Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustrücktrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die BMF-Schreiben vom 19.03.2020 und 24.04.2020 als vorhergehende Hilfemaßnahmen

Rn. 4 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vor dem Gesetzgeber (s Rn 1) war bereits die FinVerw durch das BMF vom 19.03.2020, BStBl I 2020, 262 und BMF vom 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 tätig geworden. Nach dem erstgenannten Schreiben ("Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus") war ua eine Anpassung von Vorauszahlungen geregelt: Die nachweislich unmi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einfügung des § 110 EStG durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die seit dem 01.07.2020 gültige Norm ist durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1512) neu in das EStG aufgenommen worden. Dieser gesetzlichen Neuregelung vorausgegangen waren zwei BMF-Schreiben, BMF vom 19.03.2020, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betragsmäßige Begrenzung der Minderungen nach § 110 Abs 1 und 2 EStG (§ 110 Abs 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Minderungen nach den Abs 1 und 2 sind gemäß § 110 Abs 3 S 1 EStG zwingend betragsmäßig begrenzt, da sie die – erhöhten – Höchstbeträge für den Verlustrücktrag (s Rn 9) nicht überschreiten dürfen (dazu auch Korn, DStR2020, 1345, 1348 und Ettlich in Brandis/Heuermann, § 110 EStG Rz 38 (Februar 2023)). Diese Regelung ist folgerichtig und zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antrag auf pauschale Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um 30 % (§ 110 Abs 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auf Antrag wird der für die Bemessung der Vorauszahlungen für den VZ 2019 zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte pauschal um 30 % gemindert (§ 110 Abs 1 S 1 EStG). Im Gegensatz zu § 110 Abs 2 EStG wird also nach Abs 1 ein pauschaler Verlustrücktrag angewendet, wobei die Zusammenschau mit Abs 2 zeigt, dass die 30 % den Mindestbetrag dars...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um einen höheren Betrag als 30 % (§ 110 Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abweichend von § 110 Abs 1 EStG wird der für die Bemessung der Vorauszahlungen für den VZ 2019 zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte um einen höheren Betrag als 30 % gemindert, wenn der StPfl einen voraussichtlichen Verlustrücktrag iSd § 10d Abs 1 S 1 EStG für 2020 in dieser Höhe nachweisen kann. Zur Form dieses Nachweises trifft § 110...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einvernehmen mit dem FA

Rn. 53 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einvernehmen mit dem FA bedeutet Zustimmung bzw nachträgliche Genehmigung durch das FA. Zwar verwendet das Gesetz in § 4a Abs 1 S 2 Nr 2 S 2 EStG den Terminus "Einvernehmen" und in § 4a Abs 1 S 2 Nr 3 S 2 EStG "Zustimmung", dh abweichende Formulierungen. Gleichwohl gelten nach gefestigter Rspr in beiden Fällen dieselben Maßstäbe (BFH v 24.01...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Höhe der Tantieme

Ob eine Gewinntantieme der Höhe nach angemessen ist, richtet sich nach den Verhältnissen und den Einschätzungen der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tantiemevereinbarung. Maßgebend ist, wie die Parteien zu diesem Zeitpunkt die Gewinnentwicklung der Kapitalgesellschaft vorausgesehen haben und ob die Höhe der Tantieme auf der Grundlage dieser Erwartungen angemessen w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.3 Auswirkungen des Verlustabzugsverbots auf den Verlustrücktrag

Rz. 80 § 8c Abs. 1 KStG erfasst sowohl den Verlustausgleich als auch den Verlustabzug, also den Verlustvortrag wie auch den Verlustrücktrag. Die nach § 8c Abs. 1 KStG nicht abziehbar werdenden Verluste sind nach dem Wortlaut der Vorschrift auch vom Verlustrücktrag ausgeschlossen, also dem Rücktrag in eine Zeit, zu der der Tatbestand des § 8c Abs. 1 KStG noch nicht erfüllt wa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.2 Verlustausgleich bei unterjährigem Beteiligungserwerb

Rz. 78 § 8c Abs. 1 KStG beschränkt die Rechtsfolgen nicht auf das Verbot des Verlustabzugs gem. § 10d EStG, sondern umfasst auch das Verbot, vom Beginn des Wirtschaftsjahrs bis zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilserwerbs (d. h. des Zeitpunkts, zu dem derjenige Anteil übergeht, mit dem die 50-%-Grenze überschritten wird) entstandene Verluste mit von diesem Zeitpunkt bis zum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 17 Nach § 8 Abs. 1 KStG gelten für Körperschaften die einkommensteuerlichen Regelungen zum Verlustausgleich und zum Verlustabzug. Unter dem Verlustausgleich nach § 2 Abs. 2, 3 EStG ist der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb desselben Vz zu verstehen (vgl. § 8 Rz. 153). Bei Körperschaften, die nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können, kommt nur der horizon...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Beitritt zum Revisionsverfahren

