Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Feststellung des Schadens bei Haftung des Steuerberaters

Frage: Im Zusammenhang mit der Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung habe ich in der Vergangenheit des Öfteren gelesen, dass Ausgangspunkt der Schadensberechnung die Differenzhypothese sei, und dass in diesem Zusammenhang ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen sei. Im Einzelfall sei darüber hinaus eine konsolidierte Schadensberechnung durchzuführen. Ich ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten des Verfahrens

Rz. 121 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei der Inanspruchnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags (> Rz 112 ff) hat der Zulageberechtigte/Stpfl die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum bei der ZfA (> Rz 84) zu beantragen und die notwendigen Nachweise zu erbringen. Dabei muss er bestimmen, welchem von mehreren Verträgen der Eigenheimbetrag entnommen werden soll (§ 92b Abs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung der Riester-Rente

Rz. 145 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Mit der staatlichen Förderung durch Zulagen/SA-Abzug wird das aus versteuertem > Einkommen angesparte Altersvorsorgevermögen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit Steuern belastet. Die angesammelten Zinsen und anderen Erträge bleiben zunächst unbesteuert. Als Folge dessen werden die Leistungen in der Entnahmephase nachgelagert besteuert. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule der staatlich geförderten Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisversorgung (> Renteneinkünfte Rz 20; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff) und der > Betriebliche Altersversorgung. Zu dieser dritten Säule gehörtmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Haftende Personen

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, 539). Der Vertreter ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 84 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das Förderverfahren für die private Altersvorsorge wird im Wesentlichen nicht von den FÄ abgewickelt. Die gesetzliche Regelung beruht auf dem sog "modifizierten Anbieterverfahren": Der Anbieter der Altersvorsorgeverträge (> Rz 20–24/3) übermittelt der ZfA (§ 81 EStG) die erforderlichen Daten; diese ermittelt die Zulage (> Rz 30 ff, > Rz 90) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahren für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug

Rz. 98 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine Verpflichtung zu Angaben in der > Steuererklärung besteht nicht; der Stpfl kann auch auf eine Günstigerprüfung beim SA-Abzug verzichten, zB wenn eine Steuerermäßigung offensichtlich nicht günstiger ist als die Zulagen (> Rz 79 Beispiel 4). Solange dies verfahrensrechtlich zulässig ist, kann der SA-Abzug aber auch dann noch beim FA beant...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern

Rz. 248 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Haften mehrere Personen nebeneinander als Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbehalt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck

Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagung verkürzte ESt (> Rz 51 ff) und für die vom Dr...mehr

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Gestaltung und Weiterentwic... / 3.1 Standardisierung vs. Differenzierung

Mit der Standardisierung wird das Ziel verfolgt, Abläufe und Prozesse möglichst weitgehend zu vereinheitlichen, um die Prozesseffizienz, -transparenz und -qualität zu steigern. Sie ist die Voraussetzung für die Automatisierung von Prozessen durch den Einsatz digitaler Technologien wie z. B. Robotic Process Automation (RPA). Gerade Unternehmen, die durch Akquisitionen stark g...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwendung zum Erwerb einer Wohnung

Rz. 112 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Stpfl/Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und durch Zulagen/SA-Abzug geförderte Kapital ganz (100 %) oder teilweise (bis auf ein Restkapital von mindestens 3 000 EUR) als ‚Altersvorsorge-Eigenheimbetrag’ für den Erwerb oder Umbau einer Wohnung entnehmen. Entnahmeberechtigt sind Personen während der > Unbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Haftung des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 150/2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und > Rz 150/4) nach den das LSt-Verfahren betreffenden Vorschriften. Das ist § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Es besteht eine Gesamtschuldnerschaft (> Rz 95 ff) mit dem ArbN, aber auch mit dem eigentlichen ArbG (§ 42d Abs 1 Nr...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung durch den Arbeitgeber

Rz. 6 Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 4 Satz 1 EStG) dauerhaft zugeordnet ist. Ist der Arbeitnehmer nur vorübergehend einer Tätigkeitsstätte zugeordnet, begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte (zur Abgrenzung der Merkmale "dauerhaft" und "vorübergehend" vgl. Rz. 14). Die dauerhafte Zuordnung des A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung des Wohnförderkontos

