Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Es ist unklar, ob die Vergütungsvereinbarung wirksam ist

Rz. 76 Probleme treten auf, wenn die Parteien darüber streiten, ob die Vergütungsvereinbarung nichtig ist. Der Anwalt gerät dann in ein Dilemma. Er läuft Gefahr, dass er im Rechtsstreit später völlig unterliegt, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verpflichtungsstruktur

Rn. 17 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Übernahme betrieblicher Schulden im Wege von Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen gehört zu den Standardfällen betrieblicher Praxis. Eine befreiende Schuldübernahme iSd § 414 BGB, dh ein Schuldnerwechsel, ist (im Gegensatz zu einem Gläubigerwechsel) durch die mögliche Benachteiligung des Gläub...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 18 Haben die Parteien eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so ist zu prüfen, ob darin nicht gleichzeitig – zumindest konkludent – auch eine Vereinbarung zu sehen ist, dass eine Stellvertretung nicht zulässig sei. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Es lässt sich nicht grundsätzlich sagen, dass jede Vergütungsvereinbarung zugleich auch die Vereinbarung enthalte, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 1

Rz. 48 Verletzt der Rechtsanwalt die ihm nach Abs. 3 S. 1 obliegende Pflicht, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmenden Gründe anzugeben, kann er einem Schadensersatzanspruch seines Auftraggebers ausgesetzt sein. Als Anspruchsgrundlage kommt namentlich § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. Erfolgt die Pflichtverletzung im Stadium der Verhandlungen über die Vereinbarung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahrensbevollmächtigter und Terminsvertreter

Rz. 28 Die nach dem RVG berechnete gesetzliche Vergütung fällt für einen Terminsvertreter bzw. Unterbevollmächtigten nur an, wenn der Terminsvertreter von der Partei/dem Mandanten beauftragt wird. Beauftragt der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen, richtet sich dessen Vergütungsanspruch nicht nach dem RVG, sondern nach der internen Vereinbarung mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. 3Sie hat einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteili...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ff. ArbGG (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 7 Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen können die Parteien des Tarifvertrags die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch die ausdrückliche Vereinbarung ausschließen, dass die Entscheidung durch ein Schiedsgericht erfolgen soll (§ 101 Abs. ...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / b) Vertragliche Zuweisung des Zugewinns an einen Ehepartner

Kennt ein gewähltes ausländisches Güterrecht mit Regel- oder Wahlgüterstand der Zugewinngemeinschaft Regelungen, die den Zugewinn ggf. (so der Schweiz den Vorschlag) einem Ehepartner allein zuweisen, wird eine Anerkennung dieses Modells für Zwecke des § 5 Abs. 1 ErbStG von vornherein deshalb ausscheiden, weil nach § 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG innerhalb des Güterstands der Zugewinn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Abrechnung

Rz. 56 Die Abrechnung des vereinbarten Erfolgshonorars hat grundsätzlich in Form einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf Vergütungsvereinbarungen Anwendung,[54] es sei denn, aus der Vereinbarung selbst ergibt sich etwas anderes. Die Reichweite der Anwendbarkeit des § 10 hängt davon ab, inwieweit sich die vereinbarte Vergütung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 4 schafft den rechtlichen Rahmen für die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung im außergerichtlichen Bereich. Ergänzend sind die allgemeinen Erfordernisse des § 3a zu beachten. Für eine erfolgsabhängige Vereinbarung gelten hingegen die qualifizierten Voraussetzungen des § 4a. Rz. 2 Abs. 1 übernimmt die bis 2008 geltende Altfassung des Abs. 2 S. 1. § 4 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Einvernehmliche Aufhebung

Rz. 280 Anwalt und Auftraggeber können den Anwaltsvertrag auch einvernehmlich aufheben. Ob und inwieweit der Anwalt dann seine Vergütung verlangen kann, wird sich zunächst nach den Vereinbarungen richten, die die Parteien anlässlich der Vertragsaufhebung getroffen haben. Fehlen Vereinbarungen und ist eine Auslegung des Aufhebungsvertrages unergiebig, so ist Abs. 4 entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldzurechnung

Rn. 32 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Frage der Schuldzurechnung im Fall der bloßen Erfüllungsübernahme ist streitig, die Beantwortung der Zurechnungsfrage aber entscheidend für die Anwendung des § 4f EStG (ebenso wie des § 5 Abs 7 EStG). In der Beurteilung der Schuldzurechnung bei interner Erfüllungsübernahme hat die FinVerw eine drastische Kehrtwende vollzogen: Nachdem zunä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zulässigkeit

Rz. 8 Die Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Sie folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Rz. 9 Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch die Regelungen in §§ 48, 49 und 49a BRAO . Ist der Anwalt im Wege der Prozess- oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Abrechnung

Rz. 142 Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung hat grundsätzlich in Gestalt einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf Vergütungsvereinbarungen Anwendung,[233] es sei denn, aus der Vereinbarung selbst ergibt sich etwas anderes. Die Berechnung nach § 10 hat sich freilich nach der inhaltlichen Gestaltung der Vereinbarung, nament...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussichtliche gesetzliche bzw. vertragliche Vergütung (Nr. 1)

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 muss die Vereinbarung die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung enthalten, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen. Anzugeben ist also die Vergütung, für die der Rechtsanwalt das konkrete Mandat übernehmen würde, wenn kein Erfolgshonorar vereinbart worden wäre.[3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Quotientenrechtsprechung

Rz. 109 Die Rechtsprechung zu der Beurteilung der Angemessenheit ist uneinheitlich und bei näherer Betrachtung inkonsequent. Methodisch basiert die Judikatur weitgehend auf der Ermittlung des Quotienten zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Gebührensatz[166] bzw. zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Streitwert[167] für die Gebührenberechnung. Modifiziert w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fehlende Regelung

Rz. 58 Fehlen in einer Vergütungsvereinbarung Regelungen zu den Auslagen, gelten diese im Zweifel als durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.[58] Dies gilt insbesondere bei Zeit- und Pauschalvereinbarungen. In diesen Fällen muss unbedingt eine Vereinbarung zu den Reisekosten getroffen werden, und wenn auch nur vereinbart wird, dass sich die Reisekosten nach den gesetzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bestimmung durch Vergütungsvereinbarung

Rz. 323 Der Testamentsvollstrecker kann seine Vergütung durch eine entsprechende Vereinbarung mit den Erben bestimmen.[581] Eine solche Vergütungsvereinbarung ist gegenüber dem Nachlass auch dann wirksam, wenn sie der Vergütungsanordnung des Erblassers widerspricht.[582] Die Beteiligten können sogar neben der vom Erblasser festgelegten Vergütung eine weitere vereinbaren.[583...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Vorzeitige Beendigung

Rz. 69 Endet der Auftrag vor der Fertigstellung des Gutachtens, hängt die Entstehung der Vergütung nach Abs. 1 S. 1 wesentlich vom Inhalt der getroffenen Vereinbarung ab. Haben die Parteien keine eindeutige Regelung getroffen, hat gemäß §§ 133, 157 BGB eine Auslegung der Vereinbarung zu erfolgen. Führt auch sie zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist im Zweifel eine Abgrenzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umgehung der Bindungswirkung nach Abs. 1 durch Vergütungsvereinbarung

Rz. 148 Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich berechtigt, die Bindungswirkung des Abs. 1 durch eine Vergütungsvereinbarung zu umgehen. Der Anwalt kann sich beispielsweise mit dem Mandanten dahingehend einigen, dass die Gebühren aus einem höheren als dem für das gerichtliche Verfahren maßgebenden Wert zu berechnen sind. Der Gegenstandswert muss dann aber betragsmäßig bestimmt se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anwaltsmediator

