Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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Kostenverteilungsänderung (... / 8.7 Exkurs: Änderung der Verteilung von Einnahmen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Einnahmen insbesondere aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum erzielen. Für die Verteilung von "Früchten des gemeinschaftlichen Eigentums", zu denen Mieteinnahmen zählen, sieht § 16 Abs. 1 WEG eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen vor. Dies korrespondiert mit der gesetzlichen Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG, wonach die ...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 5.1 Grundstücke, die nicht Wohnzwecken dienen

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Bei Miet- und Pachtverträgen von Nicht-Wohngrundstücken kann durch Option auf die Umsatzsteuerfreiheit der Vermietung verzichtet werden, wenn der Mieter/Pächter das Grundstück nicht zur Erzielung von den Vorsteuerabzug ausschließenden Umsätzen[2] verwendet.[3] Der Verzicht auf die Steuerbe...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 4.2 Einnahmen der Gemeinschaft

Neben den im Wirtschaftsplan festgesetzten Beiträgen, die von den Wohnungseigentümern in die Rücklage zu zahlen sind, können auch sonstige Einnahmen der Gemeinschaft der Erhaltungsrücklage zugeführt werden. Zunächst einmal unterliegt die Frage, ob Zinsen des Rücklagenkontos in der Rücklage verbleiben sollen oder unter den Wohnungseigentümern als Einnahme ausgeschüttet werden...mehr

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Die feste Niederlassung im ... / cc) "Titanium"

In diesem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen hielt der EuGH die Kombination aus einer vermieteten Immobilie und einer fremden Dritten als Hausverwalter, die keine "Entscheidungsgewalt über die Begründung und Auflösung von Mietverhältnissen sowie über deren wirtschaftliche und rechtliche Konditionen, über die Durchführung von Investitionen und Reparaturmaßnahmen sowi...mehr

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Die feste Niederlassung im ... / 5. Zusammenfassende Betrachtung zum Niederlassungsbegriff

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die den Letztverbrauch besteuern soll.[50] Für Unternehmen ("Steuerpflichtige" in der MwStSystRL) soll sie hingegen neutral sein.[51] Grundsätzlich sollte die Besteuerung systematisch am Verbrauchsort stattfinden. Entsprechende Regelungen finden sich dementsprechend an zahlreichen Stellen der MwStSystRL. So werden grenzü...mehr

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Reisekosten, Hotelübernacht... / 4.1 Hotelrechnung: Ausweis der unterschiedlichen Steuersätze

Die kurzfristige Vermietung von Wohn-, Schlafräumen und von Campingplätzen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 % . Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Leistungen, die unmittelbar der Vermietung dienen. Die Vermietung muss kurzfristig sein. Das ist der Fall, wenn die Vermietung weniger als 6 Monate beträgt.[1] Es kommt nicht darauf an, ob ein Zimmer oder eine Wohnung...mehr

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Reisekosten, Hotelübernacht... / 6.2 Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungsleistungen und andere Leistungen

Die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für die eigentlichen Beherbergungsleistungen einschließlich der üblichen Nebenleistungen. Alle nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen unterliegen dem 19 %igen Regelsteuersatz. Auswirkungen der Senkung des Mehrwertsteuer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Als ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses über Wohnraum ist es insbesondere anzusehen, dass der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 Abs. 2 Nr. 3). Der Begriff der wirtschaftl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Rz. 4 Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums haben. Dem Anspruch auf Untervermietungserlaubnis steht nicht entgegen, dass er das zur Untervermietung berechtigende Interesse selbst herbeigeführt hat (AG Mitte, Urteil v. 25.8.2021, 7 C 44/20, GE 2021, 1436). Als berechtigt ist jedes, auch höchstpersönliche Interesse des ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Anspruchsinhaber

Rz. 31 Der Anspruch auf Eigenbedarf kann ausschließlich vom Vermieter der Wohnung geltend gemacht werden. Wer Vermieter ist, ergibt sich in der Regel aus dem Mietvertrag. Hat der Grundstückseigentümer den Mietvertrag nicht selbst abgeschlossen, sondern ein Verwalter im eigenen Namen, ist nur der letztere Vermieter (vgl. dazu auch KG, Urteil v. 3.6.1993, 8 U 4132/92, GE 1993, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Ausschlussgründe

