Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Obst- und Gartenbauvereine

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Gemeinnützigkeit von Obst- und Gartenbauvereinen ist durch die Aufnahme der sog. Freizeitzwecke in § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) klargestellt, denn dort wird sowohl die Pflanzenzucht als auch die Kleingärtnerei als gemeinnützige Zwecke verfolgend festgelegt. Im AEAO zu § 52 AO TZ 10 (Anhang 2) wird bestimmt, dass Obst- und Gartenbauvereine i. d. R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Opernsänger

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Opernsänger, der im Rahmen sog. Gastspielverträge an Opernbühnen auftritt und hinsichtlich des Inhalts und weitgehend des Orts und der Zeit seiner Tätigkeit nicht an Weisungen der Bühnenleitung gebunden ist, ist umsatzsteuerlich Unternehmer (s. BFH vom 09.08.1990, AZ: VR 115/85 (n. v.)). In solchen Fallgestaltungen ist der Opernsänger einkommen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bewirtungsaufwendungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen der Gewinnermittlung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind entstandene Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG (Anhang 10) nur bis zur Höhe von 70 % der als angemessen anzusehenden Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine geschäftlich veranlasste Bewirtung is...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Umsetzungsphase

Tz. 65 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsetzungsphase stellt die eigentliche für die Implementierung eines Tax CMS entscheidende Phase dar. In dieser Phase ist die Umsetzung von Organisations-, Prozess- und Management-Maßnahmen erforderlich, die sich vor allem an die Mitarbeiter, aber auch an die Vertrags- und auch die Geschäftspartner, die Lieferanten, Kunden, Spender oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzungskriterium.

Rn 3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen (also an einem äußeren Markt nicht nur ggü den Vereinsmitgliedern) eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (so BGH NJW 17, 1943 [BGH 16.05.2017 - II ZB 7/16] Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsfolgen des Insolvenzverfahrens.

Rn 1 Der Verein wird durch Insolvenzeröffnung oder deren Ablehnung mangels Masse aufgelöst (§ 41 Rn 1, 4). Das Insolvenzverfahren ersetzt die bei Auflösung sonst notwendige Liquidation. Insolvenzgründe sind (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 16–19 InsO). Die Eintragung erfolgt nach § 75. Der Verein besteht als rechtsfähiger bis zum Ende des Insolvenzverfahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsvormund und Vormundschaftsverein.

Rn 2 Nach I Nr 3 bedient sich der Verein bei der Führung der Vormundschaft einzelner Mitglieder oder Mitarbeiter, diese werden als echte Einzelvormünder bestellt. Sie tragen für den Mündel die Erziehungsverantwortung, haften selbst gem § 1794 und unterliegen der Aufsicht des FamG nach § 1802 II. Nach II Nr 1 wird der Verein als vorläufiger Vormund bestellt. In diesem Fall üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 31b BGB – Haftung von Vereinsmitgliedern.

Gesetzestext (1) 1Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2 § 31a Absat...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermietung von Tennisplätzen oder -hallen im Rahmen des Tennisunterrichts

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Erteilung von Sportunterricht/-kursen durch einen Tennisverein gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern ist als sportliche Veranstaltung (§ 67a AO) zu beurteilen. Es ist unschädlich für die Zweckbetriebseigenschaft, dass der Verein mit der Erteilung des Sportunterrichts in Konkurrenz zu gewerblichen Sportlehrern tritt, weil § 67a AO (A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Verwendung von Zuwendungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 30 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei gemeinnützigen Vereinen muss ausgeschlossen werden, dass zeitnah zu verwendende Mittel (z. B. Spenden) im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. Eine Verwendung entsprechender Mittel zur Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erscheint unter Umständen noch als möglich. Das gilt insbesondere dan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 31a BGB – Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern.

