Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 8 § 175a AO ermöglicht die Umsetzung einer Vorabverständigungsvereinbarung, einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag i. S. d. § 2 Abs. 1 AO. Die Vorschrift bezieht sich damit auf § 89a AO sowie auf Streitbeilegungsverfahren nach DBA und nach der Schiedskonvention. Auch ein Vorabverständigungsverfahren beruht nach § 89a Abs. 1 S. 1 AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Aufhebung oder Änderung von Besitz- und Verkehrsteuerbescheiden

Rz. 17a § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO enthält Änderungstatbestände für "andere" Steuern. "Andere" Steuern sind nach der durch Gesetz v. 20.12.2001[1] eingeführten Ergänzung nicht Einfuhr- und Ausfuhrabgaben i. S. d. Art. 5 Nr. 20, 21 ZK (im Wesentlichen: Zölle) und nicht Verbrauchsteuern. Für die Aufhebung oder Änderung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gelten die Vorschriften de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werden.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Ermessensentscheidung bei Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 11 Auch die Änderung oder Aufhebung eines rechtswidrigen Verbrauchsteuerbescheids zugunsten des Stpfl. liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Für die Ausübung des Ermessens ist entscheidend, ob die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Eine Aufhebung oder Änderung zugunsten des Stpfl. ist vor Unanfechtbarkeit des Verbrauchsteuerbescheids immer vorzunehmen, wenn der Antrag auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Aufhebung oder Änderung bei Steuerfestsetzung durch sachlich unzuständige Behörde (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 44 Ein Steuerbescheid, der andere Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern betrifft, kann auch geändert oder aufgehoben werden, soweit er von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden ist. Die Änderungsmöglichkeit besteht nur bei sachlicher Unzuständigkeit der Behörde; zur sachlichen Zuständigkeit § 16 AO sowie § 17 FVG. Die sachliche Zuständigkeit bestimmt, übe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Anwendung der §§ 173–176

Rz. 16 Nach dem Wortlaut des § 172 Abs. 1 Nr. 2d AO gelten die sonstigen Vorschriften über die Durchbrechung der Bestandskraft nur für "andere Steuern" als Verbrauchsteuern. §§ 173, 175 AO sind also auf Verbrauchsteuerbescheide nicht anwendbar.[1] Die Anwendbarkeit des § 176 AO ist nicht auf Besitz- und Verkehrsteuerbescheide eingeschränkt, der Vertrauensschutz tritt also auc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 49 § 172 Abs. 1 Nr. 2d AO lässt andere gesetzliche Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden sowie von den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden[1] unberührt; kraft ausdrücklicher Vorschrift sind die §§ 130, 131 AO auf Steuerbescheide jedoch nicht anwendbar.[2] Diese Vorschriften können auch nicht auf die Einspruchsentscheidung angewandt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Tatbestand

Rz. 8 Steuerbescheide über Verbrauchsteuern werden i. d. R., ebenso wie Zollbescheide, ohne eingehende Prüfung in einem Veranlagungsverfahren summarisch erlassen; es besteht daher ein erhöhtes Bedürfnis für nachträgliche Korrekturen sowohl zugunsten wie zuungunsten des Stpfl.[1]; das Bedürfnis nach Schutz durch die Bestandskraft tritt demgegenüber zurück. § 172 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), bei der E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] Bei den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Steuer- bzw. Zollfahndung darf nicht nur § 404 AO betrachtet werden. Vielmehr müssen auch die in § 208 AO (und für das BZSt ergänzend § 208a AO) getroffenen Regelungen beachtet werden. Zudem sind von den Fahndungsbörden die Verwaltungsvorschriften, so besonders die auf die Fahndung abgestimmte AStBV (...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 23–28 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 23 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Energiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. § 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.12.2010 (BGBl I 2010, 1885, 1893) erfasste auch Energiesteuerverbindlichkeiten. 2. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung BFH-Urteil vom 24.09.2014 – V R 48/13 (BFHE 247, 460,...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.2 Aktivierungswahlrechte

Rz. 71 Damnum Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren (im Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 3 HGB). Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.1 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 11 Die Geltung der sich aus handelsrechtlichen Einzelbestimmungen ergebenden Bilanzierungsgebote (Rz. 8 ff.) wird in erster Linie durch die steuerrechtlichen Sondervorschriften in § 5 Abs. 2–5 EStG eingeschränkt. Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten (Rz. 8 Pkt. 4) oder Rückstellungen (Rz. 8 P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das GrEStG fallen

Rz. 15 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG beruht auf Art. 12, Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und Buchst. k und Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten – obligatorisch – die Lieferung von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden als den in Art. 12 Abs. 1 Buch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

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Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 7.10.2022 dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Geregelt ist darin jetzt auch, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Von der Rückwirkung betroffene Steuerarten

