Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.4 Personeller Geltungsbereich

Rz. 13 Die Verwendung des Begriffs des Versicherten stellt klar, dass die Norm nur den verletzten Versicherten die Durchsetzung mittelbarer Schäden erleichtern möchte. Angehörige oder Dritte, auch wenn sie im Auftrag des Verletzten Wege zurücklegen, genießen keinen Versicherungsschutz (Bayerisches LSG, Urteil v. 3.9.1985, L 3 U 74/85). Praxis-Beispiel Ein Versicherter fährt s...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 3 § 54 Nr. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 in Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 geändert und Lebenspartner nach dem LPartG den Ehegatten gleichgestellt. Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.1 Haushaltsführende

Rz. 50 Wie sich aus § 129 Abs. 1 Nr. 2 und § 130 Abs. 1 ergibt, gehören auch die Haushaltungen zu den Unternehmen i. S. d. Unfallversicherung. Der Haushaltsführende, für dessen Rechnung der Haushalt geführt wird, ist deshalb Unternehmer (vgl. BSG, Urteil v. 7.2.2006, B 2 U 4/05 R). Weil bei dieser Zuordnung alle privaten Tätigkeiten, vom Einkaufen über das Kochen, Aufräumen,...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Der erweiterte Versicherungsschutz des § 10 gilt für die Beschäftigten, deren Arbeitsbereich sich an Bord befindet, unabhängig davon, ob es sich um Seeleute oder andere an Bord Tätige handelt (Göttsch, in: Lauterbach, SGB VII, § 10 Rz. 18; Leube, in: Kater/Leube, SGB VII, § 10 Rz. 4; Schmitt, SGB VII, § 10 Rz. 4). Eine Ausdehnung auf Beschäftigte des Schifffahrtsuntern...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.3 Verfahren

Rz. 60 Bereits aus dem Wortlaut des § 3 und dem Vergleich mit § 6 ergibt sich, dass wie bei der Versicherung kraft Gesetzes weder ein Antrag noch ein konstitutiver Aufnahmeakt durch die Unfallversicherungsträger erforderlich ist. Die Bestimmungen, die das Anmeldungsverfahren in der Satzung regeln, sind bloße Ordnungsvorschriften für den Versicherungsträger, die keine konstit...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.5 Subsidarität

Rz. 10 Voraussetzung der freiwilligen Versicherung ist, dass nicht bereits eine vorrangige Versicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung nach § 3 vorliegt. Praxis-Beispiel Der mitarbeitende Ehegatte/mitarbeitende Lebenspartner ist aufgrund eines Arbeitsvertrages als geringfügig Beschäftigter bei dem Unternehmer angestellt. Der Versicherungsschutz ergibt sich...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.7 Freie Rückbeförderung (Abs. 2)

Rz. 23 Abs. 2 erstreckt den Versicherungsschutz auch auf die freie Rückbeförderung. Eine besondere Einbeziehung der freien Rückbeförderung ist erforderlich, weil der Seemann keine Tätigkeit ausübt und ohne eine Gegenleistung in Geld oder Arbeit befördert wird und deshalb sonst eine Versicherungslücke bestünde (vgl. auch Rapp, in: LPK-SGB VII, § 10 Rz. 10). Versicherte Tätigke...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.8 Neuantrag bei Beitragsrückstand

Rz. 32 Ist die Versicherung wegen rückständigem Beitrag erloschen, müssen zuerst die Rückstände beglichen werden, bevor eine Neuanmeldung möglich ist. § 6 Abs. 2 Satz 3 enthält 3 Regelungen: Zuerst stellt er klar, dass bei Erlöschen der Versicherung wegen rückständiger Beitrags-/Beitragsvorschusszahlungen ein Neuantrag erforderlich ist. Zum Schutz der Unfallversicherung wird d...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Benz, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 20.4.1993 (2 RU 35/92, SozR 3-2200 § 541 RVO Nr. 3), SGb 1993, 635. ders., Anmerkung zum Urteil des BSG v. 31.5.1995 (2 RU 24/95, SGb 1996, 71), SGb 1996, 74. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, BG 1995, 138. Bühler, Die soziale Absicherung des Rechtsreferendars, JuS 1986, 241. Dahm, So...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt Personen von der Versicherung frei, die nach der Systematik des Gesetzes an sich nach §§ 2, 3 versicherungspflichtig sind. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§§ 541, 542 RVO), jedoch ist die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Sportfischereivereinigungen (§ 542 Nr. 4 RVO) entfallen, weil kein Versicherungsf...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.6 Angeordnete Untersuchung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 In der Nr. 3, der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung, wird die Feststellung, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welche Folgen eingetreten sind, unter Versicherungsschutz gestellt (BSG, Urteil v. 12.5.1981, 2 RU 107/79; Mehrtens, in: Bereiter/Hahn, SGB VII, § 11 Rz. 10). Untersuchung i. S. d. § 11 ist nicht nur eine Ma...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.5 Versicherungsfall während der Schwangerschaft