Rz. 143 Ein Rechtsanwalt darf sich unter den Voraussetzungen des § 7a BORA zugleich als Mediator bezeichnen. Nach § 34 Abs. 1 soll der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Mediation ist eine typisch ...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Gebührenvereinbarung abschließen, für die die Formerfordernisse der Vergütungsvereinbarung (§ 3a Abs. 1 und Abs. 2 RVG) nicht gelten (s. § 3a Abs. 1 S. 4 RVG). Folglich ist eine solche Gebührenvereinbarung auch formfrei wirksam, wenn sich den Vereinbarungen der Parteien nur entnehmen lässt, dass oder i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zivilrecht

Rz. 46 Abs. 3 gehört nach dem Wortlaut des § 4b nicht zu den Vorschriften, welche die Fehlerhaftigkeit der Vereinbarung auslösen. Ein Verstoß gegen Abs. 3 lässt die Wirksamkeit der Vereinbarung nach § 4b daher unberührt (vgl. § 4b Rdn 4). Sie ist insbesondere nicht gemäß § 125 BGB oder § 134 BGB nichtig.[43] Rz. 47 Unter Hinweis auf das Grundsatzurteil des BGH vom 11.10.2007 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / a) "Nettoyage" – "Fliegender Zugewinn"

Aufgrund der ggf. rückwirkenden Rechtswahlmöglichkeit (s.o. unter 5.1.) kann z.B. auch statt des deutschen Güterrechts mit Regelgüterstand der Zugewinngemeinschaft ein ausländisches Recht mit einem der Zugewinngemeinschaft vergleichbaren Güterstand (Kernbausteine: keine Gesamtgutsbildung, Geldausgleich unterschiedlicher Wertzuwächse im während des Güterstandes erworbenen Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / t) Versorgungsausgleich

Rz. 107 Schließen die Parteien den Versorgungsausgleich aus und genehmigt das Familiengericht diese Vereinbarung oder wird die Vereinbarung notariell beurkundet, so war früher strittig, ob und wann dies eine Einigungsgebühr auslöst und wann noch von einem Verzicht i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1, 2. Hs. auszugehen ist. Nach derzeitiger Rechtslage stellt sich das Problem in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Versicherungsprämie im Einzelfall

Rz. 7 VV 7007 erfasst nur die "im Einzelfall" gezahlte Prämie, also nur diejenige Prämie, die für eine ausschließlich das betreffende Mandat abdeckende Versicherung zu zahlen ist (sog. Objektversicherung).[2] Dabei ist unerheblich, wenn sich das Mandat auf mehrere Angelegenheiten erstreckt (außergerichtliche Vertretung, Rechtsstreit und anschließende Vollstreckung). Rz. 8 Une...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vereinbarte Vergütung

Rz. 109 Auch für vereinbarte Vergütungen gilt grundsätzlich § 9. Diese Vorschrift ist in Abschnitt 1 des RVG "Allgemeine Vorschriften" enthalten und gilt daher für sämtliche Vergütungen, nicht nur für die gesetzliche Vergütung.[74] Auch im Falle einer Vergütungsvereinbarung können daher grundsätzlich Vorschüsse vom Auftraggeber verlangt werden. Zweifelhaft ist allerdings, ob ...mehr

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AGS 06/2021, Anfall der Ein... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Argumentation des OVG Berlin-Brandenburg überzeugt nicht. 1. Anwaltstätigkeit entscheidend Für den Anfall der Differenzverfahrensgebühr und der Einigungsgebühr kommt es allein darauf an, ob die Verfahrensbeteiligten eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände getroffen haben. Auf den Inhalt des Vergleichsvorschlags des Gerichts und auf die Absicht des Gerichts, das eins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kindschaftssachen, Abs. 2 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 1003

