Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm ist nicht nur für die Abgabe einer Willenserklärung (zur Zeitbürgschaft BGH NJW 96, 1052, 1053 [BGH 23.01.1996 - XI ZR 105/95]; zur Ablehnung des Angebots auf Vertragsverlängerung BGH NJW 75, 40) oder die Bewirkung einer Leistung, sondern auch für die fälligkeits- oder verzugsauslösenden Fristen (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24 ff) relevant. Damit hat sie keine Bede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 12 EuZVO – Verweigerung der Annahme eines Schriftstücks.

Gesetzestext (1) Der Empfänger darf die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks verweigern, wenn das Schriftstück nicht in einer der folgenden Sprachen abgefasst oder keine Übersetzung in eine der folgenden Sprachen beigefügt ist:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es primär um Prozessrecht. Daneben geht es, und darum stellen wir den Fall dar, aber auch um die Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen des Verwalters in eigenen Angelegenheiten. Zu diesen "eigenen Angelegenheiten" gehörte bis zur WEG-Reform die Pflicht, Beschlüsse durchzuführen. Diese Pflicht hatte der Verwalter ...mehr

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Aufwendungsersatzanspruch d... / 1 Handeln im Interesse der Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Vertretungsmacht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen hat er aber nur aufgrund entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer. Im Übrigen aber ist seine Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht besch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

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Baum: Entfernung / 5 Hinweis

Problemüberblick Für das Wohnungseigentumsrecht fragt sich, ob K wegen § 9a Abs. 2 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vorgehen musste. Liegen die Dinge so, wie es das OLG annimmt, müssten also alle Wohnungseigentümer über die Beseitigung entscheiden, ist die Frage meines Erachtens zu bejahen. Die Klage wäre daher abzuweisen gewesen, hätte gegen die Gemeinschaft...mehr

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Baum: Entfernung / 1 Leitsatz

Die Entfernung von Bäumen, welche unter Missachtung des Grenzabstands gem. § 16 des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes (NRG) zu nahe an der Grenze gepflanzt wurden, kann allein zur Abwehr der von ihnen verursachten Immissionen (Nadeln, Zapfen) nach Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs (§ 26 NRG) grundsätzlich auch nicht mehr gem. § 1004 BGB oder...mehr

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Baum: Entfernung / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, das angegriffene Urteil stehe insgesamt zur Überprüfung, weil es gegenüber den B3 und B4 nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Die Beklagten seien nämlich aus materiell-rechtlichen Gründen Streitgenossen. Die Beseitigung der Bäume betreffe nicht allein die Ausübung des Sondernutzungsrechts zur Unterhaltung/Pflege der eigenen Gartenfläche, sondern stelle einen da...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 4 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de...mehr

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Schadensersatz bei Pflichtv... / 5 Verjährung

Schadensersatzansprüche sowohl des Vermieters als auch des Mieters unterliegen der Verjährung . Ansprüche können auch verwirkt werden.mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 11 Verjährung

Auch Ansprüche aus Versicherungsverträgen unterliegen der Verjährung. Verjährung heißt, dass der Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Frist die Erfüllung durch Erhebung der Verjährungseinrede verweigern darf. Der Anspruch als solcher erlischt jedoch nicht. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB ein...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 4.2 Verjährung

3-Jahresfrist Die Grundschuldzinsen verjähren gem. §§ 195, 199 BGB in 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem sie fällig sind.[1] Die Verjährung des Anspruchs auf Zinsen aus einer Sicherungsgrundschuld ist nicht bis zum Eintritt des Sicherungsfalls gehemmt.[2]mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.8 Verjährung

4 Jahre Ansprüche auf Zahlung der Gebühren und Auslagen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§ 4 GNotKG). Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung von Kosten beginnt auch durch die Aufforderung zur Zahlung und durch eine dem Schuldner mitgeteilte Stundung erneut.mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.5.2 Verjährung der Forderung

Vollstreckung möglich Wie wirkt sich die Verjährung der zugrunde liegenden Darlehensforderung auf die Vollstreckbarkeit des abstrakten Schuldversprechens aus? Die (drohende) Vollstreckung aus einer titulierten Forderung kann zwar grundsätzlich mit der Vollstreckungsgegenklage abgewehrt werden, wenn die titulierte Forderung verjährt ist. Doch hier stellte sich die Frage, ob di...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.8.2 Fälligkeit und Verjährung