Rz. 50 Hinsichtlich des sachlichen Regelungsbereichs erfasst die Rückwirkung alle Steuerarten, die an das Einkommen und das Vermögen anknüpfen. Dies sind ESt und KSt mit Annexsteuern (SolZ bzw. KiSt) sowie, nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 1 S. 2 UmwStG, auch die GewSt. Die Rückwirkung hat keine Auswirkungen auf Verkehrs- und Verbrauchsteuern, örtliche Aufwandst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XII. Einziehung nach AO

Rz. 579 [Autor/Stand] Ist eine Steuerhinterziehung, ein Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 AO oder eine Steuerhehlerei begangen worden, können auf Antrag (zu den inhaltlichen Anforderungen an den Antrag vgl. § 401 Rz. 29) der Finanzbehörde (§ 401 AO) die Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich die Hinterziehung von Verbrauchsteuer oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Begriff der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben

Rz. 13 [Autor/Stand] Gemäß § 373 AO wird bestraft, wer unter den erschwerenden Voraussetzungen dieser Vorschrift (gewerbsmäßig = Abs. 1; gewaltsam und bandenmäßig = Abs. 2 Nr. 1–3) entweder Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht (§ 370 AO) oder Bannbruch (§ 372 AO) begeht. Erfasst ist nicht nur die vollendete, sondern auch die versuchte Tat (§ 373 Abs. 3 AO). Rz. 14 [Autor/Sta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1150 [Autor/Stand] Auslieferungen im Steuerstrafrecht sind mittlerweile genauso üblich, wie in anderen Bereichen des Strafrechts auch. Auch in Bezug auf Drittländer, wie die Schweiz, hat sich in der Praxis gezeigt, dass – sofern die dortigen Voraussetzungen für eine Auslieferung ebenso erfüllt sind (z.B. Steuerbetrug oder schwere persönliche Bereicherung) – eine Festnahm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 765 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 700 ff. [2]. Im Wege der zunehmenden Globalisierung können Stpfl. leichter Anlagen über Finanzinstitute außerhalb ihres Ansässigkeitsstaats tätigen, halten und verwalten. Auf diese Weise wurden und werden seit Jahren hohe Geldbeträge im Ausland angelegt und bleiben unversteuert, soweit die Stpfl. den steuerlichen Pflichten in ihrem Staat od...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Versuch (§ 373 Abs. 3 AO), Vollendung, Beendigung

Rz. 110 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit des Versuchs ist seit 2008 in § 373 Abs. 3 AO ausdrücklich geregelt (zur früheren Rechtslage s. Rz. 6). Der Strafrahmen für den Täter eines versuchten schweren Schmuggels bestimmt sich nach § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 373 Abs. 3 AO (s. dazu § 370 Rz. 691), denn durch § 373 Abs. 3 AO wird nicht der Strafrahmen des Versuchs, sondern nur sein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafrechtliche Nebenfolgen

Rz. 138 [Autor/Stand] Im Übrigen kann neben der Freiheitsstrafe auf die in § 375 AO festgesetzten Nebenfolgen erkannt werden (vgl. die Erläuterungen zu § 375). Gemäß § 375 Abs. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB kann die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit aberkannt werden[2]. Gemäß § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verfahrensfragen

Rz. 159 [Autor/Stand] Ein Absehen von der Verfolgung nach dem sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] (s. dazu § 382 Rz. 63 f.) ist nach der seit 16.3.2017 geltenden Fassung[3] gem. § 32 Abs. 2 ZollVG für den Qualifikationstatbestand des § 373 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen handelt es sich auch nicht mehr um ein obligatorisches Verfolgungshindernis, sondern um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinungsformen

Rz. 12.1 [Autor/Stand] Einfuhrschmuggel in die Bundesrepublik Deutschland kommt de facto nur noch über die deutschen Hochseehäfen oder Flughäfen vor[2]. Die einzige zollrechtliche EU-Außengrenze besteht zur Schweiz, aber die in der Regel geschmuggelten Waren (Zigaretten und Alkohol) kommen nicht daher bzw. werden nicht dort hergestellt. Strafrechtlich relevant sind daher weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Einziehung bei Tabaksteuerhinterziehung

Rz. 366 [Autor/Stand] Mitunter kommt es vor, dass unversteuerte Tabakwaren etwa bei einem Aufgriff an der Grenze sichergestellt werden, dennoch gegen den Einführer und ggf. gegen die Hinterleute und/oder Hersteller (jeweils) in voller Höhe ein strafprozessualer Arrest beantragt und erlassen wird. Rz. 367 [Autor/Stand] Die Einziehung von Wertersatz und dementsprechend ein stra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen Gründen einen (vermeintlichen) Steueranspruch nicht (mehr) verw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einzelauskunftsersuchen