Rz. 11 Die Verweisung in Anm. Abs. 2 auf die Anm. Abs. 2 zu VV 1003 ist an sich systemwidrig, da VV 1004 keinen Gebührentatbestand enthält. Sie stellt jedoch klar, dass der Anwalt in Kindschaftssachen auch dann eine erhöhte 1,3-Einigungsgebühr erhält, wenn er in einem der genannten Rechtsmittelverfahren (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b, VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührenvereinbarungen nach § 34 (S. 4)

Rz. 53 Die Sätze 1 und 2 gelten nach Abs. 1 S. 4 nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34. Sie ist von der Textform befreit, muss – und sollte (vgl. Rdn 41) – nicht als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden, bedarf keiner räumlichen Trennung von anderen Vereinbarungen und darf mit einer Vollmacht kombiniert werden. Rz. 54 Die Regelung des Abs. 1 S. 3 ist vom Anwendung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Isolierte Reisekostenvereinbarung

Rz. 57 Angesichts der restriktiven Rechtsprechung sowie der zahlreichen Streitfragen, die auftreten können, empfiehlt es sich, bei abzusehender umfangreicher Reisetätigkeit auch dann eine Vereinbarung mit dem Mandanten zu treffen, wenn es im Übrigen bei der gesetzlichen Vergütung bleiben soll. Zulässig sind dabei auch Vereinbarungen, die ausschließlich die Reisekosten betref...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Art und Höhe der Vergütung

Rz. 63 Die vergütungsrechtliche Freigabe der gutachtlichen Tätigkeit führt nunmehr dazu, dass der Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber nach Abs. 1 S. 1 die Höhe seiner Gebühren frei vereinbaren kann. Vorbehaltlich der allgemeinen zivilrechtlichen Schranken der §§ 134, 138 BGB sind die Parteien bei der Vereinbarung der Gebührenhöhe frei; sie unterliegt dem Grundsatz der Priva...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft ausländischen Rechts

Bei Wahl eines ausländischen Güterstatuts mit Regelgüterstand der Errungenschaftsgemeinschaft, also mit Gesamtgutsbildung, liegt der Hauptvorteil in der Vermeidung einer Einkommensteuerauslösung bei ihrer Aufhebung und der Teilung des Gesamtgutes aufgrund der Tauschfiktion des § 364 BGB (oben III.3.). Ist zivilrechtlich die Errungenschaftsgemeinschaft erreichbar, ob mit oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / n) Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 98 Mit der Ergänzung von Anm. Abs. 1 S. 1 um die weitere Tatbestandsalternative in Nr. 2 hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Einigungsgebühr auf den Abschluss von (Raten-)Zahlungsvereinbarungen erweitert. Dies war zuvor problematisch: War die Titulierung eines Anspruchs bereits erfolgt, bestand grundsätzlich über das Rechtsverhältnis kein Streit mehr. Deshalb h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beitreibungssachen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 2 S. 1 kann der Anwalt in Beitreibungssachen für das gerichtliche Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882 f. ZPO vereinbaren, dass er einen Teil des Erstattungsanspruchs nach den §§ 91 ff., 788 ZPO an Erfüllungs statt annehmen werde. Rz. 26 Anwendbar ist Abs. 2 S. 1 damit auf folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Leistungsabreden

Rz. 42 Der Anwalt und der Leistende können auch miteinander vereinbaren, auf was und in welchem Umfang mit welcher Maßgabe gezahlt werden soll (§ 55 Rdn 63).[47] Insoweit treffen den Anwalt allerdings Selbstbeschränkungs- und Beratungspflichten. Als Interessenvertreter der Partei muss er z.B. darauf hinweisen, dass für seine gerichtliche Tätigkeit zunächst nur die bis zur Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Form