Fälligkeit Der Rückgewähranspruch entsteht bereits mit der Grundschuld, ist aber aufschiebend bedingt durch den (endgültigen) Wegfall des Sicherungszwecks.[1] Er wird regelmäßig fällig, wenn der Sicherungsvertrag endet. Der Sicherungsvertrag endet regulär entweder mit dem Erlöschen oder dem endgültigen Nichtentstehen sämtlicher gesicherter Forderungen oder nach vollständiger...mehr

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Verwendungsersatzanspruch -... / 4 Fälligkeit, Verjährung

4.1 Gesetzliche Ansprüche Aufwendungsersatzansprüche nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB werden fällig, wenn die jeweiligen Aufwendungen der Mietsache zugutegekommen sind.[1] Aus diesem Grund gehen diese Ersatzansprüche nicht auf einen Erwerber über. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn im Mietvertrag eine abweichende Fälligkeitsregelung vereinbart ist.[2] Wichtig Zahlungs...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.3 Verjährung

Beginn Wann die Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern fällig werden, hat der BGH [1] nunmehr geklärt: Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem sich Kind und Schwiegerkind endgültig getrennt und die Schwiegereltern davon Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müssten (§ 199 Abs. 1 BGB). Dieser Zeitpunkt ist vom Güterstand...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 1.2 Verjährung der Nachforderung

Für die Verjährung von Betriebskosten gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, dass für den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Korrektur der Betriebskostenabrechnung, sondern auf den Zugang der ursprünglichen Betriebskostenabrechnung beim Mieter abzustellen sei.[2] Der BGH ...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.4.3 Leistungsunwilliger Bürge

a) Einrede der Vorausklage Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge die Befriedigung des Vermieters verweigern, solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage).[1] Bei einer befristeten Bürgschaft muss die Vorschrift des § 777 BGB beachtet werden. Danach muss der Vermieter den Mieter unverzüglich auf Bezah...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.4 Erlöschen

Lastenfreiheit Die öffentliche Last erlischt (automatisch), wenn der Abgabeanspruch erfüllt wird (insbesondere durch Zahlung oder Aufrechnung) oder infolge Verjährung oder Erlasses erlischt. Insoweit gilt öffentliches Recht. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zum Zivilrecht: Die Frage der Verjährung ist im Verfahren von Amts wegen zu prüfen, die Verjährung muss also ni...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 3.3 Verjährungshemmung

Durch § 204 Abs. 1 Nr. 4a BGB ist bestimmt, dass das Verfahren der Schlichtung die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmt. Durch die Hemmung wird bewirkt, dass die Zeit des Verfahrens nicht in die Verjährung eingerechnet wird.[1] Maßgebend ist der Eingang des Streitbeilegungsantrags bei der Schlichtungsstelle, wenn der Antrag "demnächst" bekannt gegeben wird.[2] In ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 1.1 Grundstücksbelastung

Abgrenzung Die Reallast als solche (das sog. Stammrecht) ist von den auf ihr beruhenden Einzelleistungen (§ 1107 BGB) abzugrenzen. Diese Unterscheidung ähnelt dem Verhältnis von Hypothek zu Hypothekenzinsen: Wirtschaftlich stehen die Einzelleistungen im Vordergrund, die rechtliche Grundlage ("Quelle") bildet jedoch das Stammrecht. Sowohl die Reallast als Ganzes wie auch der An...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.2 Bayern

Das Bayerische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BayAGBGB) kennt in seinem nachbarrechtlichen Teil zwar ein Fensterabwehrrecht (Art. 43 bis 45 BayAGBGB), aber kein Lichtschutzrecht, das zulässig angelegte Fenster in Grenznähe vor dem Zubauen durch den Nachbar schützt. Eine Besonderheit der bayerischen Regelung besteht darin, dass sie auf den Nutzungszweck des Nac...mehr

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Verwendungsersatzanspruch -... / 4.2 Vertragliche Ansprüche

Bei vertraglich vereinbarten Verwendungsersatzansprüchen richtet sich die Fälligkeit nach den Vereinbarungen. Ist geregelt, dass der Vermieter den Ersatzanspruch unmittelbar nach dem Abschluss der Maßnahmen bezahlen soll, so tritt die Fälligkeit sofort ein. Achtung Zahlungspflichtiger Bei einem Verkauf der Mietsache kann sich der Mieter nur an den Veräußerer, nicht an den Erwe...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1.2 Beseitigungsanspruch