Rz. 10 Als zweites Merkmal verlangt § 12, dass der Versicherungsfall oder im Fall des § 11 "der mittelbare Schaden der Mutter" während der Schwangerschaft eingetreten ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zeugung und endet mit der Vollendung der Geburt, weshalb eine Schädigung während der Geburt noch eine Schädigung als Leibesfrucht ist (Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15....mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.2 Unternehmerähnliche Personen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die Norm räumt auch Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind, das Antragsrecht zur freiwilligen Versicherung ein. Der Gesetzgeber hat die Rechtsprechung des BSG übernommen (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 150 und BSG, Urteil v. 28.2.1986, 2 RU 21/85). Er schließt damit eine Lücke im Versicherungsschutz, insb...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7 Daten von Ausländern (Abs. 2)

Rz. 37 Die Übermittlungsbefugnisse und -verpflichtungen nach Abs. 2 beziehen sich auf Sozialdaten eines Ausländers. Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG ist. § 71 gibt somit keine Übermittlungsbefugnis für Daten deutscher Familienangehöriger eines Ausländers. Nicht anwendbar sind die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (Art. 1 Zuwanderungsgese...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.2 Voraussetzungen für den Eintritt eines Versicherungsfalles

Rz. 5a Zur Feststellung eines Versicherungsfalls sind in mehrerlei Hinsicht Zusammenhangsfragen zu klären. Zunächst muss der innere (sachliche) Zusammenhang zwischen dem konkreten unfallbringenden Verhalten (beim Arbeitsunfall) bzw. der schädigenden beruflichen Einwirkung (bei der Berufskrankheit) und einer versicherten Tätigkeit bestehen. Anders ausgedrückt: Die unfallbring...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.2 Überblick über die mittelbaren Schäden

Rz. 6 Systematisch regelt § 11 nur eine Fallgruppe mittelbarer Schäden. Ein sog. mittelbarer Schaden liegt vor, wenn zu einer ersten Gesundheitsstörung eine weitere hinzutritt, die rechtlich wesentlich durch die anerkannte Unfallfolge mit verursacht ist. Im Gegensatz zur Verschlimmerung eines Schadens, die unproblematisch dem Erstunfall zugehört, tritt ein zweites Unfallerei...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.4 Einwirkungen mit genereller Eignung, Berufskrankheiten hervorzurufen

Rz. 7 Wird allein die Leibesfrucht geschädigt, die Schwangere hingegen nicht, so ist der Versicherungsfall der Schwangeren ebenfalls gegeben (allg. Ansicht: Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15.2.2024, SGB VII, § 12 Rz. 14 und 19; Schmitt, SGB VII, § 12 Rz. 7). Satz 2 erweitert den Versicherungsfall der Mutter in Bezug auf Berufskrankheiten. Für den Versicherungsfall der Berufskran...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.5 Dem Hafen- oder Liegeplatz eines Fahrzeugs eigentümliche Gefahren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Versicherungsschutz nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 besteht unter 3 Voraussetzungen: Es besteht eine hafeneigentümliche Gefahr oder dem Liegeplatz des Fahrzeugs eigentümliche Gefahr, welche durch die Tätigkeit an Bord bedingt ist und örtlich auf den Hafen oder den Liegeplatz begrenzt ist. Rz. 17 Hafeneigentümliche Gefahren ergeben sich aus der typischen Häufung von Gefahrenmomente...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.3 Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen geschaffen worden, welche die freiwillige Versicherung erheblich ausweitet. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs....mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.2 Ende der Versicherung

Rz. 59 Die Versicherung endet mit der Einstellung der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92; umfassend auch: Benz, Die Unternehmerversicherung in der Unfallversicherung 1978 S. 48), bei Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem LPartG auch mit der Rechtskraft des ehe- bzw partnerschaftsauflösenden Urteils. Eine Ausnahme bildet die Formalversicherung. Weder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.15 Formalversicherung

Rz. 62 Ausnahmsweise kann unter den Voraussetzungen einer sog. Formalversicherung ein (formal-rechtliches) Versicherungsverhältnis bestehen oder über das Ende der Tätigkeit hinaus andauern, ohne dass die Tatbestandsmerkmale der Versicherungspflicht (BSG, Urteil v. 14.12.1994, 2 RU 41/94) gegeben sind. Sinn und Zweck der Formalversicherung ist der Vertrauensschutz, der gleich...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7.2 Übermittlungen ohne Ersuchen der Ausländerbehörde (Satz 1 Nr. 2 bis 6)

