Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Einlage

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.7 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 281 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Weder die Einlagetheorie noch die Verbrauchstheorie haben eine gesetzliche Grundlage (s Tz 143). UE ist somit die Theorie anzuwenden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift am ehesten entspr. Dabei muss die Beantwortung der Frage unabhängig davon erfolgen, ob der AE, die nahe stehende Person bzw der rückgriffsgesicherte Dritte im Inl oder im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.3 Kapitalerhöhungen bzw Kapitalherabsetzungen im laufenden Wirtschaftsjahr

Tz. 300 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ausschüttungen, Zuzahlungen in die oder Entnahmen aus der Kap-Rücklage, sowie Kap-Erhöhungen bzw Kap-Herabsetzungen wirken sich auf die Berechnung des safe haven grds erst in dem auf die Kap-Veränderung folgenden Wj aus, da § 8a Abs 2 S 1 KStG für diese Fälle eine Sonderregelung nicht enthält. Betroffen sind sowohl ordentliche Kap-Erhöhungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Anschaffung

Tz. 10 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine Anschaffung durch die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person iSd § 5 Abs 1 UmwStG liegt vor, wenn die Anteile entgeltlich (s Urt des BFH v 13.01.1993, BStBl II 1993, 346) und in das Gesamthandsvermögen bzw in das BV der übernehmenden natürlichen Person erworben werden. Das gilt auch, wenn die Anteile nach dem stlichen Übertragungss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.18 Stille Beteiligung

Tz. 113 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 230 HGB stellt die Einlage des stillen Gesellschafters (ohne auf die stliche Unterscheidung typisch - atypisch abzustellen), handelsrechtlich grds eine Verbindlichkeit und damit FK dar. Handelsrechtliches EK kommt nur in Betracht, wenn die Einlage des still Beteiligten dauerhaft überlassen wird (Ausschluss der Kündigung, § 234 Abs 1 H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Fremdkapitalgewährung durch einen rückgriffsgesicherten Dritten

Tz. 288 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE sind aus den in Tz 283 angeführten Gründen (s Tz 283) die Rechtsfolgen des § 8a KStG auf die Ebene der FK-Nehmerin, dh auf die Einkommenserhöhung beschränkt. Die Zurechnung eines Beteiligungsertrags nach § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG bei dem unmittelbaren AE erfolgt uE nicht. Wegen der KapSt s Tz 268. GlA s Wassermeyer (DStR 2004, 749). AA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.3 Gewinnrücklagen

Tz. 368 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es handelt sich idR um in die Gewinnrücklage eingestellte Beträge aus Jahresüberschüssen der dem Verlustjahr folgenden drei Wj. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Verlustvortrag entspr den handelsrechtlichen Vorschriften (s § 58 AktG, § 29 GmbHG) bis zum Ablauf des dritten auf das Verlustjahr folgenden Wj mit einem Jahresüberschuss verrechne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.2 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des StandOG

Tz. 230 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Dem Wortlaut des § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG ist nicht zu entnehmen, ob der AE bzw die diesem nahe stehende Person, auf die der Kreditgewährende Dritte zurückgreifen kann, ebenfalls nicht anrechnungsberechtigt sein muss. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 23) ist § 8a KStG idF des StandOG unabhängig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Veräußerer der Beteiligung sowie Geber des Fremdkapitals gehören zu dem von § 8a Abs 1 KStG erfassten Personenkreis (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 2 KStG)

Tz. 503 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG ist, dass der Veräußerer der Beteiligung sowie der Geber des FK der zu einem Zeitpunkt im Wj wes beteiligte AE der fremdfinanzierten Kap-Ges, eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsgesicherter Dritter ist. Tz. 504 Stand: EL 61 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.1 Back-to-back-Finanzierung

Tz. 248 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Bank gewährt der Kap-Ges ein Darlehen und der AE unterhält eine Einlage bei der Bank. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 21 und Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 20) liegt ein Anwendungsfall des § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Janssen, Das Verhältnis von § 8a KStG zu § 8 Abs 3 KStG und § 42 AO, DStZ 1997, 180; Janssen, Die Rechtsfolgen der Anwendung von § 8a KStG, DStZ 1997, 657; Schneck/Hirsch, Rechtsfolgen der Fremdfinanzierung inl Kap-Ges durch ausl AE nach § 8a KStG, GmbHR 1998, 229; Rödder/Schumacher, Nochmals: Ungeklärte Rechtsfolgen bei der geplanten Verschärfung der Regeln zur Gesellschafterf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Allgemeines

