Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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HeizKV: Ermittlung und Bere... / 4 Berechnung des Brennstoffverbrauchs zur Wassererwärmung (bei Heizkessel)

Bei der Versorgung über einen Heizkessel ist der Gesamtverbrauch in der Regel nicht in kWh angegeben, sondern in Litern, Kubikmetern oder Kilogramm. Die zu bestimmende Wärmemenge für das Warmwasser nach § 9 HeizKV wird dagegen in kWh berechnet. Die beiden Verbrauchswerte sind nicht vergleichbar. Deshalb muss die Wärmemenge, die entweder durch einen Wärmezähler erfasst oder d...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.2 Einfamilienhaus

Nach § 1 Abs. 1 HeizKV ist die Versorgung mit Wärme und Warmwasser für eine Mehrheit von Nutzern Voraussetzung dafür, dass die HeizKV Anwendung findet. Die Nutzermehrheit bezieht sich auf die Mehrheit von selbstständig genutzten Einheiten und nicht auf die Anzahl der in einer Einheit lebenden Personen.[1] So hängt die Anwendbarkeit dieser Verordnung nicht davon ab, ob die Mi...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.4 Warmwassertemperatur

Um zu verhindern, dass sich gefährliche Krankheitserreger bilden, zum Beispiel Legionellen, empfiehlt sich eine Warmwassertemperatur von 60 °C am Wasseraustritt des Trinkwassererwärmers (Arbeitsblatt W 551 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)). Durch die Abkühlung in den Zirkulationsleitungen um etwa 10 °C wird von einer durchschnittlichen mittler...mehr

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HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 4.1 Neu begründetes Mietverhältnis

Bei einem neu abzuschließenden Mietverhältnis kann der Vermieter durch geeignete Vereinbarungen im Mietvertrag die Verpflichtung des Mieters begründen, die Kosten für die Wärme- bzw. Warmwasserlieferung anteilig zu tragen.[1] Entweder schließt der Vermieter selbst einen Versorgungsvertrag mit dem Drittbetreiber und berechnet das ihm in Rechnung gestellte Lieferentgelt dem Mi...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4 Aufteilung der Grundkosten

Die Verteilung der bei der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung anzusetzenden Kosten ist in § 7 Abs. 1 und Abs. 3 sowie in § 8 Abs. 1 und Abs. 3 HeizKV geregelt. Diese Vorschriften bestimmen, in welchem Verhältnis die erfassten Kosten zu verteilen sind. Danach kann der Verbrauchsanteil zwischen 50 % und 70 %, der Grundkostenanteil zwischen 30 % und 50 % ausmachen. Hinweis Ver...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.3 Fernwärmelieferung (§ 1 Abs. 3 HeizKV)

Direktabrechnung Ebenso wie bei § 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV ist Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung, dass Wärme und Warmwasser "geliefert" werden. Der Unterschied zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV besteht darin, dass zwischen dem Wärmelieferanten und dem Nutzer direkt abgerechnet wird ("Direktabrechnung"). Der Wärmelieferant stellt also nicht dem Gebäudeeigentümer die Kost...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.3 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV)

In § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV werden zwei Sachverhalte dargestellt. Zum einen geht es um das Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum jeweiligen Sonder- bzw. Teileigentümer, zum anderen um das Verhältnis des vermietenden Wohnungseigentümers zu seinem Mieter. § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV spricht zwar ausdrücklich nur vom Wohnungseigentümer, in § 1 Abs. 2, 3, 6 WEG wird jedoch...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.3 Zweifamilienhaus (§ 2 HeizKV)

Die HeizKV sieht in § 2 ausdrücklich eine Ausnahme für den Fall vor, dass es sich bei dem Gebäude um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt. In diesem Fall können mit dem Mieter von der HeizKV abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen vereinbart werden. Dabei dürfen sich im Gebäude jedoch maximal zwei Wohnungen befinden. Verfügt das...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.1 Wohngebäude

