Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten Rz. 780 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Fü...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.5 Umtausch- oder Aktienanleihen

Rz. 793 Wird eine Anleihe nicht in bar, sondern in Form von Wertpapieren (Aktien, sonstige Wertpapiere) zurückgezahlt und dabei ein Verlust erzielt, weil die Wertpapiere von geringem Wert sind, ist dieser Verlust zunächst steuerlich unbeachtlich. Die ursprünglichen AK der Anleihe gelten allerdings als AK der Wertpapiere, sodass sich ein späterer Veräußerungsgewinn um den Ver...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 780 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung ab 2018

Rz. 741 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.10 Verlustfeststellung

Rz. 805 Die nicht genutzten, verbleibenden Verluste sind durch das Finanzamt im Rahmen eines Grundlagenbescheids gesondert festzustellen (→ Tz 957 und → Tz 975). Diese Verluste stehen dann für die Verrechnung im nächsten Jahr zur Verfügung.mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.9 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 798 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 347) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.8 Stille Beteiligung/partiarisches Darlehen

Rz. 797 Auch Gewinne aus der Veräußerung oder der Auflösung einer stillen Beteiligung oder eines partiarischen Darlehens werden nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 Satz 2 EStG besteuert. Bei der Auflösung der stillen Beteiligung ist zu beachten, dass die laufenden Gewinne und Verluste während des Bestehens einer stillen Beteiligung bereits versteuert wurden. Dies ist be...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.3 Stückzinsen

Rz. 789 Seit Einführung der Abgeltungsteuer sind Stückzinsen beim Veräußerer als Teil des Veräußerungserlöses (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG n. F.) steuerpflichtig. Das gilt auch für Stückzinsen auf festverzinsliche Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 erworbenen wurden (FG Münster, Urteil v. 2.8.2012, 2 K 3644/10 E, EFG 2012 S. 2284). Bei dem Erwerber sind zwei Fälle zu unterscheiden...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.2 Bezugsrechte

Rz. 788 Bei der Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) erhält der Anteilseigner Ansprüche auf entgeltlichen Erwerb der neuen Anteile in Form von Bezugsrechten. Will der Anteilseigner keine neuen Anteile erwerben, kann er die Bezugsrechte veräußern. Bezugsrechte sind eigenständige Wertpapiere. Ein Verkaufserlös ist damit auch dann in voller Höhe als Einkünf...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.6 Fremdwährungsgeschäfte

Rz. 794 Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die AK im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen. Das bedeutet, dass auch die Fremdwährungsgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Werden Wertpapiere verkauft und der Kaufpreis in Fremdwährung ausgezahlt, gilt der Vorgang als Anschaffung eines Fremdwährun...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 729 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.7 Termingeschäfte

Rz. 795 Nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört der Gewinn aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt oder aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu den Termingeschäften ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 790 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Auch die Veräußerung priv...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 756 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.1 Sachwertabfindung ins Privatvermögen

Der weichende Miterbe kann mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermögen d...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Ein zweiter unentgeltlicher Betriebsübergang findet statt, wenn die Erben in Erfüllung des Vermächtnisses den Betri...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört nur ein Einzelunternehmen

Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf, erwerben die Miterben zwar auch unentgeltlich. Die Realteilung führt aber zu einer Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG, wenn die Miterben die ihnen zugeteilten (zu den wesentl...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erb...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1 Steuerkonsequenzen

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen. Geht ein Betrieb im Wege der Erbfolge auf einen Alleinerben über, handelt es sich s...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.1 Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft

Scheidet ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft aus[1], wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft dem oder den verbleibenden Miterben zu.[2] Das Ausscheiden kann entgeltlich oder unentgeltlich geschehen. Die Anwachsung ist demzufolge ein Unterfall der Veräußerung oder Schenkung. Scheidet ein Miterbe ohne Abfindung aus der Erbengemeinscha...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinandersetzung erfolg...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.2 Personelle Teilauseinandersetzung

Eine sog. persönliche oder personelle Teilauseinandersetzung liegt vor, wenn nur ein oder einige Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden und abgefunden werden, während die verbliebenen Miterben die Erbengemeinschaft fortsetzen. Eine personelle Teilauseinandersetzung ist also gegeben, wenn bei einer aus mehr als 2 Miterben bestehenden Erbengemeinschaft ein Miterbe dadur...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist weder Gesamtrechts- noch Einzelrechtsnachfol...mehr

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Ansatz von fiktiven Anschaffungskosten bei einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG und vorheriger Entnahme aus dem Betriebsvermögen ohne Ermittlung eines Entnahmegewinns

Leitsatz Die Parteien streiten sich über den Ansatz von fiktiven Anschaffungskosten bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG. Die Kläger erwarben das Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Betriebsvermögen des Vaters. Das Grundstück ist im Zeitpunkt der Übergabe unstreitig aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden, eine Besteuerung der stillen Reserven ist zu d...mehr

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Managementbeteiligung als Betriebsvermögen eines Freiberuflers

Leitsatz Der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 EStG, § 39 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AO Sachverhalt Der Kläger gründete mit der...mehr

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Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. Normenkette § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 152 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 8 EStG nF wurde mit dem UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, vormals § 3c Abs 2 S 2 EStG aF) zu Verhinderungen von missbräuchlichen Gestaltungen bei abführungsbedingten Teilwertabschreibungen auf eine Organbeteiligung eingefügt. Nach dem damaligen Organschaftsmodell konnte die Aufdeckung stiller Reserven ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rn. 16 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gegenüber § 3c Abs 1 EStG (allg Korrespondenzprinzip) sind § 3c Abs 2 EStG und § 8b Abs 3 und 5 KStG vorrangig anzuwendende Spezialregelungen. Die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG gilt nur für Beteiligungen von natürlichen Personen an KapGes. § 3c Abs 1 EStG ist mit Wirkung ab VZ 2004 ausdrücklich nicht anwendbar, wenn der Anteilseigner eine K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Darlehen im PV des StPfl

