Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Begriffsbestimmung

Rz. 490 Der Begriff "Einbringung" entstammt dem Umwandlungssteuerrecht (§§ 20, 24 UmwStG). Dort wird als Einbringung die Verschaffung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums oder Nutzungsrechts an einem Betrieb oder Teilbetrieb oder an bestimmten Beteiligungen im Rahmen einer Einlage in eine Kapital- oder Personengesellschaft bezeichnet. Die Vermögensübertragung...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) IFRS

Rz. 343 Nach IFRS kommt ein Ausweis als Eigenkapital nur bei unbefristeter Kapitalüberlassung und bei gleichzeitiger Ausgestaltung des Rückzahlungsanspruchs als Residualanspruch nach Abzug aller dazugehörigen Schulden in Betracht.[276] Zusätzlich darf der Kapitalgeber keine Möglichkeit haben, die Rückzahlung des Kapitals zu verlangen.[277] Es liegt auf der Hand, dass diese V...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1834 An sonstigen Finanzierungsinstrumenten steht der AG zur Generierung von Eigenkapital nur noch die Vereinbarung von Nebenleistungspflichten (§ 55 AktG) zur Verfügung. Diese kommen namentlich bei der Kapitalerhöhung durch Vereinbarung eines statutarischen bzw. schuldrechtlichen Agios in Betracht. Nachschüsse sind im Aktienrecht unzulässig.[4668] Rz. 1835 Ein Zwischenmo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / IV. Finanzierung aus Sicht des Investors

Rz. 11 Während aus Sicht der Unternehmung die Kapital- bzw. Liquiditätsbeschaffung sowie die Kosten der Kapitalbeschaffung (einschließlich der steuerlichen Behandlung) im Vordergrund stehen, stellt sich die Finanzierung aus Sicht des Investors anders dar. Der Investor ist bereit, ein bestimmtes Risiko einzugehen, und erwartet als Ausgleich hierfür eine bestimmte Rendite bzw....mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) HGB

Rz. 342 Bei der Bilanzierung nach dem HGB besteht die Möglichkeit, handelsbilanzielles Eigenkapital zu schaffen, das steuerlich Fremdkapital darstellt.[271] Das beruht darauf, dass die handels- und steuerrechtlichen Voraussetzungen für den Eigenkapitalausweis nicht gleich sind. Steuerlich handelt es sich nur dann um Eigenkapital, wenn eine Beteiligung am Gewinn und eine Bete...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 6 Kapitalwahlrecht, kurzfristige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2024 wegen Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, hat sich der Arbeitnehmer im März 2023 für die Auszahlung des gesamten Kapitals als Einmalbetrag en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Ordentliche Kapitalerhöhung

Rz. 101 Die ordentliche Kapitalerhöhung ist die regulär durchgeführte Erhöhung des gezeichneten Kapitals; sie erfolgt durch die Ausgabe neuer Aktien. Die Rechtswirksamkeit der ordentlichen Kapitalerhöhung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Anleihebedingungen

Rz. 180 In den Anleihebedingungen werden die Einzelheiten der mit der Wandelschuldverschreibung verbundenen Rechte und Pflichten festgelegt. Einige ausgewählte Klauseln werden im Folgenden näher erläutert. Rz. 181 Zunächst enthalten die Anleihebedingungen regelmäßig Bestimmungen zum Wandlungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Optionsausübung. Sie können auch vorsehen, dass das ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bsp für steuerbefreite Leistungen

Rn. 265 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind daher: die Entschädigungen für Schäden am Eigentum und am Vermögen nach §§ 142, 146 BEG (BFH BStBl II 1978, 267); die Entschädigungsleistungen nach § 38ff BEG (vgl FM NW BStBl II 1955, 110); der Härteausgleich durch Beihilfen zum Lebensunterhalt zur Durchführung eines Heilverfahrens, zum Existenzaufbau und zur Berufsausbildung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Firma/Umwandlungsfälle

Rz. 29 Der Nachweis von Firmen- oder Namensänderungen sowie Rechtsnachfolgen ist insbesondere dann erforderlich, wenn der im Grundbuch eingetragene Inhaber die Bewilligung nunmehr unter anderem Firmennamen abgibt. Sofern es sich hierbei um eine Firma oder eine Gesamtrechtsnachfolge handelt, ist die Verwendung der Notarbescheinigung unproblematisch. Es genügt wegen § 20 UmwG ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 275 Gesetzlicher Güterstand ist seit 1.12.1966 die Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 1400 ff. CC), bei der das gemeinschaftliche Vermögen grundsätzlich alles umfasst, was die Ehegatten seit Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben.[852] Zum Eigengut des jeweiligen Ehegatten gehören insbesondere die Gegenstände, die ihm am Tage der Eheschließung gehörten, und diejeni...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Rechtsnatur des Einbehalts

