Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG (soweit § 11 UmwStG betroffen ist) für Tz. 5 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Personengesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

2.3.1.3.1 Überblick Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die Gesellschafter der formgewechselten/optierenden Pers-Ges stlich als Einbringende anzusehen sind (s Tz 27, s Tz 27a) und Gegenstand der "Einbringung" iSd §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 1 UmwStG der jeweilige MU-Anteil an der Pers-Ges ist (s Tz 28ff), sind so viele Sacheinlagevorgänge gegeben, wie MU an der Pers-Ges beteiligt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Das Besteuerungskonzept der §§ 11–13 UmwStG in Verbindung mit den Regelungen des KStG

Tz. 12 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für die stliche Behandlung der in den §§ 11–13 UmwStG geregelten Gr von Verschmelzungsvorgängen liegt dem UmwStG und dem KStG ein völlig anderes Konzept zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung des von der Kö erwirtschafteten Gewinns zu Grunde als für die stliche Behandlung des in den §§ 3–10 UmwStG geregelten Vermögensübergangs von einer Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG

5.4.1 Modifizierte steuerliche Rechtsnachfolge Tz. 132 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei Einbringungsvorgängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115–119) verweist § 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG hinsichtlich der Behandlung des eingebrachten Vermögens bei der übernehmenden Gesellschaft auf eine analoge Anwendung der Grundsätze des § 23 Abs 3 UmwStG. Es gilt demnach – wie im Fall der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Rückbeziehung des Formwechsels als Mitunternehmeranteilseinbringung

Tz. 61 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen "gelten die §§ 20 bis 23 entspr" (s § 25 S 1 UmwStG). Dieser (allumfassende) Verweis in § 25 S 1 UmwStG auf die §§ 20ff UmwStG führt zwar grds auch zur Berücksichtigung der stlichen Rückwirkungsregelungen gem § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG. Gleichwohl ergibt sich der stliche Übertragungsst...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 70 [Autor/Stand] (1) Bezugsgröße für die Bewertung ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit (§ 25) des Grundbesitzes (§ 3). (2) Der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 3 Nummer 1) ist der Ertragswert gemäß §§ 26 bis 36 zugrunde zu legen. (3) Der Bewertung des Grundvermögens (§ 3 Nummer 2) ist der Bodenwert gemäß § 38 zugrunde zu legen. (4) Der Grunds...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2 Gültige Rechtslage

Tz. 46 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Rechtsfolgen des § 23 Abs 1 UmwStG gelten auch für die iRe (qualifizierten) Anteilstauschs erworbene Beteiligung, wenn gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG die Beteiligung mit einem unter dem gW liegenden Ansatz eingebracht worden ist. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Verweis in dem Klammerzusatz des § 23 Abs 1 UmwStG, der durch das JStG 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.1 Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG

Tz. 62 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein verbleibender Verlustabzug gem § 10d EStG geht mit der Sacheinlage nicht auf die übernehmende Gesellschaft über (einhellige Auff, zB s Widmann, in W/M, § 23 UmwStG Rn 564; s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 18; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 50; s Ritzer, in R/H/vL, UmwStG 3. Aufl, § 23 UmwStG Rn 62; s UmwSt-Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Anschaffungsprinzip bei Einzelrechtsnachfolge

5.3.1 Grundsätze Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die aufnehmende Kap-Ges oder Gen. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze

Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Formwechsel/Option (§ 1a KStG) als Anteilstausch (§ 25 S 1 iVm § 21 Abs 1 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht die Tätigkeit einer (rein) vermögensverwaltenden KG oder OHG (auch) in der Verwaltung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen, erfüllt der Formwechsel der Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen nicht den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28, 30), weil keine betriebliche Sachgesamtheit auf die Übernehmerin übergeht. Gleiches gilt bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 LGrStG BW bestimmt den Gegenstand der Bewertung und knüpft damit an § 24 Abs. 1 LGrStG BW an, der die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße für die Bewertung des Grundbesitzes festlegt. Der Gesetzgeber lehnt sich an den in § 2 BewG verwendeten Begriff an. Das Bewertungsgesetz gibt selbst keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8 Steuerfreie Rücklagen

