Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilen nach § 17 EStG, Doppelbuchst. aa)

Rz. 168 Der Tatbestand des Doppelbuchst. aa) erfasst die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, SE), die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.[1] Es handelt sich insoweit um inländische Kapitalgesellschaften, die unbeschränkt stpfl. sind. Deutschland nimmt das Besteuerungsrecht bei diesen Kapitalgesellschaften nicht nur für die Einkünft...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.2 Grundsatz der Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 23 Der übernehmende Rechtsträger hat die übergegangenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Werten aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu übernehmen.[1] Dies gilt auch dann, wenn es sich beim übertragenden Rechtsträger um eine steuerbefreite oder ausländische Körperschaft handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine steuerliche Schlussbila...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.1 Besitzeinzelunternehmen

Rz. 169 Dem Umstand folgend, dass Besitz- und Betriebsunternehmen keine wirtschaftliche Einheit bilden, sondern vielmehr zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Unternehmen sind (Rz. 2), können die Wirtschaftsgüter des einen Unternehmens nicht dem anderen zugerechnet werden; diese sind vielmehr nach den allg. Grundsätzen dem Betriebsvermögen des Besitz- oder dem des B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.1 Land- und Forstwirtschaft, Nr. 1

Rz. 58 Die Einkünfte eines Stpfl., der im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind inländische Einkünfte, wenn die Land- und Forstwirtschaft im Inland betrieben wird. Das ist der Fall, wenn der Grund und Boden im Inland belegen ist (§ 34d EStG Rz. 5). Auf das Vorliegen einer Betriebsstätte nach § 12 AO bzw. den Ort der Geschäftsleitung des land- und forst...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.5 Ausstehende Einlagen

Rz. 55 Die Einlageforderungen sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu erfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eingefordert wurden oder nicht.[1] Von daher gehen sie auch auf den übernehmenden Rechtsträger nach § 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG über. Soweit die Einlageforderungen der übertragenden Körperschaft gegenüber dem übernehmenden Rechtsträge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre, die nicht rückgängig gemacht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 140 Die im Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehaltenen Anteile an der übertragenden Körperschaft gehen im Rahmen der Verschmelzung unter. An deren Stelle tritt das übertragene Vermögen. Dementsprechend bestimmt § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG, dass sich das Übernahmeergebnis aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Wie funktioniert die Vollst... / 2.1 Anhörung des Schuldners

Es erfolgt regelmäßig keine Anhörung des Schuldners vor Ausstellung der Bescheinigung. Lediglich in folgenden Ausnahmefällen kann nach § 1111 Abs. 1 S. 2 ZPO eine vorherige Anhörung des Schuldners erfolgen: bei Vollstreckung einer geschuldeten Leistung, die gemäß § 726 Abs. 1 ZPO unter einer Bedingung steht bei Vollstreckung für oder gegen den Rechtsnachfolger gemäß § 727 ZPO b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.2 Betriebsstätte

Rz. 65 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG Rz. 24ff.) einschließlich der Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG unterliegen nach § 49 Nr. 2 Buchst. a EStG der beschr. Steuerpflicht, wenn im Inland eine Betriebsstätte (§ 34d EStG Rz. 7ff.) unterhalten oder ein ständiger Vertreter (§ 34d EStG Rz. 56ff.) bestellt wird.[1] Insoweit ist der Ort der Ausübung der Tätigkeit (außerhal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.3 Veräußerungsgewinn bei umwandlungsgeborenen Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften, Doppelbuchst. bb)

Rz. 173 Der Tatbestand des Buchst. e Doppelbuchst. bb) betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Der Veräußerungsgewinn, den ein beschränkt Stpfl. erzielt, indem er Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht im Inland hat, kann nur unter besonderen Voraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.6 Umwandlungskosten

Rz. 166 Für die Zuordnung der Umwandlungskosten zur übertragenden Körperschaft oder zum übernehmenden Rechtsträger besteht kein Wahlrecht. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, in wessen Sphäre die Umwandlungskosten entstehen. Jeder Beteiligte hat die auf ihn entfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Kostenzuordnung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Veranlas...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 80 Die Verschmelzung stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar. Aus der Sicht der übertragenden Körperschaft liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein Anschaffungsgeschäft vor. Der gegenteiligen Auffassung, wonach sich der Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzieht, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 244 Im Grundfall der Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) erfolgt diese grundsätzlich erfolgsneutral [1] auf Gesellschafts- bzw. Unternehmensebene. Es kommen jeweils die für die Gründung eines Unternehmens der betreffenden Rechtsform geltenden Regelungen zur Anwendung. Die Gründung des Besitz- und des Betriebsunternehmens erfolgt unabhängig voneinander. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Verschmelzung ist sowohl auf einen bereits bestehenden übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) als auch auf einen erst im Rahmen der Verschmelzung entstehenden übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Neugründung) möglich. Rz. 45 einstweilen frei Rz. 46 § 4 UmwStG enthält keine ausdrückliche Regelung zur Aufstellung einer steuerlichen Überna...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.5 Gesellschafterbezogene Ermittlung

