Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 73 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu ausführlicheren Hinweisen auf entsprechende Regelungen nach IFRS vgl. insbesondere HdR-E, HGB § 266, Rn. 200ff. Rn. 74 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Gegensatz zum HGB kennen die IFRS kein festes Bilanzgliederungsschema. Ausweispflichtig sind Vermögenswerte ("assets"), EK ("equity") und Schulden ("liabilities"). Dabei repräsentiert das EK gem...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / 2. Geldstrafe neben Freiheitsstrafe

Ausnahmsweise kann eine Einzelstrafe bereits aus einer Freiheitsstrafe und daneben einer Geldstrafe bestehen (§ 41 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Von dieser Möglichkeit kann das Gericht Gebrauch machen, wenn der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht hat und wenn es unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angebrach...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 333 ist lex specialis bei vom HGB vorgeschriebenen (Pflicht-)Prüfungen sowohl gegenüber § 404 AktG als auch den §§ 203f. StGB (vgl. HdR-E, HGB § 333, Rn. 37). Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Geschütztes Rechtsgut ist das Interesse an der Bewahrung von Geheimnissen einer KapG einschließlich der genannten, mit ihr verbundenen UN. Dies gilt schü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3.1 "Erinnerungsbefugnis ähnlich dem Schuldner"

Rz. 26 Dritte können betroffen sein: bei ihrer Inanspruchnahme als Schuldner bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung, obwohl der Titel sich nicht gegen sie richtet. Sie können sich in diesem Verfahren nicht nur auf das Fehlen eines Titels als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung berufen, sondern auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften rügen, auf die sich auch der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Nach § 768 ZPO können nur die vom Gesetz für dieses Verfahren zugelassenen Einwendungen geltend gemacht werden (vgl. BeckOK/ZPO-Preuß, § 768 Rn. 3, 4). Das sind der Eintritt der Bedingung (§ 726 Abs. 1 ZPO), die Rechtsnachfolge (§ 727 Abs. 1 ZPO), die Nacherbfolge (§ 728 Abs. 1 ZPO), die Wirkung eines im Prozess des Testamentsvollstreckers ergangenen Urteils gegenüber ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3.2 Eingeschränkte Erinnerungsbefugnis

Rz. 27 Über die vorgenannten Fälle hinaus können Dritte nur eingeschränkt erinnerungsbefugt sein, nämlich dann, wenn Verfahrensvorschriften verletzt sind, die (auch) zu ihrem Schutz dienen: Der nicht zur Herausgabe bereite Dritte (§ 809 ZPO) kann einen Verstoß gegen § 809 ZPO mit der Erinnerung rügen. Gegen die Pfändung "evidenten" Dritteigentums hat der Dritte nicht nur die D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 2 Selbstlose Förderung

Rz. 2 Unter Förderung ist das Hinwirken auf ein bestimmtes Ziel zu verstehen, bei dem etwas "vorangebracht, vervollkommnet oder verbessert wird".[1] Entsprechend dem Wortlaut ("darauf gerichtet") bedarf es keines Erfolgseintritts, keiner Vollendung, sondern lediglich einer Tätigkeit mit einer entsprechenden Zielrichtung. Bei der Beurteilung der Zielrichtung und der Ernsthaft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.2 Ausschluss der Allgemeinheit

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 2 liegt keine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Kreis der geförderten Personen fest abgeschlossen ist oder infolge seiner Abgrenzung dauernd nur klein sein kann. Ein solcher Personenkreis ist kein Ausschnitt aus der Allgemeinheit, sondern ein eigenständiger, von der Allgemeinheit losgelöster Kreis, der in erster Linie auf dem Gedanken der Selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

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Wohn-Riester zum Zweiten: Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

Leitsatz Auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen. Normenkette § 82 Abs. 1 Satz 3, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Sätze 1, 2 und 7, § 92b, § 93 Abs. 1, § 94 Abs. 2 ES...mehr

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Wohn-Riester zum Ersten: Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz Weder reine Zinszahlungen noch Sparleistungen sind als "Tilgung eines Darlehens" i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusehen. Normenkette § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 92b Abs. 1 Satz 3 EStG, § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG Sachverhalt Im Rahmen der Überprüfung der wohnungswirtschaftlichen Verwendung reichte der Kläger ...mehr

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Unternehmensbewertung mit M... / 3.3 Fragen, die im Rahmen der Bewertung auftreten können

Im Rahmen des Bewertungsprozesses steigt man meist tief in die inhaltliche Gestaltung der Planung und Verbesserungen ein. In diesem Kontext kommen immer wieder neue Fragen auf, die auch für die Bewertung von Interesse sind. Der Geschäftsführer hat u. a. folgende Punkte angesprochen, die grundlegend geklärt werden sollten: Soll noch in größerem Umfang investiert werden oder so...mehr