Rz. 84 Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 HS 3 bleibt die Möglichkeit, durch anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, außer Betracht. Ausgenommen ist auch die beabsichtigte oder nach Überlassung an den Mieter vorgenommene Umwandlung in Wohnungseigentum (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 3). Damit soll verhindert werden, dass die Kündigungsbeschränkungen in § 577a Abs. 1...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.1.1 Fehlende Identität

An dieser Voraussetzung fehlt es in folgenden Fällen: Wenn die Wohnung durch eine Privatperson vermietet und die Modernisierung von einer juristischen Person durchgeführt wird, deren Mitgesellschafter der Vermieter ist. Für den umgekehrten Fall (Vermietung durch juristische Person, Modernisierung durch einen Gesellschafter) gilt dasselbe. Für die Ein-Mann-GmbH s. Abschn. 2.1....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6 Vorhersehbarer Eigenbedarf

Rz. 43 Vermietet ein Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit, obwohl er entweder entschlossen ist oder abwägt, ihn alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen und den Mieter hierüber nicht aufklärt, setzt er sich mit einer gleichwohl kurze Zeit später ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung in Widerspruch zu seinem Verhalten bei Vertragsschluss, weshalb sich die Eigenbedarfskündigung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.3 Unbefugte Gebrauchsüberlassung

Rz. 22 Gemäß § 540 ist es dem Mieter untersagt, die Mietsache ohne Berechtigung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten kann daher zur fristlosen Kündigung nach § 543 berechtigen. Daneben besteht auch das Recht der fristgemäßen Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1. Kündigungsbegründend ist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Verschulden

Rz. 13 § 573 Abs. 2 Nr. 1 setzt ein Verschulden des Mieters voraus; er hat Vorsatz und jede Fahrlässigkeit i. S. v. § 276 zu vertreten. Bei Schuldunfähigkeit des Mieters entfällt die Tatbestandsvoraussetzung des Verschuldens, sodass eine Kündigung über § 573 Abs. 2 Nr. 1 dann ausgeschlossen ist. Es verbleibt jedoch die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nach § 573 Abs. 1 sowi...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.7 Umsatzsteuer: Die Vermietung ist umsatzsteuerpflichtig

Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz umsatzsteuerfrei.[1] Demgegenüber ist die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerpflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind und mit dem Gebäude mitvermietet wird Folge: In derartigen Fällen ist für Zwecke der Umsatzsteue...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 6 Voraussetzung für die Sonderabschreibung: Verbleib in einer inländischen Betriebsstätte

§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG verlangt, dass das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr vermietet wird oder in einer inländischen Betriebsstätte des Unternehmers (fast) ausschließlich betrieblich genutzt wird. Seit 2020 ist die Vermietung des Wirtschaftsguts nicht schädlich. Im Übrigen kann die Voraussetzung nur dann erfüllt w...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verfassungsgemäßheit

Rz. 8 Die überwiegende Anzahl der bislang zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hält die §§ 556d ff. für mit dem GG vereinbar (vgl. LG Berlin, Urteil v. 20.6.2018, 64 S 199/17, GE 2018, 1396; LG Berlin, Urteil v. 13.8.2018, 66 S 18/18, GE 2018, 121; LG Berlin, Urteil v. 25.4.2018, 65 S 238/17, WuM 2018, 418; LG Berlin, Urteil v. 29.3.2017, 65 S 424/16, NJW 2017, 19...mehr

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Ist-Besteuerung / 3 Wer kann wann die Ist-Besteuerung beantragen

Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag gestatten, seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, wenn sein Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR[1] betragen hat (bis zum 31.12.2023: 600.000), oder wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Absch...mehr

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Mehrfamilienhaus im Sinne d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob man eine "Wohnung" kauft, wenn man objektiv ein Mehrfamilienhaus kauft. Mehrfamilienhaus Was ein Mehrfamilienhaus und was eine "Wohnung" ist, kann man subjektiv und objektiv bestimmen. Das LG entscheidet sich für den Willen der Vertragsparteien. Im Fall überzeugt das. Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig? Nach § 2 Abs. 2...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.5 Keine private Vermögensverwaltung

Die Verwaltung von Vermögen ist dem Grunde nach keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn die Betätigung noch als Nutzung des Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten anzusetzen ist. Tritt dagegen die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte in den Vordergrund, ist der Rahmen privater Vermögensverwaltung überschritten. Ei...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 2.4.3 Zweckbestimmung des Erwerbers maßgebend

