Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Deutschland / III. Scheidungsverfahren

Rz. 62 Über die Ehescheidung entscheidet das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die Ehegatten müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sog. Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts genügen, wenn die E...mehr

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Russland / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 84 Da die Ehegatten nur ihre vermögensrechtlichen Beziehungen wirksam vertraglich regeln können (siehe Rdn 33), kommen für die Regelung der Scheidungsfolgen nur Vereinbarungen über die Vermögensteilung, den nachehelichen Ehegattenunterhalt und sonstige gegenseitige vermögensrechtliche Verpflichtungen nach der Ehe in Frage. Die Regelung eines Zugewinnausgleichs bei vertra...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Vorrangige Abkommen

Rz. 267 Als vorrangiges Abkommen ist auch im Scheidungsrecht das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929 zu beachten.[348] Soweit beide Eheleute ausschließlich iranische Staatsangehörige sind, ist gem. Art. 8 Abs. 3 des Abkommens ausschließlich iranisches Recht anzuwenden.[349] Insbesondere entfallen die Rechtswahlmöglichkeiten aus Art. 14 Abs. 2, 3 und 15 Abs. 2 E...mehr

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Kroatien / V. Kollisionsrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 102 Eine gesonderte Kollisionsvorschrift für die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft enthält Art. 39 IPR-Gesetz. Demnach ist für die Begründung und Beendigung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in der Republik Kroatien kroatisches Recht anwendbar. Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen verweist Art. 40 Abs. 3 IPR-Gesetz auf die EU...mehr

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Ukraine / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 94 Die Regelung von Scheidungsfolgen kann im Ehevertrag (Art. 96 Abs. 2, 97 Abs. 3, 99 Abs. 1 FGB) oder in einer speziellen Vereinbarung erfolgen, die während oder nach der Ehe geschlossen wird.[39] Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung (Art. 78 Abs. 1 FGB). Im Fall der Nichtleistung kann mit einem notariellen Vollstreckungs...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / e) Verhältnis zu nationalem Recht

Rz. 18 Die EUEheVO 2003 geht im Rahmen ihres sachlichen Anwendungsbereichs (d.h. vor allem der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung, soweit die EUEheVO 2003 hier Einzelheiten der Ausführung dem nationalen Gesetzgeber überlässt) entgegenstehendem nationalem Recht vor. Jedoch gelangt nationales Recht dann zur Anwendung, wenn die EUEheVO 2003 Lü...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Anerkennungsverfahren für ausländische Scheidungsurteile

Rz. 308 Nach den allgemeinen Regeln des deutschen internationalen Zivilprozessrechts wirkt ein ausländisches Gestaltungsurteil im Inland ipso iure, soweit es im Urteilsstaat – nach dem dort geltenden Zivilverfahrensrecht – wirksam ist und nicht einer der in § 109 FamFG genannten Versagungsgründe (siehe Rdn 315) gegeben ist. Freilich gilt diese Regel für ausländische Scheidun...mehr

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Türkei / 1. Zerrüttung

Rz. 72 Im türkischen Scheidungsrecht gilt die Zerrüttungsvermutung (Art. 166 türkZGB). Jeder der Ehegatten kann Scheidungsklage erheben, wenn die Ehegemeinschaft so grundlegend zerrüttet ist, dass den Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann (Art. 166 Abs. 1 türkZGB).[95] Auch der schuldige Ehegatte kann auf Scheidung klagen.[96] Jedoch kann in diesem Fal...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Bilaterale Abkommen

Rz. 14 Von den bilateralen Übereinkommen spielt auf familienrechtlichem Gebiet im Wesentlichen nur noch das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929[35] eine Rolle.[36] Art. 8 Abs. 3 des Abkommens lautet wie folgt: Zitat "In Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten im Gebiet des anderen Staates...mehr

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Versorgungsausgleich

Einführung Anwartschaften auf eine Absicherung im Alter oder bei Invalidität, insbesondere wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit stellen einen beachtlichen Vermögenswert dar. Bei Ehescheidung soll durch den Versorgungsausgleich eine hälftige Teilhabe beider Partner an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten erreicht werden. Gleiches gil...mehr

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FF 10/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 15.7.2020 – XII ZB 363/19 a) Bei einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unterneh-mereigenschaft richten sich der Insolvenzschutz des Betriebsrentengesetzes und damit auch die versorgungsausgleichsrechtliche Einordnung des Anrechts danach, inwieweit die versprochene Versorgung zeitanteilig auf den jeweils eingenommenen Status entfällt (im Ansc...mehr

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Versorgungsausgleich / 2 Was fließt in den Versorgungsausgleich ein?