Ein Wohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient (§ 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Im Hinblick auf die Kategorisierung der Gebäude ist eine rein tatsächliche Betrachtungsweise zugrundzulegen. Die rechtliche Qualifikation etwaiger Mietverträge über Räume des Gebäudes ist deshalb unbeachtlich. Ein Wohngebäude ...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 3.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Die Zusammenstellung der Gesamtkosten muss eine übersichtlich aufgegliederte Benennung der Kosten umfassen. Der Vermieter darf allerdings nur die Kosten ansetzen, die ihm auch tatsächlich entstanden sind. Die einzelnen umlagefähigen Kosten der Heiz- und Warmwasserversorgungsanlage müssen aufgeführt werden. Für die Brennstoffkosten sind je nach Heizungsart der Verbrauch und d...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.11.1 Eigenständige Lieferung

Eine eigenständige Lieferung ist gegeben, wenn der Lieferant die Anlage im eigenen Namen und für eigene Rechnung betreibt und die Wärme ebenso liefert. Eine gewerbliche Lieferung von Wärme ist gegeben, wenn der Lieferant einen auf Gewinnerzielung gerichteten, selbstständigen Gewerbebetrieb i. S. d. Gewerbeordnung betreibt. Hinweis Entgelt für die Wärmelieferung Zum Entgelt für...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.11.2 Umlage der Kosten

Praxis-Tipp Kosten für Wärmecontracting in Mietvertrag vereinbaren Ausreichend für die Überwälzung der Kosten des Wärmecontractings (§ 2 Nr. 4c BetrKV) ist eine mietvertragliche Klausel, wonach der Mieter die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung zu tragen hat. Einer Aufschlüsselung des Preisgefüges zwischen Versorger und Vorlieferant bedarf es nicht.[1] Beinhaltet eine mietv...mehr

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HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.1 Verteilerschlüssel

Für die Wahl des Verteilerschlüssels sieht § 3 Satz 2 HeizKV vor, dass diejenigen Regelungen anzuwenden sind, die gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gelten oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen wurden. Anderer Verteilerschlüssel als in Heizkostenverordnung vorgegeben Denkbar ist, dass die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Wa...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 15.2 Breitbandkabelanschluss

Zu den Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage gehören die Kosten entsprechend Abschn. 15.1; ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse. Stromkosten können auch hier durch den Betrieb eines für einen einwandfreien Empfang notwendigen Verstärkers anfallen. Nicht umlagefähig sind nach Ansicht des A...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kreislaufwirtschaft – Umset... / 15 Fazit

Die Anfälligkeit globaler Lieferketten wurde in der Vergangenheit immer wieder manifest. Die Kreislaufwirtschaft lässt Ressourcenverschleiß erkennen und neue Wege beschreiten, sei es mit der Verwendung naturbasierter Materialien, sei es mit Wiedereinsatz oder mit der längeren Verwendung eines Produkts bei gleichzeitiger Anwendung eines veränderten oder neuen Geschäftsmodells...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.2 Sonstige Teilnehmer an der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 25 Das Besondere an der HzV bezieht sich auf die ärztlichen Leistungserbringer (Hausärzte gemäß § 73 Abs. 1a, zugelassene medizinische Versorgungszentren, Managementgesellschaften, welche durch ihre Ärzte die hausarztzentrierte Versorgung anbieten), die durch eine auf die HzV ausgerichtete, ständige Fort- und Weiterbildung qualifiziert sind, die HzV nach dem jeweils abge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2 Gegenstand der Hausarztzentrierten Versorgung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 23 Die HzV ist in Abs. 1 als besondere hausärztliche Versorgung definiert. Dies schließt vom Wortlaut her zunächst ein, dass die HzV neben die hausärztliche Versorgung nach § 73 tritt, dann aber über die hausärztliche Versorgung hinaus Besonderheiten bietet. Die im Gesamtvertrag mit der KV geregelte hausärztliche Versorgung nach § 73 wird damit aber keineswegs abqualifiz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.1 Verpflichtendes Angebot der hausarztzentrierten Versorgung (Abs. 1)

