Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 8 Umsatzsteuer bei Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten

Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten können umsatzsteuerfrei sein, dem ermäßigten Steuersatz von 7 % oder dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Wann die Verpflegungsleistungsumsätze umsatzsteuerfrei sind Werden Verpflegungsleistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch bestimmte andere anerkannte Einrichtungen erbracht, kann eine Bef...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (zu § 15 UStG)

Kommentar In bestimmten Fällen hat der Unternehmer für bezogene Gegenstände ein Zuordnungswahlrecht. Er kann einen Gegenstand ganz, teilweise oder auch gar nicht seinem Unternehmen zuordnen. Die Zuordnungsentscheidung muss in geeigneter Weise dokumentiert werden. Während die Finanzverwaltung früher davon ausging, dass die Zuordnungsentscheidung bis zur gesetzlichen Abgabefri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201. Berlit, Kein pauschalierter Me...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 149 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.2 Höhe

Rz. 54 Anders als bei den übrigen Mehrbedarfszuschlägen enthält Abs. 5 keinen konkreten Prozentsatz des maßgebenden Regelsatzes, über den die konkrete Höhe des Zuschlages zu ermitteln sein könnte. Die Vorschrift spricht demgegenüber von einem in angemessener Höhe anzuerkennenden Mehrbedarf. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der hinsichtlich seiner ...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.1 Ernährung

Rz. 15 Der Bedarfstatbestand der Ernährung deckt Aufwendungen ab, die für eine vollwertige Versorgung mit den notwendigen Nährstoffen (Kohlehydrate, Proteine, Fette, Vitamine und Mineralstoffe) und Getränken erforderlich sind. Diese Aufwendungen werden grundsätzlich durch die Regelsätze abgegolten. Dafür wird bei der Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.3 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 42 Die Regelbedarfsstufe 2 (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 RBEG in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) übernahm die vorherige Regelung des § 3 Abs. 3 RSV für Paare, nach der beide Erwachsene jeweils 90 % des Eckregelsatzes erhielten. Paare sind danach neben Ehepaaren auch eheähnliche und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften. Einbezogen sind ferner zwei erwachsene Personen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.5 Unterbringung in einer anderen Familie (Abs. 5)

Rz. 92 Bis zum 1.1.2011 befand sich die Regelung nahezu wortlautgleich in § 28 Abs. 5. a. F. Sie ist inhaltsgleich mit § 3 Abs. 3 der Verordnung zu § 22 BSHG. Die Übernahme in das SGB XII erfolgte aus systematischen Gründen im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Regelsätze (BT-Drs. 15/1514 S. 59). Bis zum 31.12.2016 war sie Gegenstand von Abs. 4 Satz 3, dessen Regelungsin...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 22 Zur Frage der Übernahme von Mietkosten während der Haft: BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 8 SO 24/12. Kein Wahlrecht zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen: BVerwG, Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 6. Keine Ausgrenzung von Randgruppen in der Sozialversicherung: BSG, FEVS 44 S. 437. Barbetrag, Bekleidungsbeihilfe und Übernahme rückständiger Versicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.5 § 2a Abs. 5AO

Rz. 30 Gem. § 2a Abs. 5 AO gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679, dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen entsprechend für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen [1] beziehen. Zur Letztkonkretisierung dur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung

Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ergibt sich zum einen aus dem umfassend zu verstehenden (Rz. 24, 30) Begriff "Aufga...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.1 Kapitalgesellschaft als juristische Person

Rz. 3 Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, und zwar AG und KGaA nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG, die GmbH nach § 13 GmbHG. Die SE besitzt nach Art. 1 Abs. 3 SE-VO,[1] die in der Bundesrepublik als unmittelbar geltendes Recht gilt, eigene Rechtspersönlichkeit. In der Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften kommt in besonderem Maße die gegenüber den Gesellschaftern ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.1 Grundvoraussetzung: Schwerbehinderung und Merkzeichen "G"

Rz. 8 Früher handelte es sich bei der Vorschrift um einen Mehrbedarf für ältere bzw. gebrechliche Menschen, der das Ziel hatte, ganz allgemein die wirtschaftliche Lage dieser Personengruppe zu verbessern. Seit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) ist daraus jedoch faktisch eine Mehrbedarfsregelung für gehbehinderte Menschen geworden (vgl...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängerregelung zur heutigen Vorschrift befand sich in § 23 BSHG. Eine Parallelregelung enthält § 21 SGB II . Zu gewissen Unstimmigkeiten in diesem Zusammenhang vgl. Rz. 13 und 23. Abs. 1 Satz 1 entspricht dem früheren § 23 Abs. 1 Satz 1 BSHG. Die Abs. 2 bis 5 entsprechen den alten Vorschriften in § 23 Abs. 1a bis 4 BSHG. Abs. 6 vereinfachte die alte Regelung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt nur, wenn mehrere Personen Feststellungsbeteiligte und daher die Inhaltsadressaten sind. Voraussetzung ist, dass die Personenvereinigung tatsächlich besteht. Wird das Bestehen nur angenommen, stellt sich aber später heraus, dass sie nicht besteht, ist eine Bekanntgabe nach § 183 AO nicht zulässig, sondern unwirksam. Gleiches gilt, wenn zu Unrecht an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 1 Nicht unternehmerisch veranlasste (private) Geschenke an "nahestehende" Personen

