Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.6 Anlage Verluste – Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 KStG

Der Vordruck enthält die Berechnung zum verbleibenden Verlustvortrag, beginnend mit dem Anfangsbestand des Verlustvortrags, zuzüglich dem Zugang im Jahr 2022 bzw. abzüglich dem Abgang im Jahr 2022 und endet mit dem neuen festzustellenden Verlustvortrag auf das folgende Jahr. Dazu beginnen die Eintragungen in Zeile 11 mit dem Verlustvortrag, entsprechend dem gesonderten Festst...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2022 ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage Z – verbleibender Zuwendungsvortrag

Diese Anlage wird nicht nur bei einem bestehenden oder entstehenden Zuwendungsvortrag benötigt, sondern immer dann, wenn die Gesellschaft eine steuerlich berücksichtigungsfähige Spende (korrekt wird von "Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke" gesprochen) geleistet hat. Die Berechnung des abziehbaren Spendenbetrags wird ebenso auf der Anlage Z vorgenommen wie auch die Ermit...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.3 Anlage AEV – Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte / Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Auslandsbeziehungen werden in einer globalen Welt immer häufiger und selbst kleine Gesellschaften erzielen oftmals ausländische Einkünfte. Damit kann die Anlage AEV relevant sein. Erforderlich wird dieser Vordruck für Verluste bzw. Gewinnminderungen, die nicht nach einem DBA steuerfrei sind.[1] Solche negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen sind nur in eingeschränktem Umfa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2022 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 3 Verlust des Anspruchs auf Krankenbezüge (§ 22 Abs. 1 TVöD)

Der Beschäftigte hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er sich die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig zugezogen hat (§ 22 Abs. 1 TVöD i. V. m. der Protokollerklärung zu Abs. 1). Vorsatz liegt vor, wenn der Beschäftigte den Eintritt der Erkrankung direkt anstrebt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Grob fahrlässig handelt der Beschäftigte, wenn e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entwicklung der Einlagen i.S.v. § 15a EStG nach unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils

Leitsatz Bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils mit positivem Kapitalkonto geht der Einlagenüberhang des Übertragenden nicht auf den Empfänger über. Die Anwachsung des positiven Kapitalkontos des Übertragenden stellt in steuerlicher Hinsicht keine Einlage des Empfängers dar. Sachverhalt An der A-KG (Klägerin) waren B und C beteiligt. B trat im Wege der Schenku...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Leitsatz 1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kryptowährungen: Belastungs... / 1.1 Preisverfall des Stablecoins Terra (Luna)

Terra bzw. UST war ursprünglich einer der größten und beliebtesten Stablecoins, obwohl bereits vor dem Kursverfall im Mai 2022 eine gewisse Skepsis vorherrschte, da das hohe Zinsversprechen für Investoren kaum haltbar war. Die indirekte Bindung an den US-Dollar über den Luna-Token wurde letztendlich scheinbar durch einen gezielten Angriff auf den Coin bzw. dessen Sicherungsm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kryptowährungen: Belastungs... / 1 Aktien- und Kryptomarkt im Gleichlauf

Das Jahr 2022 verdeutlichte, dass zwischen den als Risikoassets eingestuften Aktien- und Kryptowerten die Korrelation insbesondere in Krisenszenarien deutlich ansteigt und gerade in diesen Zeiten, in denen Investoren zum Risikomanagement auf geringe oder sogar negative statistische Zusammenhänge der Kursverläufe ihrer Investments angewiesen wären, kaum noch Diversifikationsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 2 Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Die Wahrscheinlichkeit, einer Betriebsprüfung unterworfen zu werden, hängt im Regelfall von der Betriebsgröße ab und ist für kleine Betriebe relativ gering. Anders als für frühere jahre veröffentlicht die Finanzverwatung jedoch keine Zahlen mehr dazu, in welchem durchschnittlichen Zeitabstand ein Unternehmen mit einer Prüfung rechnen muss. Im Jahr 2021 wurden 1,8 % aller inf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 1 So kontieren Sie richtig

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.3 Ein oder mehrere Besteuerungszeiträume

Rz. 14 Zum zeitlichen Umfang der Außenprüfung bestimmt § 194 Abs. 1 S. 2 AO lediglich, dass die Prüfung einen oder mehrere Besteuerungszeiträume erfassen kann. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Finanzverwaltung den zeitlichen Rahmen der Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Grenze bildet allerdings der Ablauf der Festsetzungsfrist. Es ist unzulässig, einen Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5 Einbeziehung der steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter und Mitglieder sowie der Mitglieder der Überwachungsorgane in die Prüfung der Gesellschaft aus Zweckmäßigkeitsgründen (Abs. 2)