2.1.1 Angebot zum Abschluss Rz. 20 Die HzV stellt vom Wortlaut her den qualifizierten Hausarzt in den Mittelpunkt des Versorgungsgeschehens. Er soll den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen seiner hausärztlichen Fachkompetenz ambulant versorgen, die ambulante Versorgung durch andere Fachärzte sicherstellen, den Versicherten durch die stationäre und reha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.9 Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 43 Neben der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit einer Ergänzung der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege in Abs. 7 Satz 1 (Rz. 35) beinhaltet Satz 2 eine Sonderregelung hinsichtlich der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden. Diese kann auch in entsprechend spezialisierten Einrichtungen erfolgen. Die Regelung erweitert i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarztzentrierte Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V aufgenommen worden. Damit wurde ein anerkanntes Versorgungsmodell gesetzlich parallel implantiert (vgl. Walter, NZS 2009 S. 307). Mit dem Gesetz zur Stärkun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.3 Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie mit digitalen Gesundheitsanwendungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 45 Krankenbehandlung ist ferner gemäß Satz 2 Nr. 3 die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Für die Abgrenzung der ärztlichen Sachleistungen gegen Heilmittel kommt es darauf an, ob die persönliche Tätigkeit und (Dienst-)Leistung des Arztes im Vordergrund stehen. Die Anordnung der Hilfeleistung und selbständige Ausführung der Leistung ohne persönliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.4 Verträge über die Hausarztzentrierte Versorgung (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 regelt die Verpflichtung der Krankenkassen, zur flächendeckenden Sicherstellung der HzV Verträge zu schließen. Der Vertrag, der für die einzelne Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt i. S. d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keinen öffentlichen Auftrag dar, weil die Entscheidung über die Inanspruchnahme der HzV nicht von der Krankenka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.3 Inhalt der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 26 Die 4 in Abs. 2 enthaltenen Anforderungsbeispiele normieren den besonders qualifizierten Hausarzt und zielen auf die Verbesserung der Pharmakotherapie, den Einsatz wissenschaftlich begründeter und zugleich praxiserprobter Behandlungsleitlinien für die hausärztliche Versorgung, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Problemfelder sowie auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.1 Palliative Versorgung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 51 Die Palliativversorgung ist gemäß Abs. 1 Satz 3 integraler Bestandteil aller in Satz 2 genannten Leistungsbereiche der Krankenbehandlung. Der allgemeine Leistungsanspruch wird durch die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen zur allgemeinen Palliativversorgung und -beratung, zu der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und zu den ambulanten und stationä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.5 Wartezeit bei Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 2)

Rz. 64 Zwar ist grundlegende Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankenbehandlung nur die Versicherteneigenschaft, die nicht zwangsläufig die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zur Folge haben muss (z. B. die nach § 10 Familienversicherten). Von der Mitgliedschaft zu unterscheiden ist der so genannte nachgehende Anspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 2 (vgl. die dortige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.1 Bereinigungsvorschriften (Abs. 7)

Rz. 24 Die Bereinigungsvorschriften nach Abs. 7 machen deutlich, dass die HzV sowohl die Leistungen der hausärztlichen Versorgung nach § 73 umfasst als auch die Zusatzleistungen, die ggf. im Vertrag über die HzV vereinbart werden. Die Besonderheiten bezogen auf den Leistungserbringer sind in Abs. 2 geregelt, wobei die dort beispielhaft genannten Anforderungen (vgl. "insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.6.2 Gemeinschaften der Allgemeinmediziner

Rz. 66 Weil aber auch diese Option die Anzahl der hausarztzentrierten Verträge nicht in ausreichendem Maße erhöht hatte, waren die Krankenkassen mit der Neufassung des Abs. 4 Satz 1 bis 4 zum 1.1.2009 verpflichtet worden, bis zum 30.6.2009 allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen diese Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die die Hälfte der an der hausärztli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit der hausarztzentrierten Versorgung (in der Praxis ist die Abkürzung "HzV" gebräuchlich) soll gegenüber der als Regelversorgung geltenden hausärztlichen Versorgung (vgl. § 73) erreicht werden, dass der für die gesetzlich und vertraglich geregelten Anforderungen an die HzV qualifizierte Hausarzt seinen eingeschriebenen Patienten eine besondere hausärztliche Versorgung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.5 Versorgung und Unterbringung der Kinder außerhalb des Haushalts

Rz. 45 Bei der Leistung "Haushaltshilfe" handelt es sich in erster Linie um eine Leistung zur Weiterführung des Haushalts. Auf Wunsch der Versicherten kann die Unterbringung der Kinder für die Dauer deren Abwesenheit auch außerhalb des eigenen Haushalts erfolgen. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine auswärtige Unterbringung des Kindes tritt dann an die Stelle des ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.4 Teilnahmevoraussetzungen der Hausärzte

