Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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Werbungskosten Vermietung u... / 3 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwand und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht. Ein dahingehender Zusammenhang besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 2.1 Nachträglich entstandene Werbungskosten

Aufwendungen, die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.[1] Mit Beendigung der Einkunftserzielungsabsicht endet auch der für den Werbungskostenabzug notwendige wirtschaftliche Zusammenhang. Aufwendungen für die im Rahmen der Veräußerung...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.1 Begriff und Abzugsberechtigung

1.1.1 Begriff Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.2 Vorweggenommene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststel...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 2.1.2 Vorübergehende Einstellung der Vermietungstätigkeit

Der Werbungskostenabzug endet grundsätzlich nur bei endgültiger Aufgabe der Vermietungstätigkeit, z. B. infolge der Veräußerung oder Umnutzung des Grundstücks. Wird die Einkunftserzielung dagegen nur vorübergehend eingestellt, z. B. bei einer nur vorübergehend leer stehenden Wohnung und beabsichtigter Weitervermietung, beeinträchtigt dies den Werbungskostenabzug nicht. Eine ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.1.1 Begriff

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 2.1.1 Schuldzinsen zur Finanzierung von fremdfinanzierten Anschaffungskosten einer Immobilie nach deren Veräußerung

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht get...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 4 Veräußerungskosten

Der für den Werbungskostenabzug erforderliche Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen mit der Vermietungstätigkeit ist nicht (mehr) gegeben, soweit die Aufwendungen (z. B. Notar- und Gerichtskosten) allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind.[1] Denn der Verkauf eines solchen zum Privatvermögen gehörenden Objekts stellt – abgese...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.1.2 Abzugsberechtigung

Da die Einkommensteuer an die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen anknüpft, kann grundsätzlich nur derjenige Werbungskosten abziehen, der die Aufwendungen selbst wirtschaftlich getragen hat. Bezahlen Eheleute Aufwendungen für eine Immobilie, die einem von ihnen gehört, "aus einem Topf", z. B. aus einem zulasten beider Eheleute aufgenommenen gesamtschuldneris...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1 Werbungskosten

1.1 Begriff und Abzugsberechtigung 1.1.1 Begriff Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.3 Einkunftserzielungsabsicht

1.3.1 Verbilligte Überlassung einer Wohnung Eine verbilligte Überlassung einer Wohnung gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Eine Totalüberschussprognose braucht in diesem Fall nicht mehr erstellt zu werden. Beträgt das Mietentgelt weniger als 66 % der ortüblichen Miete, so waren bis einschließlich des Veranlagungszeitraum...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.3 Vermietung einer Ferienwohnung

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften. Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltene Ferienwohnungen, wenn das ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 6 Werbungskosten bei Miteigentum

Bei Miteigentümern muss geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermietet und somit den objektiven Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich verwirklicht haben oder ob lediglich einer der Miteigentümer dies getan hat. Maßgeblich ist, wer durch den Mietvertrag berechtigt und verpflichtet wird.[1] Die Feststellung, wer un...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 2.2 Nachträglich bezahlte Werbungskosten

Unproblematisch ist der Werbungskostenabzug von Aufwendungen, die noch während der Vermietungstätigkeit entstanden sind, aber erst nach Beendigung der Einkunftserzielung bezahlt werden. Da der wirtschaftliche Zusammenhang in diesen Fällen unstreitig vorliegt, können die Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden.mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 2 Nachträgliche Werbungskosten

Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und di...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.2 Nicht auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit

Hat sich der Steuerpflichtige nur für eine vorübergehende Vermietung entschieden, bildet dies ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechendes Beweisanzeichen, wenn voraussichtlich Werbungskostenüberschüsse erzielt werden. Allein der Abschluss eines Mietvertrags auf eine bestimmte Zeit rechtfertigt noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.1 Verbilligte Überlassung einer Wohnung