Rz. 37 Nach § 194 Abs. 2 AO können die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane über die in Abs. 1 geregelten Fälle hinaus in die bei einer Gesellschaft durchzuführende Außenprüfung einbezogen werden, wenn dies im Einzelfall zweckmäßig ist. Bei den in Abs. 1 geregelten Fällen handelt es sich um die nach § 194 ...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / II. Die fünf Fragen des Vorlagebeschlusses des BFH

Der Vorlagebeschluss enthielt die folgenden Rechtsfragen: 1. Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte abzuziehen, wenn die ...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 1. Sachverhalt

Konkret ging es um den Fall, dass die Klägerin W, eine Aktiengesellschaft mit Hauptsitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, im Jahr 2004 eine Zweigniederlassung im Vereinigten Königreich eröffnete. Aufgrund andauernder Verluste dieser Zweigniederlassung wurde diese im Jahr 2007 wieder geschlossen. Die steuerlichen Verluste aus der britischen Betriebsstätte konnten im...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / b) Rs. Holmen (Liquidationsfall)

Die Rs. Holmen [16] betraf die Frage, ob eine schwedische Muttergesellschaft berechtigt ist, die Verluste ihrer (indirekt) zu 100 % gehaltenen spanischen Enkelgesellschaft zum Abzug zu bringen, wenn diese abgewickelt wird und ihre Verluste in Spanien nicht vollumfänglich nutzen kann. Als alternative Fallkonstellation war in derselben Rechtssache zu klären, ob die Verluste der En...mehr

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Finale Verluste: Die nächste Etappe (GmbHStB 2023, Heft 2, S. 47)

Das Ende für finale Verluste von EU-Freistellungsbetriebsstätten? Dipl.-Finw. Ingo Prang, StB / Dipl.-Finw. Marcus Rösen, StB, M.A. Taxation[*] Mit Beschluss vom 6.11.2019 (BFH v. 6.11.2019 – I R 32/18, GmbH-StB 2020, 375 [Böing/Rösen]) legte der BFH dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen hinsichtlich des Abzugs sog. finaler Verluste für EU-Freistellungsbetriebsstätten vor. ...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 1. Timac Agro – Die Zäsur

Die Rs. Timac Agro [8] führte im Jahr 2015 dann zu einer Zäsur in der bis dahin ergangenen Rechtsprechung zu den finalen Verlusten. Maßgebend zur Feststellung einer unzulässigen grundfreiheitlichen Beschränkung ist die objektive Vergleichbarkeit, da nur in zwei vergleichbaren Situationen eine Gleichbehandlung geboten sein kann. EuGH verneint nunmehr nötige Vergleichbarkeit: In d...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / a) Rs. Memira Holding (Fusionsfall)

In der Rs. Memira Holding [15] ging es darum, ob eine schwedische Muttergesellschaft berechtigt war, die Verluste einer 100%igen Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland von ihren Gewinnen in Schweden abzuziehen, wenn diese im Wege einer Fusion (Verschmelzung) auf die Muttergesellschaft abgewickelt wird und die bis dahin in Deutschland aufgelaufenen Verluste infolge der Fusi...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / c) Ein damaliges Zwischenfazit

Ein Unterschied der beiden Rs. zu bisherigen Vorlagen bei finalen Verlusten war, dass die Fragen sich unmittelbar auf die Auslegung des Finalitätsbegriffs bezogen. Die Entscheidungskompetenz hierüber war bisher an die nationalen Gerichte zurückverwiesen worden. Dem EuGH zufolge ist eine nationale Regelung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn sie bei Fusion einer gebietsfr...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / IV. Historie

Erstmals musste sich der EuGH mit der Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung im Jahr 2005 befassen, als mit dem Urteil in der Rs. Marks & Spencer [4] die lange Reise der Rechtsprechung zu den finalen Verlusten begann. Während es i.R.d. ersten Urteils[5] zuerst nur um die Konstellation zweier Kapitalgesellschaften ging, wurde im Jahr 2008 die Thematik der finale...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 4. Konsequenzen für die Praxis

Das Urteil des EuGH bedeutet, dass Verluste ausländischer EU-Freistellungsbetriebsstätten – auch wenn sie final sind – keine Berücksichtigung im Ansässigkeitsstaat finden können. Für den Fall, dass es sich bei dem Ansässigkeitsstaat um Deutschland handelt, wird sich also voraussichtlich nichts ändern. Eine Abziehbarkeit ausländischer finaler Betriebsstättenverluste wäre somit...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / I. Einleitung

