Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 9 Die Testierfreiheit / II. Beim Erbvertrag

Rz. 22 Auch bei einem Erbvertrag können die Parteien grundsätzlich einen Änderungsvorbehalt vereinbaren.[50] Ihnen steht es somit grundsätzlich frei, den Umfang der vertragsgemäßen Bindungswirkung festzulegen. So können sich die Parteien z.B. das Recht vorbehalten, nachträglich Vermächtnisse und Auflagen anzuordnen, bei einem eingesetzten Alleinerben weitere Miterben zu best...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / aa) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 127 Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht aus § 2295 BGB ist, dass die Verpflichtung des erbvertraglich Bedachten einen Beweggrund für die getroffene Verfügung von Todes wegen darstellt.[112] Die weitere in § 2295 BGB genannte Voraussetzung ist die Aufhebung der Rentenzahlungsverpflichtung. Der Begriff der Aufhebung wird von der h.M. so verstanden, dass darunter nicht nur...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / c) Wechselbezügliche vertragliche Verfügungen

Rz. 140 Werden von beiden Vertragsteilen vertragsmäßige Verfügungen getroffen, so wird nach § 2298 Abs. 2 BGB vermutet, dass diese Verfügungen des einen vom Bestehen der Verfügungen des anderen abhängig sein sollen. Eine ausdrückliche Regelung im Erbvertrag oder seine Auslegung kann ergeben, dass etwas anderes vereinbart sein soll, § 2298 Abs. 3 BGB. Rz. 141 Die Nichtigkeit e...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / F. Auslegung des Erbvertrags

Rz. 83 Da der Erbvertrag keine einseitige, jederzeit frei widerrufliche letztwillige Verfügung ist, können die weitreichenden großzügigen Auslegungsvorschriften, die im Testamentsrecht gelten, für den Erbvertrag nicht ohne weiteres übernommen werden. Vielmehr ist für die Frage, wie eine Willenserklärung verstanden werden kann, auf den oder die Vertragspartner Rücksicht zu ne...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 46 Die einfache Nachfolgeklausel führt zum Nachrücken sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung. Dies geschieht automatisch mit dem Erbfall, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen erforderlich wären oder diese Rechtsfolge verhindert werden könnte. Sind mehrere Erben vorhanden, werden alle von ihnen Gesellschafter, und zwar jeweils ant...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / aa) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen

Rz. 89 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung und Auflagenanordnung sowie die Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen im Erbvertrag zur Frage der Reich...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Bewertung noch nicht fälliger Lebensversicherungsansprüche

Rz. 220 Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen stellen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls einen realisierbaren Vermögenswert dar,[250] denn im Falle der Kündigung des Vertrages kann der Versicherungsnehmer wenigstens den Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft verlangen. Mithin sind derartige Versicherungsverträge unmittelbar beim Übergang des ents...mehr

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Digitale Signatur / 3.1 Die europäische eIDAS-Verordnung

Genau da setzt die am 1. Juli 2016 in Kraft getretene eIDAS-Verordnung der EU an, die mit vollem Namen EU-Verordnung 910/2014 über elektronische Authentifizierungen heißt. Sie vereinfacht die Durchführung der elektronischen Signatur und macht durch die Fernsignatur z. B. die Nutzung eines Lesegeräts überflüssig. Somit können Signaturen auch mobile Endgeräte wie Smartphones o...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / cc) Rechtswirkungen der erklärten Anfechtung

Rz. 104 Nach der allgemeinen Vorschrift des § 142 Abs. 1 BGB wird die angefochtene Verfügung von Anfang an nichtig. Beim gegenseitigen Erbvertrag (§ 2298 BGB) erfasst die damit eingetretene Nichtigkeit den gesamten Vertrag. § 2298 BGB enthält eine Vermutung für die Wechselbezüglichkeit vertraglicher Verfügungen in einem gegenseitigen Erbvertrag. Dabei kommt es nicht darauf a...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Checkliste: Klärung der Vorfragen

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Erbverträge

Rz. 360 Erbverträge sind im gemeinspanischen Recht grundsätzlich unwirksam, Art. 1271 Abs. 2 CC. Dennoch kennt das gemeinspanische Recht Gestaltungen für verschiedene Sonderfälle, in denen ein Erbvertrag ermöglicht wird:[191]mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / II. Verfügungen des Erblassers von Todes wegen, die vor dem Erbvertrag errichtet wurden

Rz. 56 Ein bestehendes Testament wird durch den später abgeschlossenen Erbvertrag aufgehoben, soweit dadurch das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigt wird, § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB (Aufhebungswirkung). Rz. 57 Ein Erbvertrag, der zwischen denselben Personen geschlossen worden war, wird unwirksam, soweit er dem zweiten widerspricht, es gilt der letzte. Damit wird im z...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / I. Rücktrittsrecht des Vertragspartners