Tz. 91 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anders als beim EK enthält § 8a Abs 1 S 1 KStG, obwohl der Begriff des FK für seine Anwendung zentrale Bedeutung hat, keine Legaldefinition. Dieser Begriff entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Nach Tz 44 d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.7 Ergebnisabhängig vergütetes Fremdkapital (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 173 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 "Nicht in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung" iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG sind sämtliche gewinn- bzw umsatzabhängigen Verzinsungsformen für das vom AE als Darlehensgeber gewährte FK (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 53). Dazu rechnen alle Vergütungen, bei denen der wirtsch Erfolg der Kap-Ges letztlich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 207 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Um Umgehungsmöglichkeiten des Grundtatbestands zu vermeiden, erweitert § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG den Personenkreis der FK-Geber. Es werden Gestaltungen einbezogen, in denen die Fremdfinanzierung durch Nichtgesellschafter erfolgt, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Tz. 216 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Person auf § 1 Abs 2 AStG. Allerdings sind die beiden Regelungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze nicht sauber aufeinander abgestimmt (§ 1 Abs 2 AStG: mindestens 25%; § 8a Abs 1 S 2 bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.3 Verbrauchstheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 278 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Einen anderen Lösungsansatz zur Vermeidung der sonst drohenden Doppelbesteuerung wählt Wassermeyer (DStR 2003, 2056). SE wirkt § 8a KStG nF nur im Verhältnis zwischen der FK-Nehmerin und deren unmittelbarem AE. GlA s Neumann/Stimpel (GmbHR 2004, 392, 395); Golücke/Franz (GmbHR 2004, 708, 709) und Schnorberger (GmbHR 2004, 790). Dabei geht Wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Das Schreiben des BMF vom 16.03.1987 (BStBl I 1987, 373)

Tz. 7 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Mit dieser Verw-Anw wollte die Fin-Verw einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung die stliche Anerkennung versagen, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Umqualifizierung von Vergütungen für Fremdkapital, das einer der Holdinggesellschaft nachgeordneten Gesellschaft gewährt worden ist (§ 8a Abs 4 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG; § 8a Abs 4 S 2 und 3 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 434 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 4 S 2 KStG versagt zur Vermeidung sog Kaskadeneffekte denjenigen Kap-Ges, die einer Holdinggesellschaft iSd § 8a Abs 4 S 1 KStG nachgeordnet sind, einen eigenen safe haven und erklärt alle FK-Vergütungen für erfolgsunabhängig vergütetes FK, soweit dafür ein Gegenbeweis durch Drittvergleich oder wegen Mittelaufnahme zur Finanzierung ...mehr

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Verdeckte Sacheinlage unabhängig von Zahlungsreihenfolge

Zusammenfassung Für die verdeckte Sacheinlage eines GmbH-Gesellschafters spielt die Reihenfolge der Zahlungen keine Rolle. Auch wenn zunächst die Gesellschafterforderung getilgt und in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang danach eine Bareinlage geleistet wird, wird der Gesellschaft im Ergebnis keine neue Liquidität zugeführt. Hintergrund Der beklagte Gesellschafter-Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.2 Begriff der "Mittel"

Rz. 8 Unter "Mittel" i. S. d. § 55 Nr. 1 AO sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft zu verstehen[1], allerdings nur solche, die der Körperschaft für ihre satzungsmäßigen Zwecke zur freien Verfügung stehen. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn als auch sonstige Einnahmen (Spenden, staatliche und private Zuschüsse, Beiträge, Vermögenserträge)....mehr

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Anfechtung eines KSt-Bescheids zur Feststellung eines höheren Verlustes

Leitsatz Auch wenn ein Körperschaftsteuerbescheid auf 0 Euro lautet, ist (nur) dieser mit Einspruch anzufechten, wenn die Feststellung eines höheren Verlustes begehrt wird. Sachverhalt Die M-GmbH hat ihre Entwicklungsabteilung auf die neu entstehende G-GmbH ausgegliedert. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen eines Teilbetriebs nicht vor...mehr

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Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

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Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

Leitsatz Veräußert ein Gesellschafter einer GmbH, deren einziger weiterer Gesellschafter sein Ehegatte ist, seinen Geschäftsanteil, mit dem er die in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vorgeschriebene Mindestbeteiligung erreicht, mit Zustimmung des Ehegatten zu einem deutlich unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis an die GmbH und handelt es sich dabei um eine verdeckte Einlage des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Anteilsveräußerungen und veräußerungsgleiche Tatbestände

Tz. 28 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 Nr 41 Buchst b EStG stellt Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl Kap-Ges, aus ihrer Auflösung und aus der Herabsetzung ihres Nenn-Kap stfrei. Damit wird, wie auch sonst im Teileink-Verfahren, die stliche Behandlung von GA und von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung gleichgestellt. Gewinnrealisierungstatbestände iSd § 3 N...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Leitsatz Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertbe­richtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002, § 6 Abs. ...mehr