Eine verbilligte Überlassung einer Wohnung gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Eine Totalüberschussprognose braucht in diesem Fall nicht mehr erstellt zu werden. Beträgt das Mietentgelt weniger als 66 % der ortüblichen Miete, so waren bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2020 die Werbungskosten nur anteilig, d. ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 5 Kürzung der Werbungskosten

Beträgt die vereinbarte und tatsächlich gezahlte Warmmiete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, wird von Gesetzes wegen eine Vollentgeltlichkeit unterstellt. Die Werbungskosten für diese Wohnung sind dann in voller Höhe abzugsfähig. Beträgt das Mietentgelt zwischen 50 % und weniger als 66 %, ist die Einkunftserzielungsabsicht zu überprüfen (sog. Totalüberschussprognose); ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.4 Leer stehende Immobilie

Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.[1] Aufwendungen für eine Immobilie nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietun...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.2 Einnahmen nach § 21 EStG

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 EStG gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 5 Miteigentum/Mietpool

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist.[1] Miteigentümer i. S. v. §§ 1008ff., 741 ff. BGB oder Mit...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 7 Einkunftsermittlung

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden von der Summe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten abgezogen. Wurde durch den Überhang von Werbungskosten über die Einnahmen ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann dieser grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden, wenn auf Dauer geseh...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG führt, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungs...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.3 Werbungskostenabzug

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Aufwendungen verlieren auch dann nicht den Charakter als Werbungskosten, wenn vor­übergehend keine Einnahmen erzielt werden. Der Vermieter kann Werbungskosten hinsichtlich eines vermieteten Gebäudes oder einer vermiet...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 2 Nebenkosten und Umlagen

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstands gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Umlagen, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betrie...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1 Allgemeines

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder ein Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung ein positives Ergebnis zu erzielen.[1] Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darübe...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.2 Begriff

Was zu den Anschaffungskosten einer Immobilie gehört, bestimmt sich für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ermangelung einer abweichenden Definition im EStG nach § 255 HGB.[1] Anschaffungskosten eines Gebäudes sind danach die Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gebäude ...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.1 Bedeutung

Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut sind Werbungskosten, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden.[1] Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind ...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.1 Entschädigungsleistungen

Wird die vertraglich vereinbarte Miete nicht fristgerecht geleistet, führt dies beim Vermieter zunächst zu einem Mietausfall. Steuerrechtlich werden aber nur tatsächlich zugeflossene Einnahmen erfasst. Hierzu gehören auch Leistungen aus einer Mietausfallversicherung. Sie führen als Ersatz für entgangene oder entgehende Mieteinnahmen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtun...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 3 Einkunftserzielung

Das Gebäude und die selbstständigen Gebäudeteile können nur dann steuerlich abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften dienen. Sie dürfen also nicht jahrelang leer stehen.[1] Aufwendungen für eine Immobilie nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung sind als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung im Z...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / Zusammenfassung

Überblick Die steuerrechtlich relevante Anschaffung bzw. Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter im Privatvermögen wirkt sich nur durch die auf die Jahre der ­Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter verteilten Anschaffungs-/Herstellungskosten im Rahmen der AfA als ­Werbungskosten aus. Dabei gelten die tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 5 Abschreibungsbeginn und -ende

Die AfA beginnt grundsätzlich mit der Anschaffung [1] oder im Herstellungsfall mit der Fertigstellung des Gebäudes.[2] Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme der AfA bereits gezahlt hat. Anschaffungskosten trägt auch, wer den Kaufpreis noch nicht beglichen hat, sondern ganz oder teilweise schuldet....mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 1 Abschreibungsberechtigung

Grundsätzlich ist derjenige befugt, AfA nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat oder dem sie zumindest steuerlich zuzurechnen sind.[1] Das wird regelmäßig der bürgerlich-rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer sein....mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

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Vorsteuerberichtigung, Anla... / 10 Vorsteuerkorrektur bei Grundstücken und Gebäuden

