Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Personenbezogenheit

Rz. 774 Bei der getrennten Veranlagung/Einzelveranlagung ab VZ 2013 ist ein Sonderausgabenabzug grundsätzlich bei dem Ehepartner vorzunehmen, der die Sonderausgaben geleistet hat. Auf übereinstimmenden Antrag der Ehepartner wird ausnahmsweise ein hälftiger Abzug vorgenommen, § 26a Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG. Werden Ehepartner nach § 26b EStG zusammenveranlagt, ist es für den Ab...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Nachträgliche Änderung der Abzugsbeträge

Rz. 793 Nicht selten werden Unterhaltsnachzahlungen noch für bereits veranlagte Kalenderjahre vorgenommen. Vorauszahlungen und Nachzahlungen von Unterhaltszahlungen sind – im Rahmen des Höchstbetrages von 13.805 EUR – im Kalenderjahr zuzüglich der Beträge nach dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ab VZ 2010[570] als Sonderausgaben abziehbar,[571] selbst wenn zunäc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Gesamtbetrag der Einkünfte

Rz. 751 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Wiederkehrende Wahlrechtsausübung

Rz. 789 Der Steuerpflichtige muss sich für jedes Veranlagungsjahr für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33a Abs. 1 EStG entscheiden. Der Antrag ist rechtsgestaltend, weil aus den in § 12 Nr. 2 EStG ertragsteuerlich unbeachtlichen Unterhaltszahlungen abziehbare Sonderausgaben werden. Der Antrag ist Merkmal des gesetzl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Überblick über die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 110 Nach § 2 Abs. 1 bis 5 EStG wird das zu versteuernde Einkommen schrittweise wie folgt ermittelt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gewerbesteuer

Rz. 620 Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden. Dabei wird für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 EUR gewährt.[404] Rz. 621 Berechnungsschema der Gewerbe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltszahlungen

Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu erstattende Steuer und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs bei Unterhaltsleistungen

Rz. 781 Folgende Voraussetzungen müssen für den Sonderausgabenabzug erfüllt sein:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 826 I.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind sonstige Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zumehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 18 Im Hinblick auf die Erfassung des Eigenkapitals für die Gesellschafter einer KG gilt das vorstehend zur OHG Ausgeführte bezüglich der gesetzlichen Regelung analog (§ 161 Abs. 2 HGB). Somit müssen die vom Gesetz vorgesehenen Erfolgsverteilungs- und Entnahmeregelungen von § 120 HGB und § 122 HGB auf Kommanditisten und Komplementäre angewendet werden. Allerdings sind bez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.2 Verfahrensrevision (§ 118 Abs. 3 S. 1)

Rz. 47 Stützt der Revisionskläger die Revision ausschließlich auf Verfahrensmängel (Verfahrensrevision) oder entsprechen die daneben erhobenen materiell-rechtlichen Rügen nicht den Zulässigkeitsanforderungen, hat der BFH nur über die Verfahrensmängel zu entscheiden.[1] Die Prüfung beschränkt sich auf die geltend gemachten Verfahrensmängel. Der BFH hat nicht zu untersuchen, o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verlustabzug und -rücktrag

Rn. 425 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Verlustabzug s Erläut zu § 10d EStG (Gassen/Schwarz ). Auch der Verlustrücktrag ist möglich, zB wegen Bewerbungskosten, wenn der StPfl arbeitslos geworden ist, s Cirsovius, Der Verlustrücktrag, 76, 121 f, 123f. D. Versteuerung der Energiepreispauschale (§ 19 Abs 3 iVm §§ 112–122 EStG) Rn. 426 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bezieher von Renten u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Kein spaltungsbedingter Übergang nicht verbrauchter Verlustabzüge sowie eines Zinsvortrags und EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 und ­§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 432 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das SEStEG hat den früher in § 12 Abs 3 S 2, § 15 Abs 4 und § 19 Abs 2 UmwStG geregelten Übergang nicht verbrauchter kstlicher und gewstlicher Verlustabzüge von der übertragenden auf die übernehmende Kö bei einer Verschmelzung oder Spaltung gestrichen. Tz. 433 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Dass ein verbleibender Verlustabzug nicht mehr auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.2 Verlustverwertung bei Einbringung durch natürliche Personen oder Personengesellschaften

