Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.7 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 42 Insbesondere im Erbschaftsteuerrecht sind Unternehmen mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Seit 2009 wird der gemeine Wert für Einzelunternehmen, für Anteile an Mitunternehmerschaften und für Anteile an Kapitalgesellschaften nach den gleichen Regeln ermittelt, § 11 Abs. 2 und § 109 BewG. Vorrangig ist der gemeine Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.6 Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§ 3 Nr. 41 Buchstabe b EStG)

18.1.6.1 Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorausgegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge der Einkommensteuer unterlegen haben, § 11 Abs. 1 und 2 AStG aF nicht anzuwenden war, der Steuerp...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. UntStFG v. 20.12.2001

Rz. 5 [Autor/Stand] Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Anwendung von § 3 Nr. 41 EStG. Waren bis zum UntStFG[2] nur die Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Anwendung der §§ 7–14 gesondert festzustellen, so gilt das seither auch für die Anwendung des neu eingefügten § 3 Nr. 41 EStG. Materiell-rechtlich flankiert die Regelung die §§ 7–14 dadurch, dass der Hinzurechnu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.12 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.12.2 Im Verfahren nach § 18 AStG werden für jeden Inlandsbeteiligten gesondert festgestellt: 1. der "anzusetzende Hinzurechnungsbetrag", 2. der Gesamtbetrag anzurechnender Steuern (§ 12 Abs. 1 AStG), 3. die der besonderen Körperschaftsteuer nach § 9 Abs. 3 KStG unterliegenden Gewinnanteile (§ 13 Abs. 2 AStG), 4. der Betrag, der gesondert von der Gewerbesteuer auszunehmen ist ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 8 AStG

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) wird wie folgt geändert: 8. § 14 wird wie folgt geändert: a)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1) Rz. 400 [Autor/Stand] Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch §...mehr

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Besteuerung der Barabfindung beim Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren. Normenkette § 20 Abs. 4a Sätze 1 und 2...mehr

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Veräußerung einer selbstgenutzten Ferienwohnung kann steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft sein

Leitsatz Die Veräußerung einer selbstgenutzten Ferienwohnung innerhalb der Spekulationsfrist hat einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn zur Folge. Sie ist nicht wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von der Besteuerung ausgenommen, Sachverhalt Die Klägerin hatte innerhalb der zehnjährigen Behaltensfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein Einfamilienhaus zur Hälfte von ihrem Va...mehr

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Veräußerungsgewinn aus einer Mitarbeiterbeteiligung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als sonstige Einkünfte

Leitsatz 1. Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die sog. "Managementbeteiligung" von einem Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe gehalten und nur leitenden Mitarbeitern angeboten worden war. 2. Bestehende Ausschluss- oder Kündigungsrechte hinsichtlich der Kapitalbet...mehr

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Keine Minderung eines Veräußerungsverlusts i.S.d. § 17 EStG oder § 23 EStG bei nachträglicher Schadenersatzleistung eines Dritten

Leitsatz Leistet eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks im Rahmen eines Vergleichs Schadensersatz an den Erwerber von Gesellschaftsanteilen, mindert dies beim Erwerber nicht die Anschaffungskosten der Anteile. Hat der Erwerber die Anteile bereits veräußert, erhöht die Zahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch nicht den Veräu...mehr

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Geschlossener Immobilienfonds – Veräußerung oder Rückabwicklung (1)

Leitsatz 1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen. 2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte W...mehr

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Geschlossener Immobilienfonds – Veräußerung oder Rückabwicklung (2)

Leitsatz 1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen. 2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte W...mehr

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Geschlossener Immobilienfonds – Veräußerung oder Rückabwicklung (3)

Leitsatz 1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen. 2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte W...mehr

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ZAP 7/2015, Tarifbegünstigung: Voraussetzungen unentgeltlicher Teilanteilsübertragung

(BFH, Urt. v. 9.12.2014 – IV R 36/13) • Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unterliegt nicht der Tarifbegünstigung nach dem EStG, wenn der Steuerpflichtige zuvor aufgrund einheitlicher Planung und im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung des Mitunternehmeranteils einen Teil des ursprünglichen Mitunternehmeranteils unentgeltlich auf einen Angehöri...mehr

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VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer (1)

Leitsatz 1. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in vol...mehr

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Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer

Leitsatz Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar. Normenkette § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, § 45 Abs. 1 AO, § 1922 Abs. 1, § 1967 Abs. 1 BGB Sachverhalt Die Klägerin ist Miterbin nach ihrem 2009 verstorbenen Vater V. Dieser hatte sein Steuerberatungsbüro Ende 2007 veräußer...mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 3 Beratungshinweise

Um eine Erfassung der genannten Fälle des Beteiligungsübergangs vornehmen zu können, sieht § 54 Abs. 4 EStDV für Notare eine besondere Meldepflicht vor. Sie haben Verfügungen über Kapitalgesellschaftsbeteiligungen durch nicht nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. bei dem FA anzuzeigen, das nach § 19 AO vor der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht für die Besteuerun...mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 1 Systematische Einordnung

Verlegen bisher in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt Stpfl. ihren Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt") in das Ausland und scheiden sie damit aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht aus, so verändert sich auch die Ansässigkeit (vgl. "Ansässigkeit") nach Abkommensrecht. Sind Anteile an einer Kapitalgesel...mehr

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Unbewegliches Vermögen – AB... / 2.1 Bedeutung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG gehören zu den in der Bundesrepublik Deutschland beschr. stpfl. (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht") gewerblichen Einkünften (§§ 15 – 17 EStG) auch Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung sowie der Veräußerung von u. a. unbeweglichem Vermögen, soweit wie hierfür keine Betriebsstätte (vgl. "Betriebsstätte") und kein ständiger Vertreter (...mehr

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Personengesellschaft (Sonde... / 2 Inhalt

Aus deutscher Sicht ergeben sich keine Probleme, wenn kein DBA besteht. Erhält ein in Deutschland ansässiger (vgl. "Ansässigkeit") Gesellschafter Sondervergütungen von einer im ausl. Staat befindlichen Personengesellschaft, werden die Sondervergütungen als ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 EStG im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst (Vgl. "Unbeschränkte Steuerpfli...mehr

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Unbewegliches Vermögen – AB... / 2.2 Bedeutung im Rahmen des Abkommensrechts

In den DBA wird angeordnet, dass für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen das Besteuerungsrecht im Quellenstaat uneingeschränkt verbleibt. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte gem. Art. 6 OECD-MA als auch für evtl. Veräußerungsgewinne gem. Art. 13 Abs. 1 OECD-MA. Damit wird das Belegenheitsprinzip umgesetzt, was durch die engen wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem ...mehr

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Vermietung oder Verpachtung... / 2.1 Begründung einer beschränkten Steuerpflicht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschr. Steuerpflicht (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht") nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG [1], wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung ...mehr

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zfs 7/2016, Besteuerung von... / IV. "Stille Reserven"

Stille Reserven sind der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und höherem gemeinen Wert (Verkehrswert) eines Wirtschaftsguts. Sie bilden also die Wertsteigerungen des Betriebsvermögens ab – Wertsteigerungen, die bislang wegen des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips nicht zu realisieren, mithin auch nicht zu versteuern waren. Sie sind es aber, wenn die Voraussetzungen eines ...mehr

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Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG bei ausschließlich auf Anteilsveräußerungen ausgerichtetem Geschäftsbetrieb

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass als "Erwerb" i.S.von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG nur ein abgeleiteter Erwerb angesehen werden kann, der voraussetzt, dass Anteile an den Gesellschaften durch einen Übertragungsakt von einem Dritten erworben wurden (Senatsurteil vom 3. Mai 2006, I R 100/05, BFHE 214, 90, BStBl II 2007, 60; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2010, I B 82/10...mehr

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Veräußerung eines Liebhabereibetriebs

Leitsatz 1. Der Übergang von einem Gewerbebetrieb zur einkommensteuerlich unbeachtlichen Liebhaberei ist keine Betriebsaufgabe (ständige BFH-Rechtsprechung). 2. Die Veräußerung oder Aufgabe eines Liebhabereibetriebs ist eine Betriebsveräußerung oder ‐aufgabe nach § 16 Abs. 1, Abs. 3 EStG. 3. Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn hieraus ist steuerpflichtig, soweit er auf die ei...mehr

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Ein Spekulationsverlust ist bei Ratenzahlung des Veräußerungspreises erst in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, in dem die letzte Rate zufließt

Leitsatz Ist der Veräußerungspreis bei einem privaten Veräußerungsgeschäft in mehreren Raten zu zahlen, sind sämtliche Aufwendungen, die bereits angefallen sind, mit den jeweiligen Teilerlösen zu verrechnen. Ein etwaiger Überhang führt in dem Veranlagungszeitraum zu einem Veräußerungsverlust, in dem die letzte Rate gezahlt wird. Sachverhalt Die Klägerin verkaufte ein innerhal...mehr