Gesetzestext (1) 1Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.6 Satzungsänderungen

Tz. 41 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Änderungen der Vereinssatzung sind dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen. Ggf. muss ein Antrag nach § 60a AO (Anhang 1b) gestellt werden.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Sonstige Problematiken von gemeinnützigkeitsrechtlicher Bedeutung

Tz. 35 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Daneben existieren zahlreiche weitere Problematiken, die entweder gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen oder strafrechtliche bzw. ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Nachfolgend sollen einige dieser Problematiken, die ein Tax CMS abfangen soll, beispielhaft genannt werden. 4.5.1 Abgrenzung Vermögensverwaltung zu wirtschaftlich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, Anhang 10)

Aufwendungen für Geschenke sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit diese mehr als 35 EUR im Jahr übersteigen und es sich bei dem Empfänger nicht um einen Arbeitnehmer des Vereins handelt. Es handelt sich um eine Freigrenze, d. h. erhält eine Person im Kalenderjahr mehrere Geschenke, sind die Werte dieser Geschenke aufzuaddieren und bei einem überschreiten der 35 E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Was bewirkt ein Tax CMS?

Tz. 74 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Gesetzliche Vorschriften, die auf das Vorhandensein eines wirksamen Tax CMS Bezug nehmen oder die dessen Einrichtung verbindlich vorschreiben, existieren nicht. Die Abgabenordnung enthält lediglich allgemeine Sorgfaltspflichten, aus denen sich Anforderungen an die innerbetriebliche Organisation ergeben. So bestimmt etwa § 150 Abs. 2 AO (Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Überwachungs- und Optimierungsphase

Tz. 70 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Tax CMS wird nur dann als wirksam beurteilt werden können, wenn es stetig überwacht, optimiert und fortentwickelt wird. Das erklärt sich zum einen daraus, dass kein System von seiner Einführung an perfekt funktioniert. Daneben unterliegt das Steuerrecht aber auch der Verein ständigen Änderungen, woraus sich neue Steuerrisiken ergeben kön...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Eintragung eines Freibetrages

Tz. 69 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) für die nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Erzieher oder eine vergleichbare Tätigkeit, i. H. v. 3 000 EUR kann nicht als Jahresfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eines Arbeitnehmers eingetragen bzw. als Lohnsteuerabzugsmerkmal erfasst werden. § 39a Abs. 1 EStG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeine Haftung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für Verbindlichkeiten des nicht rechtsfähigen Idealvereins haftet grundsätzlich allein dieser selbst. Eine persönliche Haftung der Mitglieder gibt es genauso wenig wie im Fall der Rechtsfähigkeit. Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei einem nicht rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein haften die Mitglieder zumindest dann ebenfalls gem. § 128 HGB...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Schema Vergütungen und Auslagenersatz für Arbeitnehmer-Übungsleiter

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbständigkeit

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Sind die Musiker nicht Arbeitnehmer, unterliegen die von den Veranstaltern gezahlten Vergütungen nicht dem Lohnsteuerabzug. Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an. Es handelt sich um Einnahmen aus einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Allerdings muss der Veranstalter (der Verein) beachten, dass bei auslandsansässi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. 2Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben, so kann die Mitgli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtslage ab dem 1.1.24.

Rn 11 MWz 1.1.24 wird § 735 durch das MoPeG vom 10.08.21 (BGBl I 3436) ersatzlos aufgehoben. Der Gesetzgeber verleiht dem nicht eingetragenen Verein Rechtsfähigkeit. Will also künftig ein Gläubiger auf das Vereinsvermögen des nicht eingetragenen Vereins zugreifen, muss er den Verein verklagen und aus diesem Titel vollstrecken. Ein Titel gegen die Vereinsmitglieder genügt kün...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Der Tennisverein, "Grün-Weiß e. V." hat im Kalenderjahr 01 eine neue Tennishalle errichtet und die gesamte Anlage an einen anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (so genannte Zwischenvermietung) zur Nutzung überlassen Die Baukosten betragen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 47 BGB – Liquidation.

Gesetzestext Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Rn 1 Liquidation bedeutet die Abwicklung des Vereins, indem das Vereinsvermögen in Geld umgesetzt, die Gläubiger befriedigt werden und das verbleibende Vermögen an den Anfallberechtigten ausgekehrt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nebenzweckprivileg.

Rn 10 Liegt nach den genannten Kriterien an sich ein wirtschaftlicher Verein vor, nimmt die hM gleichwohl einen Idealverein an, wenn die wirtschaftliche Betätigung unter das sog Nebenzweck- oder Nebentätigkeitsprivileg fällt (BGH NJW 17, 1943 Rz 29 ff; BGHZ 85, 84, 93; Reichert/Wagner Kap 2 Rz 98 ff; eingehend und kritisch Beuthien NZG 15, 449). Nichtwirtschaftlich ist ein V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckungsverfahren.