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Bonusprogramm eines Kreditinstituts als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1, 2, § 22 KStG, § 1 Abs. 1 GenG Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 270 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das URefG 2008 eingefügten § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG gehört zu den Kap-Eink auch der Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kap-Forderungen jeder Art iS des § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Unter diese Vorschrift fallen auch Ersatzrealisationsakte wie zB die Rückzahlung der Forderung zu einem über bzw unter den AK des Forderungsgläubige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rückgewähr einer oGA oder einer vGA wird stlich wie eine verdeckte Einlage behandelt (zur vGA s Urt des BFH v 25.05.1999 [BStBl II 2001, 226], v 25.05.2004 [BFH/NV 2005, 105] und v 14.07.2009 [BFH/NV 2009, 1815], weiter s Binnewies [GmbH-StB 2009, 255, 259]; zur oGA s Urt des BFH v 29.08.2000 [BStBl II 2001, 173]; s rkr Urt des FG Münster...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 67 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von nicht unter § 17 EStG fallenden Kapitalbeteiligungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Tz. 196 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das URefG 2008 eingefügten § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung von im PV gehaltenen Anteilen an einer Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (KapGes, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft) – unabhängig von der Dauer des Haltens der Anteile – zu den Eink aus KapV. Der Begriff der Veräußerung ist uE deckungsglei...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 5.2.2007

Begründung (Auszug) Zu Artikel 7 (§ 1 Außensteuergesetz) Zu Nummer 1 (Absatz 1) Satz 1 Die "Grundformulierung" des § 1 Abs. 1 Satz 1 wird weitgehend fortgeführt, um die Reichweite der Vorschrift und ihre Korrekturmöglichkeiten zu erhalten. Insofern hat sich die bisherige Regelung bewährt. Die Begriffe "Verrechnungspreise" und "Fremdvergleichsgrundsatz" werden in Übereinstimmung ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drucks. 16/4841 v. 27.3.2007)

Begründung (Auszug) Zu Artikel 7 (§ 1 Außensteuergesetz) Allgemein Ein Kernelement der Unternehmensteuerreform ist die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Zinsschranke (vgl. insbesondere § 4 h EStG in Artikel 1 des Gesetzentwurfs) und Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer (vgl. § 8 GewStG in Artikel 3 des Gesetzentwurfs) erschweren Gewinnverlagerungen und Finanzierungsgest...mehr

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Teilwertabschreibung eines unbesichert begebenen Darlehens im Konzern: Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG a.F.

Leitsatz 1. Aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern kann es fremdvergleichsgerecht sein, bei einer Darlehensgewährung zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern von Sicherheiten abzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997, I R 24/97, BStBl II 1998, 573, BFH/NV 1998, 929). Der Konzernrückhalt lässt jedoch keinen Schluss auf die Rückzahlung der Darlehensverbind...mehr

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Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still

Leitsatz Beteiligt sich der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft an dieser zugleich als atypisch stiller Gesellschafter und verzichtet die Kapitalgesellschaft im Interesse des stillen Gesellschafters auf eine fremdübliche Gewinnbeteiligung, wird der Kapitalgesellschaft bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der atypisch stillen Gesellschaft der ...mehr

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Ausgleichszahlungen im Rahmen von Abspaltungen als vGA

Leitsatz Eine GmbH & Co. KG war alleinige Gesellschafterin einer GmbH. Aus der GmbH wurde ein Teilbetrieb auf eine Schwestergesellschaft abgespalten. Da die Zuordnung der einzelnen Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten zu den Teilbetrieben eine ungleiche Kapitalausstattung zur Folge hatte, wurde eine Ausgleichszahlung zwischen den Schwestergesellschaften vereinbart. Die Aus...mehr

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Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn und Liquidationsüberschuss

Leitsatz 1. Eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, unterliegt dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG (insoweit Bestätigung des Senatsurteils vom 30.11.2011, I R 100/10, BStBl II 2012, 332, BFH/NV 2012, 6...mehr

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Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Bei der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) hat die Kapitalertragsteuer eine besondere Bedeutung. Resultieren die Leistungen aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) beträgt die Kapitalertragsteuer 15 % und hat zugleich eine abgeltende Wirkung. Die Finanzverwaltung hat sich zum gesamten Themenbereich nun umfassend geäußert. Bereits durc...mehr

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Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (a.F.) bei Teilwertabschreibung infolge unbesichert begebenen Konzerndarlehens