Neben dem Selbsthilferecht aus § 910 BGB hat der beeinträchtigte Grundstückseigentümer auch ein Anspruch aus § 1004 BGB gegen den Baumeigentümer auf Beseitigung der eingedrungenen Wurzeln und der durch sie verursachten Beeinträchtigungen sowie auf Vornahme von Maßnahmen, mit denen für die Zukunft weitere Einwirkungen der Wurzeln auf das Grundstück verhindert werden. Dieser A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außergerichtliche Streitbei... / 3.4 Ablehnung des Antrags

Nach Eingang des Antrags prüft der Schlichter dessen Zulässigkeit. Das Gesetz regelt die Ablehnungsgründe.[1] Diese liegen nach § 14 Abs. 1 VSBG vor, wenn die Schlichtungsstelle (sachlich oder örtlich) unzuständig ist.[2] Eine Vereinbarung zwischen den Parteien zur Zuständigkeit ist nicht möglich[3]; der Mieter den Anspruch nicht zuvor gegen den Vermieter geltend gemacht hat.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 2 Praktische Bedeutung

Übergabeverträge In früheren Jahren fand die Reallast ihre stärkste Verbreitung im ländlichen Bereich. Im Rahmen von Hofübergabe- und Altenteilsverträgen (Leibgedinge)[1] war sie (und ist sie oft auch heute noch) Teil der dinglichen Sicherung des Berechtigten.[2] Weitere Anwendungsfelder stellen die Absicherung von Leibrentenzahlungen i. S. v. § 759 BGB dar (z. B. beim Kaufve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch

Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass auf dem Nachbargrundstück wachsende Bäume, Sträucher und Hecken zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, sollten Sie mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Beseitigung oder Rückschnitt dieser Gehölze nicht zu lange warten. Denn alle Nachbarrechtsgesetze sehen hierfür Ausschlussfristen vor, nach deren Ablauf nichts mehr zu machen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beweisverfahren, selbststän... / 3.3 Verjährungshemmung

Der Beweissicherungsantrag hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.2 Entstehung des Notwegrechts

Keine Eintragung im Grundbuch Sind die Voraussetzungen des § 917 Abs. 1 BGB erfüllt, entsteht das geforderte Notwegrecht kraft Gesetzes.[1] In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem BGB außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung (Miet-, Leih- oder Pachtvertrag) oder als Notwegrecht unter de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungsnachweis, Vertrauensschutz, Haftung

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der SA-Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen iSv § 10b Abs 1 Satz 1 EStG steht unter der auflösenden > Bedingung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (BFH 118, 224 = BStBl 1976 II, 338). Sie ist deshalb nur abziehbar, wenn sie dem FA nachgewiesen wird; dazu dient eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV). Weil sie den Eintritt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatz bei Pflichtv... / 2 Durchführung von Schönheitsreparaturen trotz unwirksamer Klausel

Führt der Mieter Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses aus, obwohl die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, hat er einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, wenn der Vermieter schuldhaft eine unwirksame Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen verwendet hat. Dies dürfte bei älteren Verträgen aufgrund der späteren Verschärfung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwirkung (Miete) / 1 Allgemeines

Die Verwirkung ist eine Konkretisierung des § 242 BGB, wonach eine Leistung nur so zu bewirken ist, wie es Treu und Glauben erfordern. Ein Anspruch oder ein Gestaltungsrecht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände hinzukommen, aufgrund derer der zur Leistung Verpflichtete nicht mehr mit der verspäteten Inans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzüberbau / 3.3 Pflicht zur Rentenzahlung

Mit dem Überbau entsteht kraft Gesetzes die Pflicht zur Zahlung einer jährlichen Geldrente an den "überbauten" Nachbarn als Ausgleich für die Duldung des Überbaus (§ 912 Abs. 2 BGB). Rentenverpflichtet bzw. rentenberechtigt sind die jeweiligen Grundstückseigentümer (§ 913 Abs. 1 BGB). Bei Miteigentum am überbauten Grundstück kann jeder Miteigentümer nur Leistung an alle Mitei...mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.2 Privatrechtlicher Abmarkungsanspruch

In den Bundesländern, in denen es keinen öffentlich-rechtlichen Abmarkungsanspruch gibt, muss auf den privatrechtlichen Abmarkungsanspruch des § 919 Abs. 1 BGB zurückgegriffen werden, wenn der Nachbar – aus welchen Gründen auch immer – mit der Abmarkung der gemeinschaftlichen Grundstücksgrenze nicht einverstanden ist. Der Anspruch unterliegt nicht der Verjährung (§ 924 BGB)....mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 4.2 Grenzscheidungsklage

