Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anwendung des Erbrechts... / a) Die Vermögensteuer

Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die in Spanien nichtansässigen natürlichen Personen unterliegen seit dem 29.12.2022 nunmehr auch der Besteuerung nach dem spanischen Vermögensteuergesetz , span. VStG (Gesetz 19/1991 v. 6.6.1991, veröffentlicht im BOE Nr. 136 v. 7.7.1991, i.d.F. v. 29.12.2022), wenn die Immobilien direkt oder indirekt mindestens ...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / b) Die Solidaritätssteuer

Die Abschaffungen der Erhebung der Vermögensteuer in einigen Autonomen Regionen durch Einführung von Vergünstigungen bis zu 100 % (Autonome Gemeinschaft von Andalusien, Gesetz 5/2021 vom 20.10.2021, veröffentlicht im BOJA Nr. 206 vom 26.10.2021 und im BOE Nr. 263 v. 3.11.2021, i.d.F. des Gesetzesdekretes 7/2022 vom 20.9.2022, veröffentlicht im BOJA Nr. 182 v. 21.9.2022, gült...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / 4. Auswirkungen der Besteuerung des Vermögens auf die Nachlassplanung

Bei der Nachfolgeplanung sollte nicht nur eine mittlerweile geringe steuerliche Belastung der Erwerber von Todes wegen, sondern auch die laufende Besteuerung berücksichtigt werden. Die Erhebung der Vermögensteuer auf unbestimmte Zeit (eingeführt durch das Haushaltgesetz für 2021, Gesetz 11/2020 v. 30.12.2020, veröffentlicht im BOE Nr. 341 v. 31.12.2020, in Kraft getreten am ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.3 Einkunftsermittlung

Die Richtlinie enthält hierzu in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ATAD keine Vorgabe, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. § 10 Abs. 3 AStG gibt hierzu vor, dass die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss. In jedem Fall ist eine Korrektur der nicht abzugsfähigen Steuern vorzunehmen, denn zu den Vorschriften des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 5a EStG

Rz. 6 U. a. aufgrund des Beschlusses des BFH[1] zur Tarifspreizung des § 32c EStG[2] wird immer wieder diskutiert, ob § 5a EStG mit Art. 3 GG vereinbar ist.[3] § 5a EStG begünstigt innerhalb einer Einkunftsart eine einzelne Berufsgruppe dergestalt, dass die pauschale Gewinnermittlung zu einer Steuerbelastung von ca. 5 % führen wird. Diese Begünstigung ist nach der Rspr. des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Schrifttum: Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Besondere Verkürzungsfälle

Rz. 420 [Autor/Stand] Bei der Tabaksteuer (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO, s. zur Tathandlung Rz. 361 ff., 317) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, wenn sich keine Steuerbefreiung anschließt (§ 15 Abs. 1 TabStG; für die Einfuhr s. § 21 Abs. 1 TabStG; für das Verbringen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Schrifttum: Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung und Verwendungsverbot, BB 2015, 3040; Dallmeyer, Tatbeendigung und Verjährungsbeginn bei Steuerdelikten, ZStW 2012, 711; Derlath, Kontrollmitteilungen im Erbfall, PStR 2001, 49; Durst, Der verstorbene Steuerstraftäter – Pflichten und Risiken des Erben, ErbBstg 2012, 227; Eich, Strafverfolgungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verwaltungsrechtliche Folgen

a) Untersagung der Gewerbeausübung Schrifttum: App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Bellinghausen, Nebenfolgen eines Strafverfahrens, ZWH 2013, 395; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–350) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 801–895) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 ...mehr

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Liquidationswert nach § 166... / 3. Eigene Beurteilung

Die Entscheidung des BFH, dass nur eine Wertabweichung von 40 % oder mehr als wesentlich und als Verstoß gegen das Übermaßverbot zu bewerten ist, führt zumindest zu einer Klärung der Frage und damit zu einer gewissen Rechtssicherheit. Fraglich scheint mir aber, ob diese Grenze tatsächlich i.S.d. BVerfG ist oder ob der BFH hier zu Lasten der Steuerpflichtigen über das Ziel hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Substanzsteuerliche Behandlung des Treuguts