Rz. 41 Ohne Ersuchen sind die Mitteilungspflichten nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 zu erfüllen. Die Stellen nach § 35 SGB I sind hier also verpflichtet, bestimmte Sozialdaten von sich aus der Ausländerbehörde zu übermitteln. Rz. 42 Nach Nr. 2 i. V. m. § 87 Abs. 2 des AufenthG haben alle öffentlichen Stellen, somit auch die Stellen nach § 35 SGB I, die Pflicht, von sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 10 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des "Ein-Euro-Jobs" besteht der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter, da der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II andauert. Ebenso stellt der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der Ein-Euro-Job ist selbs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Prüfungsdurchführung

Rz. 135 Prüfungsobjekt ist das Risikofrüherkennungssystem i. S. v. § 91 Abs. 2 AktG. Grundelemente der Maßnahmen nach § 91 Abs. 1 AktG sind:[1] Risikokultur: umfasst als Teil der Unternehmenskultur die grds. Einstellung und die Verhaltensweisen beim Umgang mit Risiken. Sie beeinflusst maßgeblich das Risikobewusstsein im Unt und bildet die Grundlage für die Schaffung angemesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukraine Rechts...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 93 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 79) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gegenstand (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4a)

Rz. 28 Der in § 316 Abs. 1 HGB formulierte Prüfungsgegenstand bestimmt u. a. den Jahresabschluss als Gegenstand der Abschlussprüfung. § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB postuliert die Einbeziehung der Buchführung (§§ 238, 239 HGB) in die Prüfung des Jahresabschlusses. Hierzu rechnen nicht nur die eigentliche Finanzbuchführung, sondern auch die rechnungslegungsbezogenen Teile der Nebenb...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.15 Betriebsweg

Rz. 58 Als Arbeitswege oder Betriebswege oder Dienstwege werden Wege bezeichnet, die in Ausführung der betrieblichen Tätigkeit zurückgelegt werden. Sie gehören unmittelbar zur versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 und sind zu unterscheiden von dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 2 Nr. 1, der der versicherten Tätigkeit vorausgeht oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.4 Häuslicher Bereich

Rz. 121 Das Gesetz nennt nur den Ort der Tätigkeit als Anfang und Ende des versicherten Weges. Der Weg beginnt zumeist beim Verlassen des häuslichen Bereichs und endet beim Erreichen dieses Bereichs. Der Versicherte muss diesen Weg wegen der vorangehenden bzw. der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit zurücklegen. Als Ausgangspunkt kommt auch ein 3. Ort in Betracht. Nur der ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.8 Unterbrechung des Weges

Rz. 136 Der Weg von und nach dem Ort der Tätigkeit kann in zweierlei Hinsicht unterbrochen sein. Zum einen kann es sein, dass der Versicherte von dem direkten (versicherten) Weg abweicht. Soweit ein (Teil-)Umweg oder Abweg nicht versichert ist (vgl. dazu Rz. 131 bis 135), führt dies zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Dieser lebt dann wieder auf, wenn der Betreffend...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.50 Vorbereitungshandlungen

Rz. 114 Verrichtungen zur Vorbereitung auf die versicherte Tätigkeit sind ihrerseits versichert, wenn sie der versicherten Tätigkeit zeitlich unmittelbar vorangehen. Ferner muss ein enger sachlicher und örtlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen. Bei natürlicher Betrachtungsweise muss eine Einheit mit der versicherten Tätigkeit bestehen (BSG, Urteil v. 28...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.4 Arbeitsgeräteunfall (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 158 Die Vorschrift ähnelt § 549 RVO a. F. Sie dehnt den Versicherungsschutz nach Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Umgang mit einem Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung aus. Auch diese Vorschrift muss im Zusammenhang mit allen nach § 2 Abs. 1 versicherten Personengruppen und Betätigungen gesehen werden. Anders als Abs. 2 Nr. 2 und 3 handelt es sich nich...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.40 Schule

Rz. 99 Kinder in Tageseinrichtungen sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4a, Schüler nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b und Studierende nach § 2 Abs. 1 Nr. 8c versichert. Daher besteht der innere Zusammenhang zunächst einmal dann, wenn sich der Unfall innerhalb der jeweiligen Einrichtung (Tageseinrichtung, Schule, Hochschule) ereignet und die zum Unfall führende Betätigung im Zusammenhang mit dem ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.17 Dienstreise

Rz. 69 Ereignet sich der Unfall, während der Betreffende sich im betrieblichen Interesse außerhalb des Beschäftigungsortes aufhält, so kommt Versicherungsschutz unter dem Gesichtspunkt einer Dienst- oder Geschäftsreise in Betracht. Diese kann von der Betriebsstätte oder von der Wohnung her angetreten werden. Auch während der Dienstreise besteht der Versicherungsschutz nicht ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.10 Lösung des inneren Zusammenhangs

