Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Darlegungs- un... / Leitsatz

1. Wird bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Verkehrsunfall seitens des Schädigers oder seiner Versicherung das Bestehen von überlagerten Vorschäden eingewandt, so obliegt dem Geschädigten die Last der Darlegung und des Nachweises nach dem Maßstab des § 287 ZPO, dass die Beschädigung seines Pkw unfallbedingt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Schaden aufgru... / Sachverhalt

Die Kl. macht aus übergegangenem Recht Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung geltend. Der Zedent, J. W., war Leasingnehmer eines Grillhähnchen-Verkaufswagens der Marke F. Leasinggeber und Eigentümer des Fahrzeugs war die C GmbH. Der Zedent hatte mit der Bekl. für das Fahrzeug eine Kraftfahrtversicherung abgeschlossen, der eine Vollkasko-Versicherung einschloss. Versichert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Elektronischer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG "umschifft" die die Beschäftigung mit dem unter III. wiedergegebenen Streit. Mit Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs wird diese Frage immer häufiger auftreten und sich sogar in anderen Rechtsgebieten – wie etwa der Beratungshilfe – stellen. Bedauerlich ist es folglich, dass das LAG diese Frage explizit nicht entschieden hat, sich stattdessen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Beziehung zwischen Nettovermögen und Barwert der zugesagten Versorgungsleistung

Tz. 50 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Gegenüberstellung des für die Erfüllung der Altersversorgungsleistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens zum Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen ergibt die Vermögensüber- oder -unterdeckung des Altersversorgungsplan, deren Quantifizierung nur im Rahmen der Darstellungsvariante a) verlangt wird (IAS 26.17 (a)(iii) iVm. IAS 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 1 Tatbestand

I. In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30.11.2020 verstorben ist. Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11.3.1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Befangenheit ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin ist im Scheidungsverbund ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig. [2] Aus dem vom Antragsteller zur Akte gereichten und unterschriebenen amtlichen Vordruck V 10 ergibt sich kein Hinweis auf zwei Anrechte beim Versorgungsträger H. Vorsorgemanagement e.V. aus seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2021, Teilnahme am ... / II. Der Handlungsspielraum ist vorhanden

Die Anforderungen an die Vermögensauskunft Der Schuldner hat nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen. Erheblich ist, ob es sich um grundsätzlich pfändbares Vermögen handelt. Ob im konkreten Fall Pfändungsschutz in Anspruch genommen werden könnte, ist nicht erheblich. Diese Frage ist erst im Zeitpunkt des Zugriffs zu prüfen. Parteien des Vollstreckungsv...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Im Folgenden wird nur die Änderung derjenigen Regelungen dokumentiert, die jetzt im § 50c EStG enthalten sind. Zu den übrigen Regelungen vgl. § 50d EStG n. F. Rz. 3. Die Vorschrift wurde in der ursprünglichen Fassung des § 50d a. F. EStG durch G. v. 25.7.1988 eingefügt, wodurch § 73h EStDV ersetzt wurde.[1] Danach kam es zu folgenden Änderungen: Durch G. v. 25.2.1992[2] w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 IAS 26 begründet keine eigenständige Berichtspflicht für den Altersversorgungsplan, sondern ist nur dann anzuwenden, wenn aufgrund anderer Rechtsvorschriften, vertraglicher Vereinbarungen oder freiwillig ein IFRS-Abschluss erstellt wird (IAS 26.1). In der Praxis ist dieser Standard in Deutschland bedeutungslos, da nach deutschem Recht (HGB, VA...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.1 Gewinnschätzung als ersatzweise Gewinnermittlung

Rz. 189 In § 88 AO hat der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz normiert, welcher der Finanzbehörde die Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen auferlegt. Dabei sind die Beteiligten gemäß § 90 AO zur Mitwirkung verpflichtet. In Ergänzung der genannten Grundsätze verpflichtet § 162 Abs. 1 Satz 1 AO die Finanzbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.3 Durchführung der Versicherung wegen des Bezugs von Sozialleistungen oder Vorruhestandsgeld

Rz. 11 Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung[1], Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Pflegeunterstützungsgeld sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 [2] als sonstige Versicherte rentenversicherungspflichtig, wenn sie "im letzten Jahr" vor Beginn der Leistung "zuletzt" versicherungspflichtig waren. Darüber hinaus sind privat krankenversicherte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.2 Durchführung der Versicherung wegen eines Wehr- oder Zivildienstes

Rz. 7 Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehr- oder Zivildienst leisten[1], sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht werden grundsätzlich alle Wehr- oder Zivildienstleistenden erfasst, und zwar unabhängig davon, ob sie zuletzt vor der Dienstpflicht aufgrund einer Beschäftigung oder selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.2 Sonderzuständigkeit für die Durchführung der Versicherung