Rz. 32 Zur Teilnahme an der HzV nach Maßgabe dieses Vertrages sind alle an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 teilnehmenden Hausärzte mit Vertragsarztsitz im Bezirk der KV Nordrhein berechtigt, die die nachstehenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen: Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1; Zulassung, Praxissitz und Hauptbetrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V aufgenommen worden. Damit wurde ein anerkanntes Versorgungsmodell gesetzlich parallel implantiert (vgl. Walter, NZS 2009 S. 307). Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs i...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.18 Vorlagepflicht und Nachweis der Einhaltung der Wirtschaftlichkeitskriterien gegenüber der Aufsichtsbehörde (Abs. 9)

Rz. 103 Eine Vorlagepflicht der Verträge über die HzV bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wie sie nach § 71 zur Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität z. B. für den kollektiven Vertrag über hausärztliche Versorgung nach § 73 besteht, gab es anfangs ebenfalls nicht, wohl auch, um die neue Versorgungsstruktur erst einmal in Gang zu bringen und nicht von Anfang ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.8 Sicherstellung der HzV

Rz. 75 Soweit die hausärztliche Regelversorgung der Versicherten gleichzeitig über den hausarztzentrierten Versorgungsvertrag durchgeführt wird, ist nach Abs. 4 Satz 6 der Sicherstellungsauftrag der KV (vgl. § 75 Abs. 1) eingeschränkt. Die Sicherstellung obliegt in diesem Fall aber nicht dem Hausärzteverband e. V., der selbst keine ärztlichen Leistungen erbringt, sondern der...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.13 Wirtschaftlichkeitskriterien und Qualitätssicherung (Abs. 5 Satz 1 HS 2)

Rz. 83 Abs. 5 Satz 1 HS 2 schreibt mit Wirkung zum 1.4.2014 vor, dass in den Verträgen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen, über die übrigen Vertragsgegenstände hinaus (vgl. "zudem") Wirtschaftlichkeitskriterien, Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskriterien sowie solche Regelungen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren sind, die über die all...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 1.2 Sekundärverträge (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 11 Finden die Krankenkassen in dem Bezirk einer KV keinen Vertragspartner, der die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, haben sie zur flächendeckenden Sicherstellung des Angebots nach Abs. 1 Verträge mit einem oder mehreren der in Satz 4 genannten Vertragspartner zu schließen. Das Besondere hierbei ist, dass kein Anspruch auf einen Abschluss besteht und die Aufforderung...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.5 Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt

Rz. 33 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse verpflichtet, die folgenden Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an die HzV zu erfüllen: Teilnahme an mindestens vier strukturierten Qualitätszirkeln je Kalenderjahr mit Schwerpunkt Pharmakotherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderatoren nach Maßgabe der Anlage 2 und Teil...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.12 Leistungen der HzV

Rz. 82 Gegenstand der HzV konnten bis 22.7.2015 nach Abs. 5 Satz 3 nur solche Leistungen sein, die als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind bzw. über deren Eignung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Beschlüssen nach § 92 Abs. 1 Satz 2 keine ablehnende Entscheidung getroffen hatte. Mit Wirkung zu...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.1.2 Rechtsanspruch des Versicherten

Rz. 22 Der Versicherte hat gegenüber seiner Krankenkasse einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm das Angebot der HzV unterbreitet wird (vgl. Abs. 1 "haben … anzubieten"). Die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs setzt aber voraus, dass die Krankenkasse in der Praxis eine geeignete Ärztegemeinschaft bzw. genügend Hausärzte findet, die sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV e...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 1.1 Abschluss eines Selektivvertrages

1.1 10 Neben den im Gesetzestext zunächst vorgesehenen Einzelverträgen, die aber in der Praxis nicht in einer für die verbindlich vorgeschriebene flächendeckende Sicherstellung der HzV ausreichenden Anzahl zustande gekommen waren, ist für die Krankenkassen durch Abs. 4 Satz 1 vorrangig die Verpflichtung eingeführt worden, Verträge über die HzV mit solchen Gemeinschaften von ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.7 Einordnung des HzV-Vertrages

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v.12.2.2020, B 6 KA 25/18 R) handelt es sich bei einem HzV-Vertrag um einen Normsetzungsvertrag. Ein solcher Vertrag unterscheidet sich trotz der Freiwilligkeit einer Teilnahme nicht von den Bundesmantelverträgen oder den Gesamtverträgen, die für die kollektivvertragliche Regelversorgung typisch sind (so schon BSG, Urteil v. 25....mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.6 Vertragspartner