Rz. 21 Die Betriebsbereitschaft hängt von der Zweckbestimmung des Erwerbers ab. Denn nach dem Gesetz sind Anschaffungskosten Aufwendungen, "um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen". Den Zweck des Wirtschaftsguts, zu dem es genutzt werden soll, bestimmt der Erwerber. Zweck bedeutet nicht nur, dass das Wirtschaftsgut im Rahmen einer bestimmten...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.1 Begriff und Arten

Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrundsatz besonders sorgfäl...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.4 Forderungen aus Hilfsgeschäften

Rz. 45 Im Zuge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde der Begriff der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB neu definiert: Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger dir...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 9.3.5 Minderung um vorgenommene Abschreibungen

Rz. 118 Abschreibungen sollen sich nicht mehrfach steuermindernd auswirken können. Daher wurde bestimmt, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 (Überschusseinkünfte) in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, der Einlagewert sich um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sondera...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.2 Arbeitnehmer

Rz. 31 Weitergehend folgert die Rechtsprechung[1] aus § 22 Abs. 1 Satz 2 KStG (Rz. 37ff.), dass Gewinne aus dem Mitgliedergeschäft nur dann rückvergütungsfähig sind, wenn das Mitgliedergeschäft ein unternehmerisches Leistungsverhältnis darstellt. Das ist nur dann der Fall, wenn die Beziehung, auf der das Mitgliedergeschäft beruht, zwischen zwei selbstständigen Personen beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.1.2 Erträge aus Vermietung und Verpachtung

Erträge aus Vermietung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Eigentums sind als Einnahmeposition zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich beim Mieter bzw. Pächter um einen Wohnungseigentümer oder einen gemeinschaftsfremden Dritten handelt.mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.5 Zuführungen zur Erhaltungsrücklage

Da die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage keine Ausgaben oder sonstige Kosten, sondern Einnahmen der Gemeinschaft darstellen, sind diese auch nicht als Kostenposition im Wirtschaftsplan aufzuführen.[1] Allerdings kann eine Darstellung als Kostenposition eine Anfechtungsklage nicht mehr begründen. Gerade derartige Klagen, die allein wegen formeller Mängel des Wirtschaftsplans...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Abschreibung bei... / 1 Degressive Abschreibung entspricht eher dem Vorsichtsprinzip

Die lineare Abschreibungsmethode ist einfach, aber nicht genau. Sie berücksichtigt nicht, dass der Wertverzehr in den einzelnen Jahren typischerweise unterschiedlich ist. Die degressiven Verfahren versuchen, diese Schwächen zu vermeiden. Sie berücksichtigen den Nutzungsverlauf und den Verlauf der Wertminderungen durch die Vorverlagerung des Aufwands in die ersten Jahre besse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 3.2 Muster-Wirtschaftsplan

Muster: Wirtschaftsplan Jahresgesamt- und Jahreseinzelwirtschaftsplan 2025 (Planungszeitraum: 1.1.2025 bis 31.12.2025) – Wohnung 5 Erläuterung des Verteilungsschlüsselsmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.4.2 Gebäudeteile

Gebäudebezogener Aufwand kann für die einzelnen unterschiedlich genutzten Gebäudeteile nur in dem Umfang dem jeweiligen Gebäudeteil zugeordnet werden, als er darauf entfällt.[1] Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, sind die Aufwendungen regelmäßig nach dem Verhältnis der unterschiedlich genutzten Gebäudeteile zueinander aufzuteilen.[2] Das gilt auch in den Fällen, in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.1.1 Verschiedene Formen der gemischten Nutzung

Es gibt verschiedene Formen der gemischten Nutzung von Wirtschaftsgütern. Diese sind im Wesentlichen: Nutzung in verschiedenen Betrieben des Steuerpflichtigen im Rahmen einer betrieblichen Einkunftsart; Nutzung in verschiedenen Betrieben des Steuerpflichtigen im Rahmen verschiedener betrieblicher Einkunftsarten, z. B. landwirtschaftliche Maschine wird auch für gewerbliche Zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.1.3 Private Zwecke

Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 90 % privat genutzt werden, gehören zum Privatvermögen.[1] Betreibt ein Steuerpflichtiger sog. Liebhaberei , gehören die dafür eingesetzten Wirtschaftsgüter ebenfalls zum Privatvermögen. Unter Liebhaberei werden Tätigkeiten verstanden, die ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen, betrieben werden.[2] Ist eine Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.4.3 Darlehen

