Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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§ 31 Miete und Pacht / D. Mieterhöhungen und deren Durchsetzung

Rz. 69 Da bei Wohnraummietverhältnissen – anders als bei sonstigen Mietverhältnissen – die Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke der Mieterhöhung gem. § 573 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, bietet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, nach denen der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung auch gegen den Willen des Mieters bei Fortbestand des Mietverhältnisses durc...mehr

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§ 28 Leasing / d) Mietkauf

Rz. 22 Beim Mietkaufvertrag ist nicht die Gebrauchsüberlassung das eigentliche Vertragsziel, sondern der Vertrag ist von vorneherein auf einen späteren Eigentumserwerb gerichtet. Zu diesem Zweck wird dem Mieter das Recht (Option) eingeräumt, durch einseitige Erklärung die Sache unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bis dahin gezahlten Mietraten käuflich zu erwer...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Gem. § 560 BGB ist der Vermieter bei Betriebskostenpauschalen berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Für nach dem 1.9.2001 geschlossene Brutto- oder Teilinklusivmietverträge ist die früher gem. § 4 Abs. 2 und 3 MHRG bestehende Mieterhöhungsmöglichkeit ersatzlos gestrich...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 9. Abwicklung von schwebenden Verträgen

Rz. 152 Die Insolvenzordnung bietet dem Verwalter verschiedene Erleichterungen, sich von bestehenden, noch nicht voll erfüllten Vertragsverhältnissen zu lösen. Bei synallagmatischen Vertragsverhältnissen, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht vollständig erfüllt sind, steht dem Verwalter gem. § 103 InsO ein Wahlrecht zu, ob er den Vertrag erfüllen oder die Erfül...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Einordnung

Rz. 46 Die vertragsrechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen war und ist umstritten.[83] Weit überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich um einen gemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Komponenten handelt, aufgrund dessen der Vermieter (der Softwareanbieter) verpflichtet ist, die Mietsache (die Software) in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug

Rz. 139 Muster 31.33: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug Muster 31.33: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen_____ – Beklagter – wegen: Räumung Streitwert: _____ Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

Rz. 54 Muster 31.7: Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen Muster 31.7: Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen An das Amtsgericht – Mietabteilung – _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ – Beklagter – wegen: Duldung von Modernisierungsmaßnahmen Streitwert: _____ EUR Namens und mit Vollmacht des Klägers erheben wir Klage mit...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 10. Exkurs: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bei Fortsetzung des Gebrauchs § 545 BGB

Rz. 32 Nach § 545 BGB gilt ein Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach seiner Beendigung den Gebrauch der Sache fortsetzt, sofern nicht eine der Mietparteien den entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen dem anderen Teil gegenüber erklärt. § 545 BGB gilt für jede Art der Beendigung des Mietverhältnisses, auch bei außerordent...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Auskunftsanspruch gegen den sonstigen Besitzer

Rz. 28 Da es immer wieder vorkommt, dass Sachen aus dem Nachlass entfernt werden, ohne dass sich damit jemand ein Erbrecht anmaßt, muss auch derjenige, der ohne eine solche Erbrechtsanmaßung Sachen an sich genommen hat, Auskunft erteilen. Nach § 2027 Abs. 2 BGB haftet derjenige, der eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO

Rz. 223 Muster 21.36: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO Muster 21.36: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO Erklärung zu dem Mietverhältnis gem. § 109 Abs. 1 InsO An _____ (Vermieter) In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn _____, wohnhaft _____, Amtsgericht _____, Az. _____ Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschluss vom _____ hat das Amtsg...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _____ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherw...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 9. Kurze Verjährungsfrist

Rz. 31 Zu beachten ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sowie des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen (§ 539 Abs. 2 BGB [69]) von nur sechs Monaten gem. § 548 BGB. Von dieser kurzen Verjährungsfrist wird auch der Bereicherungsanspruch de...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _____, – Vermieterin – und der Firma _____, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, besteh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 78 Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens durch die Benennung von Vergleichswohnungen müssen die Vergleichswohnungen insoweit beschrieben werden, dass dem Mieter eine Identifizierung zur Überprüfung der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens möglich ist. Hierzu genügt die Angabe des Namens des Wohnungsinhabers oder Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis, BGHZ 84...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Mietwagenkosten

Rz. 324 Nimmt der Geschädigte, wenn das beim Unfall beschädigte Fahrzeug nicht mehr zu benutzen ist, ein Mietfahrzeug in Anspruch, so ist der hierfür anfallende Aufwand zu ersetzen.[378] Der "Unfallersatztarif" ist nur insoweit ein "erforderlicher" Aufwand zur Schadenbeseitigung, wenn der gegenüber dem "Normaltarif" höhere Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtferti...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Baukosten

