Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.3 Niederschriftserklärungen

Niederschriftserklärungen sind übereinstimmende Erklärungen der Tarifvertragsparteien, die im Rahmen des Abschlusses eines Tarifvertrages in einer Verhandlungsniederschrift zusammengefasst werden. Sie sind nicht Bestandteil des Tarifvertrags. Sie geben Hinweise auf das Verständnis, von dem die Tarifvertragsparteien zum Inhalt der Tarifnorm oder im Zusammenhang damit ausgegan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 4 Buchungsbeispiel Personalaufwendungen

So buchen Sie richtig Die Beschäftigtenvergütungen (brutto) belaufen sich im Monat Oktober auf 125.000 EUR.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 172b Verwal... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 80a SGB IV beschreibt, wozu das Verwaltungsvermögen zu verwenden bestimmt ist. Was im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist, kann dem Verwaltungsvermögen zugeführt werden. Rz. 4 Demnach zählen zum Verwaltungsvermögen alle beweglichen und unbeweglichen Einrichtungen und Anschaffungen wie Bürogebäude sowie insbesondere Schulungsstätten und Reha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 9.2 Steuerstrafverfahren

Die tatsächliche Verständigung ist auch im Steuerstrafrecht möglich.[1] Eine gescheiterte Verständigung im Strafverfahren kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen.[2] Der Vorsitzende teilt in der Hauptverhandlung allen Beteiligten gem. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StGB stattgefunden haben, wenn deren Geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.3 Geringe Schuld

Rz. 25 Der Begriff der geringen Schuld ist bei § 398 AO mit dem bei § 153 StPO relevanten Schuldmaßstab identisch (Rz. 4, 5a). Zur weiteren Konkretisierung dieses Begriffs muss man auf die individuelle Schuld des jeweiligen Täters abstellen.[1] Eine geringe Schuld ist anzunehmen, "wenn bei einem Vergleich mit Vergehen gleicher Art die Schuld nicht unerheblich unter dem Durchs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen (Abs. 6)

Rz. 43 Mit Art. 2 Nr. 4, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes v. 21.3.2005 ist mit Wirkung zum 30.3.2005 der Abs. 6 angefügt worden. Danach sind in den Fällen, dass bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger (Zessionar) als Gesamtschuldner dem Leistungsträger zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.4 Folgen des Endes der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 55 Das Ende einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV führt unmittelbar zum Wegfall der Leistungsansprüche; nachgehende Leistungsansprüche bestehen bei Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nicht (vgl. § 19 Abs. 1). §§ 192, 193 kommen als Erhaltungstatbestände mangels der dort vorausgesetzten Krankenversicherungspflicht nicht in Betracht. Mit dem Ende der freiwilligen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.2 Voraussetzungen

Rz. 5 Die Bestimmung ist nur auf Vergehen i. S. v. § 12 Abs. 2 StGB anwendbar[1], also bei sämtlichen Steuerstraftaten.[2] Rz. 5a Die Anwendung der Bestimmung setzt voraus, dass der Tatbeteiligte[3] nur mit geringer Schuld gehandelt hat. Geringe Schuld i. d. S. kann nach allgemeiner Auffassung dann angenommen werden, wenn sie bei Vergleich mit Vergehen gleicher Art nicht uner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO

Rz. 8 Im Steuerstrafrecht – wie allgemein im Wirtschaftsstrafrecht – besonders praxisrelevant ist die Einstellung von Ermittlungsverfahren nach § 153a StPO. Hiernach können die Strafverfolgungsbehörden (Rz. 2, 21) regelmäßig mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafgerichts[1] und des Beschuldigten bei einer als Vergehen zu bewertenden Steuer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch die Vorschrift des § 53 (und § 54) werden Ansprüche auf Sozialleistungen in Geld verkehrsfähig gemacht, d. h., der Berechtigte kann außerhalb der Sozialrechtsverhältnisse über sie verfügen und sie zur Erfüllung anderer Verbindlichkeiten und zur Schaffung von Kreditfähigkeit einsetzen, so wie er den an ihn gezahlten Geldbetrag verwenden kann. Zur Begründung der R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.3 Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 22 Die KGaA ist eine Mischform aus einer AG und einer KG. Sie beruht auf den Bestimmungen in den §§ 278 bis 290 AktG. Nach § 278 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital bete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.3 Genossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Genossenschaften (frühere Bezeichnung: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) haben ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.10.2006.[1] Danach sind Genossenschaften Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.2 Aktiengesellschaften