Tz. 217 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Betriebseinbringung Der Abzug eines Fehlbetrags nach § 10a GewStG ist bei identitätswahrender Fortführung des eingebrachten Betriebs (s Tz 209–210) im jeweiligen EZ der Höhe nach nur insoweit möglich, als Unternehmeridentität besteht. Ein Einzelgew hat als Unternehmer des Betriebs den Gewerbeverlust erlitten und kann nach Einbringung des (Tei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat. Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des eingebrachten (Teil-)Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.3 Unternehmeridentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 216 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als (weitere) Voraussetzung für einen Verlustabzug nach § 10a GewStG ist erforderlich, dass der Gewerbetreibende den Verlust in eigener Pers erlitten hat (Unternehmeridentität). Der Einbringende muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. BMF, Schr. v. 13.7.2009 – IV B 5 - S 2118-a/07/10004 – DOK 2009/0407190, BStBl. I 2009, 835 (Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008 – I R 84/04 – [BStBl 2009 II S. 630]; Nichtanwendungsschreiben der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Mit Urteil vom 17. Juli 2008 – I R 84/04 – (BStBl. 2009 II S. 630) hat der BFH entschieden, dass auch nach Streichung des § 2 a Abs. 3 EStG aF Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte, deren Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei gestellt sind, prinzipiell nicht im Inland abzugsfähig sind. Abweichend davon soll nach Meinung des BFH jedoch ein phasengleicher Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im Wege der Rückvergü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 204 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden Pers-Ges. Gleiches gilt im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 270 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind Verluste, die iRd § 17 EStG erzielt werden, von anderen Einkünften abziehbar (BFH vom 29.06.1995, VIII R 68/93, BStBl II 1995, 722, 725). Eine Veräußerung mit Verlust ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, weil die Saldierung von Verlusten mit positiven Einkünften zur Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips erford...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderregelungen der §§ 14, 14a FMStFG

Tz. 471 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Stliche Sonderregelungen, die den Bestimmungen des § 15 UmwStG vorgehen, enthält auch das FinanzmarktstabilisierungsfondsG (FMStG). Dieses Ges fördert Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts, die der Überwindung von Liquiditätsengpässen und der Stärkung der EK-Basis von Unternehmen des Finanzsektors dienen. Seine Anwendung ist zudem i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Verlustvortrag bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (§ 10d EStG)

Tz. 198 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2158). Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger eines (estlichen oder kstlichen) Verlustabzugs sein kann (s Heinicke, in Schmidt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlustabzugsverbot für entgeltlich erworbene Anteile (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG)

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem entgeltlichen Erwerb iSd § 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG ist zu prüfen, ob die Beteiligung schon mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Höhe von mindestens 1 % vorlag. Ist dies der Fall, sind die Verluste komplett zu berücksichtigen. Andernfalls ist eine Verlustberücksichtigung nur möglich, wenn eine der Rückausnahmen greift. Insowe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 431 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 3 UmwStG regelt die Verringerung eines verbleibenden Verlustabzugs, Zinsvortrags, EBITDA-Vortrags usw bei einer Abspaltung. Nachdem durch das SEStEG der früher in § 12 Abs 3 S 2 UmwStG geregelte verschmelzungsbedingte Verlustübergang ersatzlos gestrichen wurde, schlägt dies gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf die Spaltung von Kö durch. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematische Stellung; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Spaltung als Rechtsinstitut zur Aufsplittung des BV einer übertragenden Kö auf mehrere Gesellschaften ist das Gegenstück zur Verschmelzung, die der Zusammenführung des BV mehrerer Kö bei einer Übernehmerin dient. § 15 UmwStG regelt die stliche Behandlung der spaltungsbedingten Vermögensübertragung zwischen Kö, während § 16 UmwStG den Vermö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist die in § 15 Abs 2 UmwStG aF enthaltene Regelung, wonach die übertragende Kö auf den stlichen Übertragungsstichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, entfallen. Immer dann, wenn der stliche Übertragungsstichtag auf das Wj-Ende der übertragenden Kö fällt, liegt eine solche stliche Schlussbil jedoch ohnehin vor. Ebe...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / d) Änderungen beim steuerlichen Verlustabzug (§ 10d EStG)

3 Jahre Rücktrag: Der Verlustrücktrag soll ab dem VZ 2024 dahingehend erweitert werden, dass negative Einkünfte bis in den dritten dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen und (in den Grenzen der Mindestbesteuerung) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können. Beibehaltung der erhöhten Betragsgrenzen: Darüber hinaus sollen die für die Min...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / 2. Änderungen im Gewerbesteuergesetz

Erweiterte Grundstückskürzung: Bei der erweiterten Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG) wird die Schwelle für unschädliche Nebeneinnahmen aus dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie aus dem Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder von 10 % auf 20 % der Einnahmen aus der Grundstücksüberlassung angehoben (§ 9 Nr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erben

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit dem Erbfall gehen Rechte und Pflichten auf den oder die Erben über; zu übernommenen Einkunftsquellen des Erblassers, zu Versorgungsbezügen, zur Weiterleitung von > Arbeitslohn an Miterben und besonders zur Rechtsposition des Erben > Rechtsnachfolger (vgl auch AEAO zu §§ 45und 122). Prozesskosten zur Abwehr von Ansprüchen, die sich gegen e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.4 Ansatz mit dem Zwischenwert

Rz. 124 § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG gestattet der übertragenden Körperschaft auch, die zu übertragenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Wert anzusetzen. Dieses Wahlrecht muss bezüglich der einzelnen Wirtschaftsgüter des übergehenden Vermögens einheitlich ausgeübt werden. Es gelten die Grundsätze de...mehr