Rz. 132 Da der jeweils vom Besteller einbehaltene Betrag nur eine Sicherheitsleistung darstellt, darf der Besteller den Betrag nicht zu seinem Vermögen rechnen, sondern muss ihn als sog. Fremdgeld innerhalb von 18 Tagen nach Mitteilung über den vorgenommenen Einbehalt auf ein Sperrkonto bei dem mit dem Unternehmer vereinbarten Geldinstitut einzahlen (§ 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 2 V...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verzichtsvereinbarung, Generalbereinigung

Rz. 484 Auch sind nachträgliche Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung der Geschäftsleiter möglich. Hier sind zu nennenmehr

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Saison-Kurzarbeitergeld / 3 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Bei Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld haben Arbeitgeber jedoch Anspruch auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer aus dem Vermögen der Winterbeschäftigungs-Umlage.[1] Hinweis Vorrangige Beitragserstattung bei Weiterbildung Für Sozialversicherungsbeiträge besteht neben der grundsätzlichen Erstattung aus Mitteln der Winterbauförderung derzeit ei...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Zuwendung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 196 Aus zivilrechtlicher Sicht sind eventuelle Vinkulierungsklauseln (§ 15 Abs. 5 GmbHG) zu überwinden. Zur Vorbereitung der Übertragung bietet es sich an, Geschäftsanteile ggf. zu teilen, bevorzugt in Anteile zu 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 GmbHG), die Teilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 4 GmbHG) und es ist eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregis...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Überschuldung

Rz. 463 Die Überschuldung, die nach § 19 Abs. 1 InsO Eröffnungsgrund für die juristischen Personen ist, kann nach § 19 Abs. 3 InsO bei der GbR dann eine Rolle spielen, wenn alle Gesellschafter selbst wiederum juristische Personen sind. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 230 Der Begriff "güterrechtliche Wirkungen der Ehe" bezieht sich auf diejenigen materiellen Rechtssätze, die mit der Schaffung, Änderung, Aufhebung und Abwicklung von Sonderordnungen des Vermögens beider Ehegatten zu tun haben.[731] Insbesondere, was die Abgrenzung zu den allgemeinen Ehewirkungen angeht, ist dabei davon auszugehen, dass es fast immer einen Hinweis auf di...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Kapitalerhaltung

Rz. 454 Wird das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an einen Gesellschafter zurückgezahlt (z.B. verdeckte Gewinnausschüttung bei Unterbilanz), muss der empfangende Gesellschafter diese Zahlungen erstatten (§§ 30 Abs. 1 Satz 1, 31 Abs. 1 GmbHG). Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich insbesondere aus § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG für Vertr...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Inhaber der Mitgliedschaftsrechte

Rz. 414 Bei der Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist Gesellschafter und deshalb Träger aller Mitgliedschaftsrechte ausschließlich der Treuhänder. Bei einer GmbH gehört er deshalb in die Liste der Gesellschafter nach § 40 GmbHG ,[500] bei einer Personengesellschaft ist er ins Handelsregister einzutragen. Ein Treuhandvermerk im Handelsregister bzw. in der Gesellschafterliste i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/EuErbVO

Rz. 417 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gilt der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929.[1224] Als Anlage zu dessen Art. 20 wurde das deutsch-türkische Nachlassabkommen geschlossen.[1225] Nach dessen § 14 findet eine Nachlassspaltung statt. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen beurteilt sich hinsichtlich des Grundbesitzes nach Bel...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Kündigung durch Gesellschaftsgläubiger

Rz. 181 Nach § 234 Abs. 1 HGB i.V.m. § 133 HGB kann auch der Privatgläubiger eines Gesellschafters die Gesellschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Voraussetzung ist, dass er innerhalb der letzten 6 Monate erfolglos eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters versucht und einen nicht bloß vorläufig vollstreck...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Güterstandsschaukel

Rz. 94 Eine weitere Variante, um die Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, kann darin bestehen, dass die Ehegatten per Ehevertrag in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Dadurch wird kraft Gesetzes ein Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst (§§ 1372, 1378 Abs. 3 S. 1 BGB). Diese Konstruktion nennt man "Güterstandsschaukel". Die Vermögenswerte, die durch den Wechsel übertra...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Verwendungsersatz