Rz. 196 Der Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bezogen auf den einzelnen Gesellschafter zu ermitteln und nicht bezogen auf die Gesellschaft.[1] Dies bedeutet, dass das nach § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG übergehende Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft stets nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Personengesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.12 Gewinnausschüttungen

Rz. 69 Für Gewinnausschüttungen, die zwar vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossen worden, aber noch nicht abgeflossen sind, muss die übertragende Körperschaft eine Verbindlichkeit ausweisen, die steuerneutral aufgrund der Buchwertverknüpfung auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht. Wird die Ausschüttungsverbindlichkeit von der übernehmenden Personengesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.5 Unentgeltliche oder verbilligte Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhung, verdeckte Einlage

Rz. 194 Werden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft unentgeltlich oder verbilligt auf nicht am Besitzunternehmen beteiligte Angehörige (Nur-Betriebsgesellschafter, vgl. Rz. 104) übertragen, führt dies, gleich ob die Anteile im Betriebsvermögen der Besitzunternehmung selbst oder im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bei der Besitzpersonengesellschaft gehalten wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 49 EStG war mit einem dem jetzigen Abs. 1 entsprechenden Inhalt im EStG v. 10.8.1949[1] enthalten, wobei die Gliederung in Nr. 1–8 den jetzigen Nr. 1–8 entsprachen. Der Aufbau des Abs. 1 hat sich daher seit 1949 nicht grundsätzlich geändert. Rz. 13 Durch G. v. 5.10.1956[2] wurde ein Abs. 2 angefügt, der eine Steuerfreiheit für Einkünfte aus Schiffen und Luftfahrzeuge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.2 Beteiligungen von Eltern und minderjährigen Kindern

Rz. 122 Nach den Grundsätzen der Gruppentheorie (Rz. 86ff.) sind die Anteile von Eltern und minderjährigen Kindern zusammenzurechnen, wenn sowohl die Eltern (bzw. ein Elternteil) als auch das Kind (bzw. mehrere Kinder) an beiden Unternehmen beteiligt sind.[1] In diesem Fall bilden sie wie fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe, die zur personellen Verflechtung führt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.5 Entfallene Steuerabzugsverpflichtungen für Vergütungen

Rz. 80 Bei Vergütungen für die Nutzung beweglicher Sachen, die bis zum 31.12.2008 zugeflossen waren, war der Steuerabzug vorzunehmen. Die Vergütung musste für die Nutzung, sie durfte nicht für die Übertragung des Eigentums an der beweglichen Sache gezahlt werden (zur Ausdehnung auf Veräußerungen vgl. Rz. 82). Soweit die Vergütung, und sei es auch eine laufende Vergütung, für...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.2 Übergegangene Wirtschaftsgüter

Rz. 142 Zu den übergegangenen Wirtschaftsgütern gehören alle Wirtschaftsgüter, die die übertragende Körperschaft in ihrer steuerlichen Schlussbilanz ausgewiesen hat. Diese hat der übernehmende Rechtsträger mit dem Wert anzusetzen, der in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ausgewiesen wurde. Dies gilt unabhängig davon, wie die übertragende Körpersch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.8 Eigene Anteile

Rz. 60 Der Ausweis eigener Anteile ist unzulässig.[1] Sie sind offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Hält die übertragende Körperschaft eigene Anteile, ist die Beteiligungsquote der jeweiligen Anteilseigner nicht aus dem Verhältnis des Nennbetrags ihrer Anteile zum Gesamtnennbetrag aller Anteile an der übertragenden Körperschaft zu ermitteln, sondern aus dem Verhältnis ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländis...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.1 Allgemeines

Rz. 213 Nach § 4 Abs. 6 S. 6 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust außer Ansatz, soweit bei der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft ein Verlust nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.1 Personengruppentheorie

Rz. 94 Beherrschungsidentität ist auch dann anzunehmen (vom Fall der faktischen Beherrschung abgesehen; vgl. Rz. 134ff.), wenn zwar die Beteiligten nicht alle sowohl am Besitz- als auch am Betriebsunternehmen beteiligt sind, aber die an beiden Unternehmen beteiligten Personen (Doppel-Gesellschafter) an beiden Gesellschaften jeweils zusammen über mehr als 50 % der Stimmrechte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.5 Besitzzeitanrechnung (§ 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG)

Rz. 109 Nach § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG ist der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger zuzurechnen, wenn die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeit kommt es z. B. in den Fällen von § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.5 Entschädigung für die Auflösung des Dienstverhältnisses und andere Abfindungen