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Unternehmensbewertung mit M... / 2.1 Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist eine für die Unternehmensbewertung anerkannte Methode, die in den Bewertungsstandard IDW S1 aufgenommen wurde. Es gibt mehrere unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten. Im Folgenden wird auf eine vereinfachte, leicht umzusetzende Variante abgestellt. Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert auf Basis der künftig zu erwartenden Einnahme...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3.4 Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen

Für die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i. S. d. § 218 Satz 1 BewG ist grundsätzlich die Zweckbestimmung der vorhandenen und eingesetzten Wirtschaftsgüter nach § 232 Abs. 1 BewG entscheidend. Die Zweckbestimmung richtet sich in der Regel nach den Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, insbesondere Grund und Boden, W...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3 Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – § 232 BewG

3.1 Eigentumsverhältnisse Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach den Eigentumsverhältnissen beim Grund und Boden des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft am Bewertungsstichtag. Befinden sich Flächen am Bewertungsstichtag noch nicht im zivilrechtlichen Eigentum des Steuerpflichtigen, genügt für eine Zurechnung...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 2 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – § 232 BewG

Land- und Forstwirtschaft wird in Anlehnung an das Einkommensteuergesetz und Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz tätigkeitsbezogen definiert. Sie ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnen Erzeugnisse. Land- und Forstwirtschaft ist insofern ein Sammelbegriff und umfasst...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3.5 Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen – § 233 BewG

Die in § 233 BewG festgelegten Grundsätze sind bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in Verbindung mit Standorten für Windenergieanlagen und Flächen mit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten anzuwenden. Bewertungsgegenstand sind ausschließlich Flächen (Grund und Boden) des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. ...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rd. 14 Mrd. Euro pro Jahr eine bedeutende Größe für die Finanzausstattung der Kommunen. Sie ist anders als die Gewerbesteuer keinen konjunkturellen Schwankungen unterworfen und sorgt damit für eine hohe Planungssicherheit bei den Kommunen. Die Grundsteuer wird in drei verschiedene Kategorien unterteilt: Die so...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3.1 Eigentumsverhältnisse

Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach den Eigentumsverhältnissen beim Grund und Boden des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft am Bewertungsstichtag. Befinden sich Flächen am Bewertungsstichtag noch nicht im zivilrechtlichen Eigentum des Steuerpflichtigen, genügt für eine Zurechnung an den Steuerpflichtigen...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 8 Tierbestände – § 241 BewG

Die besonderen Vorschriften zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung von der gewerblichen Tierhaltung entsprechen den bisherigen bewertungsrechtlichen und ertragsteuerlichen Grundsätzen. Ist die Tierhaltung als gewerblich einzustufen, sind die für die Tierhaltung genutzten Gebäude einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens nicht als land- und forstwirtscha...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 1 Neue Bewertungssystematik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Nach neuem Recht erfolgt die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen. Die Bewertungssystematik wird erheblich vereinfacht. Das sog. vergleichende Verfahren ist mit Einführung des 7. Abschnitts des BewG aufgegeben worden, da auf die einzelbetrieblichen Differenzierungen und Abgrenzungen das G...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 7 Kleingartenland und Dauerkleingartenland – § 240 BewG

Nachdem das Kleingartenland und Dauerkleingartenland im Rahmen der Grundbesitzbewertung durch § 158 Abs. 4 Nr. 2 BewG nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet wird, ist es nach § 240 BewG bei der Grundsteuerwertermittlung wieder in dieser Vermögensart zu berücksichtigen. Zu den Kleingärten i. S. d. § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes zählen die...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 5.6 Hofstelle

Zur Nutzung Hofstelle zählen die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen, von denen aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Dazu zählen auch die Flächen, die durch die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Imkerei, Wanderschäferei, Pilzanbau und Produktion von Nützlingen) in Anspruch genommen werden. Nicht zu den Wohngebäuden g...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3.3 Nutzungsüberlassung

Unverändert gilt als Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit bei dem Überlassenden die entgeltliche und unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer ganzen wirtschaftlichen Einheit eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (z. B. bei Betriebsverpachtung im Ganzen) oder Teilen davon (z. B. bei parzellenweiser Verpachtung von Flächen). An den sog. Stückländereien wird allein schon...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3.7 Bewertungsstichtag – § 235 BewG

