Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Leistungsfreiheit des Versicherers

a) Gegenüber Geschädigten Rz. 24 Dem Geschädigten, der keine andere Ersatzmöglichkeit hat (z.B. keine eigene Kaskoversicherung), haftet der Versicherer auch im Falle von Obliegenheitsverletzungen seines Versicherungsnehmers voll. Nachdem § 3 Nr. 6 PflVG das früher umfassend bestehende Verweisungsprivileg eingeschränkt hat, kann der Versicherer jetzt den Geschädigten in Fällen...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Beifahrer als Mittäter

Rz. 95 Hat der Beifahrer dem Fahrer vorsätzlich Hilfe zu dessen vorsätzlicher begangener Trunkenheitsfahrt geleistet und ist er bei dieser Fahrt verunfallt, hat er keinen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherer die Vorsätzlichkeit der Trunkenheitsfahrt beweist (LG Saarbrücken zfs 2006, 279).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Unfallflucht

a) Umfang der Obliegenheit Rz. 77 Der Versicherer hat ein legitimes Interesse an der vollständigen Aufklärung eines von ihm zu regulierenden Unfalls. Deshalb hat der Versicherungsnehmer nicht nur eine Aufklärungspflicht, sondern er muss alles unterlassen, was die Aufklärung erschweren könnte. Somit führt eine Unfallflucht gem. § 142 Abs. 1 StGB (nicht jedoch eine solche nach ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / C. Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG)

Rz. 83 Achtung: Regresslimitierung Auch hier ist die Sonderregelung für die Kfz-Haftpflichtversicherung im § 5 Abs. 3 KfzPflVV zu beachten, die die Leistungsfreiheit auf einen Höchstbetrag von 5.000 EUR beschränkt, sofern der Fahrer das Fahrzeug nicht durch strafbare Handlung erlangt hat (§ 5 Abs. 3 S. 2 KfzPflVV). I. Definition Rz. 84 Auch das neue VVG definiert den Begriff d...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Drogen

Rz. 49 Bekanntlich gibt es (noch) keinen festen Wert, ab dem von absoluter drogenbedingter Fahruntauglichkeit ausgegangen werden kann. Der Versicherer muss daher über die Einnahme von Drogen hinaus noch Indizien nachweisen, aus denen auf eine drogenbedingte Fahrunsicherheit geschlossen werden kann (vgl. im Einzelnen § 37 Rdn 165 ff.). Im Übrigen gilt das zuvor zur alkoholbedi...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / aa) Nicht ausreichende Fahrerlaubnis

Rz. 58 Führerscheinloser Fahrer ist auch, wer zwar eine Fahrerlaubnis hat, nicht aber die zum Führen des benutzten Fahrzeugs berechtigende. In der Regel sind das die Fälle, in denen der Fahrer ein leistungsstärkeres Motorrad fährt, für das seine Fahrerlaubnis nicht ausreicht oder ein Lkw-Fahrer nicht rechtzeitig seinen Lkw-Führerschein hat verlängern lassen.mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Fußgänger

Rz. 92 Bei Fußgängern ab 1,9 ‰ bis 2,0 ‰ (OLG Hamm r+s 1986, 138) bzw. ab 1,8 ‰ (OLG Hamm zfs 2003, 195; OLG Köln NZV 2013, 601), jedenfalls bei 2,15 ‰ (OLG Saarbrücken zfs 2006, 338).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / IV. Vor dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheiten

Rz. 39 Hinweis Die Unterscheidung nach vor und nach dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheiten hat an Bedeutung verloren, seitdem mit der Neuregelung des VVG die früher bestehende Kündigungspflicht im Falle der Verletzung von vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten entfallen ist. 1. Fahruntüchtigkeitsklausel Rz. 40 Diese Klausel betrifft zwar ausdrückli...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 5. Rotlichtverstoß