Rz. 270 Durch G. v. 15.12.2003[1] wurde in Nr. 4 ein neuer Buchst. d eingefügt und damit das deutsche Besteuerungsrecht bei Entschädigungen für die Auflösung des Dienstverhältnisses ab Vz 2004 geregelt. Vor diesem Zeitpunkt war das Besteuerungsrecht unklar. Es konnte auf den Zeitraum der Auflösung des Dienstverhältnisses abgestellt werden, auf das Verhältnis nach der Höhe de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.7 Verweis auf § 9 UmwStG

Rz. 51 § 9 UmwStG regelt den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft. Für Zwecke der GewSt gelten nach § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG auch insoweit die §§ 3 bis 8 UmwStG.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3 Verweis auf § 15 Abs. 3 UmwStG

Rz. 40 Der Verweis in § 19 Abs. 2 UmwStG bezieht sich auch auf die Fälle der Auf- und Abspaltung auf eine Körperschaft. In diesem Zusammenhang verweist § 19 Abs. 2 UmwStG des Weiteren auf § 15 Abs. 3 UmwStG. Damit gilt § 15 Abs. 3 UmwStG auch für gewerbesteuerliche Zwecke, sodass sich bei einer Abspaltung verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge i. S. d. § 10a Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.6 Verweis auf § 8 UmwStG

Rz. 49 § 8 Abs. 1 UmwStG betrifft den Fall, dass das übergehende Vermögen bei dem übernehmenden Rechtsträger nicht Betriebsvermögen wird. GewSt wird hierdurch nicht ausgelöst. Die Übernehmerin unterliegt in den Fällen von § 8 UmwStG grundsätzlich nicht der GewSt. Soweit ein Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft den Anteil an der Übernehmerin in einem gewerbli...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Untergang von Fehlbeträgen (Abs. 2)

4.1 Grundlagen Rz. 32 Hinsichtlich der vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Körperschaft i. S. d. § 10a GewStG verweist § 19 Abs. 2 UmwStG für gewerbesteuerliche Zwecke auf § 12 Abs. 3 und § 15 Abs. 3 UmwStG. 4.2 Verweis auf § 12 Abs. 3 UmwStG Rz. 33 § 19 Abs. 2 UmwStG verweist auf § 12 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG . Danach kann der Gewerbeertrag der übernehme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5 Verweis auf § 7 UmwStG

4.2.5.1 Allgemeines Rz. 37 Das Übernahmeergebnis des übernehmenden Rechtsträgers setzt sich zusammen aus den Einkünften i. S. d. § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust i. S. d. §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG. § 7 UmwStG ist sowohl auf die Anteilseigner anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn bzw. -verlust zu ermitteln ist, als auch auf die Anteilseigner, für die dies ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7 Gewerbesteuerliche Sperrfrist (Abs. 3)

7.1 Allgemeines Rz. 68 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung der GewSt, wobei dies auch insoweit gilt, als er auf das Betriebsvermögen entfällt, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellsc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.4 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder eines Anteils an der Personengesellschaft (Abs. 3 S. 2)

7.4.1 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs Rz. 100 Wird ein übernommener Teilbetrieb innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung von der Übernehmerin veräußert oder aufgegeben, unterliegt der erzielte Gewinn nach § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG der GewSt. § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsvorschrift des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Übertragende Körperschaft

3.1.1 Grundlagen Rz. 11 § 19 Abs. 1 UmwStG verweist hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrags bei der übertragenden Körperschaft auf § 11 UmwStG. Der Verweis auf § 11 Abs. 3 UmwStG ist aufgrund der Beschränkung der GewSt auf das Inland gewerbesteuerlich ohne Bedeutung.[1] 3.1.2 Übertragungsgewinn Rz. 12 Bei der übertragenden Körperschaft unterliegt der Übertragungsgewinn n...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs (Abs. 3 S. 1)

7.3.1 Betriebsveräußerung Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung f...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Übernehmende Körperschaft

3.2.1 Grundlagen Rz. 20 § 19 Abs. 1 UmwStG verweist hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrags bei der übernehmenden Körperschaft auf § 12 UmwStG. Der Verweis auf § 12 Abs. 5 UmwStG, wonach bei einem Vermögensübergang in den nicht steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Bereich der übernehmenden Körperschaft eine Vollausschüttung der bei der übertragenden Körperschaft vorhand...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Besteuerung des übernehmenden Rechtsträgers (Abs. 1 S. 1)

4.1 Allgemeines Rz. 26 Bei dem übernehmenden Rechtsträger setzt sich das Übernahmeergebnis aus den Einkünften nach § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust nach den §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG zusammen. Es unterliegt bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. natürlichen Person nur dann der GewSt, wenn der übernehmende Rechtsträger selbst gewerbesteuerpflichtig ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2.2 Übernahmewerte

Rz. 21 Die übernehmende Körperschaft setzt nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 S. 1 UmwStG die auf sie übergehenden Wirtschaftsgüter auch für gewerbesteuerliche Zwecke mit den Schlussbilanzwerten der übertragenden Körperschaft an.mehr