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Abgrenzung zwischen Schenkung bzw. entgeltlicher Übertragung von GmbH-Anteilen

Leitsatz Indiziell sprechen hohe historische Anschaffungskosten dagegen, dass unter fremden Dritten eine unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen vorliegt. Mit einem Schenkungsvertrag kann ein entgeltliches Geschäft nicht verdeckt werden. Sachverhalt K hatte in seiner Einkommensteuererklärung 2010 einen hohen Veräußerungsverlust nach § 17 Abs. 2 EStG erklärt. K hatte Ante...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52a (weggefallen)

§ 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne", durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 eingefügt, enthielt die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne. Nachdem durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur ...mehr

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Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

Leitsatz Wird ein im Ganzen verpachteter Betrieb teilentgeltlich veräußert, setzt sich das Verpächterwahlrecht beim Erwerber fort. Normenkette § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 3, § 21 EStG, § 162 AO Sachverhalt A, die Mutter der Klägerin, war Eigentümerin eines Gebäudes, in dem sich u.a. ein Pensionsbetrieb sowie vermietete Ladenräume und Woh...mehr

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Veräußerungsgewinne bei Fremdwährungsgeschäften im Fokus

Kommentar Das BayLfSt stellt mit Verfügung vom 10.3.2016 dar, wann der Verkauf von Fremdwährungsbeträgen als privates Veräußerungsgeschäft erfasst werden muss. Die Weisung enthält zudem Aussagen zur Dauer der Spekulationsfrist und zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Wer Fremdwährungsbeträge kauft und verkauft, kann ein ertragsteuerlich relevantes privates Veräußerungsgesc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei nachträglich erhöhtem Veräußerungspreis

Leitsatz Der Steuerpflichtige kann die Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 3 EStG rückwirkend bilden, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht und dadurch erstmals ein Veräußerungsgewinn entsteht. Normenkette § 4 Abs. 3, § 6b Abs. 1, 3, 4, 7, § 6c, § 11 Abs. 1 EStG, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 94, § 158 Abs. 1, § 566, § 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien und -hinweisen 2014 zu § 34 c EStG

R 34c (1–2) Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern Umrechnung ausländischer Steuern (1) [1]Die nach § 34 c Abs. 1 und Abs. 6 EStG auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnende oder nach § 34 c Abs. 2, 3 und 6 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehende ausländische Steuer ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Ref...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 34. BayLfSt, Vfg. v. 15.6.2012 – S 2293.1.1 - 7/2 St32, juris (Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Absatz 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Panama)

Zur Frage, ob die in Panama erhobene 10 %-ige Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen und die 10 %-ige Steuer auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar sind, wird folgende Auffassung vertreten: In der Republik Panama gilt hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens das Territorialprinzip, dh., gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BayLfSt, Vfg. v. 26.6.2009 – S 1301.2.9 - 1/2 St32/St33, juris (Australische "capital gains tax" und Steueranrechnung nach § 34 c EStG)

Australien erhebt auf Veräußerungsgewinne eine sog. "capital gains tax" (Veräußerungsgewinnsteuer); sie ist Teil der australischen Einkommensteuer. Die australische Einkommensteuer ist zwar eine Steuer, die unter den sachlichen Anwendungsbereich des DBA mit Australien fällt (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a DBA-Australien), jedoch wird die "capital gains tax" nicht von dem Regelungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 35. BayLfSt, Vfg. v. 22.8.2012 – S 2293.1.1 - 6/3 St32, juris(Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen Folgendes: Die Anrechnung ausländischer Steuern ist nach nationalem Recht und nach Abkommensrecht eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Verschiedene Doppe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 10.4.1984 – IV C 6 - S 2293 - 11/84, BStBl. I 1984, 252 = StEK EStG § 34 c Nr. 132(Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34 c Abs. 5 EStG und § 26 Abs. 6 KStG – Pauschalierungserlass; für die KSt. ab VZ 2004 gegenstandslos, s. BMF, Schr. v. 24.11.2003 – IV B 4 - S 2293 - 46/03, StEK EStG § 34 c Nr. 202, vgl. unten Nr. 19)

