Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.9 Sonstiges

Rz. 67 Nach § 7 AWbG NW ist das Arbeitsentgelt für die Zeit der Arbeitnehmerweiterbildung entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Lohnfortzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951[1] in der jeweils geltenden Fassung fortzuzahlen. Das Gesetz regelt in den §§ 9 ff. AWbG NW das Anerkennungsverfahren. Nach den §§ 10, 11 AWbG NW erfolgt eine Anerkennung der Veranstal...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 1 BfG RP)

Rz. 69 Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Beamte und Richter. Die in Rheinland-Pfalz zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten haben nur einen Anspruch auf Bildungsfreistel...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.9 Sonstiges

Rz. 103 Nach § 12 WBG SH wird die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung vom Arbeitgeber ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt. Für die Bemessung des Arbeitsentgelts gelten die einzelvertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub entsprechend. Bei Beschäftigten mit variablen Einkommen wird der durchschnittliche M...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 44 Nach § 9 Abs. 1 BfG M-V kann Bildungsurlaub für die politische und die berufliche Weiterbildung sowie die Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden. Für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist nur die Freistellung für Veranstaltungen, die der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlic...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 14.7 Anrechnung (§ 3 Abs. 2, § 5 ThürBfG)

Rz. 110 Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird eine schon gewährte Freistellung auf den Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet. Zudem ist eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tarifvertraglichen Regelungen, betrieblichen Vereinbarungen sowie sonstigen vertraglichen und betriebliche...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2 Inhalt

Rz. 40 Zum 1.1.2023 wurde das BiUrlG HE durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub und weiterer Rechtsvorschriften vom 13.10.2022[1] geändert. Neben einigen redaktionellen Anpassungen (z. B. heißt das Gesetz nun HBUG – Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) gab es folgende Neuerungen: zeitliche Flexibilisierungen des täglichen Arbeit...mehr

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Die feste Niederlassung im ... / 5. Zusammenfassende Betrachtung zum Niederlassungsbegriff

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die den Letztverbrauch besteuern soll.[50] Für Unternehmen ("Steuerpflichtige" in der MwStSystRL) soll sie hingegen neutral sein.[51] Grundsätzlich sollte die Besteuerung systematisch am Verbrauchsort stattfinden. Entsprechende Regelungen finden sich dementsprechend an zahlreichen Stellen der MwStSystRL. So werden grenzü...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.6 Negativkatalog

Rz. 25 In den Gesetzen finden sich oft Regelungen zu Veranstaltungen, die kraft Definition keine anerkannten Bildungsmaßnahmen darstellen ("Negativkatalog"). So handelt es sich nach § 6 Abs. 2 BzG BW nicht um Bildungsmaßnahmen (1) wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeins...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.3 Politische Weiterbildung

Rz. 20 Eine Veranstaltung dient dann dem Ziel der "politischen Weiterbildung", wenn das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessert sowie die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf gefördert wird. Dazu ist erforderlich, dass nach dem didaktische...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 10 Anerkennung der Bildungsmaßnahme/des Trägers

Rz. 67 Die Freistellung zu einer Weiterbildungsmaßnahme zum Bildungsurlaub setzt voraus, dass eine Anerkennung der Veranstaltung oder des Veranstalters/Trägers erfolgt ist. Die weitaus überwiegende Zahl der Bundesländer sehen in ihren Bildungsurlaubsgesetzen die Anerkennung von Veranstaltungen durch Behörden in einem formalen Verfahren voraus (so §§ 11 ff. BiUrlG BE; § 23 Bb...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2.1 Folgen

Rz. 43 Genehmigt der Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub, so bringt der Arbeitgeber damit sein Einverständnis mit der Teilnahme des Arbeitnehmers an der von ihm gewählten Bildungsveranstaltung zum gewünschten Termin zum Ausdruck. Der Arbeitnehmer darf dann seinem Arbeitsplatz in diesem Zeitraum fernbleiben und an der Veranstaltung teilnehmen. In der Re...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.5 Mindestumfang

Rz. 23 In einigen Bildungsgesetzen wird der zeitliche Mindestumfang des Bildungsprogramms einer anzuerkennenden Veranstaltung ausdrücklich geregelt (vgl. etwa § 6 Abs. 1 Nr. 4 BzG BW; § 12 Abs. 1 Nr. 4 HBUG; § 7 Abs. 1 Nr. 3 BfG RP; § 11 Nr. 6 BfG M-V). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 BzG BW müssen die Bildungsmaßnahmen durchschnittlich einen Unterrichtsumfang von mindestens 6 Zeitstu...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2.2 Widerruf

Rz. 44 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich an die Genehmigung des Bildungsurlaubs gebunden und kann diese Erklärung weder zurücknehmen noch den Arbeitnehmer aus dem Bildungsurlaub zurückrufen.[1] Einige Gesetze zum Bildungsurlaub sehen allerdings eine Widerrufsmöglichkeit des Arbeitgebers für bereits genehmigten Bildungsurlaub vor. So regelt § 7 Abs. 6 BzG BW (vgl. auch § 6 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.1 Form und Frist

Rz. 45 Nach Eingang des Antrags des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den Antrag prüfen. Will er die Freistellung verweigern, so muss er dies dem Arbeitnehmer zumeist i. d. R. schriftlich und unter Angabe der Gründe innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Mitteilung oder vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.[1] Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, ohne d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 9 Hilfe für Klein- und Mittelbetriebe

Rz. 66 In einigen Bundesländern gewährt der Gesetzgeber Arbeitgebern in Klein- und Mittelbetrieben finanzielle Unterstützung bei der Gewährung von Bildungsurlaub. So erstattet das Land Rheinland-Pfalz nach § 8 BFG RP privaten Arbeitgebern mit i. d. R. weniger als 50 ständig Beschäftigten auf Antrag einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung for...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.2 Ablehnungsgründe

Rz. 46 Nach den einzelnen Gesetzen zum Bildungsurlaub kann der Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Dabei ist die Ablehnung aus folgenden Gründen möglich: Bei der Weiterbildungsveranstaltung, für deren Besuch eine Freistellung beansprucht wird, handelt es sich nicht um eine zulässige Veranstaltung i. d. jew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Beispiele

Rz. 21 Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt): Fachberaterlehrgang des Kleingärtnerverbands Lehrveranstaltung, die der Schulung von Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.2 Übertragbarkeit

Rz. 34 Einige Gesetze sehen eine Kumulierung von 10 Arbeitstagen in 2 Jahren vor. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit der Übertragbarkeit des Bildungsurlaubs auf das Folgejahr bzw. den nächsten 2-Jahres-Zeitraum. Soweit nicht von vornherein eine Zusammenfassung vorgesehen ist, darf ein doppelter Anspruch auf 2 Jahre nur für eine mehr als 5-tägige oder mehre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung jetzt in der aktuellen Fassung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GEMA-Abgabe / 4 Für öffentliche Aufführungen müssen Lizenzgebühren gezahlt werden

Wer urheberrechtlich geschützte musikalische Werke aufführt, muss Lizenzgebühren an die GEMA abführen. Öffentlich ist die Wiedergabe eines Werks, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit in diesem Sinne gehört jeder Einzelne. Eine Pauschalabgabe wird für Geräte und Medien fällig, die das Kopieren von Musik ermöglichen. Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lehrer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[2] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungscontrolling: Weiter... / 4.1 Zufriedenheit mit der Maßnahme

Nach der Durchführung von Bildungsmaßnahmen sollte grundsätzlich Feedback zu folgenden Aspekten eingeholt werden: Zielerreichung und Umsetzungsplanung der Teilnehmer Inhalte der Bildungsmaßnahme Umfang der Maßnahme Verwendete Methodik und Didaktik Organisation und Ablauf der Maßnahme "Lehrperson", wie Trainer, Coach, Mentor Anregungen und Wünsche der Teilnehmer Die Abfrage kann schr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungscontrolling: Weiter... / 4.3 Anwendung des Gelernten im Arbeitsalltag: Transfererfolg

Der tatsächliche Erfolg einer Veranstaltung kann erst am Arbeitsplatz geprüft werden; ob der Transfer in die Praxis erfolgt ist und eine erfolgreiche Anwendung des Gelernten stattfindet. Dabei können folgende Tools zum Einsatz kommen: Mitarbeitergespräch und Feedback auf Basis von Beurteilungen Einige Zeit nach der Maßnahme wird ein Mitarbeitergespräch angesetzt, in dem die Fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.1 Akteure

Akteure im Arbeitsschutz sind v. a. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Betriebsarzt sowie Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und staatliche Aufsichtsbehörden.[1] Abb. 2: Akteure im BGM Wichtig Betreuungsmodelle Die Art der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab: Für Kleinstunternehmen (≤ 10 Beschäftigte)[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungscontrolling: Weiter... / 2.2 Konzeption oder Kauf und Durchführung von Maßnahmen

Eine Konzeption orientiert sich an Zielgruppen und Lernzielen. Der Invest in eigene Entwicklungen lohnt, wenn Maßnahmen sehr spezifisch und am Markt nicht zu finden sind und/oder wenn die Teilnehmerzahl dies rechtfertigt. Wird dagegen eine Zusammenarbeit mit einem Weiterbildungsträger gesetzt, können folgende Qualitätskriterien bei der Auswahl Orientierung bieten: Erfahrungsh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entwicklung der Steuerkanzl... / 5 Die Krönungszeremonie: Tu Gutes und lass die anderen darüber sprechen

Das direkte Gespräch hilft Ihnen, Ihre A-Mandanten für Weiterempfehlung zu aktivieren. Darüber hinaus gibt es noch weitere innovative indirekte Wege, um das zu verstärken. Nehmen Sie diese zwei Ideen als Anregungen, nicht alles passt für jeden Kanzlei. Doch mit ein wenig Kreativität können Sie das eine oder andere für sich anpassen. Idee 1: Netzwerk-Events für Mandanten Stelle...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jubiläumsveranstaltungen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine haben eine sehr lange Geschichte und begehen in diesem Zusammenhang Vereinsjubiläen (wie z. B. Jubiläumsveranstaltungen zum 25-, 50-, 75- oder 100-jährigen Bestehen des Vereins). Häufig erfolgen diese Jubiläumsveranstaltungen im Rahmen einer Festveranstaltung, innerhalb derer die Vereinsgeschichte vorg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1.1 Leistungen wissenschaftlicher oder belehrender Art

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen müssen "wissenschaftlicher oder belehrender Art" sein. Bei der insofern gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind nicht alle Kurse zur Erlernung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten "wissenschaftlicher oder belehrender Art" im Sinne dieser Vorschrift, sondern nur s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendhilfe

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört u. a. auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Die Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Spendenabzug

Tz. 4 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zuwendungen, die auf ein für die Hilfe von Corona-Betroffene eingerichtetes Sonderkonto von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem amtlich anerkannten inländischen Verband der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen eingezahlt werden, können ohne betragsmäßige Begrenzung im Rahmen des vereinfach...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.9.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ergänzend zu der Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG in der ab dem 01.01.2011 gültigen Fassung (vgl. Rz. 92 zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen u. ä. Leistungen und vgl. Rz. 97 f. zu Messen und Ausstellungen) regelt der neue § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG, dass die Einräumung der Eintrittsberechtigungen zu den oben aufgeführ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Orchester, Kammermusikensembles und Chöre

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine gesetzliche Definition der Begriffe dieser Einrichtungen fehlt. Dem Sprachgebrauch nach stellt das Orchester einen Klangkörper dar, der aus mehreren Instrumenten zusammengesetzt ist. Diese Voraussetzungen erfüllen alle Musiker- und Gesangsgruppen, die aus zwei oder mehr Mitwirkenden bestehen. Auf die Art der Musik kommt es nicht an (Absc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Elfte UStÄndG vom 16.08.1961 war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher und belehrender Art war gleichzeitig auf Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendweihevereine

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Feier anlässlich des Übergangs von der Kindheit in die Welt der Erwachsenen außerhalb des klassischen kirchlichen Rahmens (z. B. Firmung, Konfirmation) wird häufig als Jugendweihe bezeichnet. Jugendweihen wurden vermehrt – zur Abgrenzung von den christlichen Traditionen – ab 1954 in der ehemaligen DDR durchgeführt. Die Tradition der Jugendweih...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis zum 31.12.2010 ist § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG eine der wenigen Leistungen, auf die die B2B-Regel des § 3a Abs. 2 UStG keine Anwendung findet. Leistungsort war grundsätzlich der Ort, an dem der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich erbringt. Die Regelung galt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zuordnungsproblematik bei der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes: Vgl. BMF vom 02.01.2014, Az: IV D 2 – S 7300/12/10002: 001, BStBl I 2014, 119: Umsatzsteuer; Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7.07.2011 Az: V R 41/09, V R 42/09 und V R 21/10 sowie vom ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein forstwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, soweit der Zweck des Betriebs in der planmäßigen Bewirtschaftung von Waldgrundstücken zur Gewinnung von Erzeugnissen des Waldes besteht. Als Bewirtschaftung des Waldbodens ist die Bestellung, die Durchforstung, die Pflege (einschließlich Schädlingsbekämpfung und "Waldsterbevorsorge") sowie Haupt- u...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.15 Viele Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen wegen der Corona-Krise abgesagt und bereits bezahlte Ticketpreise erstattet werden. Besteht die Möglichkeit, dass steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) dem Ticketinhaber eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausstellen, wenn dieser auf die ihm zustehende Erstattung des Ticketpreises verzichtet?

Verzichtet ein Ticketinhaber einer Kultur- oder Sportveranstaltung bei deren Absage aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise schriftlich oder per E-Mail auf die Auszahlung einer ihm zustehenden Erstattung, dann kann der Veranstalter ihm in dieser Höhe eine Spendenquittung ausstellen, wenn: die Veranstaltung von einer als steuerbegünstigt anerkannten Einrichtung organisiert ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Junggesellenvereine

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Junggesellen-, Landjugend- und Burschenvereine können wegen Förderung des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b) als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden, wenn diese traditionell dort tätig waren. So gehört z. B. das Setzen von Maibäumen – Maiclubs – (Brauch des Mailehen, der in einigen Regionen auf das 16. Jahrhund...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1.2 Hilfsgeschäfte, Nebenleistungen

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht befreit ist der Verkauf von Lehr- und sonstigem Material (Bücher, Stadtpläne, Reiseführer, Schallplatten usw.) und von Einrichtungsgegenständen. Derartige Umsätze können jedoch als Hilfsgeschäfte nach Maßgabe des § 4 Nr. 28 UStG steuerfrei sein, wenn die gelieferten Gegenstände ausschließlich für die nach § 4 Nr. 22 UStG steuerfreien Tä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1.3 Überwiegende Kostendeckung

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt für alle begünstigten Einrichtungen und Umsätze voraus, dass die Einnahmen aus den Umsätzen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Nach dem auf die Förderung der Bildung gerichteten Zweck der Befreiungsvorschrift soll durch diese Bedingung erreicht werden, dass...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG begünstigt die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51 bis 68 AO verfolgen. Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Voraussetzungen sind z. B. in folgenden Fällen nicht erfüllt: Die Tätigkeit von Beliehenen (privaten Unternehmern, die von Hoheitsträgern zur Ausfüh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungsberechtigte und Leistungsadressaten

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das SGB VIII unterscheidet zwischen Leistungsberechtigten und zwischen Leistungsadressaten. Leistungen der Jugendhilfe – insbesondere im Eltern-Kind-Verhältnis – sind meist nicht personenorientiert, sondern systemorientiert (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 4). Sie zielen i. d. R. auf die Verbesserung des Eltern-Kind-Verhältnisses a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Zielrichtung i. Z. m. §§ 4 Nr. 21 und 4 N...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.10 Umsätze mit Fotobüchern (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 UStAE)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 der Kommission vom 02.12.2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die kombinierte Nomenklatur ist eine fest gebundene Ware (sog. Fotobuch) aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 × 31 cm, mit gedruckten vollfarbigen, personalisierten Fotos und kurzem Text zu den Aktivitäten, Veranstaltungen, Perso...mehr