Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 253 Bis zum 31.12.2019 werden sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerbefreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG verwendet werden und die Gemein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Spendenempfänger

Rz. 48 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug setzt ferner voraus, dass Empfänger der Zuwendung (vgl § 10b Abs 1 Satz 2 EStG) Rz. 48/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Rz. 48/2 Stand: ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen und ebenso Lichteinwirkungen einer privatrechtlich etwa durch einen Verein betriebenen Sportanlage können Sie sich als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines diesen Einwirkungen ausgesetzten Wohngrundstücks mit dem Unterlassungsanspruch nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als Mieter oder Pächter mit dem Unterlassungsanspruch nach den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 6 Fließende Gewässer, Sammelbecken (Nr. 3c)

Rz. 36 Nach § 4 Nr. 3c GrStG sind die fließenden Gewässer (Rz. 37) und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Rz. 38) befreit, soweit sie nicht bereits zu den unter § 4 Nr. 3a GrStG befreiten Wasserstraßen und Häfen (Rz. 23) gehören. Unerheblich ist nach dieser Vorschrift, ob die fließenden Gewässer und die Sammelbecken dem öffentlichen Verkehr dienen und wie sich die Eige...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 241 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 40b EStG können nur Leistungen pauschal besteuert werden, die für eine > Betriebliche Altersversorgung Rz 10 ff iSv § 1 BetrAVG erbracht werden. Der in § 40b EStG festgelegte Gegenstand der Pauschalbesteuerung kann zB durch tarifvertragliche Vereinbarungen nicht verändert werden; § 17 Abs 3 BetrAVG enthält keine Ausnahme für § 19 Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.2.5 Partei-/Vereinszugehörigkeit

Nach allgemeiner Meinung sind Fragen nach Parteizugehörigkeit des Mietinteressenten oder eine etwaige Mitgliedschaft in bestimmten Vereinen – auch Mietvereinen – unzulässig.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.1 Antragsberechtigt

Antragsberechtigt für diese Förderung sind: Grundeigentümer, sonstige Verfügungsberechtigte, Erbbauberechtigte, Initiativgruppen, Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten und Seniorenheime.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.3 Eigenbedarf einer Gesellschaft?

Beim Vermieter muss es sich um eine natürliche Person handeln. Juristische Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und Vereine können nicht kündigen. Sie können auch nicht für ihre Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer oder Mitarbeiter kündigen.[1] Lediglich im Ausnahmefall des Vorliegens dringender betrieblicher Gründe kan...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bezweckt die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch eine Verbraucherschlichtungsstelle, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Allerdings bleibt dem Verbraucher (hier: Mieter) der Weg zum Gericht offen. Die Verbraucherschlichtungsstelle (auch "Streitmittler" oder die "VS-Stelle") muss staatlich anerkannt, b...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Zweckbindungen und Mietobergrenzen

Investoren ohne Kommunen 10 Jahre Die geförderten Wohnungen bzw. der geförderte Wohnraum ist 10 Jahre an Miet- und Belegungsbedingungen gebunden. Das Belegungsrecht für die Wohnungen wird auf die zuständige Gemeinde übertragen. Nach Ablauf der 10 Jahre fällt das Belegungsrecht in der Regel wieder an den Investor zurück. Für die geförderten Wohnungen gelten folgenden Mietobergre...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.2.2 Gesellschaften

Bei juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften als Vermieter muss die Kündigung grundsätzlich durch den gesetzlichen Vertreter ausgesprochen werden. Die Kündigung erfolgt also durch den Vorstand des Vereins[1], die Gesellschafter einer OHG[2], den Vorstand einer AG[3], den Geschäftsführer einer GmbH[4], den Vorstand einer Genossenschaft.[5] Die Vertretungsmacht ergib...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Antragsberechtigte

Betriebsstätte Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen. Dazu müssen sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten. Neben diesen Unternehmen sind auch berechtigt: Vereine Verbände Stiftungen Gemeinwohlorientierte Gesellschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftliche...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Maßnahme Mit diesem Programm werden unterschiedliche Mieterstrommodelle oder auch nur Beratungsleistungen gefördert. Die folgende Tabelle zeigt, wer für welche Maßnahmen Anträge stellen kann:mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 5.1.2.2 Gesellschaften

Bei juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften als Vermieter muss die Kündigung grundsätzlich durch den gesetzlichen Vertreter ausgesprochen werden. Die Kündigung erfolgt also durch den Vorstand des Vereins,[1] die Gesellschafter einer OHG,[2] den Vorstand einer AG,[3] den Geschäftsführer einer GmbH,[4] den Vorstand einer Genossenschaft.[5] Die Vertretungsmacht ergib...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungsnachweis, Vertrauensschutz, Haftung

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der SA-Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen iSv § 10b Abs 1 Satz 1 EStG steht unter der auflösenden > Bedingung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (BFH 118, 224 = BStBl 1976 II, 338). Sie ist deshalb nur abziehbar, wenn sie dem FA nachgewiesen wird; dazu dient eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV). Weil sie den Eintritt d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.2.2 Nichtstoffliche (körperlose) Einwirkungen