Rz. 71 Hier kommt die Rechtsprechung meist zu einer Leistungskürzung in Höhe von 50 %, z.B. für Sonnenblendung (LG Münster NJW 2010, 240) oder beim Mitzieheffekt (LG Essen zfs 2010, 393).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 2. Mehrfache Obliegenheitsverletzung

a) Mehrere Unfälle auf einer Fahrt Rz. 21 Der Regressbetrag ist für jeden Schadensfall getrennt zu ermitteln. Verursacht der Versicherungsnehmer mehrere Unfälle, liegen mehrere Versicherungsfälle dann vor, wenn sich die Unfälle nach der Verkehrsanschauung nicht als Teil eines einheitlichen Geschehens darstellen, sich z.B. in einem zeitlichen Abstand von 30 Minuten ereignen (B...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / I. Definition

Rz. 84 Auch das neue VVG definiert den Begriff der Gefahrerhöhung nicht. Nach der Rechtsprechung liegt eine solche vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung nach Stellung des Versicherungsantrags ungünstig verändert haben und deshalb auch nicht in die Risiko- und Prämienkalkulation einbezogen werden konnten (BGH VersR 1999, 484). Von einer relevanten Veränderung der...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Medikamentenbedingte Fahrunsicherheit

Rz. 50 Zwar sind die Auswirkungen einzelner Medikamente auf die Fahrtüchtigkeit häufig nicht ausreichend bekannt, für die Strafbarkeit reicht jedoch bereits leichte Fahrlässigkeit aus. Da leichte Fahrlässigkeit versicherungsrechtlich jedoch unschädlich ist, sind durchaus Fälle denkbar, in denen der Versicherungsnehmer zwar wegen medikamentenbedingter Fahrunsicherheit strafre...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Gegenüber Geschädigten

Rz. 24 Dem Geschädigten, der keine andere Ersatzmöglichkeit hat (z.B. keine eigene Kaskoversicherung), haftet der Versicherer auch im Falle von Obliegenheitsverletzungen seines Versicherungsnehmers voll. Nachdem § 3 Nr. 6 PflVG das früher umfassend bestehende Verweisungsprivileg eingeschränkt hat, kann der Versicherer jetzt den Geschädigten in Fällen der Verletzung von Bau- ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / bb) Technische Veränderungen

Rz. 59 Vor allem jugendliche Zweiradfahrer steigern nicht selten durch technische Veränderungen die Leistung ihres Mopeds oder Motorrads. Zum Fahren solcher frisierter Maschinen reicht ihre Fahrerlaubnis dann jedoch nicht mehr aus. Rz. 60 Tipp: Technische Veränderungen am Leichtkraftrad Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfordert bei erheblichem Überschreiten...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / d) Gegen Entleiher oder Mieter

Rz. 38 Wer im Rahmen eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer bekommen hat, kann dem Regress des Kaskoversicherers ggf. die Einrede der 6-monatigen Verjährung (§ 548 Abs. 1 BGB) entgegensetzen. Auf diese Einrede kann sich im Übrigen auch derjenige berufen, der im Interesse des aus dem Gebrauchsüberlassungsverhältnis Berechtigten (z.B. Sohn...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / E. Gerichtsstand

Rz. 97 Der früher (§ 48 VVG a.F.) bestehende besondere Gerichtsstand der Agentur entfällt. Stattdessen können gem. § 215 VVG künftig Klagen aus einem Versicherungsvertrag an dem für den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers zuständigen Gericht erhoben werden, wobei für Klagen gegen den Versicherungsnehmer der Wohnsitz des Versicherungsnehmers ausschl...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / d) Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für den Fahrer

Rz. 51 Die durch den mitversicherten Fahrer begangene Fahrt im Zustand der Fahruntauglichkeit stellt für sich noch keine dem Versicherungsnehmer zurechenbare Obliegenheitsverletzung dar (BGH 35, 153), selbst dann nicht, wenn der vom alleinigen Versicherungsnehmer personenverschiedene Eigentümer oder Halter mitgefahren ist (OLG Saarbrücken zfs 2002, 182; OLG Düsseldorf VersR ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Gegen Arbeitnehmer