Nicht unternehmerisch veranlasste ("private") Geschenke liegen i. d. R. vor, wenn der Unternehmer nahestehende Personen (Verwandte, Freunde, Verein, bei dem der schenkende Unternehmer Mitglied ist etc.) ohne eine betriebliche Veranlassung beschenkt. Wichtig ist, aus welchem Anlass das Geschenk erworben wurde: 1.1 Geschenk wurde von vornherein für die "private" Schenkung anges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2.2 Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke

Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer bei ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähigen Geschenken[1], die pro Empfänger und Jahr mehr als 50 EUR (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) betragen.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliches Überschreiten der 50 EUR-Grenze durch weitere Geschenke Der Maschinenhersteller M schenkt seinem Geschäftsfreund G zur Hochzeit im April 04 ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 4.1 Geschenkempfänger

Die Abzugsbeschränkung gilt für Geschenke an "Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind". Keine Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind z. B. Personen, zu denen ein Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Werkvertragsverhältnis besteht. Auch Personen, zu denen ständige Geschäftsbeziehungen bestehen, z. B. selbständige Handelsvertreter, sind keine Arbeitnehmer....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 4 Schenkung von aufgrund von Sponsoring-Verträgen erhaltenen Eintrittskarten zu VIP-Logen etc.

Beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen erhält der sponsernde Unternehmer von dem Werbung betreibenden Unternehmer (z. B. Verein) neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, z. B. in Sportstätten. Hier kann die Paketzahlung des Sponsors wie folgt aufgeteilt werden[1]: 40 % für die erhaltene Werbeleistung und jeweils 30 % für die erhaltene Bewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2 Unternehmerisch (betrieblich) veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden etc.

Unternehmerisch veranlasste (Werbe-)Geschenke[1] erfolgen an Geschäftsfreunde, Kunden [2] , Lieferanten, Vertreter, Vereine, bei denen der Schenkende nicht Mitglied ist. Insoweit kommt es darauf an, ob ein Geschenk von geringem Wert vorliegt oder nicht: 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR) Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 7.3 Ausnahmeregelung für eingetragene Vereine

Eingetragene Vereine i. S. v. § 21 BGB sind von einer Meldepflicht an das Transparenzregister ausgenommen (§ 20a GwG). Für diese erstellen die registerführenden Stellen die entsprechenden Meldungen. Die registerführenden Stellen melden die in das Vereinsregister einzutragenden Daten an das Transparenzregister. Gemeldet werden alle Mitglieder des Vorstands des entsprechenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 1 Abwickler, insbesondere Praxisabwickler gem. § 70 StBerG

Wird für einen aufgelösten Verein durch das Amtsgericht (Registergericht) ein Abwickler (sog. Notabwickler) bestellt, hat er aufgrund seiner Bestellung nach §§ 48 Abs. 1, 29 BGB gegen den Verein einen Vergütungsanspruch gem. § 612 BGB.[1] Die Festsetzung der angemessenen Vergütung erfolgt im Streitfall durch das Prozessgericht.[2] Bei der Bemessung der Vergütungshöhe dürfte ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 5 Geschenkempfänger

Geschenke an eigene Arbeitnehmer fallen nicht unter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Arbeitnehmer sind auch die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvorgängers beziehen.[1] Die Abzugsbeschränkung gilt für Geschenke an "Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind", d. h., die zu ihm nicht in einem D...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2 Freigrenze pro Person

Die Obergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist eine Freigrenze: 50 EUR sind voll abziehbar, bei Überschreitung um einen Cent entfällt jeder Abzug. Dabei sind die Werte sämtlicher Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammenzurechnen. Die Geschenkefreigrenze bezieht sich auf die einzelne, das Geschenk empfangende Person (empfängerbezogene Freigrenze). Das für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 35 Testamentsvollstrecker (TV)

Der Erblasser bestimmt gem. § 2221 BGB grundsätzlich Höhe und Art der Testamentsvollstreckervergütung. Er kann eine Vergütung auch ganz ausschließen oder einen Dritten mit ihrer Festsetzung betrauen. Eine Prüfung der Angemessenheit erfolgt nicht. Hat der Erblasser die Vergütungshöhe festgelegt, kann der Testamentsvollstrecker nur diese verlangen, nachdem er das Amt angenomme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 1 Steuerberater als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, Registrierungspflichten im elektronischen Meldeportal

Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte gehören zum Personenkreis der Verpflichteten i. S. d. Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Zum Kreis der Verpflichteten zählen auch die Steuerbevollmächtigten sowie die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine. Alle Verpflichteten nach dem GwG – also auch Steuerberater – müssen sich bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.3 Überlassung von Rechten (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 124 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG erfasst die zeitliche Überlassung von Rechten. Die Vorschrift enthält keine abschließende Regelung.[1] Hierzu gehören insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Erfahrungen, Gerechtigkeiten und Gefälle. Es handelt sich nicht um die Verwertung eigener Rechte durch den Urheber selbst. Er erzielt z. B. bei schriftstellerischer Tätigkeit Einkünft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 1 Arbeitnehmer in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Beschäftigt ein selbstständiger Land- und Forstwirt Mitarbeiter, sind dies regelmäßig Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Solche Arbeitsverhältnisse können auch zwischen Familienangehörigen abgeschlossen werden. Für den Arbeitslohn landwirtschaftlicher Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen und nach den vom Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 8.1 Elektronische Meldungen sind Pflicht

Durch das EHUG "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" müssen Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden.[1] Dieser ist angesiedelt bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln.[2] , [3] Achtung Änderungen der Offenlegungspflichten seit dem 1.8.2022 Beginnt das Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 6.5 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Für Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) bzw. einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) organisiert sind, bestanden umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten führten diese Vorgaben oft zu enormen Belastungen. Klein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 1.1 Handelsrecht: Offenlegung

Nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) sind bestimmte Kaufleute verpflichtet, ihre Unternehmenswerte und -ergebnisse in einem elektronischen Register zu veröffentlichen.[1] Achtung Unterlagen sind dem Unternehmensregister zu übermitteln Ab dem Geschäftsjahr 2022 sind die Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte dem Unternehmensregister (nicht mehr dem Bundesanze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.2 Nicht ausdrücklich genannte Körperschaften

Rz. 100 Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer in- oder ausländischen Gesellschaft erzielt, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG aufgeführt ist, können nach dieser Vorschrift als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung unterliegen, da § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG insofern keine abschließende Aufzählung enthält.[1] Voraussetzung für eine entspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.8 Veräußerung von Beteiligungen an Körperschaften (S. 1 Nr. 8)

Rz. 259 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an nicht von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG (z. B. VvaG, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine). Gewinne, die der Stpfl. aus der Veräußerung von Beteiligunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.10 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften (Nr. 9)

Rz. 197 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen i...mehr

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ZErb 05/2024, Vermögensause... / 3. Auseinandersetzung von nichtrechtsfähigen Vereinen (§ 54 S. 1 BGB a.F.)

Auch der nicht rechtsfähige Verein ist im Verhältnis zu seinen Mitgliedern nicht "Dritter" i.S.v. § 566 BGB. Bis zum Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.2024 ist es also auch bei der Auseinandersetzung nichtrechtsfähiger Vereine über vermietete Sachen nicht zu einem gesetzlichen Vertragsübergang gekommen. Das Inkrafttreten des MoPeG hat für "Altfälle" (also Auseinandersetzungen,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rn 5 Gemäß Abs. 1 sind alle natürlichen und alle juristischen Personen insolvenzverfahrensfähig, wobei der Verein ohne Rechtspersönlichkeit insoweit einer juristischen Person gleichsteht. Rn 6 Die Insolvenzfähigkeit setzt nicht die Prozessfähigkeit voraus, auch eine nicht prozessfähige natürliche Person kann Schuldner im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sein. Der Prozessfähig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Juristische Personen

Rn 4 Antragsberechtigt ist bei der GmbH jeder Geschäftsführer und jeder Abwickler, beim Verein, der Stiftung, der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft jedes Mitglied des Vorstands. Im Falle der Führungslosigkeit (§ 10 Abs. 2 Satz 2) ist jeder Gesellschafter, bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften auch jedes Aufsichtsratsmitglied zur Antragstellung berechtigt. Kei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Juristische Personen

Rn 14 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine juristische Person führt zu deren Auflösung (vgl. § 42 BGB für den Verein und § 87b BGB für die Stiftung, § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG für die Aktiengesellschaft, § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die aufgelöste juristische Person besteht für die Zwecke der Abwicklung des Insolvenzverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 9 [Autor/Stand] Da nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen unzulässig ist, erfasst § 383 AO nur den geschäftsmäßig handelnden Täter.[2] Wegen des besonderen persönlichen Merkmals der Geschäftsmäßigkeit (s. dazu Rz. 25) ist die Norm ein Sonderdelikt. Bei Handlungen von vertretungsberechtigten Organen, Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretern (§ 9 Abs. 1 OWi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Selbständiges Verfahren

Rz. 45 [Autor/Stand] Neben der bereits unter Rz. 11 ff. erörterten Befugnis, den Antrag auf Einziehung im selbständigen Verfahren zu stellen, eröffnet § 401 AO der FinB die weitere Möglichkeit, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person (im Folgenden JP, z.B. GmbH, AG) oder Personenvereinigung (im Folgenden PV, z.B. P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Eintragung des Eröffnungsbeschlusses von Amts wegen

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in den nachstehend benannten Fällen von Amts wegen einzutragen:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 383 AO erfasst den geschäftsmäßigen und gem. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO unzulässigen Erwerb von Steuererstattungs- und -vergütungsansprüchen und verfolgt den Zweck, bestimmten Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, insbesondere den Missbräuchen bei der Koppelung von steuerlicher Beratung und Kreditgeschäften, vorzubeugen. Nach der...mehr