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung des Vermögens gilt nicht der bürgerlich-rechtliche Vermögensbegriff, nach dem als Vermögen die Gesamtheit aller in Geld bewerteten Güter und Rechte bezeichnet wird, die sich an einem Stichtag im Eigentum einer Person befinden, sondern der wirtschaftliche Vermögensbegriff, nach dem zum steuerpflichtigen Vermögen auch WG geh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Schrifttum Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Christoffel, Die Einheitsbewertung der GmbH ab 01.01.1993, GmbHR 1993, 766; Christoffel, Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für Bilanzierende zum 1.1.1995, StWK Gruppe 9,1; Christoffel, Vermögensteuer – leicht gemacht, Vermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] § 137 BewG bezieht sich auf Unternehmen mit Hauptniederlassung im Beitrittsgebiet (= neue Bundesländer), die auf den 1.7.1990 eine DM-Eröffnungsbilanz zu errichten hatten. Die bei der Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz zu beachtenden (Sonder-)Vorschriften enthält das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Da die Vermögensteuer seit Ablauf des Jahres 1996 nicht mehr erhoben wird, haben die Zuständigkeitsregeln des § 19 AO derzeit nur für die ESt und den dazu als Ergänzungsabgabe erhobenen Solidaritätszuschlag[1] Bedeutung. Die sich aus § 19 AO ergebende Zuständigkeit umfasst nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit grundsätzlich alle Verwaltungstätigkeiten der Finanzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Lagefinanzamt (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten ist für die gesonderte Feststellung das sog. Lagefinanzamt zuständig. Dies ist dasjenige FA, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder das Mineralgewinnungsrecht liegt. Bei Erstreckung über den Bezirk mehrerer FÄ ist das FA zustän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Zuständigkeit des Verwaltungsorts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sind und die nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen sind, ist das FA zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht[1], oder, wenn die Verwaltung dieser Einkünfte im G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO. Gegenstand dieser Feststellungen sind die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes [1], die einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3 Erzielung von Einnahmen

Rz. 8 Zweck der Geldleistungen muss die Erzielung von Einnahmen sein. Eine etwaige Zweckbindung des Steueraufkommens ist für den Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO unschädlich.[1] Dabei lassen sich nach Zweck und Zielrichtung der Besteuerungsvorschriften die sog. Fiskalzwecknormen ("Finanzzwecksteuern"[2]) von den sog. Lenkungsnormen (Sozialzwecknormen) unterscheiden. Alleinige...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 3. Konsequenzen der Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 53 [Autor/Stand] In der Folge dieser Rechtsprechung des BVerfG[2] wird die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz wurde zwar durch den Gesetzgeber (bis heute) nicht formell aufgehoben. Da dieser jedoch innerhalb der vom BVerfG zur Beseitigung des verfassungswidrigen Besteuerungszustands bis zum 31.12.1996 gesetzten Frist nicht reagiert ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 45 [Autor/Stand] In seinem Beschluss v. 22.6.1995[2] erklärte das BVerfG § 10 VStG als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Bestimme der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so könne eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 4. Weitere Gesetzesänderungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine verfahrensrechtlich bedeutsame Änderung brachte das Jahressteuergesetz 1997 [2] auch insoweit, als nunmehr der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen war (§ 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997). Zuständig hierfür war grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Außerordentliche Lasten.

Rn 12 Sie treffen den Eigentümer, Rechtsinhaber oder Besitzer als solchen und fallen im Innenverhältnis dem Nacherben zur Last (§ 2126). Außerordentlich sind sie, wenn sie nicht regelmäßig wiederkehren, sondern als eine ausnahmsweise, einmalige Leistung erbracht werden müssen (BGH NJW 56, 1070 [BGH 21.03.1956 - IV ZR 317/55]). Auf den Stammwert gelegt sind sie, wenn sie aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.2 Vermögensteuer (Abs. 3 S. 2)

Rz. 93 Für die bis 1996 erhobene Vermögensteuer ergaben sich einige Besonderheiten. Die Problematik hat sich aber durch Zeitablauf erledigt, sodass hier eine nähere Darstellung verzichtet wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 9 Vollstreckungsvermeidung/-beschränkung durch Aufteilungsantrag