3.3.8.1 Grundsatz Tz. 68 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Folge der von § 23 Abs 1 UmwStG bestimmten stlichen Rechtsnachfolge gem analoger Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG führt die aufnehmende Kap-Ges/Gen die im eingebrachten BV enthaltenen stfreien Rücklagen fort (zB Rücklage wegen gewinnerhöhenden Wegfalls übernommener Verpflichtungen gem § 5 Abs 7 S 5 EStG, Reinvestitio...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft im Fall der Buchwerteinbringung

3.3.1 Grundsätze Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.1 Überblick

Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die Gesellschafter der formgewechselten/optierenden Pers-Ges stlich als Einbringende anzusehen sind (s Tz 27, s Tz 27a) und Gegenstand der "Einbringung" iSd §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 1 UmwStG der jeweilige MU-Anteil an der Pers-Ges ist (s Tz 28ff), sind so viele Sacheinlagevorgänge gegeben, wie MU an der Pers-Ges beteiligt sind. Der Tatbestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9 Firmenwert/Geschäftswert

Tz. 79 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird der gesamte Betrieb oder Teilbetrieb in die Kap-Ges/Gen eingebracht, geht auch ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert auf die Übernehmerin über. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist untrennbar mit dem (Teil-)Betrieb verknüpft und kann daher weder zurückbehalten noch entnommen werden. Obwohl die Einbringung aus Sicht der die Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abschreibungen (Modifizierte Rechtsnachfolge wegen Teilrealisierung der stillen Reserven)

4.3.1 Grundsätze Tz. 90 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt gem §§ 23 Abs 3 S 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in die stliche Rechtsnachfolge des Einbringenden ein (wie beim Bw-Ansatz, s Tz 17, 19). Dies gilt grds auch für die AfA der übernommenen abnutzbaren WG, jedoch mit der "Maßgabe", dass die (Sonder-)Bestimmungen hinsichtlich der Verteilung der info...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Zurückbehaltung von funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern beim Formwechsel oder der Option

Tz. 34c Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gesellschaftsvermögen Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ist die identitätswahrende Änderung der Rechtsordnung eines Rechtsträgers nach den Bestimmungen der § 190ff UmwG (s Tz 8). Ausfluss des Identitätsgrundsatzes bei der formwechselnden Umwandlung ist, dass das Vermögen des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 23 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verwei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sockelbetrag

Rz. 181 [Autor/Stand] Der positive Saldo aus schädlichen Finanzmitteln und Schulden führt nur dann zu Verwaltungsvermögen, wenn er 15 % des Unternehmenswerts ("Sockelbetrag") übersteigt. Schädlich ist damit nur der die 15 %-Grenze übersteigende Betrag. Die Geringfügigkeitsgrenze stellt demnach einen echten Freibetrag dar. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Betrag z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zwischenwertansatz

Tz. 82 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangig (s Tz 41). Die Besit...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verfahrensrecht

2.1.3.1 Grundsatz Tz. 22 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die durch den Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in § 23 Abs 1 und 3 UmwStG zum Ausdruck kommende stliche Rechtsnachfolge der Übernehmerin gilt nicht für verfahrensrechtliche Zwecke. Dieses Rechtsnachfolgeprinzip erfasst nur materiell-rechtliche Fragen; dh insbes die Ermittlung des lfd Gewinns der Übernehmerin bezogen auf da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Formwechsel als Sacheinlage von Unternehmensteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG)

2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl (s Tz 16–19) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze in Abhängigkeit von der Einbringungsart

5.2.1 Einbringungskategorien – Grundsätze Tz. 112 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird bei einer Einbringung (s §§ 20, 21, 25 UmwStG) der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.5 Fallübersicht

Tz. 81 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachstehend sind die Auswirkungen der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine andere Kap-Ges dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Gesellschaft und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Gesellschaft ist (grenzübers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG für Tz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Leistungsaustausch. Denn die Sacheinlage wird gegen En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009

Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Buchwertansatz

3.2.1 Übernahme des Einbringungsgegenstands zu Buchwerten Tz. 48 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Regelungen des § 23 Abs 1 UmwStG gelten, wenn das iRe Sacheinlage eingebrachte Vermögen (insges) mit dem Bw angesetzt wird (zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194 ff und s Tz 40;hinsichtlich der Besitzzeitanrechnung gilt § 23 Abs 1 UmwStG auch für den Zwischenwertansatz, s Tz 41–42). We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Artfeststellung

Rz. 105 [Autor/Stand] In dem Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert müssen nach § 219 Abs. 2 Nr. 1 BewG auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit getroffen werden. Eine fehlende Artfeststellung kann in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden. Die Art einer wirtschaftlichen Einheit wird zunächst durch die Vermögensart (vgl. § 218 BewG) bestimm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Rücklagen, AP, Abgrenzungsposten

Tz. 61 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Rechtsnachfolge gem §§ 23 Abs 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG bedeutet eine Fortführung (und Übernahme der Auflösungsverpflichtungen) von beim Einbringenden (zulässig) gebildeten (und am stlichen Übertragungsstichtag noch bestehenden) stfreien Rücklagen (s Tz 68 ff), AP (zB AP für Entstrickungsgewinne gem § 4g EStG; s Bilitewski, in H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine Einbringung zum Bw oder Zwischenwert, ordnet der Verweis in § 23 Abs 1 UmwStG auf die entspr Anwendung der Regelung in § 4 Abs 2 S 3 UmwStG eine sog Besitzzeitanrechnung an. Die Besitzzeitanrechnung tritt damit für die in der Praxis weitaus überwiegende Zahl der Fälle als grundlegendes weiteres Besteuerungsprinzip (eigenständig)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Folgen des Anteilstauschs für Dritte

Tz. 96 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 • Anteilstausch als SchenkSt-Tatbestand (§ 7 Abs 8 S 1 ErbStG) Kommt es bei einem Anteilstausch zu einem (fiktiven) SchenkSt-Tatbestand gem § 7 Abs 8 S 1 ErbStG (s Tz 88), sind neben dem Zuwendenden die Erwerber (dh begünstigte Mit-AE der Übernehmerin) Gesamtschuldner der SchenkSt. Die Erwerber sind jedoch vorrangig zur Entrichtung der St-Schu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Wertaufholung

Tz. 86 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft ist als stliche Rechtsnachfolgerin gezwungen, nach den Grundsätzen des § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 und Nr 2 S 3 EStG an Bil-Stichtagen, die dem Einbringungszeitpunkt folgen, eine Wertaufholung vorzunehmen. Diese Problematik ergibt sich, wenn der Einbringende WG des AV oder UV mit dem niedrigeren Tw bewertet hat (Tw-Absch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag rückzubeziehen. Die Abfindungsverbin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Finanzmitteltest

Rz. 186 [Autor/Stand] Der Finanzmitteltest ist in folgenden Schritten vorzunehmen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.2 Reinvestitionsrücklage gem § 6b EStG

Tz. 69 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Neubildung einer Rücklage durch die Übernehmerin Die Übernehmerin kann im Fall der Veräußerung des übernommenen Vermögens eine Rücklage nach § 6b EStG unter Anrechnung der Dauer der Zugehörigkeit des veräußerten WG zum BV des Einbringenden/Rechtsvorgängers bilden (s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 24). Die Besitzzeitanrechnung h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7 Besitzzeit

Tz. 128 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist für die weitere Gewinnermittlung bei der Übernehmerin eine gewisse Besitzdauer Voraussetzung (zB § 6b Abs 4 Nr 2, Abs 10 S 4 EStG: sechsjährige ununterbrochene Zugehörigkeit zum AV eines inl BV), zählt für durch die Sacheinlage übernommenen WG nur die Zugehörigkeit ab dem Anschaffungszeitpunkt, dh dem (rückbezogenen) Übertragungsstichta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine KGaA

