Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.2.1 Schutzwürdige Belange der Wohnungseigentümer

Insbesondere im kommunalen Abgabenrecht finden sich in aller Regel Bestimmungen über eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer. Hieran ändern auch die Neuregelungen des WEMoG nichts. Spezialgesetzlich können auch weiterhin Besonderheiten geregelt werden, die eine unmittelbare Betroffenheit der einzelnen Wohnungseigentümer ergeben. Ist etwa nach einer kommunale...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.5 Erhöhte Anforderungen an Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1 Satz 2 GEG). In dem relativ einfachen und kostengünstig zu erstellenden Verbrauchsausweis (§ 82 GEG) wird lediglich der tatsächliche End- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre dokumentiert. Aus den Heizkostenabrechnungen bzw. den Rechnungen des Energieli...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.9 Schadensersatzanspruch

Rz. 116 Die fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters schließt Schadensersatzansprüche des Vermieters aus Verzug (§§ 280, 286) des Mieters mit seiner Mietzahlungspflicht nicht aus (BGH, Urteil v. 4.4.1984, VIII ZR 313/82, NJW 1984, 2687). Daran hat sich durch die Schuldrechtsreform nichts geändert (OLG München, Urteil v. 25.7.2002, 19 U 1819/02,WuM...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die fristlose Kündigung ist sowohl bei einem Mietverhältnis als auch bei einem Pachtverhältnis zulässig, nicht dagegen bei einem Leihverhältnis (BGH, Urteil v. 9.10.1991, XII ZR 122/90, NJW 1992, 496). Die Kündigung ist sowohl bei der Vermietung von beweglichen als auch von unbeweglichen Sachen, bei Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen zulässig. Das Kündigungsrecht a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 43 Die fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs ist sowohl bei einem Mietverhältnis als auch bei einem Pachtverhältnis zulässig, nicht dagegen bei einem Leihverhältnis (BGH, Urteil v. 9.10.1991, XII ZR 122/90, NJW 1992, 496). Die Kündigung ist bei der Vermietung sowohl von beweglichen als auch von unbeweglichen Sachen, bei Wohn- und Gewerberaummietverhältniss...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Kündigungsmoratorium

Rz. 87a Gemäß Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB kann der Vermieter ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Kündigungserklärung

Rz. 93 Die Kündigung muss gegenüber dem Mieter erklärt werden und diesem zugehen. Bei einer Mietermehrheit muss die Kündigung gegenüber allen Mietern erfolgen. Ist eine ursprüngliche Mitmieterin ausgezogen und halten sich in der Wohnung nur noch die weiteren ursprünglichen Mitmieter auf, kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass das Mietverhältnis zu denselben Bedi...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 6 Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist dann ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient.[1] Auch das Halten einer Wohnung oder Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtu...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

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Dauerwohnrecht (WEMoG) / 5 Erlöschen des Dauerwohnrechts

Das Dauerwohnrecht endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. Achtung Vermietung durch den Dauerwohnberechtigten Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, erlischt nach § 37 Abs. 1 WEG das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. Das Dauerwohnrecht endet gem. § ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.2 Vermietung von Immobilien

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung von Immobilien unterliegt grundsätzlich einer unechten Steuerbefreiung mit Ausnahme folgender Umsätze: Vermietung in den Unterkunftseinrichtungen (Beherbergungsdienstleistungen), Vermietung von Räumlichkeiten und Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, Vermietung von auf Dauer eingebauten Anlagen und Maschinen, Vermietung von Tre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG steuerpflichtig ist weiter die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen. Vorab ist zu beachten, dass die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen unter bestimmten Voraussetzungen auch Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung sein kann und dann deren steuerfreies Schicksal teilt (vgl. hierzu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.13 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung und kurzfristige Vermietung von Campingflächen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 wurde gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen zum 01.01.2010 neu eingeführt. Die Neuregelung ist sicherlich auch eine Folge des starken Einflusses der Interessenverbände des Hotelgewerbes. Hervorzuheben ist allerdings, dass bereit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls begünstigt ist die Vermietung der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Erfasst werden z. B. Vermietungen von Reitpferden, Bücherverleih gegen Gebühren und Vermietung von Pflanzen für Dekorationszwecke. Von der Ermäßigung ausgenommen sind: Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als Sam...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.3 Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Frage, ob die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen eine selbstständige Leistung oder eine unselbstständige Nebenleistung zur Grundstücksvermietung ist. Ist die Vermietung eines Stellplatzes eine selbstständige Leistung, so ist sie nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG unabhängig von der Dauer der Nutzungsüberlas...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4 "Langfristige" Vermietung

3.6.3.4.1 Umsätze vor dem 30.06.2013 Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier kommen die Auffangtatbestände der § 3a Abs. 1 UStG (B2C-Bereich), § 3a Abs. 2 UStG (B2B-Bereich) zur Anwendung (Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 38). Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Wirtschaft Österreichs begr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.3 "Kurzfristige" Vermietung