Rz. 160 Verwendungsersatzansprüche des Vorvermächtnisnehmers gegen den Nachvermächtnisnehmer bestimmen sich nach § 2185 BGB. Der Vorvermächtnisnehmer muss die von ihm gemachten Verwendungen grundsätzliche aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen, wenn der Nachvermächtnisnehmer bei Eintritt des Nachvermächtnisfalls dadurch nicht mehr bereichert ist. Die Regelungen hierzu für de...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.1 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Insolvenzereignis ist der Tag, an dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet worden ist. Bei einer Personengesellschaft ist es nicht erforderlich, dass über das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. In den Fällen, in denen der Antrag auf Verfahrenseröffnung abgewiesen wird, ist das Insolv...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.3.2 Erstattungen/Nachzahlungen bei Jahresabrechnung

Aufwendungen für die Heizung und die Nebenkosten werden oft über Abschläge entrichtet. In einer Jahresschlussabrechnung macht der Vermieter seine endgültige Forderung geltend. Guthaben oder Erstattungen mindern in diesem Falle die künftigen Aufwendungen, führen also zu einer Kürzung im Monat nach der Erstattung oder Gutschrift.[1] Fallen die Aufwendungen hierfür höher aus, h...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Abfindungsklauseln

Rz. 2018 Scheidet ein Aktionär aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen aus der Gesellschaft aus, ist ihm hierfür grds. eine Abfindung zu gewähren. Aufgrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ist im Grundsatz als Abfindung der volle Wert der Beteiligung zu gewähren, also der Verkehrswert.[5099] Prinzipiell kann die Abfindung auch unter diesem Wert blei...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Person des Vorerben

Rz. 26 Bei Erstellung eines Geschiedenentestaments wird der Erblasser in aller Regel die Abkömmlinge aus der gescheiterten Ehe zu Vorerben einsetzen. Setzt der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben ein, so bilden diese eine Erbengemeinschaft gem. § 2032 BGB. Vor dem Eintritt des Nacherbfalls sind die Nacherben an der Miterbengemeinschaft nicht beteiligt.[30] Sie bilden auch ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Antragspflicht

Rz. 465 Eine gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag über das Vermögen der GbR bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen, besteht, anders als im Recht der juristischen Personen, grds. nicht. Etwas anderes gilt gem. § 15a Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 InsO lediglich für sog. atypische BGB-Gesellschaften,[745] an denen keine natürliche Person als Gesellschafter beteilig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Darlehensgewährung und Cash-Pool

Rz. 456 Die Gewährung eines Darlehens an einen Gesellschafter stellte schon nach früher ganz h.M. jedenfalls dann eine Auszahlung i.S.d. § 30 Abs. 1 GmbHG dar, wenn der Darlehensrückzahlungsanspruch nicht werthaltig ist.[1506] Der BGH hat dies mit dem sog. "November-Urteil" insoweit verschärft, als er die rein bilanzielle Betrachtungsweise aufgab und eine verbotene Rückzahlu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff und Umfang

Rz. 3 Erbfolge ist der mit dem Tode einer Person eintretende Übergang eines bestimmten Vermögens als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (§ 1922 BGB); dieser Übergang kann auf Gesetz (§§ 1924–1936 BGB) oder auf einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruhen. Bei Ausländern kann die Erbfolge auch auf ausländischem Recht beruhen.[6] Rz. 4 Grundsätzlich muss e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Nr. 2 des Musterprotokolls – Unternehmensgegenstand

Rz. 544 Der Gegenstand des Unternehmens ist im Gegensatz zu den Vorschlägen zur sog. Mustersatzung[1856] zu konkretisieren und zu individualisieren.[1857] Gerade die UG (haftungsbeschränkt) wird aus Kosten- und Liquiditätsgründen vielfach von professionellen Vertreibern von Vorratsgesellschaften als Vertriebsprodukt gewählt und im Rahmen eines Musterprotokolls gegründet. Hie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstiges

Rn. 1129 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Einen Fundstellennachweis aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, ZustimmungsG und RechtsVO, die Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationale Organisationen oder ausländische Staaten die Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und Vermögen gewähren, bringt BMF vom 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 (s Rn 2621). Rn. ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Beschränkte Steuerpflicht

Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im österreichischen Inland vor, besteht parallel zur deutschen Bestimmung in § 1 Abs. 4 EStG für gewisse Einkünfte die beschränkte Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht setzt ein, wenn eine natürliche Person inländische Einkünfte i.S.v. § 98 ÖstEStG[2] bezieht. Hierunter fallen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermög...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVII. Übergang der Geschäftsanteile kraft Gesetzes

