Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 101 Der sachliche Umfang des Versicherungsschutzes ist im Einzelnen in Ziff. A-6 AVB-D&O beschrieben. Zunächst einmal geht es um die sog. Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. 1. Abwehr und Schadenausgleich Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigu...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 182 Nach Ziff. 1.1 der Modellbedingungen[348] (Stand: Februar 2016) ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden i.S.v. Ziff. 2.1 AHB versichert, die dadurch entstehen, dassmehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 11. Räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes

Rz. 162 Nach § 1 Abs. 6 der MB BUV/BUZ 22 besteht weltweiter Versicherungsschutz. Viele Bedingungswerke beschränken den Versicherungsschutz jedoch auf Versicherte, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union bzw. in enumerativ aufgezählten weiteren Ländern haben, und die sich nicht länger als sechs Monate außerhalb dieser Länder aufhalten. Solche Klause...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Im Versicherungsrecht kennen wir drei unterschiedliche Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn. Man unterscheidet den formellen, den technischen und den materiellen Versicherungsbeginn. Rz. 16 Formeller Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des (rechtlichen) Zustandekommens des Rechtsschutzversicherungsvertrages, also der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung des R...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 626 Das Ende des Versicherungsschutzes gem. §§ 205, 206 VVG ist in den §§ 7, 13–15 MB/KT geregelt: § 13 MB/KT sieht die Kündigung durch den Versicherungsnehmer vor, § 14 MB/KT die Kündigung durch den Versicherer. Besondere Beendigungsgründe sind zudem in § 15 MB/KT geregelt. Gegen die Wirksamkeit von § 7 MB/KT bestehen keine Bedenken. Danach endet der Versicherungsschutz ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / C. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes

I. Versichertes Interesse Rz. 12 Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in der Schadensversicherung nie eine Sache selbst, sondern nur der Interessenträger gegen Vermögensnachteile versichert ist und dadurch mehrere Interessen an ein und derselben Sache möglich sind.[6] Rz. 13 Nach der Rechtsprechung des BGH versteht man unter dem versicherten Interesse einen von den Parte...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Gegenstand des Versicherungsschutzes

1. Anwaltliches Berufsrisiko Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Umfang des Versicherungsschutzes

1. Bedeutung der Abwehrkomponente Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. Zeitliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Rz. 156 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 157 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsvertr...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VIII. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Geltungsbereich, Punkt 8

Rz. 52 Punkt 8.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 setzt als Risikoabgrenzung voraus, dass die versicherte Person eine Reise unternimmt und diese Reise zeitlich nach Beginn des Versicherungsvertrages liegt. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnortes des Versicherten gelten nicht als Reisen (Punkt 8.4 AVB Reisegepäck 1992/2021). In Abweichung zu Punkt 2.2.4 AT-R...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 803 Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende des Versicherungsvertrages, mit dem Ablauf der in den AVB vorgesehenen Höchstreisedauer oder mit Beendigung des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Rz. 804 Dies gilt grundsätzlich auch für schwebende Versicherungsfälle, das heißt Versicherungsfälle, bei denen die Rückreise bei Ablauf der Höchstreisedauer aus medizinischen Gründe...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Zeitliche Reichweite des Versicherungsschutzes

Rz. 77 Anknüpfend an die Definition des Versicherungsfalls für die versicherten Eigen- und Fremdschäden in §§ 1–5 AVB-VSV bestimmen §§ 35–41 AVB-VSV die Dauer des materiellen Versicherungsschutzes. Danach muss der VN den durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer identifizierten/nicht identifizierten Vertrauenspersonen oder identifizierten/nicht identifizierten lokale...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / V. Kern des Modells "Abgrenzung und Erweiterung des Versicherungsschutzes" (Ziff. 4)