1. Allgemeiner Grundsatz Die auf ausländische Einkünfte entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kann nach § 34 c Abs. 5 EStG (§ 26 Abs. 6 KStG) im Einzelfall ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34 c Abs. 1 EStG besonders schwierig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 17.9.2009 – S 2293 A - 96 - St 56, juris (Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; betreffend die Nicht-DBA-Staaten Ruanda, Nigeria und Guernsey [§ 34 c Abs. 1 EStG] – Zwischenzeitliches Inkrafttreten der DBA mit Algerien und Ghana)

Bei der Frage im Rahmen der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 1 EStG, ob es sich bei einer ausländischen Steuer um einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer handelt, bitte ich bei den folgenden Steuern der Nicht-DBA-Staaten Ruanda, Nigeria und Guernsey die nachstehenden Auffassungen zu vertreten. Die inzwischen inkraftgetretenen DBA mit Algerie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 32. BMF, Schr. v. 6.12.2011 – IV B 3 - S 2293/10/10001:001, 2011/0397252, BStBl. I 2011, 1222 (Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen Folgendes: Die Anrechnung ausländischer Steuern ist nach nationalem Recht und nach Abkommensrecht eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Verschiedene Doppe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 6.6.2013 – S 2293 A - 113 - St 513, juris(Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Paraguay – impuesto a la renta del servicio de carácter personal)

An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die im Jahr 2012 in Paraguay eingeführte "impuesto a la renta del servicio de carácter personal" (IRP) mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Dazu teile ich Folgendes mit: Die in Paraguay seit 2006 geplante Einführung einer Einkommensteuer – impuesto a la renta del servicio de carácter personal – IRP – erfolgte nach me...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 42. Bundeszentralamt für Steuern v. 30.4.2015, www.bzst.de(Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)

Erläuterungen Allgemeines Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Dividenden und Zinsen in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Internationale Steuerplanung mit Treaty Shopping

Beim Treaty Shopping geht es vor allem um die Inanspruchnahme von abkommensrechtlichen Quellensteuermäßigungen für Schachteldividenden und Dividenden aus Streubesitz, für Zinsen und Lizenzgebühren. Zu beachten ist, dass die Quellensteuerbelastung in vielen Fällen eine Definitivbelastung darstellt. Wenn das DBA z. B. ein internationales Schachtelprivileg enthält und die Verme...mehr

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Bei privaten Veräußerungsgeschäften mit im Ausland belegenen Grundstücken ist keine fiktive AfA zu berechnen

Leitsatz Bei der Veräußerung eines im Ausland belegenen, zuvor vermieteten Grundstücks sind bei der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG die historischen Anschaffungskosten nicht um die fiktive Afa zu mindern, wenn sich diese aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht mindernd auf die inländische Besteuerung aus...mehr

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Buchwertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Bei der Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile ist eine Gesamtbetrachtung als eine Einbringung nicht zulässig. Sachverhalt Die Kläger erwarben in 2001 zwei Unternehmen von ihrem Vater, die sie jeweils in der Rechtsform einer eigenständigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fortführten. In 2010 gründeten sie eine GmbH und beschlossen die Sacheinlage der beide...mehr

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Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt

Leitsatz Besteht die Gegenleistung für die Übertragung von GmbH-Anteilen in einer Geldforderung und hat der Veräußerer eine Forderungsabtretung an Erfüllungsstatt akzeptiert, ist als Veräußerungspreis der Nennwert der Kapitalforderung gegen den Käufer anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Sachverhalt Die Kläger...mehr

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Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft durch Tod und anschließende Veräußerung an einen Dritten

Leitsatz Ein (durch Tod) hinzuerworbener Anteil an einer Personengesellschaft verliert seine Selbstständigkeit. Eine "Weitergabe" an einen Dritten ist somit nicht möglich. Diese stellt sich als anteilige Veräußerung der gesamten Beteiligung dar. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltsgemeinschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), an der 4 Rechtsanwä...mehr

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Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag richtet sich auch bei unterjährigem Gesellschafterwechsel selbst dann nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels, wenn sich der aus der Gesellschaft ausgeschiedene Veräußerer eines Mitunternehmeranteils zivilrechtlich zur Übernahme der a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Ausschluss der Steuerbefreiung (S. 2)

Rz. 6 Die Steuerbefreiung kann nicht neben folgenden Steuerbegünstigungen beansprucht werden: Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 34 EStG im Fall der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (S. 2 Buchst. a). Vermeidung der Besteuerung der stillen Reserven des übertragenen Grundstücks durch Inanspruchnahme des Abzugs oder der Rücklage nach §§ 6b oder 6c EStG (S. 2 Buchst. b). S...mehr