Rz. 21 Die AG ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. Ihre gesetzliche Grundlage ist das AktG v. 6.9.1965.[1] Die AG war ursprünglich die zweckmäßigste Unternehmensform für Großbetriebe, die auf die kapitalmäßige Beteiligung aus der Bevölkerung angewiesen waren. Heute spannt sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 24 Die GmbH ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts. Ihr Recht ist im GmbHG i. d. F. d. Bekanntmachung v. 20.5.1898[1] geregelt. Eine GmbH kann grds. zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden. Sie war ursprünglich die zweckmäßige Unternehmensform für mittlere und kleinere Betriebe mit einem gewissen Risiko. Heute bestehen auch in der Rechtsform einer GmbH sehr gro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 22 Nach § 398 AO kann von der Verfolgung der Steuerstraftat (Rz. 19) abgesehen werden, wenn der Taterfolg geringwertig geblieben ist (Rz. 22a-24), die Schuld des Tatbeteiligten (Rz. 20) als gering anzusehen wäre (Rz. 25), kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (Rz. 26). Die Regelung zählt hier drei verschiedene Tatbestandsmerkmale auf. Zentraler Punkt des einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.3 Löschung im Register

Rz. 116 Die Körperschaftsteuerpflicht endet nicht bereits mit der Einstellung der satzungsmäßigen Tätigkeit oder mit dem Tag der Auflösung einer Gesellschaft/Genossenschaft (s. Rz. 108ff.), sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist beendet mit der Verteilung des Liquidationsvermögens der Gesellschaft/Genossenschaft an die G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 4 § 153 StPO enthält eine wichtige Durchbrechung der Strafverfolgungspflicht (Rz. 1). Nach § 153 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft, also auch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO (Rz. 2, 21), von der Verfolgung eines Vergehens regelmäßig mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafgerichts[1] absehen, wenn die Schuld des Täters a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.4 Fehlen eines öffentlichen Interesses

Rz. 26 Für die Prüfung der Frage, unter welchen Umständen an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht, muss man insbesondere mögliche general- und spezialpräventive Erwägungen im Auge behalten (Rz. 6). Die Gesamtwürdigung[1] muss stets ergeben, dass bei dem geringen Steuerschaden und der geringen Schuld eine Bestrafung unter Berücksichtigung aller Strafzwecke ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung

Leitsatz 1. Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem übernehmenden Rechtsträger gegenüber erklärt werden. 2. Hat ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichtet, dass er dem Leistungsempfänger den Umsatz unter gesondertem Auswe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.2 Abtretung im wohlverstandenen Interesse (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 24 Die Übertragung von Sozialleistungen auf einen Dritten ist ungeachtet der Pfändbarkeit und der Pfändungsgrenzen zulässig, wenn diese Übertragung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt und der Sozialleistungsträger dieses feststellt. Die Vorschrift betrifft nicht nur die Frage der Pfändbarkeit einer Leistung der Höhe nach, sondern auch schon dem Grunde na...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Begriff Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist damit ein Insolvenzgrund. Daneben gibt es die Überschuldung als weiteren Insolvenzgrund, wobei dort die Maximalfrist zur Stellung des Insolvenzantrags sechs Wochen beträgt. Der Geschäftsleiter muss grundsätzlich auf...mehr

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Güterrecht / 3.4.36 Verbindlichkeiten

Rz. 178 Entstandene Verbindlichkeiten sind bei den Passiva zu berücksichtigen, auch wenn sie noch nicht fällig sind. Für bedingte oder unsichere Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für bedingte oder unsichere Ansprüche. Noch nicht fällige und verzinsliche Verbindlichkeiten müssen abgezinst werden. Besteht ein Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen, so ist der Anspruch au...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3 Behandlung gemeinsamer Verbindlichkeiten (Gesamtschuldnerausgleich)

3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.2 Schulden im Interesse nur eines Ehegatten

Rz. 52 Bei Verbindlichkeiten, die ausschließlich im Interesse eines Ehegatten eingegangen worden sind, ist ebenfalls eine anderweitige Bestimmung dergestalt anzunehmen, dass derjenige, in dessen Interesse die Verbindlichkeit begründet wurde, diese auch alleine weiter tragen muss.[65] Dies kann der Fall sein bei der Mithaftung von Krediten für Immobilien, die im Alleineigentu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

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Güterrecht / 15.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 307 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehör...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 4 Alleinige Schulden

Rz. 72 Fraglich ist, wie die Konstellation zu bewerten ist, in der ein Ehegatte ein von ihm im Außenverhältnis allein aufgenommenes Darlehen für den Erwerb von Miteigentum zur Verfügung stellt. Scheitert die Ehe, wird für die Zinsbelastung § 748 BGB herangezogen, um eine hälftige Beteiligung des anderen Ehegatten zu bewirken. Der Tilgungsanteil ist von dieser Vorschrift jedo...mehr

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Güterrecht / 13.1 Haftung des Gesamtgutes bei gemeinschaftlicher Verwaltung

Rz. 286 Bei einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtgutes richtet sich die Haftung nach §§ 1459–1462 BGB. Nach der Grundregel des § 1459 Abs. 1 BGB können die Gläubiger des Ehemannes und der Ehefrau aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen, soweit sich aus §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt. Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften daneben die Ehegatten auch als ...mehr

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Güterrecht / 3.2 Das Anfangsvermögen