Tz. 43 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG kommt als Rechtsträger neuer Rechtsform auch eine KGaA in Betracht (s §§ 214–225c UmwG; s Tz 14). Nach den umwandlungsrechtlichen Vorschriften ist vorgesehen, dass beim Formwechsel ein Gesellschafter der KGaA als phG beitreten kann, der nicht der formwechselnden Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einbringung gegen "neue" Anteile

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordert die Ausgabe "neuer" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in ursächlichem Zusammenhang mit der Einbringung der hingetauschten Anteile (s Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 1 UmwStG; s Tz 22). Die Einbringung der Geschäftsanteile muss nämlich gem § 21 Abs 1 S 2 iVm Abs 1 S 1 UmwStG (zumindest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Keine Sonderregelung im UmwStG

Tz. 235 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 5 UmwStG regelt nur die Abzugsfähigkeit eines gewstlichen Fehlbetrags aus dem eingebrachten Vermögen bei der übernehmenden Gesellschaft. Eine Bestimmung über die weitere Nutzung des Fehlbetrags beim Einbringenden enthält § 23 UmwStG hingegen nicht. Auch kann aus § 23 Abs 5 UmwStG kein Rückschluss derart gezogen werden, dass ein Gew...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.5 Zahlungsverhinderung durch den Arbeitgeber (Insolvenz)

Rz. 123 Kann der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses nach § 165 SGB III seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zahlen, erhält die Frau den noch fehlenden Zuschuss von der Stelle, die das Mutterschaftsgeld gewährt (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MuSchG). Die versicherungsfremde Leistung wird den Krankenkassen pauschal im Rahmen des § 221 SGB V abgegolten (vgl. Rz. 2). Bei St...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 1. Die Regel der gemeinsamen und gleichen Ausübung der elterlichen Sorge

Art. 1510 Abs. 1 S. 1 gr. ZGB sieht vor, dass die Sorge für das minderjährige Kind Pflicht und Recht der Eltern ist, die sie gemeinsam und gleich ausüben. Das Wort "gleich" wurde mit dem Gesetz 4800/2021 aufgenommen. Der Begriff soll als "gleichwertig" ausgelegt werden, sodass die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge den gleichen Wert oder die gleiche Bedeutung für jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 46 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Stellt sich nach der Rechtsgrundverweisung des § 25 S 1 UmwStG für den jeweiligen Gesellschafter der Formwechsel/die Option stlich als MU-Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28 ff) oder als qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 39–40) dar, kann die Umwandlung st-neutral bzw st-begünstigt erfolgen. Als Ausnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.2 Verluste gem §§ 15 Abs 4 und 15b EStG

Tz. 63 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Grundsätze des § 10d EStG (s Tz 62) gelten auch für die Abzugsberechtigung von Verlusten aus gew Tierzucht oder Tierhaltung, für Verluste aus Termingeschäften oder Verluste aus mitunternehmerischen Innengesellschaften mit Kap-Ges gem § 15 Abs 4 EStG. Wie beim Verlustabzug nach § 10d EStG handelt es sich um einen mit der Pers des St-Subje...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Zwischenwertansatz mit steuerlicher Rechtsnachfolge

Tz. 83 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 23 Abs 3 S 1 UmwStG tritt die übernehmende Gesellschaft grds in die stliche Rechtsnachfolge (s Tz 17, 19 ff) des Einbringenden ein. Denn § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Der Unterschied zur Behandlung bei der Bw-Einbringung (s § 23 Abs 1 UmwStG) besteht darin, dass infolge der Aufde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 87 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stillen Reserven von WG, deren AK oder HK voll abgeschrieben worden sind und nur noch mit einem "Erinnerungswert" bilanziert werden, sind im Fall der Einbringung zum Zwischenwert anteilig auszuweisen. Handelt es sich um abnutzbare bewegliche WG des AV und beträgt der Aufstockungsbetrag nicht mehr als 800 EUR (vor dem 01.01.2018: 410 EUR)...mehr