwohl die Finanzerträge nicht im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 aufgeführt sind, darf keine Saldierung mit den Finanzierungsaufwendungen stattfinden und dementsprechend dürfen die Finanzierungsaufwendungen nicht als Saldogröße interpretiert werden. Das IFRIC interpretiert unter Verweis auf das in IAS 1.32 enthaltene Saldierungsverbot den in IAS 1.82 genannten ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 103 Ab Erstanwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte sind – Wesentlichkeit vorausgesetzt –[1] zusätzlich zu den unter den Abschn. 4.2.1–4.2.3 aufgeführten Positionen folgende weitere Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten als eigene GuV-Posten im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung separat auszuweisen: Gewinne/...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann – wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen. Normenkette § 16 Abs. 1, 2 und 3, § 24 Nr. 2, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3...mehr

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Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus

Leitsatz 1. Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 € betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchen...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.1 Bescheinigung nach § 44a Abs. 4 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, z. B. steuerbefreiter Verein, Pensionskasse usw. oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, z. B. Städte, Gemeinden, Kirchen, wird für Zinsen, Investmenterträge, ausländische Dividenden, Stillhalter- und Ter...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.3 Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 EStG

Nach § 44a Abs. 5 EStG ist die Kapitalertragsteuer bei betrieblichen Kapitalerträgen nicht einzubehalten, wenn die Kapitalertragsteuer bei dem Gläubiger der Kapitalerträge aufgrund der Art seiner Geschäfte auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommen- oder Körperschaftsteuer (dauernde Überbesteuerung). Dies ist durch eine Bescheinigung des für den Gläubiger ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.2.2 Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 341 § 8b Abs. 1 KStG befreit die dort genannten Einnahmen von der KSt. Dementsprechend bleiben nach § 7 S. 1 GewStG die Einnahmen auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Die Einnahmen werden nach § 8 Nr. 5 GewStG zu 95 % hinzugerechnet, da das pauschale Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG zu beachten ist. 5 % der Einnahmen sind bereit...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.1 Privatpersonen

Eine NV-Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht.[1] Nach dieser Regelung muss das zu versteuernde Einkommen für alle Einkünfte inklusive der (grundsätzlich durch einen Steuerabzug abgegoltenen) Kapitalerträge unter Anwendung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32a ...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / 1. Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Betriebsvermögen

Für Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, sind insbesondere die Ausführungen zur Zugangsbewertung von Bedeutung. Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer virtuellen Währung oder von sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang).[25] Dabei entsprechen die Anschaffungskosten d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.2.2 Gleichzeitige Veranlassung durch private und berufliche Zwecke

Rz. 62 Wird ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut gleichzeitig betrieblich (beruflich) und aus Gründen der Lebensführung genutzt, sind die Aufwendungen hierfür (einschl. AfA) ebenso wie laufende Aufwendungen grundsätzlich in vollem Umfang nicht abziehbar (Rz. 56f). Eine Aufteilung sollte nach der Grundidee des § 12 Nr. 1 EStG i. d. R. (s. aber Rz. 56) nur gebot...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2020:mehr

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Update: Entwicklungen beim ... / 2. Investmentfonds als Steuerabzugsverpflichtete

Investmenterträge unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug vom Kapitalertrag gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG (Ausschüttungen und Vorabpauschalen) und gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EStG (Veräußerungsgewinne). Nach § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 EStG sind inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 lit. b EStG, das inländische Wertpapi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewerbesteuerpflicht eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

4.2.4.1 Allgemeines Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umwandlung. Der GewSt un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.7 Realteilung mit Spitzenausgleich

Rz. 195 Es ist nicht immer möglich, die vorhandenen WG unter den Realteilern so aufzuteilen, dass jeder entsprechend seiner Beteiligung WG erhält. In diesen Fällen erfolgt der Wertausgleich durch die Zahlung eines sog. Spitzenausgleichs. Praxis-Beispiel Ungleiche Realteilung bei der G-KG (Werte in TEUR) Die Auflösung der G-KG im Wege der Realteilung wird nur dann erfolgen, wen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.4.2. Ersatztatbestände

Rz. 196 Wie auch bereits bei der Behaltensfrist für Betriebsvermögen nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 stellt gem. Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 HS 2 nicht nur die reine Veräußerung eine schädliche Verfügung über die begünstigt erworbenen Anteile dar, sondern auch der Veräußerung gleichgestellte Vorgänge. So stellt Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 HS 2 die verdeckte Einlage der begünstigt erw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Rechtsfolgen

Rz. 65 Die Schenkung verliert durch Anrechnung auf den Zugewinnausgleichsanspruch ihren Charakter als steuerpflichtige Zuwendung. Die festgesetzte Steuer entfällt damit rückwirkend. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid unter Durchbrechung einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 159 Der RFH hat in ständiger Rechtsprechung, beginnend mit einem Urteil von 1933 (RStBl 1934, 295) die Erbauseinandersetzung als letzten Bestandteil eines einheitlichen privaten (und damit unentgeltlichen) Erbvorgangs betrachtet (sog. Einheitsbetrachtung). Die Folge war, dass die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft einkommensteuerrechtlich irrelevant war. Seit dem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2 Einkommensteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Vorbehaltsnießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil, NWB 2017, 65; Dräger, Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Vorbehaltsnießbrauch, DB 2017, 2768; Geck, Nachträgliche Umschichtung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge in sog. Altfällen, DStR 2011, 1215; Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personengesell...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach...mehr

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Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG ist nicht in der Weise auszulegen, dass die Erzielung betrieblicher Kapitaleinkünfte für einen persönlich haftenden Gesellschafter (phG) im Rahmen seiner Beteiligung an der KGaA ausgeschlossen ist. 2. Die Schachtelprivilegien des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2002 und des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/1973...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.1.1 Grundsatz

Rz. 805 Der dem Erbfall am nächsten kommende Fall der vorweggenommenen Erbfolge ist die unentgeltliche Übertragung des Vermögens des Übergebers an den Übernehmer (präsumtiver Erbe). In diesem Falle liegt grundsätzlich ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Vorgang vor. Der Übernehmer führt (zwingend) die Buchwerte fort (§§ 6 Abs. 3, 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 11d EStDV), der Ü...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr