Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermietung von Tennisplätzen oder -hallen im Rahmen des Tennisunterrichts

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Erteilung von Sportunterricht/-kursen durch einen Tennisverein gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern ist als sportliche Veranstaltung (§ 67a AO) zu beurteilen. Es ist unschädlich für die Zweckbetriebseigenschaft, dass der Verein mit der Erteilung des Sportunterrichts in Konkurrenz zu gewerblichen Sportlehrern tritt, weil § 67a AO (A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuer

Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) fordert als Bedingung, dass von den Vereinen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie durch die entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Hand. § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereine eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehö...mehr

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zfs 06/2023, Bedeutung der ... / 1 Hinweis auf weitere Rspr. zur Nutzung der BAB für Demonstrationen:

NdsOVG, Beschl. v. 4.6.2021 – 11 ME 126/21, NVwZ-RR 2021, 752 (Untersagung der Nutzung einer BAB für eine Fahrraddemonstration): 1. Bundesautobahnen sind als Teil des öffentlichen Straßenraums nicht von vornherein demonstrationsfrei (Abweichung von Nds OVG, Urt. v. 18.5.1994 – 13 L 1978/92, NZV 1995, 332). Da sie aber nach ihrem Widmungszweck grundsätzlich nur für den Schnell...mehr

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Landingpages für Steuerkanz... / 2 Gezielter Einsatz der Landingpage

Landingpages können für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wie zum Beispiel: Mandantenakquise: Durch gezielte Ansprache potenzieller Mandanten kann die Kanzlei noch bekannter gemacht und neue Mandanten gewonnen werden. Mitarbeitergewinnung: Mit einer ansprechenden Landingpage können potenzielle Mitarbeiter auf die eigene Kanzlei aufmerksam gemacht und so dem Fachkräftemang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tennisturniere

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tennisturniere, die von Vereinen ausgerichtet werden, sind "sportliche Veranstaltungen" und somit als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die in § 67a AO (Anhang 1b) geforderten Bedingungen erfüllt sind. Wird die Bedingung bezüglich der Zweckbetriebsgrenze erfüllt, können anlässlich von derartigen Tennisturnieren sowohl bezahlte als auch unbezah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebseinnahmen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Begriffsbestimmung enthalten die Steuergesetze nicht. Die Rechtsprechung greift auf § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) und die Definition der Überschuss-Einnahmen in § 8 EStG (s. Anhang 10) zurück und bezeichnet als Betriebseinnahmen "Zugänge von Wirtschaftsgütern in der Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind" (s. BFH...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwendungen für Segel-/Motorjachten sowie ähnliche Zwecke (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG, Anhang 10)

Die Aufwendungen für die Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die damit zusammenhängenden Bewirtungen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu den ähnlichen Zwecken gehören auch die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nenngelder

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nenngelder bzw. Meldegelder, die anlässlich von Turnieren von den aktiven Teilnehmern zu entrichten sind, stellen Einnahmen im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung i. S. d. § 67a AO dar. Zu berücksichtigen ist die Zweckbetriebsgrenze, d. h. Bruttoeinnahmen bis zu 45 000 EUR. Ggf. ist von der Möglichkeit der Option (s. § 64 Abs. 2 und 3 AO, Anhang ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermietung an Mitglieder

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden Tennisplätze oder -hallen an Mitglieder stundenweise vermietet – auch, wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt wurden – (kurzfristige Vermietung), handelt es sich um keine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Diese Art der Vermietung ist ein Zweckbetrieb "eigener Art", der die Voraussetzung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Übersicht

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die nachstehende Übersicht (s. Tz. 20) zeigt, welche Einnahmen bei einem steuerbegünstigten Zwecken dienenden Musikverein der Körperschaft-, ggf. Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegen. Ist ein Musikverein nicht wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt, sind alle Einnahmen steuerpflichtig, allerdings dann auch Verluste steuerlich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dae) Zusammenhängende Leistungen

Rn. 131 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Erfasst werden auch Leistungen, die keine Darbietungen im oben genannten Sinne darstellen, jedoch mit diesen im Zusammenhang stehen. Sinn und Zweck dieser Ergänzung ist die Erfassung von Nebenleistungen bei der Organisation ganzer Veranstaltungen durch KapGes (BT-Drucks 10/1636, 64). Erfasst werden das Vorbereiten, Unterstützen und Nachbere...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, BGB-Gesellschaft

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ist ein Verein noch nicht in das Vereinsregister eingetragen, besteht bis zur Eintragung eine BGB-Gesellschaft oder ein nicht rechtsfähiger Verein, auf die (den) die gesetzlichen Vorschriften der §§ 705ff. BGB (Anhang 12a) Anwendung finden bzw. sinngemäß anzuwenden sind. Steuerlich bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unvorhersehbare Erforderlichkeit

Rn. 42 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ist die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, kommt es auf den durchschnittlichen Tageslohn nicht an (§ 40a Abs 1 S 2 Nr 2 EStG). Die unvorhersehbar sofortige Erforderlichkeit ist Tatfrage. Sie bestimmt sich nach der Vorhersehbarkeit des Arbeitsanfalls, zB bei Messen und Volksfesten (FG D'dorf EFG 1974, 334), i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Ermäßigung von Teilnahmegebühren u.Ä.

Tz. 32 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ebenfalls unter das Drittbegünstigungsverbot fallen sonstige Zuwendungen und Vergünstigungen, die der gemeinnützige Verein seinen Mitgliedern oder sonstigen Dritten zuwendet, ohne dass dies seinem satzungsmäßigen Zweck entspricht. Bedenklich sind hier etwa besondere Preisstaffelungen für Veranstaltungen des Vereins, nach denen Vereinsmitglie...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In einigen Steuergesetzen erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Ausübung einer "Option" ein Wahlrecht auszuüben, um zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerungsfolgen zu wählen. So können beispielsweise Sportvereine durch die Möglichkeit der Option nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) entscheiden, nach welchen Grundsätzen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Als Orchester, Kammermusikensembles und Chöre versteht die Finanzverwaltung für Zwecke der Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach§ 4 Nr. 20 UStG Musiker- oder Gesangsgruppen, die aus mindestens zwei Personen bestehen (Abschn. 4.20.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Veranstaltungen, die Vereine mit Orchestern, Kammer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beim Betreuten Wohnen erfüllt die Überlassung von Wohnungen nicht die Voraussetzungen der Förderung der Altenhilfe –. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Wohnungen auf die besonderen Bedürfnisse und Belange älterer Menschen etwa mit einer besonderen Küchen- und Badausstattung sowie technischen Sondereinrichtungen zugeschnitten sind. Die V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufteilung von Betriebsausgaben (gemischt veranlasste Aufwendungen)

Tz. 22 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Sind bestimmte Aufwendungen – Kosten – (Ausgaben bzw. AfA) sowohl den steuerbegünstigten Tätigkeitsbereichen (ideellem Bereich, Vermögensverwaltung und den steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben [Zweckbetrieben]) wie auch dem steuerpflichtigen Tätigkeitsbereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dac) Darbietung

Rn. 118 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine Darbietung ist jede unterhaltende Präsentation einer Tätigkeit, mithin ein Vorführen, Zeigen, oder auch ein Zu-Gehör-Bringen. Von der FinVerw werden beispielhaft aufgeführt (BMF BStBl I 2010, 1350 Tz 17): Ausstellungen, Konzerte, Theateraufführungen, Shows, Turniere oder Wettkämpfe. Eine Personenidentität zwischen dem Ausübendem und dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

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Qualitätsmanagement nach IS... / 5.2 Zertifizierungsverfahren

Hat sich die Leitung der Organisation für die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems entschieden, so geht es jetzt erneut darum, die Belegschaft zu informieren. Auch hier eignet sich eine "Kick-off-Veranstaltung", z. B. in Form einer Betriebsversammlung. 5.2.1 Vorbereitung auf das Zertifizierungsverfahren Nach dem Startschuss durch die Geschäftsleitung beginnen die Vorb...mehr

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Qualitätsmanagement nach IS... / 4.2 Einbeziehung von Mitarbeitern und Interessenvertretern

Nachhaltig erfolgreich lässt sich ein Qualitätsmanagementsystem nur unter Beteiligung der Mitarbeiter einführen und aufrechterhalten. Daher ist es erforderlich, diese für das Projekt zu begeistern und auch die Interessenvertreter der Mitarbeiter für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen. Das Vertrauen der Mitarbeiter in die Interessenvertreter und die genauere Kenntnis der Inter...mehr

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Qualitätsmanagement nach IS... / 4.1 Phasen eines Einführungsprojektes

Nach der Entscheidung der Leitung der Organisation zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 geht es zunächst darum, die Mitarbeiter über dieses Projekt zu informieren, z. B. in einer "Kick-off-Veranstaltung", für deren Engagement zu werben und die Projektvorbereitungen zu treffen. Dazu gehören insbesondere eine Projektplanung mit einer Zeit- und Kos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.11 Insbesondere: Werbung

Rz. 147 Hinsichtlich der Werbung ist zu unterscheiden: Einnahmen des Veranstalters aus Werbung für eine sportliche Veranstaltung bzw. für einen Sportler fallen unter § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG. Werbung, die während oder anlässlich einer sportlichen Darbietung vorgenommen wird, fällt jedoch nicht hierunter. Es handelt sich um eine eigenständige Leistung, die neben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.4 Sportliche Tätigkeit

Rz. 127 Der Begriff des Sports bei den "sportlichen" Darbietungen ist ebenso zu fassen wie bei § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO.[1] Wesensmerkmal ist die körperliche Ertüchtigung. Schach ist kraft ausdrücklicher Regelung in § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO Sport, ebenso Auto- und Motorradrennsport[2], Modellsport und Hundesport. Unter die Regelung fallen nur Berufssportler, die eine planmäßige, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.13 Besonderheiten der DBA

Rz. 155 Besteht ein DBA, hängt die Erfassung unter der beschr. Steuerpflicht davon ab, ob das DBA die deutsche Besteuerung aufrechterhält. So gehören Einkünfte eines Berufssportlers, wenn er nicht Arbeitnehmer ist, zu den gewerblichen Einkünften (Rz. 118). Regelmäßig darf die Bundesrepublik nach den einschlägigen DBA solche Einkünfte nur besteuern, wenn sie im Rahmen einer i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.9 Ausübung und Verwertung

Rz. 138a Die Darbietung muss im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Die Ausübung im Inland muss durch den Stpfl. selbst erfolgen, d. h. er muss an der Darbietung im Inland selbst, als Darbietender oder als Veranstalter beteiligt sein.[1] Ist das nicht der Fall, gilt nicht der Ausübungs-, sondern der Verwertungstatbestand. Rz. 139 Eine Darbietung muss im Inland (§ 1 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Steuerabzug bei im Inland ausgeübten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden und ähnlichen Darbietungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 31 Nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die Steuer bei Einkünften, die durch künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen im Inland bezogen werden, sowie bei Einkünften aus Leistungen, die mit den genannten Darbietungen zusammenhängen, durch Steuerabzug zu erheben. Die gegenwärtige Fassung der Nr. 1 geht auf das G. v. 19.12.2008[1] zurück ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.6 Unterhaltende und ähnliche Tätigkeiten

Rz. 131 Durch G. v. 19.12.2008[1] sind mit Wirkung ab Vz 2009 auch unterhaltende Darbietungen in die beschränkte Steuerpflicht einbezogen worden. Damit sollen Abgrenzungsschwierigkeiten gegenüber Darbietungen, die den künstlerischen, sportlichen oder artistischen Darbietungen "ähnlich" sind, vermieden werden. Außerdem soll durch diese Regelung ein Gleichklang mit den DBA erz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.1 Steuerabzugsverpflichteter und Vergütungsgläubiger

Rz. 147 Gemeinsame Vorschriften für den Steuerabzug sind in § 50a Abs. 5 EStG sowie in §§ 73c–73e EStDV enthalten. Die Vorschrift ist durch G. v. 19.12.2008[1] für Vergütungen, die nach dem 31.12.2008 zufließen, an die Neukonzeption der Abs. 1–4 angepasst worden. Materielle Bedeutung haben die Änderungen nur insoweit, als in S. 5 die Inanspruchnahme des Vergütungsgläubigers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.2 Steuerabzug bei Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten

Rz. 56 § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ordnet den Steuerabzug an für Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von "Rechten, insbes. von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten". Die Begriffe "Urheberrechte" und "gewerbliche Schutzrechte" werden sonst, insbes. in § 49 EStG, als einkommensteuerliche Tatbestandsmerkmale nicht verwandt; sie stammen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.5 Entfallene Steuerabzugsverpflichtungen für Vergütungen

Rz. 80 Bei Vergütungen für die Nutzung beweglicher Sachen, die bis zum 31.12.2008 zugeflossen waren, war der Steuerabzug vorzunehmen. Die Vergütung musste für die Nutzung, sie durfte nicht für die Übertragung des Eigentums an der beweglichen Sache gezahlt werden (zur Ausdehnung auf Veräußerungen vgl. Rz. 82). Soweit die Vergütung, und sei es auch eine laufende Vergütung, für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.10 Erfasste Einkünfte

Rz. 146 Erfasst werden die Einkünfte aus der Darbietung sowie auch mit der Darbietung zusammenhängende Leistungen. Letztere sind solche Einkünfte, die unmittelbar mit der Darbietung zusammenhängen, die also der ausübenden Person oder dem Veranstalter als Gegenleistung für die Darbietung zufließen. Werden einem Künstler, Entertainer oder sonstigen in Buchst. d) genannten Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 21 Der Schuldner hat bei bestimmten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG den Steuerabzug vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger der Vergütung beschr. stpfl. ist. Es muss also nach § 49 EStG beschr. Steuerpflicht bestehen. Ist der Empfänger der Vergütung unbeschränkt stpfl., besteht für den Vergütungsschuldner keine Verpflichtung zum Steuerabzug. Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.1 Allgemeines

Rz. 177 Durch G. v. 21.12.1993[1] ist die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgedehnt worden. Durch G. v. 19.7.2006[2] wurde die Vorschrift neu gefasst. Hintergrund der Neuregelung war, dass die vorherige Fassung für die Definition der Rechte, die veräu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.6 Nachforderungsbescheid gegen den Vergütungsberechtigten

Rz. 188 Trotz der Haftung des Leistenden der Vergütung bleibt der Vergütungsempfänger der Steuerschuldner. Haftender und Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Der Steuerschuldner selbst darf aber unmittelbar nur in Anspruch genommen werden, wenn die Steuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, also der Bruttobetrag ohne Steuerabzug an ihn ausgezahlt wurde. Für Vergütungen, die bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsklima / 5.1 Sich wohlfühlen geht auch online

Wenn viele – oder gar alle – überall außer am Arbeitsplatz im Betrieb selbst arbeiten, braucht es auch Veränderungen in Sachen Betriebsklima. Was dabei wichtig ist, belegen Umfragen, die während bzw. nach den Corona-Lockdowns gemacht wurden: Reale Begegnungsmöglichkeiten fördern den Zusammenhalt in einem Team bzw. in der Belegschaft. Deshalb sind hybride Arbeitsmodelle reinem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht

Die Fälle, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sind in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 11 UStG abschließend aufgeführt. Es besteht kein Wahlrecht, sodass die Umsatzsteuerschuld zwingend auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Leistungsempfänger ermittelt die Umsatzsteuer und kan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.3 Seltene Ereignisse

Eine Sonderregelung trifft schließlich § 5 Abs. 5 SportanlagenlärmschutzVO, um selten stattfindende Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe zu ermöglichen. Solche Veranstaltungen sollen ohne Betriebszeitbeschränkungen durchgeführt werden können, wenn die durch derartige Veranstaltungen verursachten Richtwertüberschreitungen nicht mehr als 10 dB(A) betragen (höchstens aber ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sponsoring

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Pauschalbesteuerung geldwerter Vorteile anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Rz. 144 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Erhält der ArbN im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Zuwendungen, die nach § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG steuerpflichtig sind (vgl BMF vom 14.10.2015, BStBl 2015 I, 832, > Anh 2 Betriebsveranstaltungen ), kann der ArbG die darauf entfallende LSt mit 25 % pauschalieren (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Dies gilt für Bar- oder Sachzuwendungen (EF...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Räum- und Streupflicht / 2.3.1 Gastronomie

Dies gilt vor allem für Gastronomiebetriebe oder ähnliche "Vergnügungsstätten" mit starkem Besucherverkehr. So obliegt dem Pächter einer Autobahnraststätte die Verkehrssicherungs- und damit die Streupflicht für die Gehwege, die von dem Parkplatz zu dem Raststättengebäude führen.[1] Auch kann je nach den Umständen des Einzelfalls die Pflicht bestehen, auch nachts zu streuen.[...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.2 Sportanlagen, die nicht zum Zweck der Sportausübung genutzt werden

Nach § 1 Abs. 1 SportanlagenlärmschutzVO gelten deren Vorschriften nur dann für Sportanlagen, wenn sie zum Zweck der Sportausübung genutzt werden. Deshalb gilt etwa ein Sportstadion, in dem ein Open-Air-Konzert stattfindet, für die Dauer dieser Veranstaltung nicht als Sportanlage i. S. d. SportanlagenlärmschutzVO.[1] In derartigen Fällen kommt die Anwendung der Freizeitlärmr...mehr