Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Auch Steuerpflichtige, die eine der nachfolgend aufgezählten Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen an eine natürliche Person zu deren persönlichem Gebrauch erbringen, müssen dafür eine Rechnung ausstellen, wenn Belgien der Ort des Umsatzes ist oder wenn der Steueranspruch in Bezug auf den gesamten oder einen Teil des Preises vor dem Umsatz entsteht: Lieferungen f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 6 Nr. 1, Art. 42 Abs. 8 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.6 Lehrer an privaten Ersatzschulen (Nr. 5)

Rz. 42 Nr. 5 regelt – der Personengruppe der Beamtenähnlichen nach Nr. 2 vergleichbar – die Versicherungsfreiheit von Lehrern an staatlich genehmigten Ersatzschulen, wenn diese beamtenähnlich im Krankheitsfall versorgt sind (vgl. Rz. 26 ff.). Rz. 43 Voraussetzung ist hier, dass der Lehrer hauptamtlich an der Ersatzschule beschäftigt ist. Eine gesetzliche Konkretisierung der H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Abs. 12 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2188) wurde mit Wirkung zum 1.9.1993 in A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 2, Art. 12 Abs. 1 des 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) sind Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.1992 im Zusammenhang mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 ist die zentrale Vorschrift über den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personenkreis. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die bisher in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Es ist jedoch teilweise dabei verblieben, dass die Versicherungspflicht selbst in anderen Gesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TVÜ)

§ 1 TVÜ bestimmt den persönlichen und sächlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TVöD. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TVöD an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TVöD das bisherige Tarifrecht ablöst. Abs. 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern: Nutzen mit Gewinn

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben verschiedene Möglichkeiten, um den mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach erzeugten Strom gewinnbringend zu nutzen. Ein Überblick zu den verschiedenen Geschäftsmodellen – ihren Vorteilen und Nachteilen. Zu den Nutzungsmöglichkeiten von erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem Dach mit 100 Kilowatt-Peak (kWp) zählen di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 1 Berechtigung

Zur freiwilligen Rentenversicherung sind Deutsche im In- und Ausland und Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an berechtigt, sofern sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Haben Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gelten für sie Übergangsregelungen sowie über- und zwisc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenführhundpauschale / Zusammenfassung

Begriff Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Blindenführhund aus medizinischen Gründen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte. Zu den Kosten gehören die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Tieres. Dessen Unterhaltskosten (z. B. für Futter oder Versicherung) werden durch eine monatliche Pauschale abgegolten. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Steuerbarkeit von Innenumsätzen im Organkreis

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 26.1.2023[1] ging es um die Frage, ob und ggf. inwieweit Innenumsätze in einem Organkreis steuerbar sind. Im Ausgangsverfahren ging es um eine Stiftung öffentlichen Rechts als Trägerin einer Universität, die auch einen Bereich Universitätsmedizin unterhält. Die Stiftung erbringt als Organträger, soweit ihre Ausgangsle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahntechniker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Zahntechniker befassen sich mit der Herstellung von Zahnersatz und verarbeiten dabei dem technischen Fortschritt entsprechend die unterschiedlichsten Materialien von Wachs und Gips, Kunststoffen, Spezialkeramiken bis hin zu stahlähnlichen und schließlich hochedlen Goldlegierungen. Ihr Berufsprofil vereinigt deshalb Komponenten der vielfältigsten Berufe wie Zerspanu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung einer Rückdeckungsversicherung auf den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Streitig ist die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung für den Verzicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Das FG entschied: Eine vGA liegt nach einkommensteuerlicher Betrachtung vor, wenn ein Vermögensvorteil dem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person gewährt wird und dies durch das Gesellschaftsverhält...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach IFRS / 1 Einleitung

Rz. 1 Die International Financial Reporting Standards (IFRS), bis 2001 nur als International Accounting Standards (IAS) bezeichnet, gewinnen mit dem gegenüber dem HGB einzigen Zweck der Versorgung von Investoren und Gläubigern mit entscheidungsnützlichen Informationen über das abgebildete Unternehmen seit den 1990er Jahren in Deutschland zunehmend an Bedeutung.[1] Die IFRS w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.1 Pflege eines Haustiers

Rz. 7 Der klassische Fall der Zweckzuwendung von Todes wegen liegt vor, wenn der Bedachte Vermögen mit der Auflage zugewendet bekommt, sich um ein Haustier des Verstorbenen zu kümmern.[1] Voraussetzung ist, dass insoweit eine rechtliche Verpflichtung des Erwerbers besteht; die bloße Erwartung des Erblassers, dass das "hinterlassene" Haustier auf Dauer versorgt wird, genügt n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11 Zuwendung von Pflegegeld (§ 13 Abs. 1 Nr. 9a ErbStG)