1. Überblick Rz. 58 Mit gutem Grund wird Ziff. 4 als der "Kern des Modells", bezogen auf die Frage des Umfanges des Versicherungsschutzes verstanden.[156] Während das sog. konventionelle Produkthaftpflichtrisiko[157] in den AHB i.V.m. Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells geregelt ist, erweitert insbesondere Ziff. 4 den Versicherungsschutz auf bestimmte, abschließend benannt...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Örtliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, § 1 Abs. 6–8 MB/KT

Rz. 612 Gemäß § 1 Abs. 6 MB/KT gilt die Besonderheit, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich nur in Deutschland besteht. Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland beruht auf dem Interesse des Versicherers, im Falle geltend gemachter Arbeitsunfähigkeit Kontrollen durchzuführen und von seinem Nachuntersuchungsrecht nach § 9 Abs. 3 MB/KT Gebrauch zu machen. Rz...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 781 Der Reisekrankenversicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse bei einem im Ausland unvorhergesehen eingetretenen Versicherungsfall. Der Versicherer zahlt grundsätzlich nicht für Behandlungen, die bereits vor Beginn der Auslandsreise feststanden. Rz. 782 Versicherungsfall in der Reisekrankenversicherung ist ni...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 6. Weitere unter den Versicherungsschutz fallende Behandlungsmethoden (§ 4 Abs. 6 S. 2 MB/KK)

Rz. 466 Gemäß § 4 Abs. 6 S. 1 MB/KK leistet der Versicherer im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Rz. 467 Nach § 4 Abs. 6 S. 2 Hs. 1 MB/KK leistet der Versicherer für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie die der Schulme...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 788 Soweit kein Krankenhaustagegeld abgesichert ist, handelt es sich bei der Reisekrankenversicherung um eine Passivenversicherung. Es besteht danach lediglich ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in tariflichem Umfang, der wiederum eine wirksame und fällige Forderung im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu dem jeweiligen Leistungserbringer, das heißt zum Arzt, Krankenha...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Prämie als Gegenleistung für Übernahme des Versicherungsschutzes

Rz. 251 Die Prämie stellt die Gegenleistung für die Übernahme des Versicherungsschutzes dar. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist deshalb Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung kommt es nicht auf den Eingang bei dem Versicherer an, sondern darauf, dass der Versicherungsnehmer die Zahlung rechtzeitig b...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes: Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Meldung von Umständen, Insolvenz

Rz. 90 Der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes steht – vielfach in den Bedingungen ausdrücklich so formuliert – in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sog. Versicherungsfall (vgl. dazu bereits Ausführungen zu Ziff. A-2 AVB-D&O, Rdn 68 ff.). Unter der Überschrift "Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. A-5 AVB-D&O) finden sich präzisierend Unterüberschrifte...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Rz. 781 Der Reisekrankenversicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse bei einem im Ausland unvorhergesehen eingetretenen Versicherungsfall. Der Versicherer zahlt grundsätzlich nicht für Behandlungen, die bereits vor Beginn der Auslandsreise feststanden. Rz. 782 Versicherungsfall...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / V. Räumliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Versicherungsort (A 10 VHB 2022) a) Begriff "Versicherungsort" Rz. 142 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (A 10.1 VH...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (§ 1 MB/KT, § 192 Abs. 5 VVG)

1. Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall a) Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung Rz. 577 Gegenstand der Krankentagegeldversicherung ist gem. § 1 MB/KT der Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfall, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Rz. 578 Bei der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherer also verp...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

1. Versicherungsbeginn (§§ 2, 3 MB/KT) Rz. 616 Der Versicherungsschutz beginnt nach § 2 MB/KT mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. 2. Versicherungsfähigkeit, ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 4. Umfang des Versicherungsschutzes (Ziff. 4 DTV-VHV 2003/2011)

a) Haftpflichtversicherung (Ziff. 4.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 183 Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen. Die Beschreibung des Versicherungsumfangs in Ziff. 4.1 enthält dazu die typischen Merkmale einer Haftpflichtversicherung: den Freistellungs- oder Befriedigungsanspruch sowie den Rechtsschutzanspruch zur Abwehr unbegründet...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / D. Reichweite des Versicherungsschutzes