Rz. 58 Die Parteien können eine Bausumme als Beschaffenheitsvereinbarung im Architektenvertrag festlegen. Dies kann in der Gestalt einer Obergrenze geschehen, die eingehalten werden muss.[104] Stattdessen können sie auch einen Kostenrahmen festlegen, der eine Orientierung gibt und im Einzelfall zu bestimmende Toleranzen zulässt.[105] Bei Überschreiten der Obergrenze bzw. der...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ – Bekla...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / V. Muster: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht

Rz. 48 Hinweis: Die Justizministerien der Länder stellen im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die die Antragstellung erleichtern können. Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Fragebogen IN/IK Anlage zum Antrag vom _____ Ges...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 14 Weil es häufig an schriftlichen Vereinbarungen fehlt, ist der stillschweigende Maklervertrag äußerst praxisrelevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Ein konkludenter Maklervertrag kommt zustande,mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Räumungsklage

Rz. 119 Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage der Eheleute Erna und Klaus Meier, _____straße, _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen die Eheleute Klara und Horst Müller, _____straße, _____ – Beklagte – wegen: Räumung Streitwert: __...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / h) Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Besonderheiten in den neuen Bundesländern

Rz. 6 Grds. gilt gem. Art. 232 § 2 EGBGB das Mietrecht des BGB, auch wenn die Mietverträge bereits vor dem 3.10.1990 geschlossen wurden. Für noch abzuwickelnde Ansprüche aus einem Mietverhältnis, das schon vor dem 3.10.1990 entstanden ist, gelten übergangsweise die Vorschriften des Zivilgesetzbuches der früheren DDR weiter. Weitergehende Einschränkungen der Kündigungsrechte d...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 29 Maklerrecht / 2. Vorkenntnis

Rz. 36 Vorkenntnis ist ein häufiger Einwand von Auftraggebern. Der Vorkenntniseinwand kann nur dem Nachweismakler entgegengehalten werden, nicht aber dem Vermittlungsmakler, weil bereits die über den Nachweis hinausgehenden Vermittlungsleistungen die zentrale Maklertätigkeit darstellen.[111] Für Vorkenntnis ist der Auftraggeber beweisbelastet.[112] Der Auftraggeber kann sich ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 80 Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen. Soweit die geforderte Mieterhöhung mit einem Sachverständigengutachten begründet wird, muss dies dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden (vgl. OLG Braunschweig WuM 1982, 272). Entgegen einer vielfach missverstandenen Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 91, 171) ist der Sachverstä...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Checkliste: Abschluss eines Mietvertrages

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: SaaS-Vertrag

Rz. 50 Muster 24.7: SaaS-Vertrag Muster 24.7: SaaS-Vertrag Vertrag über die Bereitstellung von Software zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Anbieter – und _____ (Name, Anschrift) – Kunde – § 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung durch den Kunden. (2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 99 Um dem Kläger, der die Voraussetzung seines Anspruchs urkundlich belegen kann, schnell einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen, geben die §§ 592 ff. ZPO die Möglichkeit, bei Ansprüchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder von Wertpapieren im Urkundenprozess zu klagen. In diesem Verfahren gem. § 595 Abs...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 4. Mietvertrag

Rz. 32 Mit Übernahme der Praxis bzw. Kanzlei ist bei angemieteten Räumen die Genehmigung des Vermieters zum Eintritt des Käufers in den Mietvertrag erforderlich. Ferner ist die Zustimmung zur Entlassung des Praxis- bzw. Kanzleiverkäufers aus dem Mietvertrag notwendig. Empfehlenswert ist es, diese Zustimmungen vor Abschluss des Kaufvertrags einzuholen,[81] sowie für den Fall,...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 82 Nach § 567 BGB tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein. Die Bestellung des Nießbrauchs ist steuerlich keine Gegenleistung des Erwerbers.[163] a) Nießbraucher Rz. 83 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ist das mit dem Vorbehaltsnießbrauch belastete Grundstück vermietet, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Ver...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Inhalt des Nießbrauchsrechts

Rz. 76 Der Nießbraucher hat ein umfassendes Nutzziehungsrecht, d.h. er kann die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verpachten. Der Nießbraucher ist dabei der Vermieter bzw. Verpächter und damit selbst Partei eines etwaigen Miet- oder Pachtvertrags über die Immobilie. Er darf ohne die Zustimmung des Eigentümers das Grundstück jedoch nicht umgestalten oder wesentlich verä...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Bei einer Betriebsaufspaltung wird im Grundfall aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Tätigkeit ausgegliedert und – meist zusammen mit dem Umlaufvermögen – auf eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft übertragen. Das bisherige einheitliche Unternehmen behält lediglich das Anlagevermögen oder Teile davon zurück (Besitzunt...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des Rohertrags

