Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 81 Die Streitigkeit, ob Prüfung und Ausspruch der Kündigung und das sich anschließendes Räumungsverfahren eine Angelegenheit sind und wie sich der Streitwert hier bemisst, hat der BGH endgültig entschieden.[84] Beide Vorgänge sind auf das gleiche Ziel, nämlich die Räumung der Mietfläche gerichtet und bilden daher eine wirtschaftliche Einheit. Die Berechnung des Gegenstan...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XI. Besitzstörung/Besitzentziehung

Rz. 57 Die Wiedereinräumung des im Wege verbotener Eigenmacht entzogenen Besitzes nach §§ 858, 861 BGB richtet sich regelmäßig nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO [54] nach dem Wert der Sache. Bewegt sich der Rechtsschutzantrag allerdings im Mietrecht, so ist der Rechtsgedanke des § 41 Abs. 1 GKG ergänzend heranzuziehen. Der Streitwert bei einer Besitzstörung kann d...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LII. Zwangsvollstreckung

Rz. 150 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Verbindung von Verfahren

Rz. 31 Werden ähnliche Streitgegenstände in unterschiedlichen Klagen geltend gemacht, entstehen zunächst für jedes dieser Verfahren eigene Gebühren. Daran ändert sich wegen § 15 Abs. 4 RVG auch nichts, wenn die einzelnen Verfahren später zu einem Verfahren verbunden werden. Der Rechtsanwalt erhält in diesen Fällen vielmehr ein Wahlrecht, ob er die bereits vor der Zusammenleg...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Addition von Streitwerten

Rz. 25 Innerhalb einer einheitlichen Angelegenheit sind nach § 22 Abs. 1 RVG sowie über § 23 RVG, § 39 Abs. 1 GKG, § 35 Abs. 1 GNotKG die Streitwerte zu addieren. Liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, fällt für jede Angelegenheit eine eigene Gebühr an. Daraus folgt zunächst, dass sich die Addition verbietet, wenn zwei unterschiedliche Angelegenheiten vorliegen. Neben d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 10 Selbstverständlich wirkt sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit auf die Einordnung der Tätigkeit innerhalb des Gebührenrahmens aus. Um die 1,3 Regelgebühr der Geschäftsgebühr überschreiten zu können, muss der übliche Umfang eines anwaltlichen Mandates überschritten worden sein. Besonders die zeitliche Komponente ist hier ausschlaggebend. Dabei zählen sämtliche Zeit...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Bei Vergleich und Zahlungsvereinbarung, § 31b RVG

Rz. 31 Bei Abschluss eines Vergleiches bestimmt sich der Gegenstandswert nur mittelbar nach dem Inhalt des Vergleiches. Zum Gegenstandswert gehört hier der Gegenstand aller geltend gemachten oder miterledigten Ansprüche. Beispiel: Rechtsanwalt C. Lever macht für den Vermieter Rückstände aus Mietforderungen in Höhe von 100,00 EUR monatlich für 2 Jahre geltend. Der Mieter wende...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 7. Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG

Rz. 60 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes unterliegt regelmäßig der Umsatzsteuer. Folglich sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auch einschließlich der Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen. Lediglich bei nur geringfügigen Umsätzen eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG entfällt die Berechnung. Bei Mandaten mit Auslandsbezug ist die Umsatzsteuerpflichtigkeit genau zu p...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Abrechnung

Rz. 93 Bei der Abrechnung ist stets zu beachten, dass zwischen Rechtsanwalt, Mandant und Rechtsschutzversicherer ein Dreiecksverhältnis besteht, in dem der Rechtsanwalt zum Versicherer in keiner vertraglichen Beziehung steht. Auftraggeber ist und bleibt der Mandant. Fordert er die angefallenen Kosten beim Versicherer ein, übernimmt er die Pflichten und Rechte für seinen Mand...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Geltendmachung des geminderten Betrages für die Vergangenheit

Rz. 91 Wird um ausstehende Mietzahlungen oder die Rückzahlung überzahlter Mieten gestritten, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem bezifferten Betrag dieser ausstehenden Zahlungen. Dies gilt sowohl für die Rückzahlung der aufgrund der Minderung überzahlten Miete, als auch für die Klage des Vermieters auf Zahlung der vom Mieter einbehaltenen Minderungsbeträge.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Beseitigung Mängel

Rz. 93 Ist die Klage eines Mieters auf die Beseitigung eines Mietmangels gerichtet, so findet über § 23 Abs. 1 RVG der § 41 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 Alt. 2 GKG für Wohnraum Anwendung. Hier ist der Jahresbetrag der möglichen Mietminderung ausschlaggebend.[92] Die Rechtsmittelbeschwer hingegen richtet sich nach §§ 3, 9 ZPO. Die Obergrenze wird hier durch den 3,5-fachen Jahresminderun...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Duldung der Modernisierung