Rz. 117 Einen Rücktritt des Vertragspartners des Erblassers sieht das Gesetz nicht vor; ihm steht also kein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Ein solches kann ihm nach fast einhelliger Meinung[105] auch nicht vertraglich eingeräumt werden; ein vertraglicher Rücktrittsvorbehalt wäre unzulässig und unwirksam. Für den Vertragspartner besteht aber auch gar keine Notwendigkeit ein...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / d) Persönliche Anforderungen an den Vertragspartner, der nicht Erblasser ist

Rz. 34 Derjenige Vertragspartner, der nicht als Erblasser handelt, kann den Erbvertrag schließen, wenn er nach den allgemeinen Vorschriften geschäftsfähig ist (§§ 104 ff. BGB). Übernimmt ein Vertragspartner im Erbvertrag keine eigenen Verpflichtungen, so kann er den Vertrag selbst schließen, auch wenn er minderjährig ist, weil damit für ihn lediglich ein rechtlich neutrales ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / VI. Das Erbrecht der Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Rz. 74 Das Erbrecht der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) setzt voraus, dass die Partner eine nach den gesetzlichen Erfordernissen wirksame Lebenspartnerschaft begründet haben. Treffen die Lebenspartner durch notariellen Vertrag keine Regelung über den Güterstand, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 6 LPartG). Das Gesetz ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Testamentsregister

Rz. 250 Italien ist dem Basler Übereinkommen über die Registrierung von Testamenten (siehe hierzu oben Rdn 71) beigetreten. Beim Uffizio Centrale degli Archivi Notarili im Justizministerium ist ein zentrales Testamentsregister eingerichtet worden. Hier werden nicht nur zwingend alle in Italien notariell errichteten Testamente registriert. Es können auch im Ausland beurkundet...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Formen letztwilliger Verfügungen

Rz. 203 Ein einseitiges Testament kann in einer der folgenden Formen errichtet werden. Ein Verstoß gegen die Formerfordernisse hat ipso iure die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Testamentsregister

Rz. 207 Alle von französischen Notaren beurkundeten Testamente sind beim Zentralen Testamentsregister in Aix en Provence zu hinterlegen. Eine Möglichkeit zur Hinterlegung ergibt sich auch für im Ausland beurkundete Testamente oder holograph errichtete Testamente. Frankreich ist dem Basler Übereinkommen über die Registrierung von Testamenten beigetreten (siehe hierzu oben Rdn...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Testamentsform

Rz. 249 Ordentliche Testamentsformen sind das notarielle und das eigenhändige Testament.mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / C. Ehe- und Erbvertrag mit erb- und güterrechtlicher Rechtswahl

Rz. 53 Die am 16.8.2012 (vgl. Art. 84 EuErbVO) in Kraft getretene EuErbVO hat bekanntlich mit der Anknüpfung des Erbstatuts an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt und der damit einhergehenden Unterwerfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen unter das Recht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte, einen Paradigmenwechsel – glei...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / II. Güterstand und Staatsangehörigkeit des Erblassers

Rz. 7 Neben der Auflistung der einzelnen Personen sind auch die Güterstände zu erfassen, da diese aus zivilrechtlicher Sicht Einfluss auf die Höhe der Erbquoten haben und auch steuerlich zu besonderen "Freibeträgen" im Erbschaftsteuerrecht führen können (§ 5 ErbStG).[4] Als weitere Vorfrage ist auch das anzuwendende Recht zu klären, welches sich für Erbfälle ab dem 17.8.2015 ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Allgemeines

Rz. 38 Nichteheliche Kinder hatten schon bisher volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erbrecht nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und des nichtehelichen Vaters am Kind in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert. Rz. 39 Für nichte...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / II. Ehevertragliche Gestaltung

Rz. 24 Sowohl die Eltern als auch die Kinder werden im Rahmen von Vermögenstransferüberlegungen zu überprüfen haben, ob es bei dem gewählten Güterstand, evtl. unter Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, verbleiben kann oder ob ausnahmsweise ein anderer Güterstand von Vorteil ist. Der richtige Güterstand kann je nach Familienverhältnissen zu einem reduzierten Pflichtteilsan...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Erbverzichtsvertrag

Rz. 241 Der Nichtigkeit von Erbverträgen nach Art. 386 ZGB unterfällt auch der vertragliche Erbverzicht. In Griechenland lebende deutsche Erblasser müssen daher deutsches Erbrecht für den Verzichtsvertrag wählen, soll dieser aus Sicht griechischer Gerichte (vorbehaltlich des ordre public) sein. Von diesem Verbot macht die Gesetzesverordnung 472/1974 eine Ausnahme für den Spe...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / ee) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 142 Im Verhältnis zwischen Ehegatten kommt es oft zu Vermögensverschiebungen, deren Geschäftsgrundlage die Erwartung beider Parteien ist, dass ihre Ehe dauerhaft Bestand haben werde. Im Zivilrecht werden derartige Zuwendungen als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB qualifiziert.[152] An ihrer ob...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 3. Der unentgeltliche Erbvertrag

