Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.4 Beginn und Ende der Versicherung

Rz. 11 Abs. 2 Satz 3 enthält eine Vermutungsregelung für den Versicherungsbeginn, Abs. 2 Satz 5 enthält eine Sonderregelung für den Versicherungsbeginn für die knappschaftliche Rentenversicherung. Abs. 2 Satz 4 enthält Vermutungsregelungen für das Versicherungsende. Diese Vermutungsregelungen sind widerleglich, sie greifen dann nicht ein, wenn der tatsächliche Beginn und/ode...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a) Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehung...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 neu eingefügt durch Art. 4 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474). Vom 1.1.2005 bis 31.12.2012 war die Vorschrift nicht belegt. Bis zum 31.12.2004 enthielt sie Regelungen zur Zahlung von Beiträgen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe. Durch das Gesetz zur Flexibilisierung...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusammenhang mit der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Entgeltgeringfügigkeit, vgl. zu dieser in Abgrenzung zur sog. Zeitgeringfügigkeit BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, und Urteil v. 11.5.1993, 12 RK 23/91, jeweils juris) und ist Folge...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für freiwillig Versicherte, soweit sie die f...mehr

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Jansen, SGB VI § 285 Nachza... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 4 Nach § 209 Abs. 1 muss eine Versicherungsberechtigung (bestehende Versicherungspflicht nach §§ 1 bis 4 oder Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7) bestehen.mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 4 Nach der für die Nachzahlung von Beiträgen geltenden Grundnorm des § 209 muss nach dessen Abs. 1 eine Versicherungsberechtigung (bestehende Versicherungspflicht nach den §§ 1 bis 4 oder Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7) bestehen.mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.6 Fiktion der Beitragszahlung

Rz. 24 Nach Abs. 6 i. V. m. § 203 Abs. 2 gilt der Beitrag für Zeiten vor dem 1.1.1973 als gezahlt, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil vom Arbeitsentgelt abgezogen worden ist, ohne dass der Beitragsabzug in der Versicherungskarte vermerkt wäre. In diesem Fall sind Beschäftigungszeiten als Beitragszeiten zu berücksichtigen. Auch hier ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 3.1 Übergangsregelung für Altverträge

Die Versicherungsprämien können durch den Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 20 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sind die Beiträge sozialversicherungsfrei. Pauschalierungsvoraussetzungen Mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 wurde der § 3 Nr. 63 ES...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 ist eine Sonderregelung zu § 210 Abs. 5; Abs. 2 eine solche zu § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 und Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 (BSG, SozR 3-2600 § 286d Nr. 1). Abs. 2 bezieht sich nur auf solche Beitragszeiten im Beitrittsgebiet, die nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 von der Beitragserstattung weiterhin ausgeschlossen bleiben, und stellt als Regelung zur Aufhebung der Verfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.6 Nachzahlungszeitraum

Rz. 9 Freiwillige Beiträge können nachgezahlt werden für den Zeitraum ab Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch frühestens ab dem 1.1.1924 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Zeiten dürfen allerdings nicht bereits mit Beiträgen belegt sein. Es ist daher die Belegung nicht nur der Zeiten der Selbständigkeit, sondern aller Lücken möglich. Rz. 10 Der Nachzahlungszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2 Alleinhandwerker

Rz. 7 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der nach § 2 Nr. 8 versicherungspflichtigen Alleinhandwerker § 165 Abs. 1 Nr. 1 anzuwenden. Bei dem Vorliegen der in § 279 genannten Voraussetzungen gelten abweichende Regelungen, ohne dass der Nachweis des tatsächlichen Einkommens erfolgen muss. Kann der Alleinhandwerker ein tatsächlich niedrigeres...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.5 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten vor dem 1.1.1973

Rz. 19 Nach Abs. 5 ist eine Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen, wenn Versicherte für Zeiten vor dem 1.1.1973 glaubhaft machen, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben, die vor dem Ausstellungstag der Versicherungskarte liegt oder nicht auf der Karte bescheinigt ist. Abs. 5 gilt somit nur für Zeiten vor der Einführ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Zeiten bis zum 31.12.1949, unter welchen Voraussetzungen bei dem Fehlen von Versicherungsunterlagen die Glaubhaftmachung der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und der Beitragszahlung dafür zur Anerkennung der Zeiten der Beschäftigung oder Tätigkeit als Beitragszeit führt. Der Verlust der Versicherungsunterlag...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Notfallplanung / 3.2.1 Brandgefährdungen/Brandschutzmaßnahmen