Die Verhältnisse des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind zum Bewertungsstichtag (d. h. zum Stichtag 1.1. eines Jahres) festzustellen. Dazu ist: die Größe der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sowie der Umfang und Zustand der Gebäude zu ermitteln. Es sind die Flächen der einzelnen in § 234 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BewG definierten Nutzungen zu erfassen. Umfang und Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer für land- und f... / 3.2 Mindestgröße – Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft setzt weder eine Mindestgröße noch einen vollen Besatz mit Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln und immateriellen Wirtschaftsgütern voraus. Deshalb kann auch ein einzelnes land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, das gemäß § 233 BewG nicht zum Grundvermögen zu rechnen ist, ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer für land- und f... / 9 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen – § 241 BewG

Die Vorschrift gliedert die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen in die Sonderkulturen und sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Es werden unterschieden die Sondernutzungen Hopfen, Spargel und andere Sonderkulturen[1] und die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen.[2] Für Hopfen, Spargel und andere Sonderkulturen sind die Reinerträge nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer für land- und f... / 3.6 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – § 234 BewG

§ 234 BewG beschreibt den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und gliedert ihn in seine einzelnen Nutzungen, Nutzungsteile und Nutzungsarten. Der Begriff der Nutzung umfasst grundsätzlich die Gesamtheit aller jeweils hierzu gehörenden Wirtschaftsgüter, die einem Betriebszweig oder mehreren Betriebszweigen der Urproduktion dienen. Dies hat den Vorteil, dass mehreren Nutzung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Zuzahlungen an den Aktionär bei Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothet...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Lohnpfändung

Lohnpfändungen bei den Mitarbeitern der Unternehmermandanten sind an der Tagesordnung. Es gibt Betriebe, bei denen mehr als 50 % der Mitarbeiter ihren Lohn gepfändet bekommen. Die richtige Bearbeitung von Lohnpfändungen gehört zu den zulässigen Aufgaben des Steuerberaters. Wesentliche Inhalte Die Lohnpfändung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Dabei w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 102 StaRUG – Hinweis- und... / 4. Fazit

Die Wirtschaftswelt wird komplizierter – Krisen können in Zeiten immer weiter voranschreitender Globalisierung, Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaftswelt ad hoc und mit zunehmender Größe der Unternehmung auch lediglich an einzelnen Stellen eines ansonsten wirtschaftlich gesunden Unternehmensverbunds auftreten. Komplexere gesetzliche Rahmenwerke: Zudem werden die gese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 1.1.1 Ausübung des Direktionsrechts

Das erste wichtige Instrument zur Implementierung von Compliance-Regeln ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 3. Hinzurechnung von Entgelten für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

Hinzuzurechnen sind Entgelte für Schulden. Nur solche Entgelte unterliegen der Hinzurechnung, welche ein Unternehmen für das ihm zur Verfügung gestellte Fremdkapital zu entrichten hat. Diese Hinzurechnung setzt eine Schuld und ein Entgelt im Sinne einer Gegenleistung für die Nutzungsmöglichkeit des Fremdkapitals voraus. Negative Einlagezinsen werden nicht erfasst: Die von einem ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 11. Förderung durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG

Rz. 66 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zahlungen des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung können als Altersvorsorgebeiträge durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG gefördert werden (§ 82 Abs. 2 EStG). Die zeitliche Zuordnung der Altersvorsorgebeiträge i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / cc) Begünstigte Auszahlungsformen

Rz. 34 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen entsprechend der in § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG genannten Auszahlungsformen vorgesehen ist. Zu den begünstigten Auszahlungsformen siehe im Einzelnen die Ausführungen unter Rn. 68. Allein die Möglichkeit, a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 3 Für ein Ehepaar, das die Eigentums- und Vermögensgemeinschaft beibehalten hat, gelten die güterrechtlichen Vorschriften des FGB fort (§§ 13 bis 16, 39 bis 41 FGB). Das gemeinschaftliche Vermögen steht beiden Ehegatten gemeinsam zu; es ist anteilloses Gesamteigentum, das dem Gesamthandseigentum des BGB gleichzuachten ist. Alleineigentum sind solche Sachen und Vermögensr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Grundsatz – Zweck

Rz. 8 Der ungeteilte Nachlass unterliegt der gesamthänderischen Bindung (§§ 2032 Abs. 1, 2033 Abs. 2, 2040 Abs. 1, 2059 Abs. 2 BGB). Dementsprechend bestimmt § 747 ZPO zum Schutze des ungeteilten Nachlasses für den Fall der Erbenmehrheit, dass die Zwangsvollstreckung in die das gemeinschaftliche Vermögen der Miterben bildenden Nachlassgegenstände ein Urteil voraussetzt, das ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verwaltung des ganzen Nachlasses (Absatz 1)