Bei den nichtstofflichen Einwirkungen handelt es sich um die in § 906 Abs. 1 BGB genannten physikalischen Vorgänge, also die grenzüberschreitende Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen. Die ähnlichen Einwirkungen sind mit den ausdrücklich genannten Beispielen dann vergleichbar, wenn sie unwägbar sowie si...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 5.1 Allgemeine Hinweispflicht

Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, hat den Verbraucher seit 1.2.2017 leicht zugänglich, klar und verständlich auf folgende Umstände hinzuweisen: Inwieweit der Unternehmer bereit oder verpflichtet ist, am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.[1] Eine Verpflichtung kann fol...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.1 Rabatt

Rabatt ist ein Preisnachlass, den ein Unternehmer auf den Verkaufspreis oder Werklohn gewährt. Er gehört neben Skonti, Boni und den Minderungen aufgrund von Mängelrügen zu den Preisminderungen. Er wird gewährt als prozentualer Abzug von den allgemeinen Preisen oder als Sonderpreis für bestimmte Personengruppen – Verbraucherkreise, Berufe, Vereine oder Gesellschaften. Aufseite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 3.4 Mitgliederbeiträge bei Vereinen

Nach der Verwaltungsauffassung sind Mitgliederbeiträge nur steuerbar, wenn das einzelne Mitglied eine konkrete Einzelleistung erhält (sog. unechte Mitgliederbeiträge).[1] Nach der davon abweichenden Rechtsprechung stellen allen Mitgliedern auferlegte (echte) Beiträge grundsätzlich Entgelt für steuerbare Leistungen der Vereinigung an ihre Mitglieder dar.[2] Erbringen Einrichtun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 4.5 Beförderungseinzelbesteuerung

Bei Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen, die nicht im Inland[1] zugelassen sind, wird die Steuer für jeden einzelnen steuerpflichtigen Umsatz durch die zuständige Zolldienststelle berechnet (Beförderungseinzelbesteuerung), wenn eine Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Grenze zur Schweiz) überschritten wird.[2] Für die Beförderungsstrecke im Inland wird...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1 KStG werden in der Wohnungswirtschaft tätige Genossenschaften (und Vereine), soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese ihren Mitgliedern aufgrund miet- oder genossenschaftsvertraglicher Grundlage überlassen (lit. a) und die in diesem Zusammenhang notwendige Herstellung oder der Erwerb von Gemeinschaftsanlagen oder Folgeeinrichtung...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 6.2 Krankentransporte

Steuerfrei sind auch die Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind.[1] Zu den Krankenfahrzeugen gehören nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt sind. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug zum Zweck einer anderweitigen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 5.2 Verfahrensrechtliche Aspekte

Bei Wettbewerbsverstößen wird der Zivilrechtsweg beschritten, im Untersagungsverfahren der Finanzverwaltung wird dagegen der Finanzrechtsweg eingeschlagen. Deshalb kann gegen eine Untersagungsverfügung Einspruch eingelegt und Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden. Eine Klage, mit der die Frage beantwortet werden soll, ob ein gemeinnütziger Verein unentgeltlich Hilfe in S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.5 Berufsvertretungen

Unter Berufsvertretungen, die nach § 4 Nr. 7 StBerG beschränkt Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, sind Zusammenschlüsse von Angehörigen eines bestimmten Berufs, Berufs- oder Wirtschaftszweigs zur Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen auf fachlichem, beruflichem oder wirtschaftspolitischem Gebiet zu verstehen.[1] Hierzu zählen u. a. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3 Befugnis zur beschränkten Steuerrechtshilfe

Von Personen, die nach § 4 StBerG zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, werden keine strengen Qualifikationsnachweise gefordert – von Notaren und Patentanwälten abgesehen. Den im Katalog des § 4 StBerG genannten Personen ist weitgehend gemeinsam, dass die beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen entweder eine Hilfsaufgabe im Rahmen einer andersartigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 5.1 Untersagungstatbestände

In § 7 Abs. 1, 2 StBerG werden verschiedene Tatbestände genannt, bei deren Vorliegen die Finanzämter einschreiten und die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen können bzw. müssen: Leistet eine Person bzw. Vereinigung, die nicht in den §§ 3, 3a, 4 StBerG genannt ist[1], Hilfe in Steuersachen, kann das Finanzamt diese Tätigkeit insgesamt untersagen, denn sie verstößt gegen §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 2.4 Wirtschaftliche Belastung

Das Erfordernis der "Ausgabe" setzt eine Wertabgabe aus dem Vermögen des Spenders voraus, die zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führt.[1] In der Praxis wird es sich dabei in erster Linie um Geldzuwendungen handeln, die mit dem Nennbetrag anerkannt werden. Begünstigt sind aber auch Sachspenden, wobei private Gegenstände grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 7 Vertrauensschutz und Haftung

Die Zuwendung muss der Empfänger für begünstigte Zwecke verwenden und in zutreffender Höhe bescheinigen . Andernfalls droht beim Spender die Versagung des Sonderausgabenabzugs, ggf. auch rückwirkend. Der Spender verliert die Vergünstigung jedoch nur, wenn er die falsche Spendenbescheinigung durch unlautere Mittel oder Falschangaben erwirkt hat oder ihre Unrichtigkeit gekannt o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / Zusammenfassung