Wer ein Gebäude vermietet, kann umsatzsteuerlicher Unternehmer sein, auch wenn er nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Bei Grundstücken und Gebäuden beträgt der Berichtigungszeitraum 10 Jahre. Da Grundstücke nur dann umsatzsteuerpflichtig vermietet werden können, wenn der Mieter ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ist, entscheidet bereits die Aus...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.7 Anschaffungspreisminderungen

Nach § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Anschaffungspreisminderungen von den Anschaffungskosten abzusetzen. Obschon das Gesetz in diesem Begriff den Wortteil "Preis" statt "Kosten" verwendet, gilt die Vorschrift nicht nur für Kaufpreisnachlässe, sondern ganz allgemein für Ermäßigungen der Anschaffungskosten und damit für Rückflüsse von im Zusammenhang mit dem Erwerb geleisteten Au...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.2 Zuflusszeitpunkt

Der Zufluss von Mieteinnahmen beim Vermieter erfordert die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die Forderung aus einem Mietvertragsverhältnis führt daher erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. So sind auch Nachzahlungen aus u. U. mehrjährigen Mietrückständen erst im Jahr der Zahlung zugeflossen. Eine Ausnahme gi...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 2.1 Einnahmen

Einnahmen aus der Umlegung von Kosten auf die Mieter sind im Kalenderjahr des Zuflusses zu erfassen.[1] Dies gilt sowohl für vereinbarte Abschlagszahlungen als auch für eventuelle Endabrechnungsbeträge. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen sind ggf. unabhängig vom tatsächlichen Zuflusszeitpunkt im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu erfassen.[2] Der (unentgeltliche) Ver...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 11 Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Eine AfA ist nicht zu gewähren, wenn der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht wird. Auf den Zeitpunkt der Rückzahlung der Aufwendungen, die als Anschaffungskosten geltend gemacht worden sind, kommt es nicht an.[1] Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags hat das Bayerische Landesamt für Steuern[2] im Hi...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 4 Ermittlung des Totalüberschusses (Überschussprognose)

Bei der Ermittlung des Totalüberschusses ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren[1]: Für die Überschussprognose ist nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes, sondern auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger abzustellen. Der Prognosezeitraum umfasst – wenn nicht von einer zeitlich befris...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Beispielsfälle zur Abgrenzung von Nebenleistungen

Rz. 63 Beförderungsleistungen können eine eigenständige Leistung darstellen, aber auch – typischerweise im Rahmen des Versandhandels – unselbstständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung sein. Darüber hinaus sind die folgenden Einzelfälle zu beachten: Bei der Bergung von Kies aus dem Meer ist die Beförderung des an Bord genommenen Materials in jedem Fall Nebenleistung zur B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.5 Anschaffungsnebenkosten

Zu den Anschaffungskosten zählen auch alle Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb sowie der Versetzung des erworbenen Gebäudes in einen funktionsbereiten Zustand angefallen sind, soweit sie dem Gebäude direkt zugeordnet werden können, ohne Rücksicht darauf, ob der Aufwand tatsächlich zu einer Wertverbesserung des Gebäudes geführt hat.[1] Zu den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.7 Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Zivilrechtlich entfaltet die Aufhebung des Kaufvertrags Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags. Steuerlich gilt jedoch der Grundsatz, dass zivilrechtlich zurückwirkende Vereinbarungen bzw. Gerichtsentscheidungen keine steuerliche Rückwirkung entfalten können. Falls im gleichen Veranlagungszeitraum ein Kaufvertrag abgeschlossen und dann wieder rückgäng...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / Zusammenfassung

Überblick Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, verteilt über einen bestimmten Zeitraum, im Rahmen der AfA als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung diene...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1 Veräußerungs(Aufgabe-)gewinn, Veräußerungs(Aufgabe-)verlust

Rz. 715 Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen de...mehr