Rz. 7 Nach § 136 Satz 2 gilt die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch für die Durchführung der Versicherung. Insoweit ist die Zuständigkeitsregelung des § 136 weitergehender als seine Vorgängervorschrift (§ 140 i. d. F. bis 31.12.2004). Ergänzend zu § 140 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthielt in der Vergangenheit allerdings bereits § 16...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 137 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift bestimmte bis zum 31.12.2004 den Kreis der Beschäftigten, für den die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 137 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift bestimmte bis zum 31.12.2004 den Kreis der Beschäftigten, für den die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung durchzuführen hatt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt den Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig ist. Sie wird durch die in §§ 273, 273a enthaltenen Übergangsregelungen ergänzt. Nach Nr. 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Durchführung der Versicherung in der kn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.1 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben

Rz. 3 Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit für einen Arbeitgeber gegen Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und für dessen Rechnung insbesondere in einem Arbeitsverhältnis abhängig beschäftigt sind (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Persönliche Abhängigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie bestimmte die ehemalige Bundesknappschaft (= Rechtsvorgängerin der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.6 Sonstige Beitragszuschüsse

Rz. 117 Neben §§ 257, 258 bestehen noch eine Reihe weiterer Vorschriften außerhalb des SGB V, die Beitragszuschüsse regeln. Den Beitragszuschüssen nach §§ 257, 258 als Ersatz des Beitragsanteils des sonst an Pflichtbeiträgen Beteiligten vergleichbar sind der Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber zur Pflegeversicherung nach § 61 SGB XI (vgl. Komm.dort), gegenüber der Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.1 "Zuschussfähiger" Versicherungsvertrag (Abs. 2a)

Rz. 67 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) waren seit 1.7.1994 bereits besondere Anforderungen an einen privaten Krankenversicherungsvertrag gestellt, die zugleich auch Voraussetzungen für die Zuschussfähigkeit überhaupt waren. Die Vorschriften waren im Zusammenhang mit der 3. Schadensversicherungsrichtlinie der EG (RL 92/49/EWG) eingeführt worden und sollten ausländis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.1.1 Freiwillige Mitgliedschaft wegen Krankenversicherungsfreiheit (Satz 1)

Rz. 29 Bei freiwillig versicherten Mitgliedern einer Krankenkasse darf nach dem ausdrücklichen und eindeutigen Wortlaut nach Abs. 1 Satz 1 die Versicherungsfreiheit nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehen, damit ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Maßgebend dafür ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 126 in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung enthielt generelle Regelungen zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander für die von ihnen in der allgemeinen Rentenversicherung zu betreuenden Versicherten und Hinterbliebenen. Abweichend von den in § 126 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthaltenen Zuständigkeitsregelungen war die ehemalige Bundesknappschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.3 Sonderzuständigkeit bei Anwendung von über- oder zwischenstaatlichem Recht

Rz. 9 Die in § 136 Satz 1 und 2 geregelte Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Leistungen sowie für die Durchführung der Versicherung gilt nach Satz 3 der Vorschrift auch bei Anwendung von über- oder zwischenstaatlichem Recht. Satz 3 wurde durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 118 Dreher, Krankenversicherung und Spartentrennung – Zur Europarechtswidrigkeit des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, VersR 1993 S. 288. ders., Kein Beitragszuschuss für privat krankenversicherten Beschäftigten für Beiträge zu freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung der Ehefrau. Anm. zu BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 12 KR 4/11 R, jurisPR-SozR 2/2014 Anm. 4. Heimann, I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 Ein zur Dienstleistung bei dem Verein für bergbauliche Interessen in Essen angestellter Vermessungssteiger, der hauptberuflich mit Forschungsarbeiten in verschiedenen Bergwerken des rheinisch-westfälischen und des Aachener Steinkohlenbergbaus beschäftigt ist und zu etwa 90 % seiner Arbeitszeit Vermessungsarbeiten unter Tage ausführt, verrichtet überwiegend bergmännisc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.2 Höhe und Begrenzungen des Beitragszuschusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 82 Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ist die Regelung über den Beitragszuschuss in Abs. 2 Satz 2 bei privater Krankenversicherung neu gefasst worden. Danach ist die Höhe des Beitragszuschusses in mehrfacher Weise begrenzt, nämlich auf Verträge mit Versicherungsleistungen bei Krankheit (Satz 1), durch die Hälfte des Betrages, der sich als Beitrag bei Pflichtv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.1.2 Ehemalige Soldatinnen und Soldaten (Satz 2)

Rz. 35 Der mit Wirkung ab 1.1.2019 eingefügte Satz 2, wonach der Satz 1 entsprechend für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte gilt, deren freiwillige Mitgliedschaft auf der Versicherungsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 beruht, nimmt indirekt Bezug auf Personen, deren Versicherungsfreiheit bei einer Beschäftigung aufgrund der Regelung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.1 Berücksichtigung von Einkommensänderungen zum nächstfolgenden 1. Juli