Kann keiner der beteiligten Nachbarn den Nachweis über den von ihm behaupteten Grenzverlauf führen und ist zwischen ihnen auch keine gütliche Einigung in Form eines Grenzfeststellungsvertrags möglich, verbleibt als letzte Möglichkeit nur die Grenzscheidungsklage nach § 920 BGB auf Feststellung der Grenze zwischen den benachbarten Grundstücken durch den Zivilrichter.[1] Der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgschaft (Miete) / 2.4.2 Leistungswilliger Bürge

Bei der Inanspruchnahme des Bürgen sind 2 Fälle zu unterscheiden: Die Bürgschaftssumme reicht zur Befriedigung aller Ansprüche des Vermieters aus: Hier kann der Vermieter den Bürgen ohne Rechtsnachteile in Höhe der Bürgschaftssumme in Anspruch nehmen.[1] Die Ansprüche des Vermieters übersteigen die Bürgschaftssumme: Dieser Fall wird häufig bei der Wohnungsmiete auftreten, weil d...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 6 Empfehlungen

Praxis-Tipp Dritten zu Bewerbungsgespräch und Wohnungsbesichtigung dazunehmen Rein vorsorglich ist dem Vermieter bzw. dem Anbieter der Wohnung zu empfehlen, zu Bewerbungsgesprächen und Wohnungsbesichtigungen eine 3. Person hinzuzuziehen, die nicht Vertragspartner ist und daher im Streitfall als Zeuge aussagen kann. Praxis-Beispiel Dritter als Zeuge Zeuge kann auch der angestell...mehr

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Verwendungsersatzanspruch -... / 4.1 Gesetzliche Ansprüche

Aufwendungsersatzansprüche nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB werden fällig, wenn die jeweiligen Aufwendungen der Mietsache zugutegekommen sind.[1] Aus diesem Grund gehen diese Ersatzansprüche nicht auf einen Erwerber über. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn im Mietvertrag eine abweichende Fälligkeitsregelung vereinbart ist.[2] Wichtig Zahlungspflichtiger Ausgleichspfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Rechte des Mieters bei nicht fristgerechter Abrechnung

Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist (Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB).[1] Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch nur bis zur Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung, da der Vermieter seine Abrechnungspflicht mit der Vorlage einer formell o...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

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Aufrechnung im Mietrecht / 2 Aufrechnungswirkung

Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.[1] Für den Zeitpunkt der Erfüllung ist also nicht der Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung, sondern der Zeitpunkt der Aufrechnungslage maßgebend. Dies hat u. a. zur Folge, dass die Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 10.2 Amtswiderspruch

Amtswiderspruch verhindert Rechtsverlust Ergibt sich, dass das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Grundbuch unrichtig geworden ist (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GBO) mit der Folge, dass dadurch ein gutgläubiger Erwerb möglich wird, muss von Amts wegen ein Widerspruch eingetragen werden.[1] Praxis-Beispiel Grundstückseig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentschädigung (Miete) / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Nach Ansicht des BGH[1] muss der Anspruch auf die ortsübliche Miete nicht geltend gemacht werden, sondern besteht von vorneherein. Ist die ortsübliche Miete höher als die vertraglich vereinbarte Miete, schuldet der Mieter vom Beginn der Vorenthaltung an den höheren Betrag. Praxis-Tipp Nachträgliche Geltendmachung ist möglich Diesen Betrag kann der Vermieter zu einem beliebigen ...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.2.2 Telekommunikationsleitungen

Gemäß § 76 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) kann der Eigentümer eines Grundstücks "die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an öffentliche digitale Hochgeschwindigkeitsnetze und öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation insoweit nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 4.3 Vollstreckung wegen Zinsen

Fälligkeit Die Kündigung gem. § 1193 Abs. 1 BGB bezieht sich dem Wortlaut nach nur auf das Grundschuldkapital, nicht auf Zinsen der Grundschuld. Der Abdingbarkeitsausschluss des § 1193 Abs. 2 Satz 2 BGB betrifft nur das Grundschuldkapital. Daher wird vertreten, hinsichtlich Zinsen und anderer Nebenleistungen könne eine Fälligkeitsregelung ohne Kündigung vereinbart werden.[1] ...mehr