Rz. 61 Bei dem Anfangsvermögen handelt es sich nach der gesetzlichen Regelung des § 1374 Abs. 1 BGB um das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Das Anfangsvermögen ist ebenso wie das Endvermögen eine reine Rechengröße, die gemäß § 1373 BGB zur Ermittlung des Zugewinns eines Ehegatten erforderlich ist. Rz. 62 Nac...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.7 Beweislast

Rz. 68 Die Beweislast bezüglich Ansprüchen aus § 426 BGB trifft denjenigen, der eine Abweichung von der gesetzlichen Regel geltend macht. Derjenige, der beispielsweise weniger als die Hälfte einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit tragen will, muss beweisen, dass "ein anderes bestimmt" ist. Dies gilt auch für denjenigen, der die Schuld getilgt hat und nun mehr als die Hä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.6 Gesamtschuld und Befreiung von der Mithaftung und von der gestellten Sicherheit

Rz. 65 Haben die Ehegatten gemeinschaftlich, aber ausschließlich im Interesse eines Ehegatten, einen Kredit aufgenommen, so hat der Ehegatte, der an dem Kredit kein Interesse hat, einen Anspruch auf Befreiung bzw. Freistellung gegen den anderen.[92] Dieser Anspruch entsteht gem. § 426 Abs. 1 BGB bereits mit der Begründung der Gesamtschuld und nicht erst mit der Befriedigung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.2.3 Darlegungs- und Beweislast beim Anfangsvermögen

Rz. 87 Nach der gesetzlichen Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB stellt das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn dar, wenn kein Verzeichnis aufgenommen ist. Damit wird also vermutet, dass kein Anfangsvermögen vorhanden war. Daraus folgt: Jeder Ehegatte ist für das eigene insgesamt positive oder höhere positive Anfangsvermögen darlegungs- und beweisbelastet. Für ein insgesa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag zwischen den Ehegatten vor oder während der Ehe vereinbart werden[1] und kommt in der Praxis kaum vor. Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen und Gesamtgut [2]: Am Gesamtgut entsteht eine Gemeinschaft beider Ehegatten zur gesamten Hand, wobei beide Eigentümer werden.[3] Zu dem Gesamtgut gehö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[86] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Aus diesem Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.4 Gesamtschuldnerausgleich und Unterhalt

Rz. 57 Wie bereits ausgeführt ist die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten vorrangig vor der Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs. Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine anderweitige Bestimmung. Diese führt im Ergebnis dazu, dass ein Gesamtschuldnerausgleich nicht stattfindet, wenn eine Vereinbarung zum Ehegattenunterhalt getroffen wurde oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.2 Schuldentilgung während intakter Ehe

Rz. 43 Grundsätzlich kann nachträglich für die Tilgung von Schulden während intakter Ehe kein Ausgleich verlangt werden. Wie oben dargestellt wird das Gesamtschuldverhältnis von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert, sodass eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt.[52] Dies gilt sowohl bei einer Alleinverdiener- als auch bei einer Dopp...mehr

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Güterrecht / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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Güterrecht / 13 Haftungsfragen

Rz. 284 Da das Recht der Gütergemeinschaft verschiedene Vermögensmassen wie das Gesamtgut, das Sondergut und das Vorbehaltsgut kennt, existieren im Gesetz differenzierte Haftungsregelungen. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass immer nur die Ehegatten persönlich Schuldner von Verbindlichkeiten sein können; die Vermögensmassen selbst besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.1 Aufwendungen für Miteigentum

Rz. 50 Werden nach der Trennung der Eheleute in einer nur noch von einem Ehegatten bewohnten Immobilie Erhaltungsmaßnahmen notwendig, so können diese auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten durchgeführt werden, § 744 Abs. 2 BGB, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eheleute diese zulassen und während bestehender Ehe eine solche Entscheidung ebenfalls getroffen worde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.2 Güterstand der Gütertrennung

Der Güterstand der Gütertrennung tritt ein bei ehevertraglichem Ausschluss des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung der Gütertrennung[1] ehevertraglicher Aufhebung des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung eines anderen Güterstands[2] Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag[3] Aufhebung der Gütergemeinschaft, ohne dass im aufhebende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.3.2 Darlegungs- und Beweislast beim Endvermögen

Rz. 100 Derjenige Ehegatte, der einen Zugewinnausgleichsanspruch geltend macht, hat sowohl sein eigenes Endvermögen als auch das Endvermögen des anderen Ehegatten darzulegen und zu beweisen. Damit trägt der ausgleichsberechtigte Ehegatte nicht nur für die Aktiva des Endvermögens des Verpflichteten die Beweislast, sondern auch dafür, dass dieser keine Verbindlichkeiten hat. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.3 Das Endvermögen

Rz. 89 Die maßgebliche Bestimmung zum Endvermögen findet sich in § 1375 BGB. Nach dieser Vorschrift wird in das Endvermögen definiert als das Vermögen, welches einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Das Endvermögen stellt ebenso wie das Anfangsvermögen eine reine Rechengröße dar. Da der Vermögensbegriff identisch ist mit ...mehr