Rz. 35 Die dem Arbeitgeber gegen seinen grob fahrlässig handelnden Arbeitnehmer (leichte Fahrlässigkeit ist wegen § 15 Abs. 2 AKB 2008 unschädlich) zustehenden Schadensersatzansprüche gehen gleichfalls auf den Kaskoversicherer über, soweit dieser seinem Versicherungsnehmer Leistungen erbracht hat. Rz. 36 Achtung: Einschränkungen durch Arbeitsrecht Ein solcher Anspruch kann in...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / III. Subsidiäre Haftung

Rz. 100 Die Verkehrsopferhilfe haftet nur subsidiär, d.h. erst dann, wenn Ansprüche gegen Dritte nicht bestehen bzw. realisiert werden können. Rz. 101 Tipp: Regulierung "für den, wen es angeht"" Häufig ist streitig, ob ein Haftpflichtversicherer oder die Verkehrsopferhilfe eintrittspflichtig ist (z.B. wenn der Versicherer die Auffassung vertritt, er hafte nicht, da sein Versi...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 1. Kraftfahrer

Rz. 89 Nach früherer Rechtsprechung (BGH VersR 1988, 950) wurde bei Kraftfahrern sowohl im Falle absoluter als auch relativer Fahruntauglichkeit eine Bewusstseinsstörung unterstellt, jedoch nie bei unter 0,8 ‰ liegenden Werten. Ob dies nach der Herabsetzung des gesetzlichen Gefahrengrenzwertes (§ 24a Abs. 1 StVG) auf 0,5 ‰ noch gilt, muss bezweifelt werden. Jedenfalls hat z.B...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Gegen berechtigten Fahrer

Rz. 34 Bereits aus § 5 Abs. 3 KfzPflVV, der im Gegensatz zu den gem. § 6 KfzPflVV nur für die Schadenfall zu erfüllenden Obliegenheiten den Fahrer miteinschließt, ist zu folgern, dass Obliegenheiten für den Fahrer (soweit er nicht Repräsentant ist) weiter nicht gelten, so dass gegen ihn (außer bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt) nicht regressiert werden kann (BGH NZV 2...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 2. Nachtrunk

Rz. 76 Ein der Verschleierung des Alkoholwerts dienender Nachtrunk verletzt die Aufklärungspflicht (BGH VersR 1967, 1088; NJW 1976, 371; OLG Saarbrücken zfs 2001, 69; OLG Brandenburg zfs 2004, 528; r+s 2007, 412) und führt zur Leistungsfreiheit, wenn die Blutalkoholkonzentration nicht ohnehin außerhalb des kritischen Bereichs lag und der Nachtrunk somit nicht relevant war (K...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Beweislast

Rz. 79 Den Versicherer trifft nach wie vor die volle Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 142 StGB erfüllt hat (OLG Zweibrücken VersR 1977, 806; AG Homburg zfs 2006, 631; OLG Celle NZV 2019, 534). Hieran hat auch die Beweislastregel des § 28 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 VVG nichts geändert, nach der zugunsten des Versicherers gr...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / II. Für den Kfz-Bereich relevante Beispiele

Rz. 85 Alleine schon mit Blick auf die geforderte Dauer des Verstoßes werden im Kfz-Bereich die Fälle nicht besonders zahlreich sein bzw. der Versicherer wird nur selten nachweisen können, dass der Verstoß angedauert hat. Beispiele für eine relevante Gefahrerhöhung sind die andauernde Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs (BGH VersR 1990, 80), insbesondere mit mangelha...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / cc) Abschleppen