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das in Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital (> Rz 110 ff) wird ebenfalls nach § 22 Nr 5 EStG nachgelagert besteuert. Dazu werden die geförderten Beträge in dem bei der ZfA geführten Wohnförderkonto erfasst; zu diesem Zweck steht die ZfA im Datenaustausch mit dem Anbieter (vgl § 92a Abs 2 Satz 1 EStG), den sie ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfreie Einkünfte

Rn. 75l Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nicht ganz klar erscheint dieser Fall: Die Verweisung auf § 32b Abs 1 Nr 3 EStG bedeutet zwar, dass auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei gestellte Einkünfte vom Progressionsvorbehalt erfasst werden. Wenn aber § 32b Abs 1a EStG die Steuerfreistellung nach DBA doppelt erwähnt (per Verweisung und als eigenes Tatbest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zwischenstaatliche Übereinkommen mit Steuerfreistellung der Einkünfte

Rn. 128 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 BMF v 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 enthält ein Fundstellenverzeichnis für solche zwischenstaatliche Übereinkommen (H 3.0 EStH 2019, ferner s § 3 Rn 2621 (Handzik)). Rn. 129 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Beispiel: Einkünfte aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt sind steuerfrei, vgl Art 16 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Der Progressionsvorbehalt bei nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 4, Abs 2 Nr 2 EStG)

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 1. A. Allgemeines, Rechtsentwicklung 1. Allgemeines Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nicht einzubeziehende Einkünfte (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 3 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Seit 01.01.2007 – aufgrund der Einfügung eines weiteren Hs in § 32b Abs 1 Nr 2 EStG (Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst aa, Art 20 Abs 6 JStG 2007 v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) – können Einkünfte, die sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen iSd § 32b Abs 1 Nr 4 EStG steuerfrei stellen, jedoch dort ohne Progressionsvorbehalt, bei zeitwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG einzubeziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage bis einschließlich VZ 2006

Rn. 127a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dazu s die bisherige Kommentierung. Eine Weiterkommentierung unterbleibt aus Aktualitätsgründen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Wirkungsweise des Progressionsvorbehalts

Rn. 131 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 124ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Rechtsentwicklung

1. Allgemeines Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG einzubeziehen. 2. Rechtslage bis einschließlich VZ 2006 Rn. 127a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 127c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Es gilt auch hierfür der Begriff iSd § 2 Abs 2 EStG (s Rn 102f, 113).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. "Einkünfte"

1. Allgemeines Rn. 127c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Es gilt auch hierfür der Begriff iSd § 2 Abs 2 EStG (s Rn 102f, 113). 2. Anwendung des § 2 Abs 5b EStG Rn. 127d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daraus folgt: Auch § 2 Abs 5b EStG ist anzuwenden, dh Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs 1 EStG (wegen des besonderen Steuersatzes für die Kapitaleinkünfte) und § 43 Abs 5 EStG (wegen der Abgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Ermittlung der Höhe der ausländischen Einkünfte

Rn. 130 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 117ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rechtsentwicklung seit 2000

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Überblick über die Änderungen des § 32b EStG seit 2000 (davorliegende Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt): SeuchenrechtsneuordnungsG (v 20.07.2000, BGBl I 2000, 1045): § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst e EStG verweist ab VZ 2001 auf das InfektionsschutzG. SteuersenkungsG (StSenkG v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Wirtschaftliches Eigentum (§ 36a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Grundvoraussetzung für die volle Anrechnung der KapSt ist zunächst bestehendes zivilrechtliches, aber zusätzlich wirtschaftliches Eigentum des StPfl an den Wertpapieren; vgl Salzmann/Heufelder, IStR 2017, 125, 127; Spilker/Kremer, BB 2018; 2775 [2777]. Letzteres ist davon abhängig, wie im konkreten Einzelfall die Rechtsbeziehungen zwischen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtslage ab VZ 2007

Rn. 127b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Für § 32b Abs 1 Nr 3 EStG wird seit VZ 2007 (Art 1 Nr 19b, Art 20 Abs 6 JStG 2007 v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) auf das Erfordernis, dass das DBA unter Progressionsvorbehalt steuerfrei stellt, verzichtet. Es kommt nur noch darauf an, dass das DBA diese Einkünfte steuerfrei stellt. Die Streichung der Wörter "unter dem Vorbehalt bei der E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendung des § 2 Abs 5b EStG

