Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Untypisch für die Abgabenordnung, in der für beide Seiten des Besteuerungsverfahrens gleichermaßen geltende Verfahrensregeln normiert sind, enthält § 85 AO die allgemeingültigen Prinzipien für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben, die allein einen Sicherstellungsauftrag für die Finanzbehörden erteilt. Hierbei lassen sich beide Prinzipien unmittelbar aus der Verfass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.1 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 10 Gesetz ist jede verfassungsmäßige Rechtsnorm.[1] Verfassungswidrige Gesetze stehen außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und entfalten deshalb keine Bindungswirkung. Rechtsnormen sind nach allgemeinem Verständnis insbesondere formelle Gesetze und Verordnungen.[2] Nicht hierzu zählen allgemeine Verwaltungsvorschriften (z. B. Richtlinien, Erlasse). Derartige Anweisun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 22 gehört zum zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Steuer zum Gegenstand hat. Das Besteuerungsverfahren wird nur in bestimmten Fällen durch die Zerlegung des Steuermessbetrags ergänzt. Die Zerlegung soll in unmittelbarem Anschluss an die Festsetzung des Steuermessbetrags vorgenommen werden. Der gemeindliche Hebesatz (§ 25 GrS...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / VI. Arzthaftung

Festgelegt hat er sich aber bei der Arzthaftung und er hat mit deren Kodifizierung durch das Patientenrechtegesetz dem Jubilar ein bleibendes Denkmal gesetzt. Bei den vielen Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren, an denen ich zur Vorbereitung des Gesetzes teilgenommen habe, wurde mir immer wieder bewusst, was Herr Steffen für das Arzthaftungsrecht geleistet hat und dass diese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.4 Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Nachdem die WHO in ihrer Verfassung Gesundheit sehr allgemein definiert, in der Ottawa-Charta bereits den Begriff Gesundheitsförderung nennt und auf die Arbeitswelt und Arbeitsbedingungen eingeht, werden diese Inhalte in der Luxemburger Deklaration der EU weiter präzisiert. Die Luxemburger Deklaration der EU für betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Erklärung der Mitgli...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war verheiratet mit der am 19.5.2013 vorverstorbenen C. L. (fortan auch nur: Ehefrau). Aus der Ehe war der Beteiligte zu 1 als einziges Kind hervorgegangen. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 18.8.1999 (künftig nur: Testament I) – nach über 50jähriger Ehezeit – hatten beide Eheleute den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben nach dem Tod des Letztversterbenden vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Mitglieder von Gesetzgebungsorganen (§ 102 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 15 Mandatsträger der deutschen Gesetzgebungsorgane (Bundestag, Landtage, zweite Kammern – z. B. Bundesrat) haben das Recht, über Personen, die ihnen oder denen sie in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsache selbst die Auskunft zu verweigern. Die Vorschrift wiederholt damit Regelungen, die bereits in den jeweiligen Verfass...mehr

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Endgültiges BVerfG-Mietendeckel-Urteil voraussichtlich im 2. Quartal 2021

Überblick Ein Berliner Vermieter wollte Ende Oktober noch per Eilantrag beim BVerfG erreichen, dass die 2. Stufe nach dem Mietendeckelgesetz ausgesetzt wird. Den Eilantrag lehnten die Karlsruher Richter jedoch ab. Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei in dem Eilantrag nicht dargelegt, teilte das BVerfG am 29. Oktober (1 BvR 972/20) mit – auch nicht für die betrof...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2003, 465, 673; Broer, Ein Ansatz zur verfassungsgemäßen Besteuerung der Sozialversicherungsrenten, BB 2004, 527; Hey, Verfassungswidrige Doppelbesteuerungen im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, DRV 2004, 1; Sachverständigen-Kommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 1 ff; Rürup, Prot FinA 15/47; Bareis, Prot FinA 15/47; Brall/Bruno-Latocha/Lohm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Besteuerung der Alterseinkünfte und Gleichbehandlungsgebot, StuW 1996, 323; Birk, Nachgelagerte Besteuerung in der betrieblichen Altersversorgung – eine verfassungskonforme Alternative für den Gesetzgeber, StuW, 1999, 321; Krause/Junk/Müller, Nachgelagertes Verfahren bei der Besteuerung der Alterseinkünfte, DB 1999, 2282; Söhn/Müller-Franken, Vorgelagerte und/oder nachgel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.9 Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 29 In einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten kann sich sehr häufig die Notwendigkeit ergeben, bei einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater gem. § 103 StPO zu durchsuchen, weil sich nach Aktenlage dort beweiserhebliche Buchführungsunterlagen befinden. Die Tätigkeit der vorgenannten Berufsträger ist jedoch geprägt von einem engen Vertrauensverhäl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze

Rz. 29 [Autor/Stand] Auf dem in der Verfassung in Art. 20 und 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten Rechtsstaatsprinzip (z.T. auch auf der in Art. 2 Abs. 2 GG enthaltenen allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht)[2] basieren folgende fundamentale Prinzipien, die man auch als verfahrensrechtliche Grundrechte bezeichnen könnte: der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / f) Vorwirkung von Gesetzen

Auch für Haftpflichtgeschehen vor dem 1.1.2021 hat die Gesetzesnovelle Konsequenzen. Für die Auslegung des bis zum 31.12.2020 nicht geänderten § 116 Abs. 6 SGB X (Altfall) hat die nachfolgende Rechtsprechung den jetzt explizit geäußerten gesetzgeberischen Willen (Novellierung des § 116 SGB X durch das 7. SGB IV-ÄndG)[81] für Schadenfälle mit Unfalldatum vor dem 1.1.2021 die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 232 [Autor/Stand] Für das Steuerstrafverfahren kommen als Zwangsmaßnahmen insb. in Betracht: Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO (s. Rz. 241 ff.); Sicherstellung von Gegenständen, und zwar durch amtliche Inverwahrnahme (s. Rz. 312), Erzwingung der Herausgabe (s. Rz. 313) und Beschlagnahme (§§ 94 ff. StPO; s. Rz. 317 ff.); Vermögensbeschlagnahmen und Vermögensarrest, §§ 111b, 111e St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Unternehmensanwalt im Zusammenhang mit Internal Investigations

Rz. 958 [Autor/Stand] Eine vielbeachtete Entscheidung hat das BVerfG in seinen drei Nichtannahmebeschlüssen vom 17.6.2018 getroffen im Zusammenhang mit Ermittlungen in der sog. Dieselaffäre (sog. VW/Jones Day-Beschlüsse). Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Türkei / I. Gleichberechtigung im türkischen Familienrecht

Rz. 29 Die Gleichberechtigung der Ehegatten hat Verfassungsrang. Der türkische Gesetzgeber hat kurz vor dieser ZGB-Reform auch zahlreiche Änderungen in der türkischen Verfassung durchgeführt. Eine dieser Änderungen betrifft die Gleichberechtigung der Ehegatten in der Familie: "Die Familie bildet das Fundament der türkischen Gesellschaft und basiert auf der Gleichberechtigung...mehr

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Türkei / XIV. Arbeitsrecht der ausländischen Ehegatten

Rz. 68 Einerseits definiert die türkische Verfassung das Recht auf Arbeit als Jedermanns-Recht,[91] andererseits räumt sie die Möglichkeit ein, dieses für Ausländer einzuschränken.[92] Der türkische Gesetzgeber macht von dieser Einschränkungsmöglichkeit durch Art. 15 türkAufenthG Gebrauch: "Ausländer dürfen in der Türkei nur in den Bereichen tätig sein, in denen dies nicht d...mehr

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Bosnien und Herzegowina / A. Einleitung

Rz. 1 Bei Bosnien und Herzegowina (kurz: BiH) handelt es sich um ein komplexes staatliches Gebilde, das durch eigentümliche föderale, wenn nicht sogar konföderal zu nennende Merkmale gekennzeichnet ist. Diese sind nicht zuletzt Folge dessen, dass in der Verfassung des Staates (die einen Annex zum Friedensvertrag von Dayton darstellt),[1] Zugeständnisse an durch den Krieg ges...mehr