Rz. 6 Das BMF bzw. die oberste Landesbehörde kann dem Revisionsverfahren beitreten, soweit Bundesrecht bzw. Landesrecht oder eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Abgabe streitig ist. Soweit bundesrechtliche Abgaben von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden, steht das Beitrittsrecht sowohl dem BMF als auch der obersten Landesbehörde zu. Die Vorschrift soll diesen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 9.1 Allgemeine Grundsätze

Der Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer entspricht der Regelung des § 10d EStG. Es besteht somit sowohl die Möglichkeit des Verlustrücktrags als auch des Verlustvortrags.[1] Der Verlustrücktrag beschränkt sich betragsmäßig grundsätzlich auf 1 Mio. EUR. Coronabedingt wurde jedoch eine Ausnahme für die VZ 2020 bis 2023 geschaffen und für diese VZ der Maximalbetrag für den V...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.4 Ausgleich bei negativen Einkünften

Rz. 152 Grundsätzlich gilt, dass bei negativen Einkünften beider Ehegatten überhaupt keine Steuerschuld anfällt. Schwierigkeiten entstehen jedoch dann, wenn der eine Ehegatte negative Einkünfte und der andere positive Einkünfte zu verzeichnen hat. Es ist festzuhalten, dass der Ehegatte, der die negativen Einkünfte hat, keinen Anspruch auf Ausgleich der Erstattung geltend mach...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.8 Verluste aus Kryptotrading

Veräußerungsverluste dürfen gem. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Kalenderjahr verrechnet werden (z. B. auch mit solchen Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern i. S. d. § 23 EStG, wie z. B. Grundstücke oder Goldhandel).[1] Jedoch können sie gem. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG auch im Rahmen des Verlustabzugs ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Beginn des Zinslaufs bei Verlustrücktrag oder rückwirkendem Ereignis (Abs. 2a, 7)

4.1 Zinslauf nach Abs. 2a Rz. 65 Nach § 233 Abs. 2a AO beginnt der Zinslauf, wenn die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses[1] oder auf einem rückwirkendem Ereignis nach § 10d Abs. 1 EStG beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten oder der Verlust entstanden ist. Die Regelung steht im Zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.2 Teil-Unterschiedsbetrag (Abs. 7)

Rz. 75 Der Begriff des Teil-Unterschiedsbetrags musste eingeführt werden, weil die Anwendung des § 233a Abs. 2a AO für die Fälle des Verlustabzugs nach § 10d Abs. 1 EStG und des rückwirkenden Ereignisses i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO notwendigerweise neben die normale Karenzzeit tritt und damit mehrere unterschiedliche Zinslaufzeiten verursacht werden. Da di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.2 Vertrauensschutz ab 1.1.2019 bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Rz. 110 Von großer Bedeutung sind die Vertrauensschutzregelungen in Art. 97 § 15 Abs. 14 Sätze 2 und 3 EGAO. Nach Art. 97 § 15 Abs. 14 S. 2 EGAO ist bei Anwendung des § 233a Abs. 5 S 3 Halbs. 2 AO für die Minderung von Nachzahlungszinsen der Zinssatz maßgeblich, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzahlungszinsen zugrunde gelegt wurde. Daraus ergibt sich das "Versch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.1 Zinslauf nach Abs. 2a

Rz. 65 Nach § 233 Abs. 2a AO beginnt der Zinslauf, wenn die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses[1] oder auf einem rückwirkendem Ereignis nach § 10d Abs. 1 EStG beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten oder der Verlust entstanden ist. Die Regelung steht im Zusammenhang mit § 233a Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.1 Begriff des Unterschiedsbetrags (Abs. 3 S. 1)

Rz. 85 Die Grundlage der Verzinsung ist das Prinzip der (eingeschränkten) Sollverzinsung. Für die Zinsberechnung bleiben – anders als bei der Ist-Verzinsung – die tatsächlichen Zahlungsvorgänge unberücksichtigt (vgl. schon Rz. 9). § 233a Abs. 3 AO bezieht sich nur auf die erstmalige Festsetzung der Steuer. Dies kann die endgültige, vorläufige[1] oder unter dem Vorbehalt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.2 Höhe der abziehbaren Kirchensteuer

Rz. 121 Der Abzug ist nur in der gesetzlich festgelegten Höhe zulässig. Derzeit betragen die Kirchensteuersätze in den einzelnen Bundesländern 8 % bzw. 9 % der ESt, die abweichend von § 2 Abs. 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre (§ 51a Abs. 2 S. 1 EStG). § 35 EStG ist nicht anzuwenden. Rz. 121a A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustrücktrag: Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr

Leitsatz 1. Negative Einkünfte sind, soweit sie nach § 10d Abs. 1 EStG zurückgetragen worden sind, zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr zuzuordnen und bilden demzufolge auch nicht (mehr) die Grundlage für die Ermittlung des Einkommens im Entstehungsjahr. 2. Der negative Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr (§ 2 Abs. 3 EStG) ist nach Durchführung des Verlustrücktra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 4.2 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Sie ist auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag begrenzt, der nach § 34a Abs. 3, 4 EStG wie folg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ausschluss des Verlustausgleichs (Abs. 8)

Rz. 29 Nach § 34a Abs. 8 EStG dürfen negative Einkünfte nicht mit ermäßigt besteuerten Gewinnen i. S. d. § 34a Abs. 1 S. 1 EStG ausgeglichen werden. Sie dürfen insoweit auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Das gilt aber nicht bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte. Hier ist immer ein horizontaler und vertikaler Verlustausgleich durchzuführen (Rz. 2b). Nach § 10d ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag

Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit ihren künftige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 1.3.1 Verlustrücktrag in die Vorjahre

Gem. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG wird der verbleibende Verlust des Steuerpflichtigen automatisch vom Finanzamt vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres abgezogen und zwar vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Dabei gilt bezüglich des Verlustrücktrags ein Höchstbetrag.[1] Soweit ein Ausgleich der negativen Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / Zusammenfassung

Begriff Der Verlustabzug nach § 10d EStG ermöglicht dem Steuerpflichtigen, negative Einkünfte, d. h. Verluste bei der Ermittlung seines steuerpflichtigen Einkommens, abzuziehen. Der Steuerpflichtige kann den nicht ausgeglichenen Verlust aus einem Veranlagungszeitraum im vorangegangenen Veranlagungszeitraum als Verlustrücktrag oder in einem der folgenden Veranlagungszeiträume...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 2 Verlustabzug bei der Körperschaftsteuer

Nach § 8 Abs. 1 KStG gelten die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zur Einkommensermittlung auch für die Körperschaftsteuer, dies gilt auch für § 10d EStG. Danach muss der Verlust einer Körperschaft, z. B. GmbH, auf das Einkommen der 2 vorangegangenen Veranlagungszeiträume zurück getragen werden (falls die Körperschaft nicht auf den Verlustrücktrag verzichtet) und danac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 1.3.3 Bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid ohne Verlustberücksichtigung

Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG nur zulässig, soweit eine Korrektur dieses Steuerbescheids nach den Vorschriften der Abgabenordnung hinsichtlich der bei der Ermittlung des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtberücksichtigung "finaler" Verluste einer italienischen Betriebsstätte

Leitsatz 1. Die qualifizierte Rückfallklausel des Abschn. 16 Buchst. d des Protokolls zum DBA-Italien 1989, nach der die Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person (nur dann) als aus dem anderen Vertragsstaat stammend gelten, wenn sie im anderen Vertragsstaat in Übereinstimmung mit dem Abkommen effektiv besteuert worden sind, ist auch auf negative Einkünfte anz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachversteuerung

Rn. 201 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 2a Abs 3 S 3 EStG aF findet (aufgrund der Änderung durch das JStG 2008 vom 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150 unbefristet) von Amts wegen eine Nachversteuerung zuvor nach den Sätzen 1 und 2 dieser Vorschrift bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogener ausländischer Betriebsstättenverluste statt, soweit sich in einem der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode

Rn. 25 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ausländische Verluste sind nach den DBA-Regeln im Inland steuerfrei und dürfen bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht zum Ausgleich gebracht werden. § 2a Abs 1 und 2 EStG wirken sich bei Verlusten aus Drittstaaten (Nicht-EU-/EWR-Staaten) iRd Progressionsvorbehaltes auf den Steuersatz aus: Rn. 26 Stand: EL 164 –...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 4. Kann ich bei der Jahressteuerfestsetzung eine höhere Steuererstattung beantragen, wenn ich einen höheren als den pauschal ermittelten Verlustrücktrag erwarte?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Anstelle eines - unter II. 3 beschriebenen - pauschal ermittelten Verlustrücktrags in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) kann bei der Jahressteuerfestsetzung ein höherer Betrag als Verlustrücktrag aus 2021 abgezogen werden. In diesem Fall ist der Betrag...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 3. Besteht die Möglichkeit, für aktuelle Verluste aufgrund der Corona-Krise eine Einkommen- oder Körperschaftsteuerminderung im Wege eines vorweggenommenen, pauschal ermittelten Verlustrücktrags zu beantragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wurden Ihre Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2021 bereits auf null Euro herabgesetzt, kann auf Antrag bei der Jahressteuerfestsetzung für 2020 bereits ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag angesetzt werden. Dieser beträgt 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nich...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 1. Wie können durch den "Lockdown" verursachte Wertverluste bei nicht verkaufter Saisonware in der Steuerbilanz berücksichtigt werden?