Dient ein Gebäude z. B. nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der steuerlich nicht relevanten Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel nur teilweise zur Einkunftserzielung verwendet, sind die Darlehenszinsen nur anteilig – hier als Werbungskosten – abziehbar. Der Steuerpflichtige kann ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 3.2 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Unbewegliche Wirtschaftsgüter (Grundstücke, Gebäude) werden bei teils betrieblicher, teils privater Nutzung aufgeteilt. Bei unbebauten Grundstücken richtet sich die Zuordnung nach der flächenmäßigen Nutzung. Ein Gebäude bildet zusammen mit dem Grund und Boden, auf dem es steht, zivilrechtlich eine Einheit. Bei einheitlicher Nutzung stellt es auch steuerrechtlich ein einheitl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsmarkt: Miete schlägt Kauf

In 365 von 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland ist das Mieten einer Wohnung mittlerweile günstiger als das Kaufen. Das entspricht einer Quote von 91 %, wie eine Analyse des Immobilienberaters Colliers zeigt (Stand: 31.12.2023). Bei Häusern liegt die Quote bei 82 %. Verhältnis zwischen Mieten und Kaufen hat sich gedreht Im bundesweiten Durchschnitt sparen dem...mehr

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Konzerninterne Vermietung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und § 4h EStG i.d.F. des Kreditzweitmarkförderungsgesetzes (ErbStB 2024, Heft 4, S. 102)

Akram Juja, StB, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.), Master of Science[*] Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Kon...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 1. Einführung

Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG infolge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Die Anwendung der Konzernklausel führt dazu, dass Grundstücke, die innerhalb einer Holding- bzw. Konzernstruktur überlassen werden, kein sonstiges Verwaltungsvermögen darstellen. Bedeutend ist...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.), Master of Science[*] Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Konz...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 6. Schlussfolgerung

Im Ergebnis hat § 4h EStG i.d.F. ab dem 1.1.2024 in seiner wortgenauen Auslegung zur Folge, dass die Konzernklausel in ihrem Anwendungsbereich erheblich eingeschränkt wird. Diese Schlussfolgerung widerspricht der Gesetzesbegründung bzw. dem Normzweck der Konzernklausel gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und steht im deutlichen Widerspruch zur konsolidierten Betrach...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 3. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG a.F. vor dem 1.1.2024

Nachfolgend wird das (junge) sonstige Verwaltungsvermögen betrachtet mit dem Schwerpunkt der Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte sowie der Rückausnahme im Fall konzerninterner Vermietungen i.V.m. dem Konzernbegriff des § 4h EStG vor dem 1.1.2024. Welche Wirtschaftsgüter des Unternehmensvermögens zum sonstigem Verwaltungsvermögen gehören, ist abschließend in § 13b A...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 5. Eigene Einschätzung

Fraglich ist, welche tatsächliche Auswirkung die Änderung des § 4h EStG auf die Konzernklausel hat. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass sich der Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG nicht verändert hat. Nach Ansicht des Verfassers ist daher im Grundsatz schwer nachvollziehbar, dass durch den § 4h Abs. 3 EStG n.F. nun tatsächlich seitens des Geset...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 4. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG i.d.F. Kreditzweitmarkförderungsgesetzes

§ 4h EStG wurde in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes geändert. Für den Konzernbegriff i.S.d. § 4h EstG, auf den § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG in seiner aktuellen Fassung dynamisch verweist, ist nach wie vor § 4h Abs. 3 EStG von definitorischer Bedeutung. In der nachfolgenden Tabelle sind die alte wie auch die neue Fassung synoptisch gegenübergestellt. § ...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 2. Grundlagen der Unternehmensverschonung nach den §§ 13a, 13b ErbStG – Kurzübersicht

Im Rahmen der Nachfolgeberatung sind die erbschaft-/schenkungsteuerlichen Befreiungen für Unternehmensvermögen von grundlegender Bedeutung für den wirtschaftlichen Teilaspekt der Entscheidung zur Übertragung des Unternehmens z.B. an die nächste Generation oder an eine Familienstiftung. Bei der Frage, ob die Übertragung von Unternehmensvermögen steuerbefreit ist, sind die §§ ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / b) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG

Eine kurzzeitige Vermietung der Immobilie im Veräußerungsjahr ist unschädlich, wenn der Stpfl. das Objekt – zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (BFH v. 3.9.2019 – IX R 10/19, BStBl. II 2020, 310 = EStB 2020, 169 [Meurer], BFH ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Stpfl. auch bewohnt wird. Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Stpfl. ein Grundstück, das...mehr