Rz. 61 Wer ein betriebsunfähiges Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt abschleppt, braucht keine besondere Fahrerlaubnis (BGH 23, 108; OLG Hamm DAR 1999, 178). Das ist in § 6 Abs. 1 S. 3 FeV jetzt ausdrücklich geregelt. Abgeschleppt werden darf aber nur ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeug. Streitig ist, ob diese Voraussetzung nur im Fall eines technischen Defekts oder au...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) In häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Dritte

Rz. 30 § 86 Abs. 3 VVG hat das früher nur gegenüber den Familienangehörigen bestehende Regressverbot auf alle mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Dritte, also auch auf nichteheliche Lebenspartner, ausgedehnt. Zur häuslichen Gemeinschaft gehört allerdings mehr als eine reine Wohngemeinschaft. Es ist vielmehr ein gemeinsames Wirtschaften erforderlich ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Verwendungsklausel

Rz. 69 Ein zur Leistungsfreiheit führender Verstoß gegen die Verwendungsklausel liegt z.B. vor, wenn ein als privat deklarierter Pkw als Mietfahrzeug oder Taxi eingesetzt wird oder rote Kennzeichen für andere als Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden, der Fahrer mit dem Fahrzeug an Rennveranstaltungen teilnimmt (§ 5 Abs. 1 S. 2 KfzPflVV) oder auch schon dann, wenn e...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Seit dem 1.1.2008 gilt für neu abgeschlossene Versicherungsverträge ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das auch für das Verkehrsrecht erhebliche Änderungen mit sich gebracht hat. So ist z.B. eine Kündigung des Versicherers bei Verletzung einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit nicht mehr Voraussetzung für den Regress und in der Kaskoversic...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 2. Neue gesetzliche Systematik

Rz. 6 Grob fahrlässig oder vorsätzlich begangene Obliegenheitsverletzungen geben dem Versicherer das Recht zur fristlosen Kündigung (§ 28 Abs. 1 VVG) und führen zu Sanktionsmöglichkeiten, die das neue Recht im Vergleich zum bisherigen aber erheblich eingeschränkt hat. Es gelten folgende Grundsätze: Vorsatz und Arglist berechtigen zur Leistungsverweigerung insgesamt, grobe Fah...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Zweifache Verletzung einer gleichartigen Obliegenheit

Rz. 22 Begeht der Versicherungsnehmer eine zweite gleichartige Obliegenheitsverletzung, d.h. verletzt er zwei Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit) oder zwei nach dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheiten (z.B. Nichtabgabe der Schadensmeldung nach einer Unfallflucht), kommt der zweiten Verletzung keine e...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 4. Beweislast

Rz. 11 Der Versicherer muss wie bisher auch (BGH NJW-RR 1996, 981) den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung beweisen (BGH zfs 2011, 511). Dann wird sowohl grobe Fahrlässigkeit als auch Kausalität gesetzlich vermutet und der Versicherungsnehmer muss sich von grober Fahrlässigkeit entlasten bzw. den Kausalitätsgegenbeweis führen. Vorsatz und Arglist wiederum stehe...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / dd) Im Ausland erworbene Fahrerlaubnis

Rz. 64 So wie früher bereits die damals maßgebliche Internationale Kraftfahrzeugverordnung (in ihrem § 4 KfzVO) den Inhaber einer im Ausland gültig erworbenen Fahrerlaubnis für berechtigt erklärte, führerscheinpflichtige Fahrzeuge in Deutschland auch dann zu führen, wenn er deutscher Staatsbürger war, so führt dies jetzt die Fahrerlaubnisverordnung in ihrem § 28 Abs. 1 fort....mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 1. Inhalt

Rz. 3 Obliegenheiten sind teils gesetzlich, teils vertraglich geregelte Verhaltenspflichten, deren Einhaltung zwar nicht eingeklagt werden und deren Verletzung nicht zu Schadensersatzpflichten führen kann, die der Versicherungsnehmer (und ein mitversicherter Dritter) aber einzuhalten hat, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Als verkehrsrechtliche Obliegenheitsverl...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Gegenüber seinem kaskoversicherten Versicherungsnehmer