Rz. 62 Im Zuge der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung mit dem Gesetz vom 26.5.1994[1] wurden die Befreiungsvorschriften des § 13 ErbStG durch das Gesetz vom 11.10.1995[2] mit Wirkung zum 1.4.1995 um die Steuerbefreiung für die Weitergabe des gesetzlichen Pflegegelds gem. § 13 Abs. 1 Nr. 9a ErbStG ergänzt. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2, § 37 Abs. 1 SGB XI können pflegebe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Familienstiftung als Finanzunternehmen i. S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011

Leitsatz Für die Qualifikation als Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 2011 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes 2011 ist die Rechtsform unerheblich. Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Beamtenrechtliche Versorgung

Rz. 546 Anders als beim RVT bzw. UVT (Rdn 543 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[451] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / b) Keine Sozialversicherung oder adäquate Versorgung im Unfallzeitpunkt

aa) Grundsatz Rz. 501 Bestand die Sozialversicherung im Unfallzeitpunkt noch nicht, muss sich der SVT die bis zum Forderungsübergang erworbene Kenntnis des Verletzten anrechnen lassen.[490] Er ist dann Rechtsnachfolger des Verletzten, wobei der Verletzte (= Rechtsvorgänger) auf den Bestand der Forderung (z.B. durch Abfindung, Fristversäumung) einwirken darf und kann. Erfolgt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / a) Sozialversicherung oder adäquate Versorgung im Unfallzeitpunkt

aa) Allgemeines Rz. 482 Findet der Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt statt (z.B. § 116 SGB X, ähnlich § 81a BVG, beamtenrechtliche Vorschriften [siehe auch Fußnote zu Rdn 488][471]), ist die Kenntnis des Rechtsnachfolgers (und zwar des dort für den Regress zuständigen Mitarbeiters) maßgeblich (Rdn 488 ff.). Rz. 483 Die Anmeldung des Geschädigten kann auch für einen SHT hem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 2. Sozialversorgung, beamtenrechtliche Versorgung

a) Sozialversicherung oder adäquate Versorgung im Unfallzeitpunkt aa) Allgemeines Rz. 482 Findet der Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt statt (z.B. § 116 SGB X, ähnlich § 81a BVG, beamtenrechtliche Vorschriften [siehe auch Fußnote zu Rdn 488][471]), ist die Kenntnis des Rechtsnachfolgers (und zwar des dort für den Regress zuständigen Mitarbeiters) maßgeblich (Rdn 488 ff.). ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.3 Geistliche, Kirchenbedienstete und Mitglieder geistlicher Genossenschaften

Geistliche, Kirchenbedienstete, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, die anerkannte Vertriebene sind und denen im Herkunftsgebiet eine Versorgung gewährleistet war, können für Zeiten, in denen ihnen die Versorgung gewährleistet war, längstens jedoch ab 1.1.1943 zurück, Beiträge nachzahlen. Voraussetzung ist, dass sie n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

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§ 5 Verjährung / (4) Zuständigkeitsänderung

Rz. 500 Eine einmal eingetretene Kenntnis der für Regressansprüche zuständigen Stelle kann nicht durch Zuständigkeitswechsel wieder "verloren gehen".[489]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Todesfall

Rz. 671 Werden nach dem Tod eines nicht-ehelichen Vaters nur die Ansprüche des Halbwaisen durch Abfindungsvergleich endgültig erledigt, sind Ansprüche der nicht-ehelichen Mutter nicht automatisch ebenfalls Gegenstand des Vergleiches. Die nicht-eheliche Mutter kann eigene Ersatzansprüche (gestützt auf § 1615l Abs. 2 BGB) haben, die getrennt abzuwickeln sind. Rz. 672 Soweit das...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Weitere Träger

Rz. 1253 Die Rechtsprechung zur Einziehungsermächtigung bezieht sich ausschließlich auf den Forderungsübergang auf einen Träger der Sozialhilfe, für dessen Leistungen der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) gilt.[1282] Siehe Rdn 63, 1298; § 3 Rdn 208. Rz. 1254 Weitere Ausnahmen gelten bei Rechtsnachfolge [1283] und für Ansprüche, die nur sukzessive nach § 6 EFZG, § 86 VVG (...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Verfügungsberechtigte Behörde

Rz. 494 Regresszuständig sind solche Behörden, denen Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zukommt, und zwar unter Beachtung behördlicher Zuständigkeitsverteilung.[481] Rz. 495 Hat der Leistungsträger die Durchführung seiner Leistungsaufgaben einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen, ist allein die Kenntnis ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 4 Übergangs-/Vertrauensschutzregelungen

Für folgende Personenkreise bestehen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen: Bezieher von Witwen- und Witwerrenten oder einer Erziehungsrente, wenn der versicherte Ehegatte/Lebenspartner vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder zwar nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe/Lebenspartnerschaft jedoch vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte/Lebenspartner ...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Träger nach dem AsylbLG, Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 508 Bei einem Sozialhilfeträger ist häufig zugleich die Sachbearbeitung von Fragen der Eingliederungshilfe und/oder des AsylbLG angebunden. Es handelt sich beim "Träger der Eingliederungshilfe" bzw. "Träger nach dem AsylbLG " nicht um Untergliederungen/Abteilungen des "Trägers der Sozialhilfeträger", sondern um eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Rz. 509 Die zur Sozialhi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (3) Verfügungsberechtigte Person, Wissensvertretung