Begriff Spenden sind private Aufwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Inland und im EU-/EWR-Ausland. Sie können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte mit Vortragsmöglichkeit für den übersteigenden Betrag in spätere Veranlagungszeiträume. Vergleichbare Kürzungsmöglichkeiten b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung

Eine kritische Betrachtung des § 2301 BGB Isabel Meyer 2022 261 Seiten, 74 EUR Nomos Verlag, ISBN 978-3-7560-0416-4 Es handelt sich bei der Abhandlung "Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung" um die Dissertation der Verfasserin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Arbeit befasst sich mit dem anspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen)

Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. sind alle nichtunternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unternehmensfremd (privat) sind, z. B.:[1] unentgeltliche Tätigkeiten eines Vereins, die aus ideellen Vereinszwecken verfolgt werden, hoheitliche Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts, bloßes Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 2.1.4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts)

Bei einer teilunternehmerischen Verwendung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. gehört das Fahrzeug nur i. H. der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung zum Unternehmen. Dementsprechend ist ein Vorsteuerabzug nur für den dem Unternehmen zugeordneten Anteil des Fahrzeugs zulässig, sofern kein Ausschlusstatbestand nach § 15 Abs. 1a und Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 1 Unterschiedliche Nutzung eines Geschäftswagens

Ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter Geschäftswagen[1] kann wie folgt genutzt werden:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 3 Literatur

Rz. 25 Ansen/Krahmer, Gegenwärtige Befunde zur Wirksamkeit der Sozialen Schuldnerberatung: Impulse für ihre Weiterentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der sozialempirischen Forschung sowie insbesondere der gesetzgeberischen Implementation eines sozialhilferechtlichen Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung, ZfF 2015 S. 86. Bertsch/Just, Chancen der Schuldnerberatung i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 68 Deutscher Bundestag, Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/3043. ders., Auswirkungen des 10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancenge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 37 Deutscher Bundestag, Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/24030. ders., Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/24029. D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Deutscher Bundestag, Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosen, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 19/24030. ders., Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 19/24029. Deutscher Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG

Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft entspre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 31 Deutscher Bundestag, Konzept und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, BT-Drs. 17/5633. Deutscher Verein, Erste Empfehlungen zur Auslegung der neuen Regelungen im SGB II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz, NDV 2012 S. 7. Gerlach, Die neuen Sozialleistungen auf der Grundlage des § 6b BKGG – Bildung und Teilhabe außerhalb "klass...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 13 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Wege vom Gesetzgeber zur Leistungserbringung eröffnet werden. Der kommunale Träger ist in seiner Entscheidung frei. Er darf das Gutscheinverfahren wie die Direktzahlung wählen oder eine dritte Form favorisieren, zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Abs. 2 darf er die Leistungsform der Geldleistung bestimmen. Damit ist die Geldl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.3.1 Langzeitarbeitslosigkeit

Rz. 26 Langzeitarbeitslosigkeit richtet sich nach § 18 SGB III. Dort ist Langzeitarbeitslosigkeit als Arbeitslosigkeit von einem Jahr und länger definiert (§ 18 Abs. 1 SGB III). Von größerer Bedeutung für die Förderungsfähigkeit der Eingliederung in Arbeit ist jedoch § 18 Abs. 2 SGB III. Dort sind Sachverhalte geregelt, die Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit unberücksichti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung bestimmt einen Rahmen für die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erbringen. Dafür galten bei Inkraftreten des Bildungs- und Teilhabepaketes vorrangig das Sachleistungsprinzip und die politische Vorgabe, zu gewährleisten, dass die einzelnen Leistungen auch tatsächlich in vollem Umfang gegenüber den Berechtigten erbra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9.2 Gründungsverträge zu gemeinsamen Einrichtungen

Rz. 61 Präambeln in Gründungsverträgen zu gemeinsamen Einrichtungen heben Ziele und Aufgaben des SGB II, insbesondere die Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Grundsicherung, hervor und betonen die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit der Träger bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Zielerreichung. Leitgedanken zur gemeinsamen Einrichtung befassen sich mit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9.1 Vereinbarte Erstattungsansprüche in einem Gründungsvertrag zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F.

Rz. 60 Nach einem Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge v. 1.11.2012 (NDV 2013 S. 45) zur Frage, ob in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b a. F. vereinbarte Erstattungsansprüche der Ausschlussfrist unterliegen (§ 111 SGB X) und welche sonstigen Fristen unter den Trägern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.4 Psychosoziale Betreuung (Nr. 3)

Rz. 19 Die psychosoziale Betreuung nach Nr. 3 umfasst persönliche Unterstützungsleistungen durch Beratung und Sozialarbeit und ggf. eine Weitervermittlung an Fachstellen, stets, soweit diese psychosoziale Betreuung für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. Sie beinhaltet in der Praxis Begleitung als angebotene Unterstützung bei wenig verbindlichen Rahmenbedingungen m...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids

Leitsatz Bei einer Besteuerung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, ...mehr