Sind Personen Gesamtschuldner [1], weil sie zusammen zur Einkommen- oder Vermögensteuer veranlagt werden, z. B. Ehegatten[2], kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf einen sich bei einer Aufteilung der Steuern ergebenden Betrag beschränkt wird. Die weiteren Einzelheiten einer möglichen Aufteilung der Gesamtschuld ergeben sich au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Schwimm- und Heilbäder

Tz. 74 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der für ein öffentliches Schwimmbad benutzt wird, ist wegen unmittelbarer Benutzung zu gemeinnützigen Zwecken nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit (FMS vom 01.02.1983, Bew-Kartei § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG Karte 1). Die für Schwimmbäder geltenden Befre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Gemeiner Wert nicht notierter Anteile

Wird durch Klage die gesonderte Feststellung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft angefochten, ist der Streitwert gleich dem einfachen Jahresbetrags der Vermögensteuer, die auf dem streitigen Wertunterschied der Anteile des Klägers lastet.[1]mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens 5,0 % (Hamburg: 4,5 %, Sachsen 3,5 %). Für nach dem 31.12.1996 verwirklichte Erwerbsvorgänge (vgl. § 23 Abs. 4 S. 1 GrEStG) wurde durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049, 2062) der bis dahin geltende Steuersatz von 2 % auf 3,...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 3. Vermögensteuer auf ausländisches Immobilienvermögen (IVIE – Imposta sul valore degli immobili all‘Estero)

Rz. 62 Steuerpflichtige mit ausländischem Immobilienbesitz unterliegen der Vermögensteuer auf ausländisches Immobilienvermögen. Diese Steuer ist entspricht in Italien die bereits dargestellte IMU.mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Vermögenssteuer

Rz. 11 Alle Kantone,[17] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Dabei gelten die folgenden Grundsätze:[18]mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / E. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Italien

Rz. 132 Deutschland und Italien haben am 18.10.1989 ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen[70] abgeschlossen. Dieses ist seit am 27.12.1992 in Kraft getreten. Das Abkommen dient der Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Rz. 133 In Italien hat ein Doppelbesteuerungsabkommen gemäß Art. 75 DPR 600/73[71] Vorrang gegenüber dem innerstaatlichen Recht, sofern der Steuerpflichtige nicht ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / B. Historischer Kurzüberblick zum Besteuerungssystem in Italien

Rz. 14 Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Italien sind bereits aus historischen Gründen nicht mit den deutschen steuerlichen Rahmenbedingungen vergleichbar. Ziel der Besteuerung war die Deckung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen. Bereits das Albertinische Statut von 1848 sah hierzu eine Besteuerung des Vermögens vor. Nach der Einigung Italiens im Jahre 1861 wurden i...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / Literaturtipps

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2022 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / VI. Bedeutung der Erbschaftsteuer

Rz. 102 [Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 54 [Autor/Stand] Der Eigentümer des Erbbaugrundstücks, also des belasteten Grundstücks, hat Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses. Bei der Bewertung des Erbbaugrundstücks wird einerseits der abgezinste Bodenwert angesetzt. Andererseits wird nach § 194 Abs. 3 BewG der kapitalisierte vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins im Rahmen der Bodenwertermittlung über die La...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Sonderfall: Gemeinnützige GmbH

Rz. 59 Für den Sonderfall der Bewertung gemeinnütziger, also ausschließlich steuerbegünstige Zwecke i.S.v. §§ 51 ff. AO verfolgender, Kapitalgesellschaften gibt es keine eigenständigen Regelungen (mehr).[207] Nach Gesetzes-bzw. Richtlinien-Lage würde das bedeuten, dass eine Bewertung nach allgemeinen Grundsätzen zu erfolgen hätte. Das erscheint allerdings wenig sachgerecht, ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Aufteilung von in- und ausländischem Betriebsvermögen

Rz. 30 Sofern die wirtschaftliche Einheit des Gewerbetriebs sowohl inländisches als auch ausländisches Betriebsvermögen umfasst und die auf das Ausland entfallenden Wirtschaftsgüter einer dortigen Betriebsstätte zuzuordnen sind, ist das Betriebsvermögen auf den inländischen Teil des Gewerbebetriebs und die ausländische Betriebsstätte aufzuteilen. Maßgebliches Aufteilungskrit...mehr