Rz. 25 Anders als in der KH-Versicherung, in der der Versicherer bis maximal 5.000 EUR leistungsfrei werden kann, kann der Versicherungsnehmer seinen Kaskoversicherungsschutz zur Gänze verlieren, was nicht nur im Falle einer vorsätzlich begangenen Obliegenheitsverletzung wie einer Unfallflucht (LG Krefeld NZV 2014, 40), sondern auch bei besonders groben Verstößen wie einer A...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Alkohol

Rz. 41 War der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, liegt eine zur (begrenzten) Leistungsfreiheit des Versicherers führende Obliegenheitsverletzung vor (§ 2b Abs. 1 S. 1 AKB 2008). Der Wortlaut der versicherungsrechtlichen Vorschrift entspricht der des Strafrechts, so dass zu der...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Umfang der Obliegenheit

Rz. 77 Der Versicherer hat ein legitimes Interesse an der vollständigen Aufklärung eines von ihm zu regulierenden Unfalls. Deshalb hat der Versicherungsnehmer nicht nur eine Aufklärungspflicht, sondern er muss alles unterlassen, was die Aufklärung erschweren könnte. Somit führt eine Unfallflucht gem. § 142 Abs. 1 StGB (nicht jedoch eine solche nach Abs. 2, OLG Dresden zfs 20...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Kausalität

Rz. 8 Leistungsfreiheit besteht jetzt nur noch, wenn Kausalität gegeben ist, d.h. wenn die Obliegenheitsverletzung auch Folgen für den Versicherer mit sich gebracht hat (§ 28 Abs. 3 S. 1 VVG). Das Gesetz hat also die insoweit früher ausreichende allgemeine abstrakte Gefährdung durch die konkrete gegenwärtige Gefährdung ersetzt und damit die die Folgen von vorsätzlich begange...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 7. Quotenbildung

Rz. 16 Die Höhe der Quote ist nach dem Grad des Verschuldens zu bestimmen, nämlich danach, ob die Fahrlässigkeit näher zum Vorsatz oder eher im Grenzbereich zur einfachen Fahrlässigkeit liegt (Abschlussbericht der VVG Kommission, Seite 354).[5] Das von Felsch, [6] Nugel [7] oder dem LG Kassel (zfs 2011, 33) vertretene Mittelwertmodell, das bei durchschnittlicher grober Fahrlässi...mehr

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§ 38 Subjektiver Tatbestand... / 1. Rechtsschutz

Rz. 2 Wird der Alkoholfahrer rechtskräftig wegen einer vorsätzlich begangenen Trunkenheitsfahrt verurteilt, hat er in der Rechtsschutzversicherung keinen Deckungsschutz bzw. muss er die von seiner Versicherung erbrachten Leistungen zurückerstatten.mehr

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§ 54 Geldstrafe / 3. Andere Verbindlichkeiten

Rz. 38 Andere Verpflichtungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (OLG Karlsruhe MDR 1977, 65). Es steht im Ermessen des Tatrichters, ob er Anschaffungskredite für Gebrauchsgüter wie Wohnungseinrichtung oder Pkw berücksichtigt (BayObLG DAR 1984, 238). Rz. 39 Darlehensverpflichtungen, die der Vermögensanlage dienen, werden nicht berücksichtigt; Hypothekendarlehe...mehr

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§ 5 Antrag auf Terminsverle... / II. Krankheit, Arzt- oder Fortbildungstermin

Rz. 7 Aus den zuvor genannten Gründen ist deshalb insbesondere einem erstmals und rechtzeitig gestellten, mit Arztterminen des Verteidigers (BayObLG zfs 1994, 387) oder seiner Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (OLG Celle zfs 1997, 152) begründeten Terminsverlegungsantrag stattzugeben (OLG Bamberg zfs 2006, 656; OLG Hamm zfs 2010, 649; OLG Karlsruhe NZV 2011, 95; O...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / A. Ausschluss von Doppelmandaten