Die Rechtsprechungshistorie des EuGH zur grenzüberschreitenden Nutzung finaler Verluste feierte im Jahr 2022 ihren 17. Geburtstag – und begleitet damit die nächste Generation junger Erwachsener schon fast ein Leben lang. Mit seiner Rechtsprechung in den Rs. Memira Holding und Holmen [1] im Jahr 2019 entfachte der EuGH die Diskussion um finale Verluste erneut und ließ Hoffnung auf...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / V. W – Die nächste Etappe

Mit dem BFH-Vorabentscheidungsersuchen, das zum jüngsten EuGH-Urteil in der Rechtsprechungsreihe führte, kam schließlich die Hoffnung auf, für die deutsche Rechtsanwendung Klarheit erzielen zu können. 1. Sachverhalt Konkret ging es um den Fall, dass die Klägerin W, eine Aktiengesellschaft mit Hauptsitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, im Jahr 2004 eine Zweigniederl...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / III. Die Reaktion des EuGH

In seinem Urteil vom 22.9.2022[3] beantwortet der EuGH nun (teilweise) die vom BFH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen. Zwar Ungleichbehandlung i.S.d. Niederlassungsfreiheit, ...: Zwar läge grundsätzlich eine Ungleichbehandlung i.S.d. Niederlassungsfreiheit vor, da einerseits Verluste, die aus einer im Mitgliedstaat der gebietsansässigen Gesellschaft belegenen Betriebsstä...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 2. Bevola – Die Klarstellung

Distanzierung von Entscheidung zur Rs. Timac Agro: Mit Urteil vom 12.6.2018 entschied der EuGH in der Rs. Bevola [12], dass Mitgliedstaaten weiterhin verpflichtet sind, Verluste einer EU-Freistellungsbetriebsstätte zu berücksichtigen, wenn die Verluste final i.S.d. Marks-&-Spencer-Rechtsprechung sind. Damit distanzierte sich der EuGH von seinen teilweise missverstandenen Auss...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Ingo Prang, StB / Dipl.-Finw. Marcus Rösen, StB, M.A. Taxation[*] Mit Beschluss vom 6.11.2019 (BFH v. 6.11.2019 – I R 32/18, GmbH-StB 2020, 375 [Böing/Rösen]) legte der BFH dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen hinsichtlich des Abzugs sog. finaler Verluste für EU-Freistellungsbetriebsstätten vor. In dem zuletzt veröffentlichten Urteil vom 22.9.2022 (EuGH v. 22.9...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 3. Lösung des EuGH

In seinem Urteil beschränkt sich der EuGH auf die Beantwortung der ersten Vorlagefrage. So stellte der BFH die Frage, ob die unionsrechtlichen Regelungen den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates, die den Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste verwehren, auch dann entgegenstehen, wenn die Gewinne und Verluste der ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines DB...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 2. Rechtliche Würdigung

Der BFH[17] führte zu dem Sachverhalt aus, dass W zwar in Deutschland nach § 1 Abs. 1 und 2 KStG mit sämtlichen Einkünften (unbeschränkt) körperschaftsteuerpflichtig sei. Jedoch seien die Verluste ihrer Betriebsstätte im Vereinigten Königreich nach Art. XVIII Abs. 2 DBA DE-GB – wonach ausländische Einkünfte von der Körperschaftsteuer befreit seien –, von der Bemessungsgrundl...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / 3. Memira Holding und Holmen – Die Konkretisierung

Im Jahr 2019 ergingen dann gleich zwei Urteile des EuGH zu finalen Verlusten. In diesen Rechtssachen führte der EuGH seine bisherige Rechtsprechungslinie fort und konkretisierte zudem den Anwendungsbereich in den betroffenen Fällen. Er beschäftigte sich hierbei mit Fragen, die unmittelbar auf die Auslegung des Finalitätsbegriffs abzielten. Mögliche Problemfelder für die Praxis: ...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / VI. Ausblick

Auch nach der lange erwarteten Grundsatzentscheidung kann davon ausgegangen werden, dass die Diskussion um die finalen Verluste noch nicht abgeschlossen ist. Die letzte Etappe auf dem langen Weg zur finalen Klärung dürfte noch nicht erreicht sein. Es stellen sich immer noch einige Fragen wie z.B.: Auf welcher Grundlage sollte ein unilateraler Verzicht auf die Besteuerung für ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.6 Verlustausgleichsbeschränkung als typisch stiller Gesellschafter nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 und 8 und § 15a EStG