Rz. 496 Hinweis Rdn 408 ff., 455 ff. Rz. 497 Sind innerhalb einer regressbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadenfalles zuständig, kommt es für den Beginn der Verjährung auf den Kenntnisstand der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stelle an.[483] Das gilt auch dann, wenn Bedienstete der Leistungsabteilung aufgrund innerbehördlicher Anordnung g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.1 Aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschiedene Deutsche

Nachzahlungsberechtigt sind Deutsche, die unversorgt aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschieden sind und denen keine lebenslange Versorgung durch eine öffentlich-rechtliche juristische Person gewährleistet ist (z. B. als Beamter). Der Nachzahlungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Organisation oder, falls der Antrag wegen e...mehr

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§ 5 Verjährung / (1) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 491 Hinweis Rdn 398 ff., 408 f., 461; ferner Beispiel 5.5 (Rdn 67). Rz. 492 Nicht nur positive Kenntnis, sondern ebenso grob fahrlässige Unkenntnis führt seit dem 1.1.2002 auch in älteren Fällen zur Verjährung. Rz. 493 Während für rechtsmissbräuchliches Verhalten bei der Kenntnisnahme vor dem 1.1.2002 auf die zuständige Abteilung abzustellen war,[480] kann bei der Beurteil...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Beamtenrechtlicher Dienstherr

Rz. 511 Bis zum Erwerb der beamtenrechtlichen Stellung verbleibt häufig der Geschädigte selbst noch Inhaber der Schadenersatzforderungen. Er ist dann Rechtsvorgänger des Dienstherrn, sodass seine Handlungen (wie Abfindung, Fristversäumnis) auch den Regress des Dienstherrn ausschließen. Rz. 512 Die beamtenrechtliche Beihilfe ist Rechtsnachfolgerin (§ 2 Rdn 1326) einer gesetzli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 45 § 16 SGB VIII regelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Arbeitsverwaltung, Sozialhilfeträger

Rz. 503 Zum Forderungsübergang auf Arbeitsverwaltung [495] und Sozialhilfeträger [496] ist die Rechtsprechung des BGH [497] zu beachten, wonach die Forderung bereits dann übergeht, wenn mit Leistungen dieser Träger nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ernsthaft zu rechnen ist; auf den Kenntnisstand des Geschädigten kommt es dann nicht an. Auch wenn die Forme...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Landwirtschaft

Rz. 391 §§ 11, 12 i.V.m. §§ 87a, 87b ALG ändern die Altersversorgung (Regelaltersrente) der Landwirte parallel, § 27a ALG ebenso die Versorgung bei Erwerbsminderung.mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 488 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[477] Rz. 489 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Nordrhein-Westfalen

Rz. 236 Das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand hatte u.a. das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[241] für die Jahre seit 1976 wie folgt ermittelt:[242] (1) Polizei und Vollzugsdienst Rz. 237 Tabelle 6.38: Pensionierungsalter (Landesbeamte in NRW)mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Allgemeines

Rz. 482 Findet der Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt statt (z.B. § 116 SGB X, ähnlich § 81a BVG, beamtenrechtliche Vorschriften [siehe auch Fußnote zu Rdn 488][471]), ist die Kenntnis des Rechtsnachfolgers (und zwar des dort für den Regress zuständigen Mitarbeiters) maßgeblich (Rdn 488 ff.). Rz. 483 Die Anmeldung des Geschädigten kann auch für einen SHT hemmende Wirkung e...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Wiederkehrende Leistung

Rz. 14 Renten sind gleichartige, regelmäßig wiederkehrende Leistungen,[19] die für einen von vornherein bestimmten oder noch ungewissen Zeitpunkt (z.B. Tod) geschuldet werden. Ihr vorrangiger Zweck ist die Versorgung des Berechtigten oder die fortdauernde Befriedigung eines Lebensbedürfnisses. Rz. 15 Temporäre Renten enden früher, z.B. mit der Verrentung des Berechtigten.mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Grundsatz

Rz. 501 Bestand die Sozialversicherung im Unfallzeitpunkt noch nicht, muss sich der SVT die bis zum Forderungsübergang erworbene Kenntnis des Verletzten anrechnen lassen.[490] Er ist dann Rechtsnachfolger des Verletzten, wobei der Verletzte (= Rechtsvorgänger) auf den Bestand der Forderung (z.B. durch Abfindung, Fristversäumung) einwirken darf und kann. Erfolgt der Forderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 3 Nicht zu berücksichtigende Einkommen

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt, Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie nach § 10a oder Abschnitt XI des EStG gefördert worden sind ("Riester-Rente"), Renten, die an Verfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

Rz. 64 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG ist – neben den Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII – auch die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII umsatzsteuerfrei. § 42 SGB VIII regelt die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind o...mehr