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinweis auf Abschn. 3a.5. Abs. 5 und 6 UStAE. Die sicherlich weniger erfreulichen Praxisfolgen der Neuregelung möge folgende Fallstudie verdeutlichen: Praxis-Beispiel Ein Kölner Mandant (M) vermietet kleinere Segelboote, mit denen Touristen (T) – vorwiegend im Mittelmeer – "schippern" können. Die Vermietung erfolgt in der Weise, dass die T den...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Kurzfristige Vermietung von Campingplätzen

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerpflichtig ist auch die kurzfristige Vermietung von Campingplätzen (vgl. hierzu Klenk, 2010, 727). Leistungen von Campingplatzunternehmern, die darauf gerichtet sind, dem Benutzer eine bestimmte Grundstücksfläche auf einem Campingplatz zum Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagen zu gewähren, werden hiervon erfasst und sind mithin steuerpf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.2 Begriff der "Vermietung"

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Ausführungen zum Begriff des "Beförderungsmittels" (Rz. 76) gelten entsprechend. Abschn. 3a.5. Abs. 3 UStAE übernimmt – wie schon das Einführungsschreiben des BMF (a. a. O.) – im Wesentlichen unverändert den bisherigen Abschn. 33a Abs. 4 UStR 2008 .mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Steuerfreiheit ausgenommen ist schließlich auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen). Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtung wesentlicher Bestandteil des Gebäudes bzw. Grundstücks (vgl. Rz. 10) ist. Wird ein Gebäude ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs. 1 Z 16 öUStG; § 4 Z 12 dUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (i. S. v. Art 13b der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 i. d. F. der VO (EU) Nr. 1042/2013) zu Geschäftszwecken (z. B. Geschäftsräume) unterliegt grundsätzlich einer unechten Steuerbefreiung. Allerdings steht auch bei dieser Befreiung dem vermietenden Unternehmer eine Option zur Steuerpflicht...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Vermietung und Verpachtung

2.1.4.1 Begriff, Wesen und Gegenstand Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begriffe Vermietung und Verpachtung sind als eigenständige unionsrechtliche Begriffe unter Berücksichtigung der EUGH-Rechtsprechung unionsrechtskonform auszulegen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Entscheidend für eine Vermietung ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Der ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.6 Vermietung von beweglichen Gegenständen und Transportmitteln

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Leistung von Vermietungen von beweglichen Gegenständen, soweit es sich nicht um Transportmittel handelt, bestimmt sich grundsätzlich nach den Grundregeln zur Ortsbestimmung. Ist der Empfänger jedoch ein Nicht-Unternehmer, der nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist, ist der Ort der Leistung dort, wo der Empfänger ansässig ist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Beförderungsmittel/Kurz- und langfristige Vermietung (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG)

3.6.1 Ergänzende Vorgaben aus Europa Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der MwStVO ( EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 24e (Beweismittel für den Leistungsort bei der Vermietung von Beförderungsmitteln), Art. 38 (Definition Beförderungsmittel), Art. 39 (Kurzfristig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.2 Mobiliar und Betriebsvorrichtungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach früherer Verwaltungsauffassung erstreckt sich die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 UStG i. d. R. nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände. Dieser Auffassung der Finanzverwaltung trat der BFH allerdings in ständiger Rechtsprechung entgegen. Mit Urteil vom 11.11.2015 entschied der BFH (Az: V R 37/14, DStR 2016, 403; kritisch hierzu Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hiller, Ferien auf dem Bauernhof, Inf 1987, 411. Verwaltungsanweisungen: OFD Nbg v 16.01.1985, S 2230–28/St 22 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land- und Forstwirte); BayLfSt v 23.01.2019, S 2230.1.1–16/2 St 32 (Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste durch Land...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Bei der "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" handelt es sich dabei um eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts, die einer gemeinschaftsrechtlichen Definition bedürfen und nicht etwa von der zivilrechtlichen Aus...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.1 Begriff, Wesen und Gegenstand

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begriffe Vermietung und Verpachtung sind als eigenständige unionsrechtliche Begriffe unter Berücksichtigung der EUGH-Rechtsprechung unionsrechtskonform auszulegen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Entscheidend für eine Vermietung ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Der EuGH führt insofern aus, dass das gru...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.1 Betriebskosten

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Aussagen ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass nach Auffassung der Verwaltung einerseits die Lieferung von Wärme, der Versorgung mit Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Flur- und Treppenreinigung, die Treppenbeleuchtung, die Lieferung von Strom sowie die Bereitstellung von Internet- und/ode...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.2 Abstellplätze