Rz. 98 Die Duldung der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG der Betrag der möglichen Mieterhöhung für den Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenzt auf den Jahresbetrag angesetzt.[106] Die Arbeiten zur Instandhaltung können auch durchgeführt werden, um mangelbedingte Mietminderungen zu vermeiden. Zum Streitwert errechn...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XIX. Firmenschilder

Rz. 69 Streitigkeiten über die Berechtigung zur Anbringung von Firmenschildern oder über deren Entfernung sind nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kommt es entscheidend auf die Zielrichtung des Antragstellers an. Bei der Geltendmachung des Anspruches auf Entfernung der Schilder ist auf das Beseitigungsinteresse des Vermieters aufgrund optischer ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 14 Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber umfasst die tatsächlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des Falles auf den Auftraggeber. Der Verlust der Wohnung, die Gefährdung der beruflichen Existenz,[21] des Ansehens oder auch die Klärung entscheidender Rechtsfragen für gleichgelagerte zukünftige Fälle[22] können zu einer e...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Eine Angelegenheit

Rz. 68 Eine Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrages innerhalb desselben Rahmens tätig wurde und zwischen den einzelnen Handlungen oder Streitgegenständen ein innerer Zusammenhang besteht.[80] § 22 RVG sieht innerhalb dieser Angelegenheit vor, dass bei der Geltendmachung mehrere Ansprüche der Wert der Ansprüche addiert wird und sic...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Erledigung vor Einreichung des Schriftsatzes, Nr. 3101, 3202, 3207 VV RVG

Rz. 130 Die Verfahrensgebühr reduziert sich nach Nr. 3101 VV RVG auf nur noch 0,8 Gebühren bei Berufung oder Revision nach Nr. 3201, 3207 VV RVG auf 1,1 Gebühren, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Rechtsanwaltmehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / III. Bedeutung für die Praxis

Abzustellen ist auf den Auffangwert Geltend gemacht wird ein Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung. Mangels einer besonderen Wertvorschrift ist auf den Auffangwert des § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen. Dabei dürfte – ebenso wie bei einem Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung (§ 36 FamGKG) – auf den Wert des zugrunde liegenden Geschäfts abzustellen se...mehr

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ZErb 05/2021, Festsetzung d... / 1 Tatbestand

I. Mit Beschluss des Nachlassgerichts vom 27.6.2018 wurde der Beteiligte zu 2 auf Antrag des Vermieters des Erblassers zum Nachlasspfleger bestellt, nachdem der Erblasser nach langer Liegezeit fortgeschritten verwest von der Kriminalpolizei in seiner Wohnung gefunden wurde und Angehörige nicht hatten ermittelt werden können. Der Beteiligte zu 2 berichtete am 12.2.2019 zur Erbe...mehr

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ZErb 05/2021, Neues beim Abzug von Nachlassverbindlichkeiten im’ErbStG

Im Fokus des Interesses der Gestaltungsberatung stehen im ErbStG oft die wiederholt geänderten Vorschriften der Befreiungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a ff. ErbStG) oder auch die Erwerbstatbestände. Eher "unspannend" auf den ersten Blick erscheint der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG. Allerdings bestimmt sich die Steuerbelastung letztendlich über di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Seit dem VZ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abnahme von Corona-Schnelltests (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Kommentar Wichtig Die Aussagen zu den Corona-Schnelltest sind von der Finanzverwaltung nur in den "FAQ-Corona (Steuern)"[1] im Internet veröffentlicht (Rz. 20). Sie haben damit eine noch geringere Bindungswirkung als BMF-Schreiben. Die Abnahme von Corona-Tests durch Ärzte oder durch Angehörige ähnlicher Heilberufe ist nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 2 Abkürzung des ­Vertragswegs

In den Fällen des abgekürzten Vertragswegs schließt ein im Verhältnis zum Steuerpflichtigen Dritter, beispielsweise der Ehegatte oder ein Angehöriger oder auch ein Freund/eine Bekannte einen eigenen Vertrag ab und erfüllt die Zahlungsverpflichtung. Die Leistung, die z. B. der Handwerker dem Dritten schuldet, kommt aber dem Steuerpflichtigen selbst zu Gute. Im Rahmen dieser F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.1 Erstausstattung für die Wohnung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Im Rahmen von Abs. 1 Nr. 1 besteht ein Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/1514 S. 60 zu § 32) nennt als Beispielsfälle die Ausstattung nach einem Wohnungsbrand oder die Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haft. Andere Fälle der Begründung eines Hausstandes wie z. B. nach Wohnungslosig...mehr