Rz. 89 Der Wechsel des Gesellschafters kann nicht nur kraft rechtsgeschäftlicher Übertragung eintreten. Ein Wechsel kann auch durch Änderungen auf der Vermögensebene erfolgen. Infrage kommen hier folgende Fälle:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Haftung/Schaden auch bei insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 716 Grds. ist Voraussetzung für eine persönliche Haftung stets, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Steuerausfall ist.[1429] Rz. 717 Ob die volle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer auch dann eingreift, wenn eine hypothetische Zahlung nach §§ 129 ff. InsO anfechtbar gewesen wäre, war von den Finanzgerichten unterschiedlich entschied...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Vorerbe als "echter Erbe"

Rz. 28 Der Vorerbe wird wahrer Erbe. Dies allerdings nur zeitlich befristet, bis zum Eintritt des Nacherbfalls. Auf den Vorerben gehen das gesamte Vermögen (§ 1922 BGB), der Besitz des Erblassers (§ 857 BGB), sowie dessen Verbindlichkeiten (§ 1967 BGB) über. Die Erbschaft geht also als Ganzes oder zu einem Bruchteil über. Eine Vererbung einzelner Gegenstände durch “Vonselbst...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Erhöhte Haftungsgefahren, Erforderlichkeit der Krisenprophylaxe

Rz. 4 Mit Eintritt der Krise der Gesellschaft entstehen für den in Krise und Sanierung der Gesellschaft handelnden Personenkreis – Geschäftsführer, Gesellschafter, Berater, Kreditinstitute, etc. – erhebliche persönliche zivil- und strafrechtliche Haftungsgefahren. Gesetzgebung und Rspr. zeigen seit vielen Jahren eine Entwicklung, die vielfältigen Haftungsgefahren für den in ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Liquidationsverfahren

Rz. 448 Die gesetzlichen Grundregeln für das Liquidationsverfahren finden sich in den §§ 736d–738 BGB n.F. Danach umfasst das Liquidationsverfahren grds. die folgenden Schritte:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 3 Vermögensfreibeträge nach der Karenzzeit

Ist die Karenzzeit abgelaufen, muss eine Vermögensprüfung durchgeführt werden. Diese wird aber sowohl vereinfacht, als auch werden die die Freibeträge für die Bürgergeldbezieher angehoben. Insbesondere folgende Verbesserungen erfolgen: Erhöhung der Freibeträge je Person auf einheitlich 15.000 EUR; nicht ausgenutzte Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zudem über...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / d) Einbringung aus Gesellschaften (Ausgliederungen)

Rz. 525 Bei Einbringungsvorgängen ist nicht nur die Ebene der Gesellschaft, in die eingebracht wird, zu betrachten, sondern daneben auch die Ebene, von der das einzubringende Vermögen stammt. Ist das einbringende Rechtssubjekt – wie bspw. in Konzernstrukturen – ebenfalls eine Gesellschaft, sind Besonderheiten zu beachten. Aus Sicht der einbringenden Gesellschaft handelt es si...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 3 Insolvenzgeldzeitraum

Der Insolvenzgeldzeitraum umfasst grundsätzlich die letzten 3 Monate (nicht Kalendermonate) des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis des insolventen Arbeitgebers. Der Tag, an dem das Insolvenzereignis eintritt, gehört nicht zum Insolvenzgeldzeitraum (z. B. der Tag der Gerichtsentscheidung). Praxis-Beispiel Berechnung Insolvenzgeldzeitraum Das Insolvenzverfahren über d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 80 Unter Kapitalerhöhung im engeren Sinne versteht man die Finanzierung eines Unternehmens durch die Eigentümer im Wege der Erhöhung des Eigenkapitals (Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung). Es handelt sich um eine Eigenfinanzierung in Gestalt der Außenfinanzierung. Die Kapitalerhöhung kann – ebenso wie die Gründung – durch die Erbringung von Bar- oder Sacheinlagen dur...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen entsprechend e...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Passives Einlagekonto

Rz. 198 Ist das Einlagekonto des stillen Gesellschafters nach Berücksichtigung aller evtl. vorzunehmenden Korrekturen bei Auflösung der stillen Gesellschaft negativ, so muss ein stiller Gesellschafter, der seine Einlage voll erbracht hat, den Fehlbetrag nicht ausgleichen. Hat er seine Einlage allerdings trotz Fälligkeit nicht vollständig einbezahlt, muss er den fehlenden Bet...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Vollstreckungstitel für und gegen die GbR

Rz. 54 Soll eine Eintragung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen, muss die GbR als Gläubigerin oder als betroffene Schuldnerin seit 1.1.2024 grundsätzlich mit ihrem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen und den vertretungsberechtigten Gesellschaftern im Vollstreckungstitel bezeichnet sein.[140] Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen...mehr