Leitsatz 1. Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen sind keine bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen i.S.v. § 8b Abs. 3 KStG i.d.F. bis zur Änderung durch das JStG 2008 (Bestätigung des Senatsurteils vom 14.1.2009, I R 52/08, BFHE 224, 132, BStBl II 2009, 674). 2. Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm’s length" nach A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Relative Freigrenze

Rz. 22 [Autor/Stand] Ermittlung der relativen Freigrenze nach deutschem Steuerrecht. Dazu ist die Feststellung von Bedeutung (vgl. Anm. 19), dass die Rechtsfolge des § 9 vor der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages ansetzt. Dennoch müssen die für die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages geltenden allgemeinen Grundsätze auch im Rahmen des § 9 Anwendung finden. Zu diesen Gru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2.2 Die verdeckte Einlage von Anteilen

Tz. 30 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die verdeckte Einlage einer Kap-Beteiligung in eine andere Kap-Ges, ohne dass der Einlegende dafür Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges erhält, wird von der Rspr (s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512) nicht als Tausch und damit nicht als Veräußerungsvorgang angesehen. Dennoch führt die verdeckte Einlage bei dem abgebenden Betrieb zu e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 112 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF entstehen insbes durch ( s § 21 UmwStG [vor SEStEG] Tz 15 ):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 EStG (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG)

Tz. 60 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach dem Buchst c des § 3 Nr 40 S 1 EStG ist 40 %/die Hälfte des Veräußerungspreises oder des gW iSd § 17 Abs 2 EStG stfrei; in den Fällen der Auflösung der Kap-Ges oder der Kap-Herabsetzung (s § 17 Abs 4 EStG) gilt Entspr. Wegen der Frage, ob von der Regelung neben den Anteilen an Kap-Ges auch Anwartschaften auf solche Anteile erfasst werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

van Lishaut, Der kleine Aktionär in der großen UntStRef, FR 1999, 938; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000 Beil 10; Kulemann/Harle, Das Anrechnungsverfahren aus der Sicht des AE, StStud 2000, 531; Maier/D...mehr

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vGA durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden ­Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz 1. Zahlt eine GmbH ihrem beherrschenden (und weiterhin als Geschäftsführer tätigen) Gesellschafter-Geschäftsführer aus Anlass der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf seinen Sohn eine Abfindung gegen Verzicht auf die ihm erteilte betriebliche Pensionszusage, obschon als Versorgungsfälle ursprünglich nur die dauernde Arbeitsunfähigkeit und die Beendigung des Ges...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / 2. Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften

Bei Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften liegt eine substanzielle Vermögensverschiebung von einer auf eine andere Kapitalgesellschaft vor. Problematisch sind hier die Fällen, in denen Zuwendungen in der Absicht getätigt werden, Gesellschafter der anderen Kapitalgesellschaft zu bereichern. Für die Annahme einer Schenkung gelten die Grundsätze des R E 7.1 Abs. 3 ErbStR 2...mehr

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ZErb 7/2013, Verzicht eines... / Aus den Gründen

Die Revision ist aus verfahrensrechtlichen Gründen begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens die Verfahrensgegenstände, über deren Rechtmäßigkeit das FG zu entscheiden hatte, geändert haben (§ 127 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). An die Stelle der Schenkungsteuerbescheide vom 18. Juni 2009, über die das FG entschiede...mehr

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Darlehensgewährung unter Schwestergesellschaften: Betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst?

Leitsatz Zur Abgrenzung der betrieblichen von der gesellschaftlichen Veranlassung einer Darlehensgewährung ist die Ausgestaltung der Darlehen unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs anhand der Gesamtumstände zu würdigen. Sachverhalt An der Klägerin - einer KG - sind eine GmbH als Komplementärin und ihre Kommanditisten, die Ehegatten X und Y (zu 32,66 % bzw. zu 34 %) sowie...mehr

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Zufluss von Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher Aufhebung einer entsprechenden Zusage

Leitsatz Wird die arbeitsvertragliche Zusage von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben, kann dem Arbeitnehmer weder Arbeitslohn über die Grundsätze des Zuflusses von Einnahmen bei einem beherrschenden Gesellschafter zufließen noch kann der Arbeitnehmer insoweit eine zuflussbegründende verdeckte Einlage...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften (a. F.)

Rz. 1 § 34 KStG regelt die Anwendung des Gesetzes bzw. einzelner seiner Vorschriften für bestimmte Vz. Die Vorschrift wird nicht dadurch wirkungslos, dass sie in einem für einen späteren Vz geltenden KStG nicht mehr enthalten ist. Spätere Neufassungen des § 34 KStG verdrängen daher ältere Anwendungsvorschriften nur äußerlich, nicht aber nach dem sachlichen Regelungsgehalt, d...mehr