Zeilen 59-62 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 63 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG dürfen auch Verluste aus typischen stillen Beteiligungen, die auf die Körperschaft entfallen, nicht ausgeglichen werden; § 15 Abs. 4 Sätze 6–8 EStG gilt entsprechend. Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 38 zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswert (Zeile 11) gemindert hatte....mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 11.8 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Gewinne oder Verluste aus einer Veräußerung von Spezial-Investmentfonds-Anteilen, Teilwertab- und –zuschreibungen auf solche Anteile oder sonstige Gewinn-/Verlustrealisation bei diesen Anteilen einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-v...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 3.2 Korrekturen für die Tonnagebesteuerung i. S. d. § 5a EStG

Zeile 26 Sowohl im Steuerbilanzgewinn als auch im handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist der tatsächliche Gewinn bzw. Verlust aus dem Betrieb von Handelsschiffen enthalten. Dieser unterliegt nicht dem allgemeinen Steuersatz, sondern wird gem. § 5a EStG pauschal versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Handelsschiffe, die im internationalen V...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.5 Verlustausgleichsbeschränkung als atypisch stiller Gesellschafter nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG

Zeilen 53-56 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 57 Nach § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG sind Verluste aus atypisch stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen und sonstigen Innengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die auf eine Kapitalgesellschaft entfallen, nicht ausgleichsfähig.[1] Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 57zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswert...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.2 Verlustausgleichsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Vor Zeilen 47-64 In den Zeilen 47–64 ist das (Bilanz-)Ergebnis um weitere Beträge zu korrigieren, die aufgrund steuerlicher Vorschriften den Gewinn nicht mindern dürfen bzw. in einem späteren Vz als dem der handelsrechtlichen Entstehung (dem laufenden Vz) den steuerlichen Gewinn mindern. Dabei handelt es sich um bestimmte Verluste, die bei ihrer Entstehung den Gewinn nicht min...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 299 In dieser Zeile sind die verrechenbaren Verluste gem. § 15a EStG abzuziehen, die durch Anwachsung bei der Körperschaft entstanden sind, zu berücksichtigen sind. Derartige Verluste können nur bei Personengesellschaften entstehen. Allerdings können sie im Wege der Anwachsung auf eine Körperschaft übertragen werden, wenn sie zuvor bei der anwachsenden Personengesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.4 Verlustausgleichsbeschränkung bei Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG

Zeile 51 Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG sind Verluste nicht ausgleichsfähig, die durch Termingeschäfte entstanden sind, wenn die Abrechnung durch Differenzausgleich oder einen ähnlichen Mechanismus erfolgt. Erfasst werden Devisen- und Warentermingeschäfte. Ausgleichsfähig sind nur Verluste aus Termingeschäften bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunte...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 12 Gewinnkorrekturen bei Organschaft

Zeile 269 In Zeile 269 sind bei Organträger oder Organgesellschaft die negativen Beträge hinzuzurechnen, die bei ihnen angefallen und bereits in einem ausländischen Staat geltend gemacht worden sind. Diese Verluste haben den Jahresüberschuss lt. Zeile 11 vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und sind daher in dem steuerpflichtigen Einkommen (Zeilen 201 bzw. 202) noch en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.3 Verlustausgleichsbeschränkungen bei gewerblicher Tierzucht/-haltung nach § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG

Zeile 49 Nach § 15 Abs. 4 Satz 1, 2 EStG dürfen Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; es besteht also ein Verbot für den Verlustausgleich. Da dieser Verlustausgleich bei der Ermittlung des Bilanzgewinns bereits stattgefunden hat, der Betrag in Zeile 11 also um die genannten nicht abzugsfähigen Verlu...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 5.1 Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung auf die Körperschaft

Vor Zeilen 103–117 In diesen Zeilen wird der Übernahmegewinn der übernehmenden Körperschaft bei einer Verschmelzung gem. § 12 Abs. 2 UmwStG ermittelt. Übernahmegewinn ist die Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft einerseits und dem Übertragungswert der durch die Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter andererseits. Die Höhe des Über...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.7 Verlustausgleichsbeschränkung nach § 19 Abs. 4 REITG bei Anteilen an REIT-Körperschaften

Zeile 65 Nach § 19 Abs. 4 REITG dürfen Betriebsvermögensminderungen aus einer Beteiligung und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem REIT nur mit Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen aus einem REIT ausgeglichen werden. Die entsprechende Hinzurechnung zu den Einkünften hat in Zeile 40 zu erfolgen. Im Entstehungsjahr nicht abzugsfähige Verl...mehr