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Slowenien / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 38 Nach Art. 53 Abs. 1 Verfassung der Republik Slowenien[45] und Art. 21 sind die Ehegatten in der Ehe gleichberechtigt. Ihr Verhältnis beruht auf gegenseitigem Respekt, Vertrauen und Beistand (Art. 56). Über gemeinsame Angelegenheiten entscheiden sie einvernehmlich (Art. 60). Dies gilt auch für die Festlegung des Ortes des gemeinsamen Wohnsitzes (Art. 59).[46] Jeder Ehe...mehr

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Portugal / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 23 Die Ehe entfaltet Wirkungen, wenn sie in der gesetzlich zugelassenen Form geschlossen und nach Maßgabe der Art. 1651–1653 CC und Art. 167–186 CRC in das staatliche Register eingetragen worden ist. Dies gilt mithin für die bürgerliche wie die katholische oder in sonstiger anerkannter religiöser Form geschlossene Ehe in gleichem Maße (Art. 1588 CC) und zwar ab dem Zeitp...mehr

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Spanien / I. Abstammung

Rz. 121 Das spanische Abstammungsrecht kennt die leibliche Abstammung und die durch Adoption; seit der Vorgabe durch die neue spanische Verfassung von 1978[182] haben die leibliche Abstammung, d.h. die eheliche wie die nichteheliche, und die durch Adoption begründete dieselben Wirkungen (Grundsatz in Art. 108 CC).[183] 1. Eheliche Abstammung Rz. 122 Nach Art. 115 CC wird die e...mehr

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Spanien / a) Allgemeines

Rz. 71 Als Prozessgrundsatz ist in familienrechtlichen Verfahren nach Art. 754 LEC 2000 der Ausschluss der Öffentlichkeit vorgesehen, was auf Antrag der Verfahrensbeteiligten oder von Amts wegen vom Gericht angeordnet wird.[85] Nach den 2005 neugefassten Bestimmungen zu Trennung (Art. 81 CC) und Scheidung (Art. 86 i.V.m. Art. 81 CC) ist auch weiterhin zu unterscheiden zwisch...mehr

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Türkei / Literaturtipps

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Türkei / V. Morgengabe

Rz. 152 Morgengabe (Mehr = Mehir), "Brautgeld" (Başlık), Mitgift (Ceyiz) Es gibt in der Türkei und im türkischen Recht mehrere Begrifflichkeiten für die Leistungen (ob Geld oder Wertgegenstand), die von der Bräutigamseite an die Brautseite im Hinblick auf die Heirat erbracht werden. Die Begriffe hierfür sind zahlreich: Mehr: Der Wertgegenstand, den der Mann der Frau nach dem i...mehr

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Russland / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 92 Unter Ehe wird ausschließlich die heterosexuelle Partnerschaft verstanden, denn eine Ehe setzt ausdrücklich einen Bund von Mann und Frau voraus (vgl. Art. 12 Abs. 1 FGB).[100] Dieser Grundsatz wurde seit einer Verfassungsreform im Frühjahr 2020 auch in der russischen Verfassung verankert.[101] Regelungen, die den Schutz von Partnern desselben Geschlechts zum Gegenstan...mehr

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Portugal / I. Allgemeines

Rz. 1 Hauptquelle des portugiesischen Familienrechts und somit auch des heutigen Ehe- und Ehescheidungsrechts ist der Código Civil (Zivilgesetzbuch) von 1966 i.d.F. der Reform vom 25.11.1977 (mit späteren Änderungen). Maßgebliche Änderungen gehen auf den staatlichen Umsturz von 1974 zurück wie auch auf die daraufhin erlassene neue demokratische Verfassung von 1976. So wurde ...mehr

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Spanien / I. Grundlegende Reformgesetze 2005: Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe und Reform des Scheidungsrechts

Rz. 1 Spanien mit seinem lange vom kanonischen Recht beeinflussten und auch von patriarchalischen Vorstellungen geprägten Familien- und Eherecht ist vielerorts noch bekannt als eines der Länder, in denen die Scheidung bis weit ins 20. Jahrhundert hinein nicht statthaft war. Aufgrund der Verfassung vom 31.10.1978 wurde die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in das Fa...mehr