2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsren...mehr

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Versorgungsausgleich / 7 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

7.1 Eheverträge Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappu...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.2 Einbeziehung in die Vermögensauseinandersetzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich ist Teil der Gesamtvermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Scheidung. Auch wenn der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich unterschiedliche Gegenstände betreffen, regeln sie insgesamt die Vermögensauseinandersetzung. Eine scharfe Trennung ist, wie insbesondere die Lebensversicherungen zeigen, häufig nicht möglich; mitunter ist e...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.4 Härtefälle – Herabsetzung und Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen.[1] Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 Ve...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit von Vereinbarungen

Der Gesetzgeber wollte die Regelungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich für Ehegatten Lebenspartner im Rahmen des Versorgungsausgleichsgesetzes erweitern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich werden ausdrücklich zugelassen. Das Recht des Versorgungsausgleichs ist deshalb grundsätzlich dispositiv. Eine zeitliche Schranke für Vereinbarungen, wie ...mehr

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Versorgungsausgleich / 1 Prinzip: Gleiche Teilhabe

Der Versorgungsausgleich beruht ebenso wie der Zugewinnausgleich darauf, dass die Leistungen der Ehegatten im Beruf, bei der Kinderbetreuung und im Rahmen der Haushaltsführung als gleichwertige Beiträge angesehen werden. Deshalb gilt auch im Scheidungsfall der Halbteilungsgrundsatz. Die während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine zukünftige Versorgung werden jeweils zur Häl...mehr

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Versorgungsausgleich / Einführung

Anwartschaften auf eine Absicherung im Alter oder bei Invalidität, insbesondere wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit stellen einen beachtlichen Vermögenswert dar. Bei Ehescheidung soll durch den Versorgungsausgleich eine hälftige Teilhabe beider Partner an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten erreicht werden. Gleiches gilt bei Aufh...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.1 Eheverträge

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappungsgrenze, wona...mehr

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Versorgungsausgleich / 8 Steuerliche Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

Die interne Teilung (§§ 10 ff. VersAusglG) ist steuerneutral (§ 3 Nr. 55a EStG).[1] Gleiches gilt für die diesbezüglichen Vereinbarungen. Demgegenüber könnte die Bildung eines Anrechts bei einem Zielversorgungsträger bei der externen Teilung (§§ 14 ff. VersAusglG) zu einer Steuerpflicht führen; dies schließt jedoch § 3 Nr. 55b EStG aus. Anders ist dies jedoch, wenn durch den...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.4 Private Rentenversicherung

Anrechte aus privaten Versicherungsverträgen werden vom Versorgungsausgleich erfasst, soweit sie der Alters- und/oder Invaliditätssicherung dienen und die Zahlung einer Zeit- oder Leibrente zum Gegenstand haben. Das Bestehen eines Kapitalwahlrechts ist unschädlich, solange es nicht bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.2 Gemischtnationale Ehe und Ausländerehe

Bei gemischtnationalen und bei Ausländerehen ist der Versorgungsausgleich nur durchzuführen, wenn das Scheidungsstatut deutsches Recht ist (Art. 17 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i. V. m. Rom-III-VO).[1] Dies ist der Fall, wenn die Ehegatten deutsches Recht als Scheidungsstatut vereinbart haben (Art. 5 Rom-III-VO), keine Rechtswahl getroffen wurde, aber beide Ehegatten ihren gewöhnlichen...mehr

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Versorgungsausgleich / 3 Übertragung

Bis zu der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleich wurde dieser nur vom Verpflichteten zum Berechtigten, d. h. grundsätzlich nur in einer Richtung, durchgeführt. Nach geltendem Versorgungsausgleichsrecht werden grundsätzlich alle Anrechte insgesamt hinsichtlich der Ehezeitanteile hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Beide Ehegatten erhalten somit ...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2 Vereinbarungsmöglichkeiten