I. Gegenstand der Versicherung Rz. 40 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen)mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Abschluss des Vertrages, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

1. Abschluss des Vertrages Rz. 800 Der Versicherungsvertrag kommt in der Regel mit dem Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antrages bei dem Versicherer zustande. Zum Teil wird zudem die Bestätigung der Annahme des Antrages bzw. die Aushändigung des Versicherungsscheines durch den Versicherer verlangt. Zudem kann der Vertragsbeginn auch unter der Voraussetzung stehen, dass ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (§ 1 MB/KK, § 192 Abs. 1 VVG)

1. Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle u.a. Rz. 228 Nach § 1 Abs. 1 MB/KK und § 192 Abs. 1 VVG bietet der Versicherer Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er gewährt im Versicherungsfall:mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 3. Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 188 Gedeckt sind bestimmte – im Einzelnen in Ziff. 3 der Modelle enumerativ aufgeführte – Kosten für Abwendungsmaßnahmen:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / H. Formen des Versicherungsschutzes

Rz. 242 Der Versicherungsnehmer kann nicht die in § 2 ARB vorgesehenen Leistungsarten nach Bedarf einzeln oder insgesamt vereinbaren. Die Leistungsarten werden vielmehr in Paketform angeboten; diese "Pakete" gehen von den wichtigsten Lebensbereichen aus, in denen es zu einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers kommen kann; sie fassen dabei den jeweils...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Stationäres Risiko

Rz. 164 Gemäß § 4 Nr. 2 AFB 87 und A § 6 AFB 2010 wird der Versicherungsort definiert durch die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Aus der Definition folgt, dass der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung grundsätzlich ortsgebunden ist, also ein stationäres Risiko absichert. Rz. 1...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibu...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Versicherte Sachen, Punkte 1.2–1.5

Rz. 8 Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte mitgeführte, am Körper, in der Kleidung getragene oder durch ein übliches Transportmittel beförderte Reisegepäck der versicherten Personen (vgl. Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2021). Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Reise und den persönliche...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Wohnungswechsel"

Rz. 154 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über (A 16.1 VHB 2022). Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A 16.4.1 VHB 2022 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sanktionen verbunden worden und d...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch d...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Beendigung des Versicherungsschutzes (§ 52 VVG)

Rz. 85 Der Vertrag über die vorläufige Deckung endetmehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 84 Die vorläufige Deckung beginnt zum vereinbarten Termin. Eine besondere Form für die vorläufige Deckungszusage ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch mündlich erteilt werden. Die vorläufige Deckungszusage eines Versicherungsvermittlers kann nach den Regeln der Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht wirksam sein.[68] Wenn der Hauptvertrag nicht zustande kommt, ist d...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 791 Die Reisekrankenversicherung wird in Tagespolicen angeboten, die Versicherungsschutz für eine konkrete Reise vorsehen. Üblicher sind als Jahrespolicen abgeschlossene Reisekrankenversicherungen. Versicherungsschutz besteht dann für jede Auslandsreise, die die versicherte Person innerhalb der versicherten Zeit unternimmt. Rz. 792 Regelmäßig ist der Versicherungsschutz b...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) A § 3 Nr. 4 a VGB 2010, A 4.5 VGB 2022

Rz. 48 Weitere Ausschlüsse für die Leitungswasserversicherung enthalten A § 3 Nr. 4 a VGB 2010, A 4.5 VGB 2022 (§ 9 Nr. 4a–e VGB 88). Rz. 49 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser (Buchst. aa) sind ausgeschlossen. Planschen ist das Bewegen von Wasser unmittelbar durch menschliches Tun.[38] Der Ausschlusstatbestand umfasst z.B. Wasser, das durch derartige Bewegungen aus ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 129 In der nichtindustriellen Feuerversicherung werden die versicherten Sachen in einer so genannten Pauschaldeklaration im Antragsformular näher umschrieben. Danach umfasst der Versicherungsschutz als versicherte Sachen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte von Waren und Rohstoffen. Rz. 130 Ausdrückliche Erwähnung findet in der Pauschaldeklar...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Schlossänderungskosten, § 3 Nr. 3 d AERB 87, A §§ 5 Nr. 1 d und Nr. 5 AERB 2008, 2010