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Belgien / a) Zivilrechtliche Ehe

Rz. 2 Nur mit der Zivilehe, die vor einem Standesbeamten zu schließen ist, sind alle rechtlichen Wirkungen der Ehe verbunden. Art. 21 Abs. 2 der belgischen Verfassung bestimmt den Vorrang der Zivilehe: "Die zivile Eheschließung muss stets der Einsegnung der Ehe vorangehen, vorbehaltlich der erforderlichenfalls durch das Gesetz festzulegenden Ausnahmen."[6] Die religiöse Ehes...mehr

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Serbien / 1. Kinderrechte und elterliche Rechte

Rz. 85 Die Verfassung der Republik Serbien kennt ein besonderes Konglomerat von Kinderrechten (Art. 64 Abs. 1–3 Vfg.) wie auch von elterlichen Rechten und Pflichten (Art. 65 Vfg.). Ein nichteheliches (wie auch ein adoptiertes) Kind hat die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind (Art. 6 Abs. 4–5). Die elterlichen Rechte gehören Mutter und Vater zusammen. Eltern sind bei der Aus...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / Literaturtipps

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§ 3 Die Europäische Mensche... / A. Grundlagen

Rz. 1 Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als erste rechtsverbindliche internationale Menschenrechtskodifikation wurde am 4.11.1950 in Rom unterzeichnet. Heute sind alle 44 Mitglieder des Europarats Vertragsstaaten der EMRK (da in der Praxis die Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK eine Voraussetzung für den Beitritt zum Europarat ist, vgl. Art. 3 der Satzung...mehr

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Portugal / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 49 Die allgemeinen Ehewirkungen – ohne das Ehegüterrecht (siehe Rdn 50) – richten sich aus der Sicht des autonomen portugiesischen Internationalen Privatrechts nach der Kollisionsnorm des Art. 52 CC. Bei der Anknüpfung wird im Zuge der Reform des Código Civil von 1977 – basierend auf dem Gleichheitsgrundsatz der neuen Verfassung von 1976 – jede Diskriminierung zwischen M...mehr

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Slowenien / I. Definition

Rz. 87 Das FamGB regelt, wie bereits das EheFamG, neben der Ehe das Rechtsinstitut der "länger dauernden Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die keine Ehe geschlossen haben" (Art. 4 Abs. 1).[120] Gleichgeschlechtliche faktische Lebensgemeinschaften werden nicht erfasst. Das FamGB bestimmt weder eine Mindestdauer noch Kriterien für das Vorliegen einer Lebensgemein...mehr

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Ungarn / I. Allgemeines

Rz. 173 Das ungarische Rechtssystem ermöglicht keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, vielmehr ist in der Verfassung verankert, dass das Rechtsinstitut der Ehe "eine freiwillig beschlossene und eingegangene Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau" ist.[140] Für gleichgeschlechtliche Paare steht aber die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zur V...mehr

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Slowenien / 1. Grundsätzliches

Rz. 93 Nach Art. 54 Abs. 2 Verfassung der Republik Slowenien haben eheliche und uneheliche Kinder dieselben Rechte. Fragen der Abstammung regeln die Art. 112–134. Als Mutter des Kindes gilt die Frau, die es geboren hat (Art. 112 FamGB).[152] Die Vorschriften des FamGB über die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft gelten sinngemäß für die Mutterschaft (Art. 127, 132)....mehr

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Polen / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 130 Das polnische Recht enthält keine Bestimmungen über registrierte, heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche, Partnerschaften. Die Anerkennung der Folgen solcher Beziehungen ist problematisch und wird in Polen oft als ordre public-widrig gesehen.[116] Die Lebenspartner werden als Partner einer rein faktischen nichtehelichen Lebensgemeinschaft (konkubinat) behandelt. U...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 74 Die FBiH hat mit anderen Staaten keine Abkommen über die Anerkennung von Scheidungen aus dem jeweils anderen Land. Deshalb richtet sich die Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen nach dem diesbezüglichen autonomen Recht der FBiH (bzw. der RS). Gemäß Art. 86 Abs. 1 des IPR-Gesetzes ist hierfür eine förmliche Anerkennung erforderlich. Anders als bei normalen Zivil...mehr