Rn 9 Gegenstand der Vollstreckung ist das Vereinsvermögen. Das sind die den Mitgliedern gesamthänderisch zugeordneten Vermögensgegenstände einschließlich der Rechte an Grundstücken, die dem Vereinszweck dienen. Sachen, die zum Vermögen des Vereins gehören, können nur gepfändet werden, wenn ein Vereinsorgan sie in Gewahrsam hat. Vereinsmitglieder, die keine Titelschuldner sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorverein.

Rn 14 Zwischen dem Zeitpunkt der Errichtung des Vereins (durch Satzungsfeststellung und Vorstandswahl) und dem Erwerb der Rechtspersönlichkeit besteht ein Vorverein. Er ist ein nichtrechtsfähiger Verein iSd § 54, strebt aber im Gegensatz zum nichtrechtsfähigen Dauerverein die juristische Persönlichkeit an. Der Vorverein unterliegt der für ihn auch hinsichtlich des Haftungsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen und Reform

Rn 1 Der nichtrechtsfähige Verein (nV) unterscheidet sich vom eV durch die fehlende Eintragung in das Vereinsregister, in Betracht kommen alle Vereine, insbes auch Parteien und Gewerkschaften sowie selbstständige Untergliederungen von Großvereinen. IdF ab dem 1.1.24 wird die Vorschrift für Idealvereine eine Verweisung auf §§ 24–53 enthalten, für wirtschaftliche Vereine ohne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Großvereine und Vereinsverband.

Rn 14 Großvereine (Gesamtvereine, näher Reichert/Wagner Kap 1 Rz 5, Kap. 2 Rz 5563 ff; Segna NZG 02, 1048) entwickeln sich, indem sich der Verein zu einem Zentralverein mit Untergliederungen wie zB Ortsvereinen ausbildet. Diese Untergliederungen können selbstständig (dh sie sind selbst Vereine) oder unselbstständig (ohne eine Satzung und ohne eigene Vereinsorgane) sein. Bei ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuer

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einnahmen, die Vereine mit Orchesterdarbietungen erzielen, fallen aus ertragsteuerlicher Sicht in den Rahmen eines Zweckbetriebes i. S. v. § 65 i. V. m. § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b), wenn der Betrieb ausschließlich dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu erfüllen. Sie sind dann ertragsteuerfrei (weder Körperschaft- noch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von selbständigen Übungsleitern

Tz. 75 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Bundesarbeitsministerium hat die Zustimmung erteilt, dass die selbständigen Übungsleiter künftig bis zu einem Betrag von monatlich 770 EUR sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Tz. 76 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Voraussetzungen für die Annahme der Selbständigkeit sind: Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung; dass si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 3 VSBG – Träger der Verbraucherschlichtungsstelle.

Gesetzestext 1Träger der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein eingetragener Verein sein. 2Für den Betrieb der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein vom Haushalt des Trägers getrennter, zweckgebundener und ausreichender Haushalt zur Verfügung stehen, wenn der Trägermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 4 Aufgrund der Auflösung wandelt sich der Verein in einen rechtsfähigen Liquidationsverein und besteht bis zum Liquidationsende als juristische Person fort (§ 49 II). Die Auflösung ist zum Vereinsregister anzumelden (§ 74 II). Der Verein kann einen Fortsetzungsbeschluss fassen und damit die Liquidation beenden, wenn der Auflösungsgrund nicht entgegensteht. Damit reaktivie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verein muss einen Vorstand haben. 2Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 3Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) 1Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Horizontale Pflichtendelegation

Tz. 20 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Dem Vereinsvorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins. Mit der Größe des Vereins steigt regelmäßig auch die Komplexität der Geschäftsführung, weshalb es im Hinblick auf mehrköpfig besetzte Führungsgremien die Möglichkeit gibt, bestimmte Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sachgerecht untereinander in verschiedene Ressorts aufzuteilen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.1 Abgrenzung Vermögensverwaltung zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Tz. 36 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die Abgrenzung zwischen der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätze der Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb einerseits und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erlöschen.