Rz. 2 Zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ist ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Leistungsurteil (anderer Titel, § 795 ZPO) notwendig und ausreichend. Der erforderliche Titel muss sich gegen den Testamentsvollstrecker in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes richten. Ein gegen den Testamentsvollstrecker persönlich gerichteter Titel genügt nicht (BeckOK/Z...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Parteibezeichnung

Rz. 6 "Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind" (Abs. 1 Satz 1; vgl. BGH, NJW-RR 2019, 1274; BGH, ZfIR 2018, 795). Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungskl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung macht den Beginn der Zwangsvollstreckung von besonderen Voraussetzungen (namentliche Bezeichnung der Vollstreckungsparteien, Zustellung des Schuldtitels einschließlich bestimmter Urkunden, Wartefrist bei der Sicherungsvollstreckung) abhängig (Stein/Jonas/Münzberg, § 750 Rn. 1). Sie findet entgegen dem engen Wortlaut auch dann Anwendung, wenn es um die Fo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt ebenso wie § 740 ZPO für alle Arten der Zwangsvollstreckung und Vollstreckungstitel (§§ 794, 795 ZPO). § 741 ZPO ist nicht auf Geschäftsschulden beschränkt, sondern gilt zugunsten aller Gläubiger des das Erwerbsgeschäft betreibenden Ehegatten, auch wenn ihre Forderungen außerhalb des geschäftlichen Betriebs entstanden sind oder nicht zum Geschäft ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Soweit Gegenstände des Nachlasses der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegen, kann auch nur er allein darüber verfügen (§ 2205 BGB). Die seiner Verwaltung unterliegenden Rechte kann er auch nur allein gerichtlich geltend machen (§ 2212 BGB) und, soweit sie schon tituliert sein sollten, im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben. Rechtsnachfolger des Erblass...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Bei Ablehnung der Klauselerteilung kann der Gläubiger nach § 11 Abs. 2 RPflG befristete Erinnerung einlegen. Er kann auch nach § 731 ZPO Klage erheben. Diese Klage dürfte jedoch nicht praktisch sein, da der Gläubiger im Regelfall in der Lage sein wird, die erforderlichen öffentlichen bzw. öffentlich beglaubigten Urkunden vorzulegen. Der Ehegatte, gegen den die Klausel ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Voraussetzungen

Rz. 11 Der Nachlass, in den vollstreckt werden soll, muss mehreren Erben zustehen, und er muss ungeteilt sein (Schuschke/Walker, § 747 Rn. 1). Der Titel muss sich gegen alle Erben richten und kann neben einem Urteil auch jeder andere Vollstreckungstitel sein (§ 795 ZPO). Auch die sonstigen Vollstreckungsvoraussetzungen müssen gegenüber allen Erben erfüllt sein. Ein einheitli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Gütergemeinschaft muss beendet sein. Mögliche Beendigungsgründe sind die vertragliche oder auch gerichtliche Aufhebung der Gütergemeinschaft sowie Beendigung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft durch gerichtliche Entscheidung oder, soweit die Gütergemeinschaft nicht fortgesetzt wird, der Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners. Die Bestimmung ist bei der Zwangsvollstr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Wirkungen von Verstößen gegen § 750 ZPO – Rechtsbehelfe

Rz. 22 Wurden die zustellungsbedürftigen Urkunden nicht wirksam zugestellt, ist die Zwangsvollstreckung unzulässig (BGHZ 195, 292 = MDR 2013, 173 = DGVZ 2013, 34 = DNotZ 2013, 190 = Rpfleger 2013, 225 = JurBüro 2013, 213; m. Anm. Wolfsteiner, DNotZ 2013, 193).Die Nichtbeachtung der Regeln des § 750 ZPO führt indes nicht zur Nichtigkeit der regelwidrig durchgeführten Zwangsvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Return on Prevention (RoP) / 2 Grundlagen des RoP

Primäre Intention des Konzepts "Return on Prevention" ist die Entwicklung einer belastbaren Kennzahl, die aufzeigt, in welchem Maße sich betriebliche Präventionsarbeit für ein Unternehmen lohnt. Bei der Entwicklung einer solchen Kennzahl orientierte man sich an der bekannten Kennzahl "Return on Investment" (ROI). Sie misst die Rendite des eingesetzten Kapitals, also, wie sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Bei der Zwangsvollstreckung gegen einen verheirateten Schuldner ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass dieser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) lebt, solange nicht dem Vollstreckungsorgan ein anderer Güterstand, etwa durch Vorlage des Ehevertrags in notarieller Form (§ 1410 BGB) oder eines Auszugs aus dem Güterrechtsregister (§§ 1558ff...mehr