Aufgrund des "harten Lockdowns" und der damit verbundenen Beschränkungen zum Jahresende 2020 konnte der Umfang der nicht verkauften Saisonware (zum Beispiel Feuerwerk- oder Weihnachtsartikel) steigen. Diese Waren waren in den Bilanzen der Unternehmen als "Wert" im Umlaufvermögen bilanziert. Sollte aufgrund des Verkaufsrückgangs der Wert dieser Ware am Bilanzstichtag dauerhaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Verlustrücktrag

Tz. 509 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Negative Eink, die bei der Ermittlung des GdE nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs 1 S 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio EUR (VZ 2020 bis 2023: 10 Mio EUR; s Tz 506) vom GdE des unmittelbar vorangegangenen VZ abzuziehen (Verlustrücktrag). Ist für den unmittelbar vorangegangenen VZ bereits ein St-Bescheid erlassen worden, so ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung

Tz. 501 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Rechtsentwicklung beim stlichen Verlustabzug.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.1 Allgemeines zur Mindestbesteuerung

Tz. 514 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Wirkungsweise der Mindestbesteuerung zeigt folgendes Beispiel: Beispiel 1:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlustabzug – Problembereiche der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ermittlungsschema nach R 7.1 KStR 2015

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 7 Abs 1 KStG bezeichnet das zvE als BMG der KSt und definiert es in § 7 Abs 2 KStG als das um die Freibeträge gem §§ 24 und 25 KStG verminderte Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG (s § 7 KStG Tz 3ff). Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Fin-Verw gibt in R 7.1 Abs 1 KStR 2015 der Praxis ein Schema der einzelnen Rechenschritte zur Ermittlung der vd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Tz. 520 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 10d Abs 4 S 1 EStG ist der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Das Verlustfeststellungsverfahren wurde 1990 eingeführt, um eine zeitnahe verbindliche Entsch über die Höhe des in zukünftigen VZ abzuziehenden Verlusts herbeizuführen und damit der St-Vereinfachung und dem Rechtsfrieden zu dienen (s G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Verlustverrechnung mit Gewinnen in nachfolgenden Veranlagungszeiträumen (Verlustvortrag)

Tz. 513 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der Neufassung des § 10d Abs 2 S 1 EStG idF des sog Korb II-Gesetzes hat sich für die Unternehmen eine deutliche Verschlechterung hinsichtlich der Nutzbarkeit von stlichen Verlusten ergeben. Danach sind nicht ausgeglichene negative Eink, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2.3 Minderungen nach § 3a Abs 3 S 2 und 3 EStG

Tz. 582 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 3 EStG mindert der nach Berücksichtigung der in § 3a Abs 3 S 1 EStG genannten Korrekturen sich ergebende "geminderte Sanierungsertrag" in der in § 3a Abs 3 S 2 EStG bestimmten Reihenfolge abzb Verluste, negative Eink und Verlustabzüge. Für Organschaftsfälle ist in § 15 S 1 Nr 1a KStG der Katalog der zu mindernden Verluste sowi...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.6 Anlage Verluste – Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 KStG

Der Vordruck enthält die Berechnung zum verbleibenden Verlustvortrag, beginnend mit dem Anfangsbestand des Verlustvortrags, zuzüglich dem Zugang im Jahr 2022 bzw. abzüglich dem Abgang im Jahr 2022 und endet mit dem neuen festzustellenden Verlustvortrag auf das folgende Jahr. Dazu beginnen die Eintragungen in Zeile 11 mit dem Verlustvortrag, entsprechend dem gesonderten Festst...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen I

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf zunächst 5 Mio. EUR und sodann auf aktuell 10 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.2 Corona-Maßnahmen II

In 2022 neu hinzugekommen sind die Änderungen durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2022. Folgende Änderungen sind auch für Körperschaften relevant: Die abgeschaffte Abzinsung von Verbindlichkeiten.[1] Diese Änderung gilt zwar generell erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden. Doch auf Antrag kann auch bereits in früheren Wirtschaftsjahren von ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.3 Ein oder mehrere Besteuerungszeiträume

Rz. 14 Zum zeitlichen Umfang der Außenprüfung bestimmt § 194 Abs. 1 S. 2 AO lediglich, dass die Prüfung einen oder mehrere Besteuerungszeiträume erfassen kann. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Finanzverwaltung den zeitlichen Rahmen der Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Grenze bildet allerdings der Ablauf der Festsetzungsfrist. Es ist unzulässig, einen Zeit...mehr