Rz. 144 Für Wege vom oder zum Ort der Tätigkeit hat die Rechtsprechung im Interesse einer gleichmäßigen und rechtssicheren Handhabung eine feste zeitliche Grenze von 2 Stunden festgelegt, bis zu der eine Unterbrechung für den Versicherungsschutz auf dem restlichen Weg unschädlich ist. Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg i. d. R. nicht mehr nur unterbroch...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.30 Kinder

Rz. 90 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung liegt bei Unfällen von Kindern oder Jugendlichen durch Spielerei in der Schule oder am Arbeitsplatz grundsätzlich vor, wenn es sich bei dem Verletzten um ein Kind oder einen jugendlichen Arbeitnehmer – i. d. R. bis zu 18 Jahren – handelt, der durch die Gestaltung der Betriebsverhältnisse, insbesondere durch un...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.9 Versicherte Tätigkeiten auf dem Weg nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 141 Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Antritt des Weges zusammenhängen, sind ebenso versichert wie der Weg selbst. Dazu gehört etwa das Warten an der Haltestelle auf das öffentliche Verkehrsmittel oder auf das Abholen mit dem Pkw (BSG, Urteil v. 19.10.1982, 2 RU 21/81). Der Versicherungsschutz wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Schüler während der Wartezei...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.16 Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen

Rz. 63 Seit nahezu 100 Jahren bejaht die Rechtsprechung den inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit bei Gemeinschaftsveranstaltungen, Betriebsausflügen, Betriebsfesten, Jubiläumsfeiern und sonstigen Festlichkeiten (vgl. BSG, Urteil v. 22.8.1955, 2 RU 49/54). Der Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit liegt darin, dass durch solche Veranstaltungen die Verbu...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.42 Spielerei

Rz. 102 Zwar stehen Spielerei und Neckerei grundsätzlich nicht im inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit (BSG, Urteil v. 29.5.1962, 2 RU 113/60; Urteil v. 24.7.1985, 9b RU 58/84). Gleichwohl lässt sich kaum eine höchstrichterliche Entscheidung finden, mit der der innere Zusammenhang unter diesem Gesichtspunkt letztlich verneint worden wäre. Dafür ist Folgendes ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.4 Abweichen vom Weg des Kindes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 150 Die mit dem UVEG v. 7.8.1996 neu eingefügte Vorschrift schließt eine Lücke im Versicherungsschutz von Kindern i. S. d. § 56 SGB I, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a wegen des Besuchs einer Tageseinrichtung eines Trägers nach § 45 SGB VIII oder wegen der Betreuung durch Tagespflegepersonen i. S. d. § 23 SGB VIII versichert sind oder die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Schüler wäh...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.1 Versicherte Tätigkeit

Rz. 15 Der Versicherungsschutz wird erst dann aktiviert, wenn die schädlichen Einwirkungen, denen der Versicherte ausgesetzt war, einem der Tatbestände zugeordnet werden können, die in §§ 2, 3 oder 6 aufgeführt sind. Allerdings umschreiben diese Vorschriften in aller Regel keine Tätigkeiten (Ausnahme: Rettungshandlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a), sondern nur den versicherten Pe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz 2 RVO wird nicht üb...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.1 Grundlagen

Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.19 Essen und Trinken

Rz. 77 Essen und Trinken ist grundsätzlich eine unversicherte eigenwirtschaftliche Verrichtung; es reicht nicht, dass es der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Ebenso wenig begründet es den Versicherungsschutz, dass die Mahlzeit bzw. das Getränk an der Arbeitsstelle eingenommen wird. Auch die Nahrungseinnahme in der Kantine des Betriebes ist grundsätzlich unversichert. Daher ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.7 Umweg oder Abweg

Rz. 131 Wählt der Versicherte einen längeren als den direkten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit, behält aber die Zielrichtung bei, so wird dies als Umweg bezeichnet. Weicht der Versicherte von dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit ab und ändert die Zielrichtung in der Weise, dass er wieder an den Ort des Abweichens zurückkehren muss, um von dort den Weg zum oder ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.2 Innerer Zusammenhang

Rz. 120 Nur der mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängende Weg ist versichert. Somit muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen dieses Weges und der versicherten Tätigkeit bestehen. Bei der Feststellung des inneren Zusammenhangs zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Vers...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.35 Pausen

Rz. 95 Während der regelmäßig vorgesehenen Pausen oder auch während einer durch eine Betriebsstörung eingetretenen Arbeitspause besteht weiterhin Versicherungsschutz. Verunglückt ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.14 Betriebssport

Rz. 51 Unter bestimmten Voraussetzungen steht eine sportliche Betätigung im inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, obwohl Sport grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen ist. Die körperliche Ertüchtigung und die Verbesserung der körperlichen Fitness stehen zunächst einmal im persönlichen Interesse. Jedenfalls der Ausgleichssport hat vielfältige positive Effekt...mehr