Rz. 5 Einkommenserhöhungen und -minderungen von weniger als 10 % werden ausschließlich von dem der Änderung folgenden 1. Juli an von Amts wegen berücksichtigt. Das bezieht sich auf Veränderungen beim Erwerbseinkommen; beim laufenden Vermögenseinkommen (zum einmaligen Vermögenseinkommen vgl. Rz. 7) und beim Hinzukommen eines weiteren Einkommens; bei dauerhaften Erwerbsersatzeinko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.3 Pflichtbeiträge während oder nach einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung

Rz. 10 Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind Zeiten des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule oder der Teilnahme an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme i. S. des Rechts der Arbeitsförderung nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Für die Zuor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 2.2.2 Unzumutbare Belastung (Satz 2 bis 5)

Rz. 19 Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der monatlichen Bezugsgröße (im Jahr 2020 = 1.274,00 EUR im Monat) nicht überschreiten, haben gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf volle Kostenübernahme bei ausschließlicher Inanspruchnahme der Regelversorgungsleistungen (Satz 2). Die Einkommensgrenze erhöht sich für den ersten im gemeinsamen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 133 Zustän... / 2.3 Beschäftigte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen

Rz. 7 Für Beschäftigte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergbaus wahrnehmen, ist nach § 133 Nr. 3 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für sie vor Aufnahme dieser Beschäftigung für mindestens 5 Jahre Beiträge zur knappschaftlichen Rentenver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 132 Versicherungsträger

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Bis zum 31.12.2004 bestimmte sie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als sachlich zuständigen Träger der Angestelltenversicherung. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Zurechnungszeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung, wenn ein Versicherter auch Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung gezahlt hat (sog. Wanderversicherungsfälle) und der letzte Pflichtbeitrag vor der jeweiligen beitragsfreien Zeit zur knappschaftlichen Rentenversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1 Nr. 4 bis 6, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.2 Kürzung bei den wichtigsten Einkommensarten:

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss tritt für nicht oder nicht mehr Pflichtversicherte in der Krankenversicherung an die Stelle des Anteils, den der Arbeitgeber (oder der sonst als Arbeitgeber geltende Zahlungspflichtige) ansonsten als Pflichtbeitra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4 Begriff des Vermögenseinkommens (Abs. 4)

Rz. 28 Abs. 4 definiert, welche Einkommensarten als Vermögenseinkommen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gelten, und lehnt sich insoweit im Wesentlichen an die Regelungen des Einkommensteuerrechts – §§ 20ff. EStG – an (BT-Drs. 14/4595 S. 143). Die Einnahmen/Ausgaben sowie Gewinne/Verluste aus den in Abs. 4 Nr. 1 bis 3 genannten Einkommensarten (Kapitalvermögen, Versicherungen, Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 403 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 314 ist mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) neu eingefügt worden. Ihren jetzigen Inhalt hat die Norm erst im Laufe der Ausschussberatungen im Bundestag erhalten (BT-Drs. 16/4200 S. 138). Rz. 1a Art. 2 Abs. 21 Nr. 4 des Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 139a und b, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten-Gesetz – HEZG v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist seit 2001 wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch Art. 3 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1 wurde auf sämtliche Einkommensarten mit Ausnahme der meisten steuerfreien...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.1 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten bei einer entgeltlichen Pkw-Überlassung

Ausgangssituation ist, dass die Personengesellschaft einen Pkw mit Vorsteuerabzug angeschafft hat. Die Gesellschaft überlässt ihrem Gesellschafter diesen Pkw. Der Gesellschafter darf dieses Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen. Die private Nutzung unterliegt immer der Umsatzsteuer, wenn die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Privatkonto des Gesellschaf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.2 Rücküberlassung an den Gesellschafter – Ansatz der tatsächlichen Kosten

Nutzt der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet hat, auch für private Fahrten, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung als Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zu besteuern. Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, muss der private Nutzungsanteil nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.10.2 § 418 ZPO

Rz. 45 Die Beurkundung erbringt den vollen Beweis der Bekanntgabe, jedoch ist der Gegenbeweis möglich.[1] Die Zustellung ist daher i. d. R. an dem Tag bewirkt, der in der Zustellungsurkunde als Zustellungsdatum beurkundet ist. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt selbst ein späteres Datum als das Zustellungsdatum ausweist, weil der Verwaltungsakt vordatiert ist. Jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 1.2 Grundsätze für den Trennungsunterhalt

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.[1] Nach § 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3 i. V. m. § 1614 BGB ist ein umfassender Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Beschwerde und ... / 4. Wiedereinsetzungsantrag und Wiedereinsetzungsfrist

Nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, wie weiter zu verfahren ist. Dies hängt entscheidend davon ab, wann und wie das Beschwerdegericht über die Verfahrenskostenhilfe entschieden hat. Die Frist zur Wiedereinsetzung nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 234 Abs. 2 ZPO bzw. § 18 Abs. 1 FamFG beginnt spätestens mit der Bekann...mehr