Rn 5 Beim Wegfall sämtlicher Mitglieder durch Tod, Austritt, Lossagen des letzten Mitglieds vom Verein erlischt der Verein; nach hM bedarf es keiner Liquidation (Ddorf RNotZ 22, 554; KG Rpfl 11, 675; BRHP/Schöpflin Rz 15). Steht der Wegfall fest, erfolgt Amtslöschung (§ 395 FamFG). Ist noch Vereinsvermögen vorhanden, muss nach § 1882 ein Pfleger bestellt werden. Mit einem Mi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. In welcher Höhe können Werbungskosten/Betriebsausgaben zum Abzug zugelassen werden?

Tz. 68 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Hat ein Steuerpflichtiger, der eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit ausübt, höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben als die nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannte Aufwandspauschale, können diese Aufwendungen nur berücksichtigt werden, soweit sie die nach...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Tatbestandsverwirklichung durch Mitarbeiter

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wesentlich ist die Frage, wer von den Mitarbeitern eines (gemeinnützigen) Vereins überhaupt Täter einer Steuerhinterziehung sein kann. In Betracht kommen hier stets der (zuständige) (Bereichs-)Vorstand, derjenige, der die Steuererklärung erstellt und abgibt, sowie derjenige, der die Informationen zur Erstellung der Steuererklärung zur Verfüg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuer

Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) fordert als Bedingung, dass von den Vereinen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie durch die entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Hand. § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereine eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikunterricht

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ertragsteuerlich ist bei Musiklehrerinnen und -lehrern regelmäßig von freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG auszugehen, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Musikunterricht in einer körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsform angeboten wird. Hier kommt es dann weiter darauf an, ob diese Körperschaft steue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1774 stellt klar, welche Typen von Vormündern bestellt werden können. Die bisherigen Regelungen zur Einzelvormundschaft (§ 1779 II 1 aF) sowie der Vereins- und Amtsvormundschaft (§§ 1791a, 1791b aF) werden dabei in einer Norm systematisch zusammengeführt. Die bisherigen Regelungen der Vereinsvormundschaft werden dahingehend modifizirt, dass künftig mit Ausnahme der Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftung.

Rn 7 Die Schadensersatzpflicht ggü dem Verein aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung folgt allg Regeln (§ 280 I; näher Ehlers NJW 11, 2689), zB haften die vertretenden Vorstandsmitglieder dem Verein, wenn dieser aufgrund des Zuflusses verdeckter Vergütungen an Lizenzspieler eine Vertragsstrafe an den DFB zahlen muss (LG Kaiserslautern VersR 05, 1090). Der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 43 BGB – Entziehung der Rechtsfähigkeit.

Gesetzestext Einem Verein, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt. Rn 1 Bei Gesetzwidrigkeit des Vereins kommt nur noch nach § 3 VereinsG ein Vereinsverbot in Betracht. Rn 2 Einem konzessionierten Wirtschaftsverein, der satzungswidrig einen anderen (auch and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Der Verein kann die Vereinsstrafgewalt auf besondere Vereinsorgane, wie ein Vereins- oder Ehrengericht oder einen Schlichtungsausschuss, übertragen, andernfalls bleibt es bei der Grundzuständigkeit der Mitgliederversammlung. Bei der Abberufung eines Vorstandsmitglieds muss angesichts § 27 in jedem Fall die Mitgliederversammlung beteiligt werden (BGH NJW 84, 1884 [BGH 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist. (2) Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann klagen und verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins. Parteifähigkeit. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Wesen.

Rn 10 Da das Gesetz den nichtrechtsfähigen Verein kennt (§ 54, ab 1.1.24 nach MoPeG Bezeichnung: Vereine ohne Rechtspersönlichkeit), setzt die Vereinseigenschaft weder Rechtsfähigkeit noch juristische Persönlichkeit voraus. Der Verein ist eine Vereinigung, die einen Gesamtnamen führt, einen bestimmten Zweck verfolgt, eine größere Mitgliederzahl aufweist und auf eine Dauer an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 36 BGB – Berufung der Mitgliederversammlung.

Gesetzestext Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Rn 1 Die unabdingbare Vorschrift (§ 40 1) verpflichtet das zuständige Organ, also meistens den Vorstand, ggü dem Verein zur Einberufung der Mitgliederversammlung in den satzungsgemäß bestimmten Fällen und wenn das Vereinsin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Unter Betreutem Wohnen wird die Nutzung einer altersgerechten Wohnung mit ggfs. zu erbringenden Zusatzleistungen verstanden.mehr