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FoVo 04/2021, Berliner Räum... / II. Die Lösung

Was bedeutet Berliner Räumung? Ist das Mietverhältnis gekündigt, muss der Vermieter – insbesondere bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges – seinen Räumungsanspruch schnell rechtshängig machen und titulieren. Ist der Räumungsanspruch sodann tituliert, bietet die sogenannte Berliner Räumung dem Gläubiger ein komfortables Vorgehen in der Zwangsvollstreckung. Diese zunächst nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.4 Privilegien zur Aufrechterhaltung des Leistungsaustausches in der aktuellen COVID-19-Krise (Abs. 1 Nr. 4)

Rn 52 Das COVInsAG enthält in § 2 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 auch eine Vorschrift, die der Motivation der Geschäftspartner zur Fortsetzung des Leistungsaustausches in der COVID-19-Krise dient. Nach der Gesetzesbegründung hat dieses Privileg vor allem die Vertragspartner von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Vermieter, Leasinggeber), aber auch Lieferanten im Blick.[70] Das Risiko, vor ...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.5.2 Schriftformerfordernis gemäß § 550 BGB

Laufzeit länger als ein Jahr Soll aber ein Gewerberaummietvertrag mit längerer Laufzeit als einem Jahr abgeschlossen werden, ist das Schriftformerfordernis des § 550 BGB zu beachten. Diese Vorschrift findet sowohl für Wohnraum- als auch für Gewerberaummietverträge Anwendung.[1] § 550 BGB will in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Geset...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.11.4 Einbauten und Veränderungen des Mieters

Einzelheiten über Einrichtungen und Veränderungen an der Mietsache durch den Mieter sollten im Vertrag konkret festgelegt werden, d. h. insbesondere die Notwendigkeit der vorherigen Zustimmung des Vermieters im Fall von geplanten Veränderungen.[1] Empfehlung Ggf. sollte im Vertrag vorgesehen werden, dass der Vermieter berechtigt ist, z. B. vom Mieter vorgenommene Einbauten zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele einer auflösend bedingten Last

Rz. 13 1. Soweit sich die höchstrichterliche Rechtsprechung mit auflösend bedingten Lasten im Betriebsvermögen befasst hat, ist diese durch § 98a Satz 2 BewG i.d.F. des StÄndG 1992 ab 1.1.1993 überholt, vgl. Vor §§ 4–8 BewG Rz. 28, § 6 BewG Rz. 21 und § 4 BewG Rz. 9. Jedoch sind die dort für die Abgrenzung zwischen aufschiebend und auflösend bedingter Last entwickelten Grund...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.9.5 Mietänderungen

Das BGB sieht vor, dass die Parteien während des Wohnraummietverhältnisses eine Erhöhung der Miete vereinbaren[1] und künftige Mietänderungen als Staffelmiete gem. § 557a BGB oder als Indexmiete gem. § 557b BGB vereinbaren können.[2] Außerdem kann der Vermieter von Wohnraum Mieterhöhungen nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete,...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.13.2 Außerordentliche Kündigung

Bei befristeten Gewerberaummietverträgen ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich.[1] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen Tatsachen vorliegen, die dazu führen, dass dem anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. G...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.11.5 Kaution

Die Vorschrift des § 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) gilt nur für Verträge über Wohnraum. Im Gegensatz dazu – u. a. im Hinblick auf die darin maximal vorgesehene Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten – können im Bereich der Gewerberaumvermietung auch höhere Beträge und andere Bedingungen vertraglich vereinbart werden. So ist es n...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.11.1 Übernahme von Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung

Das Gewerberaummietrecht lässt im Vergleich zum Wohnraummietrecht eine weitergehende Übertragung von Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung (Erhaltungsmaßnahmen gem. § 555a BGB) auf den Mieter zu. Dafür bestehen folgende Grundmodelle: Der Mieter hat – in bestimmtem Umfang – die Instandhaltung und Instandsetzung selbst zu übernehmen ("Vornahmeklauseln"). Der Mieter hat – ...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.13.3 Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB sieht aufgrund der COVID-19-Pandemie auch für Gewerberaummietverträge eine Beschränkung der Kündigung vor. Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht geleistet hat, sofern die Nichtleistung auf den ...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.2 Abgrenzung zum Wohnraummietvertrag

Vertragszweck Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Wohnraumvermietung oder eine Gewerberaumvermietung vorliegt, ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern der vertraglich vereinbarte Zweck.[1] Empfehlung Eine konkrete Regelung des vereinbarten Nutzungszwecks im Mietvertrag ist zur Vermeidung von späteren Unklarheiten unbedingt zu empfehlen. "Die Vermietung erfolgt zum Zweck...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.9.4 Fälligkeit der Miete und der Zahlungsmodalitäten

Für den Wohnraum schreibt das BGB vor, dass die Miete im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag (i. d. R. des Monats) zu zahlen ist.[1] Diese Regelung findet für Gewerberaummietverhältnisse keine entsprechende Anwendung nach § 578 Abs. 2 BGB.[2] Eine vertragliche Übernahme in Gewerberaummietverträge ist jedoch üblich und i. d. R. auch zu empfehlen. Im Rahmen der Zahlungsmodali...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2] Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Ein...mehr

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Steuerfreie Wohnraumvermietung: Lieferung des (selbsterzeugten) Stroms vom Vermieter an den Mieter umsatzsteuerpflichtig?