Rz. 10 Übernimmt der Vertragspartner keine Gegenleistung für die letztwillige Zuwendung, so spricht man von einem unentgeltlichen Erbvertrag. Diese Konstellation birgt auch in erbschaftsteuerlicher Hinsicht keine Besonderheiten. Insbesondere stellt der Abschluss des Erbvertrags für den Begünstigten (noch) keinen steuerlich relevanten Vermögenszuwachs dar. Die rechtliche Kons...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Schenkung unter Auflage

Rz. 139 Schenkungen unter Auflage können in verschiedenen Spielarten vorkommen. Zum einen durch die Vereinbarung von Leistungsauflagen, zum anderen durch den Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Leistungsauflagen sind dadurch gekennzeichnet, dass dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 10. Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Rz. 294 Während das dingliche Vorkaufsrecht sowohl für den ersten Verkaufsfall als auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden kann, besteht das schuldrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nur für einen Verkaufsfall.[313] Die im Schuldrecht bestehende Vertragsfreiheit lässt es aber zu, ein Vermächtnis über ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in der Weise zu...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Unselbstständige Stiftung

Rz. 8 Als Alternative zu rechtsfähigen Stiftungen i.S.d. § 80 BGB kommen auch sog. unselbstständige Stiftungen als Gestaltungsinstrumente in Frage. Der wesentliche Unterschied besteht in der ihnen fehlenden rechtlichen Selbstständigkeit. Da es sich bei unselbstständigen Stiftungen gerade nicht um juristische Personen handelt, können sie nicht selbst Träger des Stiftungsvermö...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Beachtung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 6 Befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in einem anderen Staat, so ist gem. Art. 34 EuErbVO das Internationale Privatrecht dieses Staates anzuwenden. Ist dieser Staat ein anderer Mitgliedstaat der EU (außer Dänemark, das Vereinigte Königreich oder Irland), so gilt auch aus dessen Sicht das nach der Erbrechtsverordnung bestimmte Recht. Es kommt dann also...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / 2. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit

Rz. 18 Für das gemeinschaftliche Testament charakteristisch sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Bestimmte Voraussetzungen und Merkmale, die für das Vorliegen eines gemeinschaftlichen Testamentes erfüllt sein müssen, schreibt das Gesetz nicht vor. Es handelt sichmehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 8. Muster

Rz. 242 Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _______________...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Geltung des Aufenthaltsrechts nach der Erbrechtsverordnung

Rz. 1 Am 4.7.2012 hat der Rat der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) verabschiedet.[1] Diese brachte für das deutsche internationale Erbrecht einen Paradigmenwechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zur Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person soll ihren Lebensmittelpunkt bezeichnen. Die EuErbVO enthält in...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 2. Rückübertragung bei Vorversterben; rechtsgeschäftliches Veräußerungsverbot

Rz. 7 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bzw. der lebzeitigen Übertragung von Grundvermögen, z.B. auf eigene Abkömmlinge, werden häufig so genannte Rückübertragungsansprüche bzw. Rückfallklauseln beispielsweise für den Fall vereinbart, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, das die Ehe des Übernehmers geschieden wird, ein Insolvenzverfahren gegen den Übernehme...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / b) Verwirkungsklauseln

Rz. 19 Will der Erblasser erzwingen, dass sich seine Erben an seine letztwilligen Anordnungen halten, dann kann er sog. Verwirkungsklauseln im Testament aufnehmen. Verwirkungsklauseln (Strafklauseln) liegen vor, wenn der Erblasser in seinem Testament verfügt, dass der Erbe (oder sonst Bedachte), der gegen seinen Willen handelt, nichts mehr aus dem Nachlass erhält.[30] Im Zwe...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / d) Eintrittsklausel

Rz. 54 Eine weitere, nicht erbrechtlich wirkende Art der Nachfolgeregelung ist die Eintrittsklausel: Hier sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor., Im Todesfall wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannte...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / F. Der Auslegungsvertrag

Rz. 22 Nach dem Eintritt des Erbfalls können sich die Beteiligten in einem notariellen Auslegungsvertrag untereinander verbindlich festlegen, wie die letztwillige Verfügung des Erblassers auszulegen ist.[49] Ein derartiger Vertrag bindet die Parteien jedoch nur schuldrechtlich.[50] Eine dingliche Wirkung kann nur durch eine entsprechende Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB e...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / III. Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 58 Die in den Geschäftsanteilen an einer GmbH verbriefte Mitgliedschaft ist von Gesetzes wegen frei vererblich, § 15 GmbHG. Dasselbe gilt auch für die Aktien einer AG.[33] Die Mitgliedschaft fällt mit dem Erbfall automatisch gemäß § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Rz. 59 Dessen ungea...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Die Abkommen mit der Türkei, mit dem Iran und mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