Rz. 117 Vereinbart der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für derartige Kosten, muss ihm der Versicherer sämtliche notwendigen Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume erstatten, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat abhandengekommen s...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Versicherte Reise/Geltungsbereich, Punkt 2

Rz. 127 Punkt 2.1 AT-Reise 2008/2021 bestimmt den Geltungsbereich für Versicherungen die für eine bestimmte Reise abgeschlossen sind. Punkt 2.2 AT-Reise 2008/2021 gilt für die Jahresversicherung. Rz. 128 Was unter einer "Reise" zu verstehen ist, wird in Punkt 2 AT-Reise 2008/2021 nicht definiert, so dass auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen sein dürfte. Soweit die "...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2021) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wartezeiten

Rz. 325 Der Beginn des Versicherungsschutzes ist zudem vom Ablauf der Wartezeiten abhängig, die in § 3 MB/KK eine umfassende Wartezeitenregelung enthält, die in § 197 VVG aufgegriffen wurde. Längere Wartezeiten können mithin nicht wirksam vereinbart werden. Rz. 326 Gemäß § 3 Abs. 1 MB/KK bzw. § 197 Abs. 1 VVG beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wart...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 154 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008/2021 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008. Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008/2021, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 155 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt 1.5 AVB-Reisegepäck 1992/2008 Geld, Wertpapiere, Fahrk...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschluss nach § 3 Abs. 5 ARB bzw. Nr. 3.2.21 ARB 2012 – Vorsatztaten

Rz. 235 Nach § 81 VVG ist in der Schadensversicherung der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung (teilweise) frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Dieser gesetzliche Risikoausschluss wurde zugunsten der Versicherungsnehmer in § 4 Abs. 2 a ARB 75 dahin modifiziert, dass vom Versicherungsschutz...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IX. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, § 28 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 301 Mit diesem Rechtsschutz werden für den Selbstständigen die Versicherungsarten der § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz), § 23 ARB (Privat-Rechtsschutz für Selbstständige) und § 24 ARB (Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine) zu einem umfassenden Versicherungsschutz zusammengefasst, so wie dies im Rahmen des § 26 ARB für Nichtselbststän...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Nachhaftungsversicherung und Ruhestandsversicherung

Rz. 130 Versicherungen nach dem Anspruchserhebungsprinzip (siehe oben Rdn 128) schließen konzeptionell einen Versicherungsschutz für Spätschäden aus, da diese erst nach Ablauf der Versicherungszeit sichtbar werden und zu Schadensersatzforderungen führen können. Um diesen Mangel auszugleichen, wird gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz nach dem Anspruchserhebungsprinzip ei...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Eigenschadenklausel

Rz. 106 Mit der sog. Eigenschadenklausel (Ziff. A-6.4 AVB-D&O) wird in nahezu allen gängigen Bedingungswerken versucht, den wirtschaftlichen Eigenschaden des versicherten Schädigers im Rahmen des Deckungsschutzes zu begrenzen. Soweit eine mittelbare oder unmittelbare Kapitalbeteiligung der versicherten Personen an der Versicherungsnehmerin bzw. einer vom Versicherungsschutz ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit dem Transparenzgebot

Rz. 221 Der BGH hat mit Urt. v. 7.2.1996[293] sowie mit Urt. v. 10.12.2014[294] bestimmte Ausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Rz. 222 In seinem Urt. v. 7.2.1996 hat der BGH folgende Ausschlussklausel für unwirksam erklärt: Zitat "ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Gesundheitsst...mehr