7.2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit von Vereinbarungen Der Gesetzgeber wollte die Regelungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich für Ehegatten Lebenspartner im Rahmen des Versorgungsausgleichsgesetzes erweitern. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich werden ausdrücklich zugelassen. Das Recht des Versorgungsausgleichs ist deshalb grundsätzlich disposit...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.6 Grenzen für Vereinbarungen

Beschränkungen hinsichtlich der Vereinbarungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Verbot, Vereinbarungen zu Lasten des Versorgungsträgers zu treffen (§ 8 Abs. 2 VersAusglG). Unzulässig ist deshalb nach überwiegender Ansicht ohne Zustimmung des Versorgungsträgers eine Modifizierung des Versorgungsausgleichs in der Weise, dass von einem Anrecht nicht nur die Hälfte, sondern eine...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.3 Ausschlussvereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG)

Das Gesetz lässt auch einen vollständigen und teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu. Allerdings gilt hierfür eine klare Grenze: Ehebedingte Nachteile, die ein Partner im gemeinsamen Interesse hinsichtlich des Erwerbs eigener Anrechte in der Alters- und Invaliditätsvorsorge auf sich nimmt, müssen kompensiert werden.[1] Wichtig Kein Gerechtigkeitsmaßstab ist allerd...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte

Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsrenten, z. B. aus berufsständischen Versorgungseinri...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.4 Vereinbarung schuldrechtlicher Ausgleichszahlungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG)

Der Wechsel in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich begründet ein unterhaltsrechtliches Dauerschuldverhältnis; auch eine Einmalzahlung (Abfindungsleistung) ist möglich. Grund für derartige Vereinbarungen sind regelmäßig die Vorteile, die diese für den Ausgleichspflichtigen haben. Diesem bleibt die Versorgung vollständig erhalten, wenn der Ausgleichsberechtigte vor Erre...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.3 Unwirtschaftliches Ergebnis des Wertausgleichs (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)

Die Durchführung des Wertausgleichs soll nicht erfolgen, wenn der Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Dies ist der Fall, wenn sich der Versorgungsausgleich voraussichtlich nicht zugunsten des Berechtigten auswirkt oder der Versorgungsausgleich in dieser Form nach den Umständen des Einzelfalls unwirtschaftlich ist. In diesem Fall unterbleibt ...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.3 Ausschluss

Der Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, wenn die Ehegatten dies vereinbart haben,[1] seine Durchführung grob unbillig ist (§ 27 VersAusglG), eine kurzzeitige Ehe bis zu drei Jahren vorliegt und kein Partner die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG [2]). Der Versorgungsausgleich soll nicht durchgeführt werden, wenn ein Bagatellfall vorli...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.5 Weitere Vereinbarungsmöglichkeiten

Der Versorgungsausgleich kann auch unter einer Bedingung ausgeschlossen bzw. zugelassen werden. Häufiger Fall ist die Doppelverdiener-Partnerschaft, bei der zunächst keine Kinder geplant sind, für den Fall gemeinsamer Kinder aufgrund daraus resultierender beruflicher Einschränkungen dann aber doch der Versorgungsausgleich – zumindest beschränkt auf Kinderbetreuungszeiten – d...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.6 Abänderung von Versorgungsausgleichsentscheidungen

Materiell rechtskräftige Entscheidungen zum Versorgungsausgleich unterliegen einer erleichterten Abänderungsmöglichkeit (§§ 225, 226 FamFG). Grund ist, dass sich zwischen der Entscheidung und dem Leistungsbezug Veränderungen ergeben können. Abänderbar sind nur Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, einer beamtenähnlichen Versorgung, einer be...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.5 Besonderheiten bei DDR-Anwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Scheidung von Ehen durchzuführen, die in der früheren DDR geschlossen worden sind (Art. 234 § 6 EGBGB). Durch die interne Teilung der Versorgungsanrechte kann der Versorgungsausgleich auch bezüglich der in den neuen Bundesländern erworbenen Anrechte durchgeführt werden. Das unterschiedliche Rentenniveau und die Ausgleichsdynamik wi...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.1 Was gilt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Für eingetragene Lebenspartner gilt der Versorgungsausgleich "automatisch", wenn die Lebenspartnerschaft nach dem 31.12.2004 begründet wurde (§ 20 Abs. 1 LPartG). Bei einer vor dem 1.1.2005 eingegangenen Lebenspartnerschaft wird ein Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn dies beide Lebenspartner durch notariell beurkundete Erklärungen bis zum 31.12.2005 gegenüber dem ge...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Ausgleich)