Rz. 9 Vorrangig vor den autonomen Kollisionsnormen sind gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO erbrechtliche Vorschriften in internationalen Abkommen zu beachten. Solche bestehen für Deutschland mit dem Iran, mit der Türkei und mit den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Das wird gem. EuErbVO Rz. 10 Der zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vereinbarte[3] Kon...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / II. Muster

Rz. 44 Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben Erbvertrag I. Wir, die Eheleute Herr _________________________, _________________________, geboren am _________________________, in _________________________ und Frau _________________________, geboren am _________________________, geborene ______...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / b) Anwendbarkeit

Rz. 6 Nach der ehemaligen Regelung des § 14 HeimG ist eine Verfügung[7] von Heimbewohnern zugunsten von Heimmitarbeitern oder des Heimträgers unwirksam.[8] Das Gleiche gilt auch, wenn beispielsweise Verwandte des Heimmitarbeiters als Nacherben eingesetzt werden.[9] Nach Ansicht des BayObLG[10] war die Vorschrift des § 14 HeimG aber nicht (analog) auf ein Betreuungsverhältnis ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Ehegattenschenkung auf den Todesfall (institution contractuelle)

Rz. 218 Eine Ausnahme vom Verbot des Erbvertrags enthält Art. 1093 c.c. Eine institution contractuelle ist ein Vertrag, mit dem sich Eheleute in Form eines Ehevertrages Vermögensvorteile auf den Todesfall unter Überlebensbedingung zuwenden (Schenkung von Todes wegen). Die institution contractuelle kann sowohl gegenwärtiges als auch künftiges Vermögen umfassen. Unwiderruflich...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 533 Deutschland hat nur mit wenigen Staaten bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Soweit diese Anwendung finden, gehen sie den Regelungen des § 21 ErbStG vor. Derzeit bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und folgenden Staaten DBA, die sich (auch) auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer beziehen:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 259 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle richtet sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht auch aus niederländischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO, Art. 83 EuErbVO. Für die vor diesem Stichtag und seit dem 1.10.1996 eingetretenen Erbfälle war das Erbstatut aufgrund des Wet Conflictenrecht Erfopvolging bzw. seit dem 1.1.2012 gem. Art. 10:145 Burgerlijk We...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Registrierung in einem ausländischen Testamentsregister

Rz. 71 In einer zunehmenden Anzahl von europäischen Staaten werden zentrale Testamentsregister eingerichtet. Für einige Staaten[36] ergibt sich die Verpflichtung dazu aus dem Baseler Europäischen Übereinkommen über die Einrichtung einer Organisation zur Registrierung von Testamenten vom 16.5.1972.[37] Inhalt des Registers ist regelmäßig nicht der Inhalt des Testaments, sonde...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / II. Errichtungsstatut

Rz. 10 Anders als das Wie der Testamentserrichtung richtet sich das Ob der Testamentserrichtung nicht nach den Formerfordernissen des Art. 26 Abs. 1 EGBGB i.V.m. dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl 1965 II S. 1144, 1145) und Art. 27 EuErbVO, welches weiterhin gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO Vorrang genie...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Auf Testamente und Erbverträge anwendbares Recht

Rz. 313 Die Testierfähigkeit und die Fähigkeit, einen Erbvertrag abzuschließen, ist gem. Art. 94 IPRG gegeben, wenn die entsprechende Person im Zeitpunkt der Verfügung nach dem Recht am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt oder nach dem Recht eines ihrer Heimatstaaten verfügungsfähig ist. Diese alternative Anknüpfung begünstigt die Wirksamkeit der Verfügung. Rz. 314 Die m...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 9. Vererblichkeit von familienrechtlichen Ansprüchen

Rz. 25 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten (vermögensbezogene Ansprüche).[26] Stirbt jedoch der Verpflichtete, so geht ausnahmsweise die Unterhaltspflicht nach § 1586b BGB gegenüber dem geschiedenen Ehegatten auf die Erben über, sofern es sich um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch handelt. Wurde der Unterhalt im Rahm...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Zusammenfassung von Beteiligungen

Rz. 357 Allerdings kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenrechnung der durch den Übergeber unmittelbar gehaltenen Beteiligung mit Beteiligungen anderer Gesellschafter (Poolung) in Betracht. Dies setzt voraus, dass der Übergeber und die anderen Gesellschafter sich untereinander verpflichten, über ihre Anteile nur einheitlich zu verfügen oder ausschließlich auf an...mehr