Rn. 127d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daraus folgt: Auch § 2 Abs 5b EStG ist anzuwenden, dh Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs 1 EStG (wegen des besonderen Steuersatzes für die Kapitaleinkünfte) und § 43 Abs 5 EStG (wegen der Abgeltungswirkung der KapSt) sind nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen (FG Münster 11 K 2115 E, DStRE 2017,1500, rkr zu § 32b Abs 1 Nr 3 EStG, m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 101 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 2 EStG betrifft zwei Fälle (BFH BStBl II 2004, 549; 2003, 302; 2002, 660; Dissars in Frotscher/Geurts, § 32b EStG Rz 31):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab VZ 2007

Rn. 132a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst bb, Art 20 Abs 6 JStG 2006 (v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) änderte § 32b Abs 1 Nr 3 EStG aF Fall 3 und verschob die Regelung in einen neuen § 32b Abs 1 Nr 5 EStG. Der Gesetzgeber wollte einerseits die Vorschrift übersichtlicher machen (BT-Drucks 16/2712, 53). Darüber hinaus erfasst die Neuregelung auch E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausländische Einkünfte iSd § 32b Abs 1 Nr 3 EStG

Rn. 75g Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemeint sind damit: nach DBA (s Rn 116f) steuerfrei gestellte Einkünfte (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG). Dazu s Rn 108 ff; nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (s Rn 128) steuerfrei gestellte Einkünfte (§ 32b Abs 1 Nr 4 EStG). Dazu s Rn 127 ff; bei Anwendung von § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 2S 2 Nr 4 EStG nicht der deutschen ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 108 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) hatte in § 32b Abs 1 Nr 3 EStG aF das Wort ab VZ 1996 "ausländische" (Einkünfte) gestrichen, ohne dass sich uE dadurch eine sachliche Änderung ergab. Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst bb und Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) hatten die bisherigen Varianten in § 32b Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 32b EStG und die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b EStG will den zweiten Vorteil, nämlich für das zvE (s Rn 5), ausschließen, soweit die Vorschrift greift. Die Vorschrift soll also sicherstellen, dass die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, der ua durch die progressive Gestaltung des Steuertarifs Rechnung getragen wird, unberührt bleibt (BFH BStBl II 1970, 660; 1987, 856; 2001, 778...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung und Inhalt

Rn. 1 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der § 36a EStG stellt eine erste entschiedene Antwort des Gesetzgebers dar auf eine nachhaltig angewandte Methode, mit der die Besteuerung von Dividenden in der Vergangenheit vermieden wurde (Cum/Cum-Geschäfte) und KapErtr aus Dividenden in Gewinne aus Veräußerungsgeschäften umgewandelt wurden (Kretzschmann/Schwarz, FR 2017, 223 [224]. Dabei ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Die Bedeutung der bilanziellen Behandlung stieg durch das Rundschreiben 4/97 des damaligen Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen, das Kriterien für eine eigenkapitalentlastende Veräußerung von Kreditforderungen im Rahmen vo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / 4.1 Voraussetzung der Rückstellungsbildung

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, wodurch Vergangenes abgegolten wird. Dementsprechend ist eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Verpflichtung zur Rekultivierung zu bilden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hand...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15a UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

Leitsatz Verwaltungsleistungen gegen Entgelt (z.B. Lagerung/Archivierung von Akten oder die Erledigung von Schreibarbeiten), die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung erbracht werden, sind weder nach § 4 Nr. 15a UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 15a UStG, Ar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / 5 Abbildung in der Steuerbilanz

Überblick und Unterschiede zur Handelsbilanz Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auch die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz für die...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4.1 Absicherungsmechanismen auf Cashflow-Basis

Rz. 17 Bei der wirtschaftlichen Übersicherung (Overcollaterization) übersteigt der an die Zweckgesellschaft übertragene Wert des Forderungspools den Nominalwert der ausgegebenen Wertpapiere.[1] Die zusätzlichen Forderungen dienen der Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlen an den Investor bei Zahlungsausfällen des Forderungspools.[2] Anfallende Überschüsse werden zunächs...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4.2 Absicherungsmechanismen durch Dritte

Rz. 22 Durch die Vereinbarung von externen Garantien wird eine Absicherung der Zweckgesellschaft bei wirtschaftlichen Problemen erreicht. Als Garantiegeber kommen vor allem Banken und spezialisierte Versicherungen in Frage.[1] Die Garantiezusagen erfolgen in der Regel entweder als Avalkredit des Sicherungsgebers oder als bedingtes Zahlungsversprechen eines Kreditinstitutes, ...mehr