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erfasst ist die Vermietung aller Flächen, die für das Abstellen von Fahrzeugen bestimmt sind. In Betracht kommen Land- und Wasserflächen. Die Stellplätze können sich im Freien, z. B. Parkplätze, Parkbuchten, Bootsliegeplätze oder in Parkhäusern, Tiefgaragen, Einzelgaragen, Boots- oder Flugzeughallen befinden (Abschn. 4.12.2. S. 5 UStAE). Fragl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.4 Sportanlagen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen an Endverbraucher wird seit dem BFH-Urteil vom 31.05.2001 (Az: V R 97/98, BStBl II 2001, 658; vgl. zuletzt Urteil vom 28.06.2017, Az: XI R 12/15, DStR 2017, 1873) als eine einheitliche Leistung beurteilt, die nicht nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei ist. Auf die Art der Sportanlagen oder die Besonderheite...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.1 Ergänzende Vorgaben aus Europa

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der MwStVO ( EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 24e (Beweismittel für den Leistungsort bei der Vermietung von Beförderungsmitteln), Art. 38 (Definition Beförderungsmittel), Art. 39 (Kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmitte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.7 Eigenständiger Grundstücksbegriff der MwStSystRL

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung eines Gebäudes, das aus Fertigteilen errichtet wird, die so in das Erdreich eingelassen werden, dass sie weder leicht demontiert noch versetzt werden können, führt zur Vermietung i. S. d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL, auch wenn das Gebäude nach Beendigung des Mietvertrags entfernt und auf einem anderen Grundstück wieder...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ausnahmen von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 S. 2 UStG

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch § 4 Nr. 12 S. 2 UStG werden bestimmte Nutzungsüberlassungen, bei denen keine sozialpolitischen Gründe eine Steuerbefreiung rechtfertigen, von der Steuerfreiheit ausgenommen. Es handelt es sich dabei um: die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält (Beherbergungsumsätz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Keine Mehrwertsteuer ist gem. Art. 42 sloMwStG zu zahlen für Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, wie z. B.: Gesundheitsversorgung und die damit verbundenen Tätigkeiten, Sozialversicherungsdienstleistungen, Kindergartenerziehung, Schul- und Universitätsaus- und -fortbildung, Verpflegungskosten, Leistungen von gemeinnützigen Organisat...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen (§ 51 MWStG)

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unecht steuerbefreit, d. h. ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug sind folgende Leistungen: Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Finanztätigkeiten, Leistungen des Versicherungswesens, Erziehung und Bildung, Lieferung von Waren und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, Sozialhilfe, Betreiben von Lotterien und anderen ähnlichen Sp...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Lieferungen von sonstigen Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zwischen den sog. B2B-Leistungen ("Business to Business"-Leistungen an eine steuerpflichtige Person) und sog. B2C-Leistungen ("Business to Consumer"-Leistungen an eine nichtsteuerpflichtige Person) zu unterscheiden. Für Zwecke der Beurteilung des Leistungsortes gilt auch: ein steuerp...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Behrens, Auch die Mitlieferung von Betriebsvorrichtungen bei der Veräußerung von Grundstücken könnte zukünftig grundsätzlich umsatzsteuerfrei sein, BB 2022, 162. Drasdo, Steuerfalle Stellplatz-Vermietung, NJW-Spezial 2023, 289. Dziadkowski, Umsatzbesteuerung der Überlassung von Sportanlagen, UR 2001, 242. Engelhardt, Umsatzsteuer: Einheitlichkeit der Leistung oder Aufteilungsge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Leistungsort der Dienstleistungen, die für ein "Nicht-Steuersubjekt" erbracht werden (B2C)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Falle von Dienstleistungen, die für "Nicht-Steuersubjekte" erbracht werden, folgt die Hauptregel gem. MwStSystRL; d. h. im Falle von für "Nicht-Steuersubjekte" erbrachten Dienstleistungen (business to consumer, also B2C) bestimmt sich gem. § 37 Abs. 2 uUStG der Leistungsort primär nach dem Niederlassungsort des Leistungserbringers (Sitz, f...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.2 Umsätze nach dem 29.06.2013

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. Abschn. 3a.5. Abs. 7 ff. UStAE und das BMF vom 12.09.2013 (BStBl I 2013, 1176). Durch Art. 10 Nr. 2 Buchst. b AmtshilfeRLUmsG wurde der Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer in § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG an Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL angepasst. Der Leistungsort befindet sich danach an dem Or...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Steuerbefreiungen (§§ 4ff. dUStG)

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das ungarische Umsatzsteuerrecht kennt die echte sowie unechte Steuerbefreiung. Derzeit besteht eine echte Steuerbefreiung (unter Beibehaltung des Vorsteuerabzugsrechts) für Ausfuhrlieferungen ins Drittlandgebiet, für Lieferungen und Leistungen i. Z. m. dem internationalen Transport und Güterverkehr und für Lieferungen und Leistungen, die dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 180). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort (§§ 3ff. dUStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Allerdings gilt bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn der Lieferant die Ware auch montie...mehr