Rz. 1 In Verkehrssachen ist die Gefahr von Doppelmandaten besonders groß. Ohne wirksame Kontrolle, zu der der Anwalt schon aus Standesgründen verpflichtet ist, wird oft erst sehr spät erkannt, dass ein Doppelmandat angenommen wurde (z.B. verteidigt ein Anwalt der Sozietät den Unfallfahrer, während gleichzeitig der Sozius die Ansprüche des Geschädigten gegen den Fahrzeughalte...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / I. Ermittlungsaktenauszug

Rz. 6 Zum Anspruch des Verteidigers auf Akteneinsicht siehe auch die späteren Erläuterungen (vgl. § 18 Rdn 5-16). Rz. 7 Der Verteidiger darf sich Ablichtungen aus den Akten anfertigen (BGHSt 18, 369). Einsicht in die Ermittlungsakten darf er allerdings weder seinem Mandanten noch anderen Personen gewähren. Nur wenn der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird und auch keine Ve...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / d) Abhandengekommener Führerschein

Rz. 140 Bei tatsächlichem (oder angeblichem) Verlust des Führerscheins beginnt nach OLG Düsseldorf (DAR 1999, 514) die Frist erst mit der Abgabe der entsprechenden Eidesstattlichen Versicherung. Hat der Betroffene allerdings keine Fahrerlaubnis oder ist der Führerschein ihm bereits vor der Rechtskraft des Fahrverbotes abhandengekommen, soll die Fahrverbotsfrist bereits mit de...mehr

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Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz in Zeiten des Coronavirus

Zusammenfassung Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus sieht sich die Justiz mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Richter arbeiten aus dem Home Office, Gerichte sind für den Publikumsverkehr gesperrt, Termine werden verlegt. Die Gerichte nehmen ihre Verpflichtung als Stütze der Gesellschaft ernst und halten ihre Arbeitsfähigkeit – wenn auch mit Einschränkungen – aufrech...mehr

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§ 24 Weitere in der Praxis ... / B. Erlöschen der Betriebserlaubnis

Rz. 2 Achtung: Zulassung entfällt nicht mehr automatisch Nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung lässt der Fortfall der Betriebserlaubnis nicht mehr wie früher auch die Zulassung entfallen (Thüringer OLG zfs 2009, 412). Rz. 3 Früher hatte das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit auch der Wegfall der Zulassung vor allem auch versicherungsrechtliche Konsequenzen, so ko...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / I. Parteiverrat, § 356 StGB

Rz. 38 Vertritt der Anwalt mehrere an einem Unfall beteiligte Mandanten, ist von Anfang an der Frage, ob eine widerstreitende Interessenlage entstehen kann, größte Aufmerksamkeit zu widmen. Rz. 39 Beispielsweise kann bei der gleichzeitigen Vertretung von Fahrer und verletztem Insassen spätestens dann eine Pflichtenkollision entstehen, wenn der Unfallgegner - wenn auch im Ende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.3 Lebensversicherung: Begriff und Abgrenzung

Rz. 21 Gegenstand der Direktversicherung muss eine Lebensversicherung sein, deren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, also der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung (§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG; Vor § 4b EStG Rz. 3, 28), dienen. Rz. 22 Der Begriff der Lebensversicherung ist gesetzlich nicht bestimmt. Eine Lebensversicherung hat den Zweck, Vorsorge für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2 Definition

Rz. 9 Die Direktversicherung besteht nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.1 Grundsätze der bilanziellen Erfassung

Rz. 55 Die Beiträge für eine betrieblich veranlasste Lebensversicherung sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Zweifel an der betrieblichen Veranlassung bestehen regelmäßig nicht, weil die Direktversicherung der Altersversorgung der Arbeitnehmer dient und die Aufwendungen des Arbeitgebers somit zusätzlichen Lohnaufwand darstellen. Entsprechendes gilt für die Altersvorso...mehr