Beim Ausgleich nach der Scheidung richtet sich der Ausgleich nicht mehr gegen den Versorgungsträger, sondern gegen den ausgleichspflichtigen Partner. Der Ausgleich erfolgt somit unter den Parteien selbst. Betroffen vom schuldrechtlichen Ausgleich sind vor allem Anrechte, die zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Lebenspartnerschaftsaufhebung noch nicht ausgleichsreif sind (§ 19 V...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2 Ausgleichspflichtige Anrechte

Die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs wichtigsten Versorgungssysteme sind die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die betriebliche Altersversorgung, die private Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungen. 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs...mehr

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Versorgungsausgleich / 6 Ausgleichs-Durchführung

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs hängt von den auszugleichenden Versorgungsrechten ab. § 9 VersAusglG gibt eine Rangfolge hinsichtlich der Ausgleichsarten vor: Vorrangig ist der Wertausgleich bei der Scheidung, wobei dieser im Weg der internen Teilung durchzuführen ist (§ 9 Abs. 2 VersAusglG). Grundsätzlich sind in den Wertausgleich alle Anrechte einzubeziehen (§ 9...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Ermittlung der Anrechte

Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf gerichtliche Anordnung auch ge...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.2 Ehezeit, Berechnung und Ausschluss bei kurzer Ehezeit

Grundsätzlich sind nur Anrechte auszugleichen, soweit diese in der Ehezeit erworben oder aufrecht erhalten worden sind. Nur sie können der arbeitsteiligen Leistung der Ehegatten zugerechnet werden.[1] Vorehezeitliche Anrechte werden im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt; dies gilt auch dann, wenn sie von einem früheren Altersvorsorgevertrag während der Ehezeit in eine...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu ermittelnde monatliche Rente, die der Berechtigte zu beanspruchen hätte, wenn er am Stichtag die Regelaltersgrenze des 65. bzw. 67. Lebensjahres erreichen würde, ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) mit dem Rentenartfaktor und dem ak...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.2 Amtsverfahren

Das Verfahren über den Wertausgleich und, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, über die Ausgleichsansprüche nach der Scheidung ist ein Amtsverfahren (§ 26 FamFG).[1] Es wird regelmäßig als Folgesache im Verbund mit dem Scheidungsverfahren (§§ 137 Abs. 2 Satz 2, 270 Abs. 1 FamFG) durchgeführt. Die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens ist nur zulässig, wenn...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.1 Anwartschaften und Ansprüche

Auszugleichen sind Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen. Anders als früher werden im VersAusglG Aussichten auf eine Versorgung nicht mehr genannt. Bei diesen bestand noch kein Rechtsanspruch auf eine Versorgung. Sie werden als Anwartschaften erfasst. Der Versorgungsausgleich betrifft auch bereits bestehende Versorgungsrechte. Ein Rentner od...mehr

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Versorgungsausgleich / 4 Auskunftspflichten und Verfahren

4.1 Ermittlung der Anrechte Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf ger...mehr

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Versorgungsausgleich / 5 Ausgleichspflichtige Anrechte

5.1 Anwartschaften und Ansprüche Auszugleichen sind Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen. Anders als früher werden im VersAusglG Aussichten auf eine Versorgung nicht mehr genannt. Bei diesen bestand noch kein Rechtsanspruch auf eine Versorgung. Sie werden als Anwartschaften erfasst. Der Versorgungsausgleich betrifft auch bereits bestehende V...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1 Wertausgleich

6.1.1 Interne Teilung Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleic...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Gemeinsam ist der betrieblichen Altersversorgung, dass es sich um die Zusage einer Versorgung aus Anlass des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit für ein Unternehmen handelt. Im Übrigen werden unterschiedliche Formen erfasst, nämlich unmittelbare Versorgungszusagen des Arbeitsgebers und der Abschluss einer Lebensversicherung durch den Arbeitgeber zugunst...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.1 Interne Teilung

Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleich...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.2 Beamtenversorgung

Bei der Berechnung der Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamte, Richter und Soldaten) ist von dem Betrag auszugehen, der sich am Ende der Ehezeit als Versorgung ergäbe, wenn der Berechtigte in diesem Zeitpunkt die Altersgrenze erreicht hätte. Für die Berechnung der Höhe sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag sowie...mehr