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Portugal / I. Vorbemerkung: Gemeinsame Aspekte

Rz. 55 Die Regelungen über Trennung und Scheidung im Código Civil basieren weitgehend auf dem Scheidungsgesetz von 1910, teilweise gehen sie in ihren Grundaussagen sogar auf den Código Civil von 1867 zurück. "Überspringt" man die Zeit von 1940–1975, als nach den Konkordatsgesetzen die Scheidung von nach kanonischem Recht geschlossenen Ehen unzulässig war, so lebt mit dem heu...mehr

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Tschechische Republik / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 38 Die persönlichen Beziehungen der Ehegatten bestimmen sich nach der Rechtsordnung des Staates, dessen Staatsangehörige beide Ehegatten sind. Sind sie beide Bürger verschiedener Staaten, so bestimmen sich diese Verhältnisse nach der Rechtsordnung des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, anderenfalls nach dem tschechischen Recht (§ 49 Abs....mehr

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Litauen / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 38 Die Eheschließung mit einem litauischen Staatsbürger oder mit einer Person, die eine ständige Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ist einer der Fälle, in denen eine ausländische Person eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung oder EG-Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erwerben kann. Das ausländerrechtliche Bleiberecht wird durch das Ausländergesetz der Republik ...mehr

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Slowenien / II. Rechtsfolgen

Rz. 88 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Ehe gleichgestellt, sofern keine Gründe vorliegen, nach welchen eine Ehe zwischen ihnen ungültig wäre. Die Rechtsfolgen treten rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Begründung ein.[133] Die Gleichstellung erstreckt sich auf jene Rechtsfolgen, die nach dem FamGB für die Ehegatten gelten (Art. 4 Abs...mehr

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Litauen / a) Verschiedene Geschlechter

Rz. 2 Die Ehe kann nur mit einer Person des anderen Geschlechts geschlossen werden (Art. 3.12 ZGB). Diese Regelung ist zwingend und den Vorschriften über die Eheschließung vorangestellt. Sie entspricht der traditionellen Ansicht über die Familie, wonach eine der wichtigsten Funktionen darin besteht, Nachkommen zu zeugen. Gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften können ...mehr

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Serbien / I. Materielles Recht

Rz. 1 Die Verfassung der Republik Serbien[1] (im Folgenden: Vfg.) legt die Grundprinzipien des Familienrechts fest. Dies sind die folgenden Grundsätze:mehr

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Dänemark / VIII. Ausländerrechtliches Bleiberecht und Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit

Rz. 91 Die Möglichkeiten, als Ausländer ein Aufenthaltsrecht in Dänemark aufgrund einer Eheschließung zu erlangen, sind in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt worden. Sie befinden sich fortlaufend im Wandel. Es werden nach dem 1. Kapitel des Ausländergesetzes[51] eine ganze Reihe von Anforderungen an die Ehepartner, an die Ausgestaltung der Ehe und insbesondere an ...mehr

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Litauen / a) Nichtigerklärung der Ehe

Rz. 12 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, kann die Ehe für nichtig erklärt werden. Weitere Gründe für eine Nichtigerklärung der Ehe sind die unterlassene Information des anderen Ehepartners wegen einer Geschlechtskrankheit oder Aids-Infektion (Art. 3.37 Abs. 1 ZGB), die Scheinehe (Art. 3.39 ZGB) und das Fehlen des freien Willens zur Eheschließung (Art. 3.40 Z...mehr

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Spanien / II. Spanien als Mehrrechtsstaat: Interlokales spanisches Recht – Vorrang von Foralrechten

Rz. 6 Die Verweisung auf spanisches Recht – bei einem internationalen Eherechts- oder Scheidungsfall mit zumindest einem spanischen Ehegatten oder wegen des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien (Ehe- oder Scheidungsstatut) – führt noch nicht unmittelbar zum konkret anwendbaren Sachrecht.[14] Spanien ist bekanntermaßen ein Mehrrechtsstaat. Das spanische Recht des Có...mehr