Rz. 245 Ausgangsgröße für den Rohertrag ist grundsätzlich die jährlich vereinbarte Miete ohne Berücksichtigung von Umlagen zur Deckung von Betriebskosten (§ 186 Abs. 1 BewG). Sofern keine Miete vereinbart wurde, d.h. insbesondere bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Grundstücken, wird die übliche Miete angesetzt. Der Ansatz der üblichen Miete kommt...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / IV. Mietvertrag

Rz. 130 § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Halter

Rz. 43 § 7 Abs. 1 StVG richtet die Gefährdungshaftung an den Halter. Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.[113] Rz. 44 Bei der Beurteilung, wem die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug zusteht, kommt es nicht entscheidend auf das Rechtsverhältnis...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr

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§ 21 Verjährung / VIII. Verjährung bei Anspruchskonkurrenz

Rz. 40 Grundsätzlich verjähren Ansprüche jeweils gesondert. Eine Ausnahme hiervon besteht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung im hier interessierenden Kontext etwa mit Blick auf den Schutzzweck der kurzen mietrechtlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten für Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter (oder dessen Fahrer) wegen Veränderungen oder V...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Besitz

Rz. 73 Der Besitz ist zwar in § 854 BGB lediglich als rein tatsächliches Gewaltverhältnis definiert, wird aber nach h.M. wegen seiner Schutzrechte gemäß den §§ 861 ff. BGB jedenfalls in der Form des berechtigten Besitzes als "sonstiges Recht" geschützt.[126] Der Besitzer ist davor geschützt, an der bestimmungsgemäßen Nutzung der Sache durch Dritte gehindert zu werden.[127] Z...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 3. Vertrag zugunsten Dritter und mit Schutzwirkung für Dritte

Rz. 50 Ein Dritter kann wegen der Schädigung seiner eigenen Person Ansprüche gegen den vertraglichen Schädiger haben, obwohl er an dem Vertrag nicht unmittelbar beteiligt ist.[110] Nach der Regelung des § 328 BGB wird der Dritte beim echten Vertrag zugunsten Dritter nicht Vertragsbeteiligter, wohl aber erwirbt er einen Erfüllungsanspruch. Die Beziehungen, die dadurch zwische...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / VI. Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 116 Die Voraussetzungen für die Eingliederung des Schädigers liegen bei den sog. Leiharbeitnehmern grundsätzlich vor (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz [AÜG] bzw. vorübergehende Überlassung eigener Beschäftigter gemäß § 133 Abs. 2 SGB VII). Es handelt sich um Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber (Stammunternehmer) unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags einem anderen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Berufs- und amtsspezifische Verkehrssicherungspflicht; Übernahme einer Aufgabe

Rz. 278 Verkehrssicherungspflichten können sich aus der Übernahme einer Aufgabe oder kraft Berufs ergeben.[621] Nach der Rechtsprechung müssen bestimmte Berufszweige, die zwar keine spezifische Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit haben, für die aber der sorgsame Umgang mit fremden Rechtsgütern charakteristisch ist, auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung zum ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verrichtungsgehilfe

Rz. 686 Maßgeblich für die Qualifikation als Verrichtungsgehilfe sind die faktischen Verhältnisse.[2031] Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem von einen anderen (Geschäftsherr), unter dessen Einfluss er allgemein oder im konkreten Fall handelt und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht, eine Tätigkeit übertragen worden ist; der Verrichtungsgehilfe muss den Weisungen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Beweisvereitelung

Rz. 201 Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.[420] Der Rechtsprechung zur Beweisvereitelung liegt der Rechtsgedanke zugrunde, der etwa in den §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444 ZPO seinen Ausdruck gefunden hat. Im Arzthaftungsrecht hat dieser Gedanke zu einer eigenständig formulier...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Notstand

Rz. 117 Nach § 228 BGB handelt nicht widerrechtlich, wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht, wobei der Handelnde allerdings zum Schadensersatz verpflic...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftpflichtiger

Rz. 68 Für Schäden nach § 89 Abs. 1 WHG (Verhaltenshaftung) haftet der Handelnde, das heißt derjenige, der auf ein Gewässer durch Einleitung oder Einbringung von Stoffen oder in sonstiger Weise nachteilig eingewirkt hat, oder der Unterlassende, der eine nach den Umständen des Einzelfalles zur Abwehr eines Schadens durch Einleiten oder Einbringen von Stoffen mögliche und gebo...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Einleitung

Rz. 131 Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004[258] hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung zum Problem der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem "Unfall...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Struktur und Voraussetzungen der Haftung nach § 836 BGB

Rz. 810 § 836 BGB ergänzt die Haftung für Verkehrspflichtverletzungen, die sich allgemein auf § 823 Abs. 1 BGB stützt. Er ist keine eigenständige Rechtsgrundlage, sondern setzt eine schuldhafte Verkehrspflichtverletzung voraus und kehrt für die dort genannten Sonderfälle lediglich die Beweislast um.[2452] Für Personen- und Sachschäden, die offensichtlich von Bauwerken ausgeg...mehr