Rz. 68 Der Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO bedarf keiner Form. Der Anwalt hat daher einen weiten Gestaltungsspielraum. Möglich ist etwa die Hinweiserteilung durch einen Aushang oder eine Daueransage im Wartezimmer, an der Rezeption ausliegende Merkblätter, einen mündlichen Hinweis im Rahmen der ersten Besprechung oder ein – standardisiertes oder individuelles – Hinweisschreib...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Vergütung ist aufgrund eines Formfehlers nach § 4b unverbindlich und damit nicht einforderbar

Rz. 74 In diesem Fall bleibt die Vergütungsvereinbarung wirksam.[52] Der Anwalt kann jedoch nicht mehr als die gesetzliche Vergütung verlangen. Rz. 75 Im Gegensatz zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung, bei der der Anwalt darauf angewiesen ist, erst einmal eine ordnungsgemäße Berechnung der gesetzlichen Gebühren vorzulegen (siehe Rdn 73), braucht und darf er dies nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Formulierung

Rz. 557 Daher empfiehlt sich folgende Formulierung:[596] Muster 1: Ratenzahlungsvereinbarung Muster: Ratenzahlungsvereinbarungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Zuständigkeit bei Verweisung und Abgabe

Rz. 99 Der beigeordnete oder bestellte Anwalt hat seinen Festsetzungsantrag bei dem erstinstanzlichen Gericht einzureichen, bei dem das Verfahren aktuell betrieben wird. Hat infolge Verweisung oder Abgabe ein Wechsel des Gerichts stattgefunden, ist nunmehr das Gericht zuständig, an das die Sache verwiesen oder abgegeben worden ist. Das gilt auch, wenn an ein Gericht eines an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Schuldner

Rz. 36 Schuldner des Vorschusses nach § 9 ist der Auftraggeber, der nicht unbedingt mit dem Mandanten identisch sein muss. So ist in einem Haftpflichtprozess in der Regel der Haftpflichtversicherer Auftraggeber (siehe 5.2 AHB und A.1.1.3 AKB). Daher ist er vorschusspflichtig, nicht der vom Anwalt vertretene Versicherungsnehmer. Dritte, die kraft Gesetzes oder kraft vertragli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bezeichnung (S. 2)

Rz. 39 Nach dem Zitiergebot des Abs. 1 S. 2, 1. Teilsatz muss die Vergütungsvereinbarung als solche oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden. Rz. 40 Die Bezeichnung muss freilich nicht explizit auf "Vergütungsvereinbarung" lauten. Auch die Bezeichnung als "Honorarvereinbarung" oder eine sinngemäße Bezeichnung genügt, sofern sich aus ihr eindeutig entnehmen lässt, dass h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Die Vergütungsvereinbarung ist unwirksam

Rz. 73 Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, also nicht nur eine Naturalobligation – wie bei den Verstößen gegen §§ 3a und 4a –, sondern vollends nichtig, etwa wegen Sittenwidrigkeit, Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot i.V.m. § 134 BGB, nach § 306 Abs. 3 BGB o.Ä., ist nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. In einem solchen Fall kann der Anwalt die vereinbarte Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nachgeben

Rz. 64 Die Parteien müssen den Streit oder die Ungewissheit durch ein Nachgeben beseitigt haben. Ein gegenseitiges Nachgeben ist nicht mehr erforderlich (siehe Rdn 29 f.). Da Anerkenntnis und Verzicht jedoch nicht ausreichen, bleibt es dabei, dass ein Mindestmaß an Nachgeben erforderlich bleiben wird. Ein Nachgeben i.S.d. VV 1000 ist schon bei geringsten Zugeständnissen gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren nach dem KapMuG

Rz. 114 Durch die Einführung von Musterverfahren können bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen (vgl. § 1 Abs. 1 KapMuG)mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Albrecht, Die Bankenabgabe im Licht von IFRIC 21, PiR 2013, S. 338–341; Aschfalk-Evertz, Restrukturierungsrückstellungen, PiR 2013, S. 13–21; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf 2019; Brücks/Duhr, Bilanzierung von Contingent Assets und Contingent Liabilities: Beispielhafte Wü...mehr