Rz. 738 [Autor/Stand] Sowohl das EUAHiG als auch Auskunftsklauseln nach den DBA erlauben Auskünfte auf Ersuchen in einem konkreten Einzelfall. Der ersuchte Staat ist in den Fällen zur Auskunft verpflichtet, in denen der ersuchende Staat einen Anspruch auf Auskunftserteilung hat. Rz. 739 [Autor/Stand] Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EUAHiG [3] erstellen die inländischen FinB auf ein Ers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundsätze der erweiterten Einziehung

Rz. 383 [Autor/Stand] Kann wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ordnet das Gericht gem. § 76a Abs. 1 StGB die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung selbständig an, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben ist, im Übrigen vorliegen. Ein aus einer rechtswidrigen Tat – die nicht die dem Beschuldigten angelastete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbaren ist erreicht[2], nicht nur was das EU-Recht betrifft.[3] Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) dient in der Regel n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Tatbestände des sog. Banden- und gewaltsamen Schmuggels (§ 373 Abs. 2 AO) waren früher in §§ 146, 148 VZG (Vereinszollgesetz des Norddeutschen Bundes) vom 1.7.1869[2] geregelt[3]. In § 146 VZG wurde die sog. Kontrebande (§ 134 VZG) – der heutige Bannbruch nach § 372 AO – und die sog. Defraudation (§ 135 VZG) – die heutige Zollhinterziehung (§ 370 AO) ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Vertreterfälle

Rz. 345 [Autor/Stand] Die Neuregelung wird der Praxis zu Friktionen führen. Im Fall der praxisrelevanten Fälle des Zigarettenschmuggels kann die Einziehung in voller Höhe und gegenüber jedem an der Tat Beteiligten angeordnet werden. Beispiel A ist Teil einer Bande, die Verbrauchsteuern hinterzieht. In großem Maße vermittelt er in seinem Bekanntenkreis den Verkauf geschmuggelt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung Vermögen unklarer Herkunft bei Dritten

Rz. 390 [Autor/Stand] Auch bei Dritten kann neben dem Erlangten und dem Wertersatz auch Vermögen unklarer Herkunft unter gewissen Voraussetzungen eingezogen werden. Beispiel Der an der bandenmäßigen Hinterziehung von Verbrauchsteuern beteiligte X überträgt sämtiche Vermögenswerte (Haus, Auto) auf seine Freundin. Diese behauptet im Rahmen der Durchsuchung, dass auch das aufgef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis zu §§ 370, 372 AO

Rz. 144 [Autor/Stand] § 373 AO geht als Qualifikationstatbestand den Grundtatbeständen der Steuerhinterziehung und des Bannbruchs (§§ 370, 372 AO) vor, soweit die Hinterziehung von Einfuhrabgaben betroffen ist (so die h.M. zur neuen Fassung des § 373 AO, s. Rz. 10 m.w.N.)[2]. Rz. 144.1 [Autor/Stand] Der Schmuggel gem. § 373 AO verdrängt als spezielles Delikt die gleichfalls v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelung zur Bekämpfung bandenmäßiger Steuerhinterziehung, NWB 2007, 3672; Beckschäfer, Zur Frage der Strafzumessung beim Schmuggel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 1160 [Autor/Stand] Bei dem Europäischen Haftbefehl auf Grundlage des RbEuHB[2] handelt es sich nicht um einen Haftbefehl eigener Art sondern um ein Fahndungsinstrument d.h. eine justizielle Entscheidung, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Höhe der Einziehung

Rz. 338 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Höhe der einzuziehenden Gelder, gilt auch nach der Reform das sog. Bruttoprinzip.[2] Danach sind alle Vermögenswerte, die einem Tatbeteiligten oder Drittbegünstigten unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen. Gegenleistungen oder sonstige Auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtlicher Hintergrund der Vorschrift

Rz. 5 Während zum allgemeinen Reihengeschäft keine eigenständigen Vorgaben in der MwStSystRL bis zur Schaffung des Art. 36a [1] zu finden sind, wurde das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft im Zusammenhang mit den Regelungen für den Europäischen Binnenmarkt zum 1.1.1993 besonders geregelt: Die Richtlinie 92/111/EWG v. 14.12.1992, sog. 1. Vereinfachungsrichtlinie [2], schu...mehr

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Tarifierung von Vanille-Oleoresin und der Aromenbegriff im Branntweinsteuerrecht

Leitsatz 1. Eine Ware bestehend aus rund 90 % (v/v) bzw. 85 % (m/m) Ethanol, 4,8 % (m/m) Trockenrückstand, bis zu 10 % (m/m) Wasser und mit einem durchschnittlichen Vanillin-Gehalt von 0,5 % (m/m) ist als Vanille-Oleoresin in die Unterpos. 1302 19 05 KN einzureihen. Die Pos. 1302 KN ist gegenüber den Pos. 3301 und 3302 KN nicht subsidiär. 2. Vanille-Oleoresin der Unterpos. 13...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck

Rz. 26 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], meinen aber inhaltlich dasselbe. Der wesentliche Zweck der Regelung besteht in der Festlegung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen im Inland, in ander...mehr