Eine allgemeine Brandgefährdung liegt immer vor (elektrische Einrichtungen, Energieversorgung, Beleuchtung etc.). Gibt es jedoch darüber hinaus spezielle Brandgefährdungen? Diese ergeben sich z. B. durch bestimmte energetische, mechanische oder chemische Prozesse oder durch hohe Brandlasten. Bestimmte Brandschutzmaßnahmen werden bereits durch das Baurecht der einzelnen Lände...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 6 Die Generalvollmacht

Die umfassendste Form der Vollmacht ist die Generalvollmacht (nicht gleich Generalhandlungsvollmacht!). Diese ist im Handelsgesetzbuch nicht gesondert geregelt, aber allgemein anerkannt. Sie umfasst die Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, ohne von den Beschränkungen der Prokura erfasst zu werden. Sie erstreckt sich somit auch auf die außergewöhnlichsten Geschäfte...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2023 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. des 12. SGB II-ÄndG v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die Er...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.1 Einordnung und Abgrenzung

Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weiterer Posten nach Abs. 1 (teilwei...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.2 Lohnsteuer

Rz. 7 Steuerrechtliche Grundlagen für die Lohnsteuer sind die §§ 1, 1a, § 38a Abs. 4, §§ 38b, 39, 39e und § 39f EStG. Arbeitnehmer werden in Steuerklassen eingereiht, günstigere Steuerklassen hängen von unbeschränkter Einkommensteuerpflicht ab, die grundsätzlich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraussetzt. Ansonsten ist nur die Einreihung in die Lohnste...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Jansen, SGB VI Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors.r Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VI – Rentenversicherung – ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 war er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 Eintritt in den ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung trifft Bestimmungen zum Versicherungspflichtverhältnis als Oberbegriff für alle Lebenssachverhalte, die eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung auslösen. Damit geht die Ablösung des Begriffs der Beitragspflicht durch Versicherungspflicht einher. Als Folge werden wie auch in den anderen Bereichen der Sozialversi...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.2 Flexible Arbeitszeitvereinbarungen

Rz. 34 Abs. 3 Nr. 2 stellt allein auf Zeiten einer flexiblen Arbeitszeitvereinbarung i. S. d. § 7 Abs. 1a SGB IV ab, die Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. § 7b SGB IV sind und in den Bemessungszeitraum fallen. Daraus kann der Bemessungszeitraum allein mit Zeiten der Arbeitsleistung, allein mit Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder mit Entgeltabrechnungszeitr...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2023 i. d. F. der Elften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 13.2.2023 (BGBl. I Nr. 38) ergeben. Inso...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.2 Berufsausbildung

Rz. 15 Versicherungspflicht besteht auch bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung. Im Grundsatz treffen auf Berufsausbildungsverhältnisse dieselben Merkmale und Kriterien zur Beurteilung der Versicherungspflicht der Regelbeschäftigungsverhältnisse zu. Beschäftigungen zur Ausbildung sind insbesondere von persönlicher Abhängigkeit gekennzeichnet. Anders als bei Regelbeschä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.8 Absetzung bei Ausbildungsförderung und Freiwilligendienst

Rz. 86 Abs. 2 Satz 5 a. F. sah aus Gründen der Vereinfachung und der Gleichbehandlung einen Grundabsetzbetrag von 100,00 EUR wie beim Erwerbseinkommen auch bei den Leistungen der Ausbildungsförderung vor. Damit wurden die Ausgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 pauschaliert. Geringere tatsächliche Ausgaben für diese Posten veränderten an der Höhe des Grundabsetzbetrages nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.5 Vergütungen jeder Art

Rz. 81 Die Vorschrift erfasst Vergütungen jeder Art. Hierzu gehören nicht nur Barzahlungen, sondern auch Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen, z. B. die Lieferung von Wirtschaftsgütern ohne Entgelt oder zu Vorzugspreisen, die Zurverfügungstellung einer freien Wohnung, die unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Pkw und die Leistung von Beiträgen zur Altersversorgung...mehr