2.6.1 Krankenkassen Rz. 65 Die Verpflichtung, ihren Versicherten eine flächendeckende HzV anzubieten, stellt für große gesetzliche Krankenkassen kein besonderes Problem dar, wohl aber für kleinere, weil sich deren Versichertenklientel oft so verteilt, dass für wenige Versicherte eine für sie ortsnahe HzV aufgebaut werden muss. Trotz ausdrücklicher gesetzlicher Verpflichtung w...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verpflichtendes Angebot der hausarztzentrierten Versorgung (Abs. 1) 2.1.1 Angebot zum Abschluss Rz. 20 Die HzV stellt vom Wortlaut her den qualifizierten Hausarzt in den Mittelpunkt des Versorgungsgeschehens. Er soll den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen seiner hausärztlichen Fachkompetenz ambulant versorgen, die ambulante Versorgung durch andere ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.1.1 Angebot zum Abschluss

Rz. 20 Die HzV stellt vom Wortlaut her den qualifizierten Hausarzt in den Mittelpunkt des Versorgungsgeschehens. Er soll den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen seiner hausärztlichen Fachkompetenz ambulant versorgen, die ambulante Versorgung durch andere Fachärzte sicherstellen, den Versicherten durch die stationäre und rehabilitative Behandlung leite...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.7 Schiedsverfahren (Abs. 4a)

Rz. 72 Die berechtigten Gemeinschaften der Allgemeinmediziner nach Abs. 4 Satz 2, zu denen die Hausärzteverbände e. V. gehören, haben die Möglichkeit, ein spezielles, von § 89 getrenntes Schiedsverfahren nach Abs. 4a zu beantragen, falls eine Einigung mit der Krankenkasse über den Vertrag für die HzV bzw. einzelne Vertragsbestandteile nicht zustande kommt. Von § 89 getrennte...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.14 Fehlverhalten der Beteiligten (Abs. 5 Satz 5)

Rz. 91 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die hausärztlichen Leistungserbringer und die an der HzV teilnehmenden Versicherten ggf. auch falsch verhalten können, egal ob bewusst oder unbewusst. Um Fehlverhalten aufzudecken, sieht Abs. 5 Satz 5 vor, dass die den Krankenkassen nach § 106a Abs. 3 obliegende arzt- und versichertenbezogene Prüfung der ärztlichen Abrechnung ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.17 Bereinigungsverfahren (Abs. 7)

Rz. 100 Der neu gefasste Abs. 7 verpflichtet mit Wirkung zum 23.7.2015 die Partner der Gesamtverträge, also die KV einerseits und den zuständigen Landesverband der Krankenkassen, die einzelne Ersatzkassen über einen Bevollmächtigten mit Abschlussbefugnis (vgl. § 212 Abs. 5) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl. § 83) andererseits, den Behandlungsbed...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.9 Beirat

Rz. 77 Die Durchführung des nordrheinischen HzV-Vertrages wird von einem Beirat begleitet, der aus 4 Vertretern (2 Vertretern der Krankenkasse und 2 Vertretern des Hausärzteverbandes) besteht. Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, nicht stimmberechtigte Fachleute zur Beratung hinzuzuziehen. Die Beiratsmitglieder der Krankenkasse können von dieser und die Beiratsmitglieder des...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.11 Weitere Vertragsinhalte

Rz. 79 Zum weiteren Inhalt und zur Durchführung der HzV regeln alle Verträge über die HZV die Verwaltungsaufgaben der Krankenkasse zur Durchführung der HzV, die nach den Vorgaben der Krankenkasse bestimmte Teilnahme der Versicherten an der HzV und deren datenschutzrechtliche Einwilligung, den Vergütungsanspruch des qualifizierten Hausarztes und die Regelungen zur Vergütungsanpa...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.19 Rechtsschutz

Rz. 104 Das BSG (Urteil v. 12.2.2020, B 6 KA 25/18 R) hat Laborärzten zugestanden, dass ihnen ein Rechtsschutzinteresse zusteht, um sich gegen die Regelung in einem Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zu wehren, in dem Leistungen des Allgemeinlabors mit den Pauschalen für die Versorgung eines Versicherten abgegolten werden und nicht an die Laborärzte überwiese...mehr