Rn. 94 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Da § 3c Abs 2 S 2 EStG nur für Anteile an KapGes im BV des StPfl gilt, fallen unter die Neuregelung nicht Gesellschafter mit Anteilen an einer KapGes im PV nach § 17 EStG (so auch Levedag in Schmidt, § 3c EStG Rz 15, 39. Aufl). Grds unterliegen alle Einkünfte aus Darlehen der AbgSt, was zu einem Abzugsverbot der WK nach § 20 Abs 9 EStG führt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In persönlicher Hinsicht ist die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG anwendbar für alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft beteiligt sind. Soweit Körperschaften an anderen KapGes beteiligt sind, ist die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG durch die Regelung des § 8b Abs 3 S 2 u Abs 5 S 2 KSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundkonzeption der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Grundgedanken des § 3c Abs 1 EStG können Ausgaben, soweit diese im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht abgezogen werden (sog Korrespondenzprinzip). § 3c Abs 1 EStG kodifiziert ein Abzugsverbot für BA und WK für alle Einkunftsarten zur Vermeidung eines doppelten Steuervorteils. Einen finalen oder zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Werbungskosten

Rn. 486 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für die Frage, welche Aufwendungen als WK anzuerkennen sind, gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl § 9 Abs 1 S 1 EStG). Danach zählen alle Aufwendungen zu den WK, die durch die Erzielung der Einnahmen iSd § 22 Nr 3 EStG veranlasst sind (vgl BFH BStBl II 1991, 300). Nimmt ein ArbN beispielsweise auf seiner Fahrt zwischen Wohnung und Arbeits...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 36 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der in 1998 erlassene IAS 38 war spätestens erstmalig auf Jahresabschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 01.07.1999 begonnen hatte. Die durch die wesentliche Überarbeitung des IAS 38 in 2004 geänderten Bilanzierungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte waren spätestens ab dem 31.03.2004 erstmalig anzuwenden. Tz. 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c EStG wurde durch das StÄndG 1958 v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) mit Wirkung ab VZ 1958 in das EStG eingefügt und kodifiziert die von der Rspr entwickelten Grundsätze (zB RFH v 05.06.1928, I A 262/28, RStBl 1928, 288). Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG wurde mit dem StSenkG v 23...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine "Verlustgesellschaft"

Leitsatz 1. Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO nicht aus. 2. Bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i.S. des § 42 Abs. 2 AO sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungswidrigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktiengeschäften

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des ­UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen. Normenkette § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm: Wann Gewinne aus einer Anteilsveräußerung kein Arbeitslohn sind

Leitsatz Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erzielten Veräußerungsgewinn nicht als Arbeitslohn versteuern muss, wenn er mit seiner Einlage einem Verlustrisiko ausgesetzt war und er die Geschäftsanteile zu marktgerechten Preisen an- und verkauft hat. Sachverhalt Der Kläger war als Führungskraft bei einer Gm...mehr

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Erträge aus Währungssicherungsgeschäften

Kommentar Das BMF hat sich zu der Frage geäußert, wie Gewinne oder Verluste aus Währungssicherungsgeschäften zu behandeln sind. Dabei geht es insbesondere um die Einbeziehung der Werte in die Gewinnermittlung nach § 8b KStG. Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften Durch den BFH (Urteil v. 10.4.2019, I R 20/16) wurde entschieden, dass Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eignung der Unternehmenswertbestimmung mittels Net-Asset-Value-Verfahren

Zusammenfassung Es gibt verschiedene Anlässe für eine Unternehmensbewertung und ein breites Spektrum an (Berechnungs-)Methoden für eine solche Bewertung. Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften kommt insbesondere das Netto-Substanzwertverfahren (Net-Asset-Value-Verfahren) in Betracht. Hintergrund Anlässe für eine Bestimmung des Unternehmenswerts können sich sowohl aus vertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.3 Rückbehalt von forstwirtschaftlichen Teilbetrieben

Rz. 40 Ebenfalls unschädlich für die Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG ist nach § 14a Abs. 1 S. 3 EStG die Zurückbehaltung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebs im Rahmen der Veräußerung bzw. Aufgabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter der Voraussetzung, dass dieser vom veräußernden bzw. aufgebenden Land- und Forstwirt als eigenständige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3 Freibetrag

Rz. 102 Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 90.000 DM übersteigt. Er muss bei der Veräußerung des Grund und Bodens entstehen und zur ESt herangezogen werden. Bei der Veräußerung von mehreren Wirtschaftsgütern, z. B. Grund und Boden mit Gebäude, stehendem Holz oder Feldinventar, in einem einheitlichen Veräußerungsvor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 35 Der Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG steht es nicht entgegen, wenn die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden nicht mitveräußert werden. In diesem Fall gelten die Gebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden als entnommen. Unschädlich für die Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.8 Freibetrag

Rz. 89 Veräußert oder entnimmt der Land- und Forstwirt nach dem 31.12.1979 und vor dem 1.1.2006 Teile des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens, wird nach § 14a Abs. 4 S. 1 EStG der bei der Ermittlung der Einkünfte insoweit zu berücksichtigende laufende, nicht tarifbegünstige Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn nur insoweit zur ESt herang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 14a EStG beinhaltet unterschiedliche und voneinander unabhängige Freibeträge. Rz. 3 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen, wird nach § 14a Abs. 1 EStG auf Antrag der Veräußerungsgewinn nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 150.000 DM übersteigt. Voraussetzun...mehr