Leitsatz Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen. Sachverhalt Der Kläger hatte ein Mehrfamilienhaus und ein Doppelhaus...mehr

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Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks

Leitsatz Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet. Normenkette § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1, § 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Sat...mehr

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Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Fremdvergleich Schließen fremde Dritte einen Mietvertrag, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass Leistung und Gegenleistung aufgrund der Interessengegensätze gegeneinander abgewogen sind. Dies kann bei nahen Angehörigen nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen müssen daher einem Fremdvergleich standhalten. Dazu ist erforderlich,...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 2 Wer wird als Angehöriger angesehen

Zunächst muss aufgeklärt werden, wer alles zu den Angehörigen eines Vermieters gehört. Natürlich gehören alle natürlichen Personen dazu, mit denen der Vermieter in einem Verwandtschaftsverhältnis steht. Dies sind: Ehegatte, Kinder und Enkelkinder, Eltern. Gesellschaften als Mieter Aber auch eine Kapital- oder Personengesellschaft des Vermieters kann als "nahe Angehörige" angesehe...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 4 Rechtslage ab 2021

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 sind 2 Grenzen maßgeblich. Ohne Probleme bleibt es, wenn die vereinbarte Miete für die zu Wohnzwecken genutzte Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. In diesem Fall können die gesamten Werbungskosten für die Wohnung ungekürzt geltend gemacht werden. Weniger als 50 % Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 50 % der ortsüb...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 1.3 Sinn und Zweck der Änderung

Keine Mieterhöhungen Durch die Herabsetzung der 66 %-Grenze auf 50 % möchte die Bundesregierung den vielerorts steigenden Mieten entgegenwirken. Die Bundesregierung erhofft sich, dass Vermieter diesen Steuervorteil nutzen und auf zulässige Mieterhöhungen verzichten. Ob es wirklich so kommt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 1 Verbilligte Vermietung – ein Steuersparmodell?

Steuersparmodelle für Otto-Normalverbraucher sind äußerst selten geworden. Eines der letzten ist die verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken gem. § 21 Abs. 2 EStG. Die verbilligte Vermietung ist vom Gesetzgeber nicht als Steuersparmodell gedacht, sie wird jedoch gerade innerhalb der Familie als willkommene Möglichkeit zum Steuersparen genutzt. Zwar ist eine verbilligte Vermietu...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 7 Änderung bestehender Mietverhältnisse

Kappungsgrenze gilt nicht In den Fällen, in denen die erzielte Miete unter der 50-%-Grenze liegt, sollte die Miete unverzüglich angepasst werden. Nach § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht werden. Das könnte bei einer sehr billigen Wohnung dazu führen, dass die Miete nicht so erhöht werden darf, dass die 50 %-Grenze...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 1 Vorbemerkungen

Kritische Finanzbeamte Die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen an Angehörige ist noch eine der wenigen Möglichkeiten für Haus- und Wohnungseigentümer, auf legale Weise Steuern zu sparen. Grundsätzlich ist es steuerrechtlich nicht verboten, mit Angehörigen ein Mietvertrag abzuschließen, der steuerrechtlich für den Vermieter steuergünstig ist. Das Finanzamt prüft bei solchen...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.3 Mietverhältnis trotz Unterhaltszahlungen

Frühere Rechtsprechung Mietverhältnisse zwischen Eltern und ihren unterhaltsberechtigten unverheirateten Kindern über eine den Eltern gehörende Wohnung wurden nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wegen Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO) steuerrechtlich nicht anerkannt, wenn die Kinder die Miete – ganz oder teilweise – aus dem gewähr...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.6 Mietverhältnis trotz Nießbrauch bzw. Wohnrecht

Sicherungsnießbrauch Die gleichzeitige oder auch nachträgliche Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrags steht der steuerlichen Anerkennung des Mietverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das dingliche Nutzungsrecht lediglich zur Sicherung des Mietverhältnisses vereinbart und nicht tatsächlich durchgeführt wird.[1] Mietvertrag nach Grundstücksübertragung...mehr