Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.1 Grundfall

Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten: Führt die Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz....mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / [Ohne Titel]

Susanne Thonemann-Micker, LL.M., RAin/FAinSt / Charmaine Vossen, RAin[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG bezweckt insb. die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen befindlichen wesentlichen Anteilen (Anteile von 1 % und mehr) an Kapitalgesellschaften bei Wegzug des inländischen Gesellschafters ins Ausland. Die Wohnsitzverlegung wird insof...mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 1 Veräußerung von Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines GmbH-Anteils durch eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) ist von der Körperschaftsteuer (KSt) befreit (§ 8 b Abs. 2 KStG). Umgekehrt mindern Veräußerungsverluste den körperschaftsteuerlichen Gewinn der GmbH nicht.mehr

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GmbH: Nachfolgeklausel / 4 Steuerliche Aspekte der Abtretung

Die Abtretung entspricht einer steuerpflichtigen Veräußerung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine relevante Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift ist bei einer Beteiligung ab 1 % gegeben. Fraglich ist aber, ob der Veräußerungsgewinn dem Erblasser oder den Erben zuzurechnen ist. Da grundsätzlich die Erben den Tatbestand der Veräußerung verwirklichen, entsteht der Veräußerungsgewin...mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 2 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Privatvermögen des Gesellschafters

Entscheidend für die Besteuerung des Anteilsverkaufs aus dem Privatvermögen ist die Beteiligungsquote des Gesellschafters:mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 3 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Betriebsvermögen eines Personenunternehmens

Die Besteuerung erfolgt nach dem sog. Teileinkünfteverfahren. Danach sind 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. 60 % werden versteuert und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters der Personengesellschaft. 60 % der Aufwendungen der Veräußerung werden bei der Besteuerung anerkannt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.3 Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach Entnahme und Betriebsaufgabe (S. 3)

Rz. 301 § 20 Abs. 4 S. 3 EStG sieht vor, dass in den Fällen der Überführung eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe an die Stelle der Anschaffungskosten der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder § 16 Abs. 3 EStG angesetzte Wert tritt. Rz. 302 Eine Entnahme i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 3 EStG liegt vor, wenn der Stpfl. sei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns (§ 20 Abs. 4 EStG)

Rz. 291 § 20 Abs. 4 EStG regelt die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Strukturell lehnt sich § 20 Abs. 4 EStG an die Gewinnermittlungsvorschrift des § 23 Abs. 3 EStG an. S. 1 enthält die Grundregel für die Ermittlung des stpfl. Veräußerungsgewinns i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Die S. 2 bis 9 enthalten Sonderregeln für best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1 Grundregel für die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns (S. 1)

5.1.1 Allgemeines Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.7 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Wertpapieren in Sammelverwahrung (S. 7)

Rz. 312 § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sieht vor, dass bei vertretbaren Wertpapieren, die einer Verwahrstelle zur Sammelverwahrung i. S. d. § 5 DepotG anvertraut sind, zu unterstellen ist, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. Bei der Streifbandverwahrung i. S. d. § 2 DepotG ist § 20 Abs. 4 S. 7 EStG entsprechend anzuwenden. Rz. 313 Die Sammelverwahrung i....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.2 Gewinnermittlung im Falle der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (S. 2)

Rz. 299 § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der gemeine Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter tritt. Nach § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG ist der aufgrund einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft anfallende Veräußerungsgewinn im Jahr der verde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 329 § 20 Abs. 4a S. 3 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit einem Gestaltungsrecht ausgestattet ist, das dem Gläubiger oder dem Schuldner das Recht einräumt, statt der Rückzahlung des Nennbetrags die Lieferung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu verlangen oder anzudienen. Die A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 323 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG vor, wird der Anteilstausch zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG würde der einem Anteilstausch zugrunde liegende gesellschafts- oder wertpapierrechtliche Vorgang regelmäßig eine Steuerpflicht nach § 20 EStG auslösen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn eine Sonderr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus der Veräußerung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.3 Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften (S. 3)

Rz. 271 Gem. § 20 Abs. 2 S. 3 EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter, die sich im Vermögen dieser Gesellschaft befinden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.4 Anschaffungskosten

Rz. 298 Zur Ermittlung des stpfl. Veräußerungsgewinns i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind von den Einnahmen aus der Veräußerung nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Anschaffungskosten abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Anschaffungskosten stellt eine Ausnahme vom Abzugsverbot für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG dar und dient der Verwirklichung des objektiven Nettop...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.4 Gewinnermittlung im Falle der Veräußerung von Versicherungsansprüchen (S. 4)

Rz. 303 § 20 Abs. 4 S. 4 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der Veräußerung eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG die entrichteten Beiträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG als Anschaffungskosten gelten. Nach § 20 Abs. 4 S. 4 Halbs. 2 EStG gelten auch die nach dem Erwerb eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.3 Übertragung des Sparer-Pauschbetrags (S. 3)

Rz. 416 Nach § 20 Abs. 9 S. 3 EStG ist der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 2.000 EUR bei der Ermittlung der Einkünfte bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen. Sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 1.000 EUR, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuzieh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.6 Gewinnermittlung bei der Veräußerung unentgeltlich erworbener Kapitalanlagen (S. 6)

Rz. 309 § 20 Abs. 4 S. 6 EStG bestimmt, dass bei einem unentgeltlichen Erwerb dem Einzelrechtsnachfolger für die Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Anschaffung, die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen, der Erwerb eines Rechts aus einem Termingeschäft und die Beiträge zu Renten- und Kapitalversicherungen zuzurechnen sind. Für den Gesamtrechtsn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.8 Veräußerungserlös bei der Abtrennung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen (S. 8)

Rz. 315a § 20 Abs. 4 S. 8 EStG bestimmt, dass bei der Trennung eines Zinsscheins oder einer Zinsforderung vom Stammrecht der gemeine Wert der Schuldverschreibung zum Zeitpunkt der Trennung als Veräußerungserlös anzusetzen ist. Die Vorschrift wurde im Rahmen des InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52 Abs. 28 S. 19 EStG i. d. F. des In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.3 Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft

Rz. 296 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG stehen, abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, stellt eine Ausnahme vom Abzugsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.2 Einnahmen aus der Veräußerung

Rz. 295 Ausgangspunkt der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Einnahmen aus der Veräußerung. Der Begriff der Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG ist identisch mit dem Einnahmebegriff des § 8 Abs. 1 EStG und umfasst alle Güter in Geld oder Geldeswert, deren Zufluss ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.2 Veräußerung von Termingeschäften (Buchst. b)

Rz. 240 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments. Rz. 241 Der Begriff "Termingeschäft" in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG ist identisch mit dem Begriff "Termingeschäft" in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG.[1] Zu beachten ist ledig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5 Steuerpflichtiger Gewinn bei einem Termingeschäft mit Differenzausgleich (S. 5)

5.5.1 Allgemeines Rz. 305 § 20 Abs. 4 S. 5 EStG definiert den Gewinn bei einem Termingeschäft als den Differenzausgleich oder den durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen. Je nachdem, ob der Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vortei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.2 Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil

Rz. 307 Ausgangspunkt der Ermittlung des Gewinns aus einem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG ist nach § 20 Abs. 4 S. 5 EStG der vom Stpfl. vereinnahmte Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil. Von einem Differenzausgleich spricht man, wenn die Parteien eines Termingeschäfts auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts verzichten und stattdes...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.9 Anschaffungskosten bei der Abtrennung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen (S. 9)

Rz. 315c § 20 Abs. 4 S. 9 EStG sieht vor, dass für die Ermittlung der Anschaffungskosten der neu entstandenen Wirtschaftsgüter der Wert nach § 20 Abs. 4 S. 8 EStG entsprechend dem gemeinen Wert der neu entstandenen Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist. Die Vorschrift wurde im Rahmen des InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52 Abs. 28 S. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.6 Veräußerung von Renten- und Kapitalversicherungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 252 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG verpflichtet die Versicherungsunternehmen nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich das Wohnsitz-FA des Stpfl. zu unterricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.3 Investmenterträge (Nr. 3)

Rz. 136a Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Investmenterträge i. S. d. § 16 InvStG . Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Die zeitliche Anwendung ist in § 52 Abs. 28 S. 21 EStG i. d. F. des InvStRefG geregelt. Danach ist die Vorschrift erstmals ab dem 1.1.2018 anzuwenden. Rz. 136b Das InvStRefG hat eine grun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.5 Gewährung von Anteilen ohne gesonderte Gegenleistung (S. 5)

Rz. 339 § 20 Abs. 4a S. 5 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen einem Stpfl. Anteile i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zugeteilt werden, ohne dass dieser hierfür eine gesonderte Gegenleistung zu entrichten hat. Zu denken ist etwa an die Zuteilung von Bonusaktien, die von einer AG ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und die nicht aus ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.2 Genereller Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs (S. 1)

Rz. 369 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG bestimmt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber rechtfertigt das Verbot des vertikalen Verlustausgleichs für Verluste aus Kapitalvermögen in § 20 Abs. 6 S. 1 EStG damit, dass für die Einkünfte aus Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.7 Fortführung der Anschaffungskosten bei Abspaltungen (S. 7)

Rz. 342 § 20 Abs. 4a S. 7 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen Vermögen einer Körperschaft durch Abspaltung auf eine andere Körperschaft übergeht. Die Vorschrift wurde durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] neu eingefügt. Nach § 52a Abs. 10 S. 12 EStG a. F. ist die Vorschrift erstmals auf Abspaltungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2.1 Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b S. 1)

Rz. 225 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 1 EStG führt zu einer V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 305 § 20 Abs. 4 S. 5 EStG definiert den Gewinn bei einem Termingeschäft als den Differenzausgleich oder den durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen. Je nachdem, ob der Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil die Aufwendunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.3 Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft

Rz. 308 Von dem Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil sind nach § 20 Abs. 4 S. 5 EStG die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG stehen, abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen, stellt eine Ausnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.4 Spezial-Investmenterträge (Nr. 3a)

Rz. 136d Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Erträge aus Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 34 InvStG . Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Die zeitliche Anwendung ist in § 52 Abs. 28 S. 21 EStG i. d. F. des InvStRefG geregelt. Danach ist die Vorschrift erstmals ab dem 1.1.2018 anzuwenden. Rz. 136e Das InvS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 28.7 [Autor/Stand] Ebene des Gesellschafters (Muttergesellschaft). Bei dem im Inland ansässigen Gesellschafter (inländische Muttergesellschaft) sind die Anschaffungskosten der Beteiligung an der ausländischen Tochtergesellschaft um den Teilwert der verdeckten Einlage zu erhöhen. Die verdeckte Einlage führt infolgedessen zu einer Gewinnrealisierung auf Ebene der Mutterges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Unmittelbarer Sicherungszusammenhang (Abs. 1)

(1) Schließt ein Unternehmen ein Sicherungsgeschäft zu dem Zweck ab,mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / G. Immaterielle Werte (Abs. 3c)

Literatur: Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 5.2 Teilentgeltliche Übertragungungen

Werden vom Gesellschafter einer Personengesellschaft Wirtschaftsgüter teilentgeltlich z. B. auf die Gesellschaft übertragen und besteht das Teilentgelt nicht in der Gewährung von Gesellschaftsrechten – es kann sich z. B. um eine Bezahlung, eine Gutschrift auf Gesellschafterkonten mit Fremdkapitalcharakter oder um Schuldübernahmen handeln – stellt sich die (umstrittene) Frage...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 6.1 Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

Gewinne aus entgeltlichen Teilanteilsübertragungen werden nach § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG als laufende Gewinne versteuert, sodass eine tarifäre Ermäßigung nach § 34 Abs. 1 oder 3 EStG nicht in Betracht kommt, unabhängig davon, ob das Sonderbetriebsvermögen mitübertragen wird oder nicht.[1] Begünstigte Gewinne i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind nur solche aus der Veräuße...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 8.2.2 Wesentliche Betriebsgrundlagen i. S. d. § 16 EStG

Für den Anwendungsbereich der Tarifvergünstigung für Veräußerungsgewinne i. S. v. § 16 EStG ist vom BFH eine "funktional-quantitative" Beurteilung der Wesentlichkeit von Wirtschaftsgütern entwickelt worden. Während für den Bereich der Betriebsverpachtung und -aufspaltung, der Einbringung zum Buchwert nach dem UmwStG sowie der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG allein a...mehr